Gemäß Paragraf 51 Absatz 7 unserer Geschäftsordnung lasse ich zunächst über den Änderungsantrag mit der Drucksachen-Nummer 18/133 abstimmen.
Wer dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE mit der Drucksachen-Nummer 18/133 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Ich lasse jetzt über den Antrag der Fraktion der CDU, des Abgeordneten Timke, der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE abstimmen.
Wer dem Antrag der Fraktion der CDU, des Abgeordneten Timke, der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE mit der DrucksachenNummer 18/132 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Der soeben angenommene Antrag sieht vor, dass der Untersuchungsausschuss aus zwölf Mitgliedern und zwölf stellvertretenden Mitgliedern bestehen soll.
Gemäß Paragraf 3 des Gesetzes über Einsetzung und Verfahren von Untersuchungsausschüssen bestimmt die Bürgerschaft den Vorsitzenden beziehungsweise die Vorsitzende des Untersuchungsausschusses sowie den Stellvertreter beziehungsweise die Stellvertreterin. Beide müssen verschiedenen Fraktionen angehören.
Die Fraktion der SPD hat die Abgeordnete Frau Grotheer für die Wahl zur Vorsitzenden vorgeschlagen, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Abgeordneten Fecker als stellvertretenden Vorsitzenden.
Wer die Abgeordnete Frau Grotheer zur Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses wählen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) wählt die Abgeordnete Frau Grotheer zur Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses.
Wer den Abgeordneten Fecker zum stellvertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses wählen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) wählt den Abgeordneten Fecker zum stellvertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses.
Ich bitte nun die Abgeordnete Frau Grotheer, zur konstituierenden Sitzung des Ausschusses einzuladen.
Meine Damen und Herren, damit wären wir an das Ende unserer Tagesordnung gekommen. Ich schließe die Sitzung.