Protocol of the Session on April 23, 2015

Stationen geschlossen worden. Wohin sollen die Frauen nun gehen? Sie gehen in das nächstgele gene und sie mit einer guten Qualität versorgende Krankenhaus, und das ist das Krankenhaus Links der Weser in Bremen. Dieses Verhalten löst einen erheblichen Druck aus.

Herr Brumma hat schon darauf hingewiesen, dass

wir dieses Thema in den Regionalgesprächen mit Niedersachsen insbesondere thematisieren. Ich war am Dienstag auf der Regionalkonferenz in Barnstorf, um mit dem Landkreis Diepholz diese Gespräche aufzunehmen, und wir haben verabredet, dass wir noch bis zum Juli – denn dann will der Krankenhaus planungsausschuss in Niedersachsen Entscheidungen treffen – zu konkreten Verabredungen über eine abgestimmte Planung, insbesondere im Bereich der Geburtshilfe, kommen.

Darüber hinaus haben wir aber auch in unserem

eigenen Landeskrankenhausplanungsausschuss die Niedersächsische Landesregierung einbezogen. Ein Vertreter des dortigen Planungsbereichs nimmt an unseren Sitzungen teil. Ein Schwerpunktthema, und zwar nicht nur für die Stadt Bremen, sondern auch für Bremerhaven, wird die geburtshilfliche Versorgung sein. Daher, glaube ich, sind wir da auf einem ganz guten Weg. Die von Ihnen vorgelegten Anträge, das sage ich jetzt für beide, unterstützen im Grunde genommen das, was der Senat schon auf den Weg gebracht und eingeleitet hat.

Ich will noch einen Satz zu der Finanzierung sagen.

Es ist hier gefordert worden, die Fallpauschalen zu erhöhen. Diese Forderung verkennt ein wenig das System zur Bildung der Fallpauschalen. Das ist ein – ich will das jetzt gar nicht im Detail ausführen – sehr wesentlich anderer Prozess, der nicht politisch beeinflusst wird, sondern sich aus Kostenpositionen in sogenannten Referenzkrankenhäusern ergibt, aus deren Kosten ein Mittel gebildet wird, und danach entscheidet sich dann, wie hoch die Fallpauschale ist. Ein direkter Zugriff der Politik ist dort völlig ausgeschlossen.

Es gibt aber einen anderen Weg, und den hat

Bremen beschritten. Wir haben uns in der Bund-/ Länderarbeitsgruppe, die die Krankenhausfinan zierungsreform diskutiert, sehr dafür eingesetzt, dass Mehrkosten, die zum Beispiel durch qualitati ve Anforderungen entstehen – und das betraf und betrifft im Moment insbesondere die Neonatologie,

also die Versorgung von Frühchen –, außerhalb des DRG-System als gesonderte Leistung finanziert werden. Davon würden alle bremischen Kranken häuser profitieren können, und ich glaube, das ist der richtigere Weg, als in dieses sehr filigrane System eingreifen zu wollen.

(Beifall bei der SPD)

Zusammenfassend darf ich, glaube ich, noch einmal

wiederholen, wir halten im Moment die Kapazitäten, die wir in der Stadt vorhalten, für ausreichend, werben aber auch im Gespräch mit den Kostenträgern für einen Ausbau. Wir müssen aber – und das können wir auch – den systematischen Ausgleich zwischen den Anbietern herstellen, und zwar unabhängig von der jeweiligen Trägerschaft. Hier geht es um das Angebot, das ausgeglichen werden muss. Eine Forderung des Parlaments, die unsere Position im Hinblick auf die Verhandlungen zu den Investitionen stärkt, kann ich nur begrüßen. – Herzlichen Dank!

(Beifall bei der SPD)

Weitere Wortmeldungen liegen

nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Als Erstes lasse ich über den Antrag der Fraktion

der CDU abstimmen.

Wer dem Antrag der Fraktion der CDU mit der

Drucksachen-Nummer 18/1732 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür CDU und BIW)

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE)

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt

den Antrag ab.

Jetzt lasse ich über den Antrag der Fraktionen

Bündnis 90/Die Grünen und der SPD abstimmen.

Wer dem Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die

Grünen und der SPD mit der Drucksachen-Nummer 18/1789 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt

dem Antrag zu.

(Einstimmig)

Grundgesetz achten, Glaubens- und Bekenntnis

freiheit respektieren!

Antrag (Entschließung) der Gruppe BÜRGER IN WUT

vom 16. Februar 2015 (Drucksache 18/1743)

Dazu als Vertreter des Senats Herr Staatsrat Pro

fessor Stauch.

Die Beratung ist eröffnet.

Meine Damen und Herren, als erster Redner hat

das Wort der Abgeordnete Dr. Korol.

Sehr geehrter Herr Präsident,

sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Am 18. Janu ar 2015 hielt Pastor Olaf Latzel in der evangelischen St. Martin-Gemeinde eine Predigt.

Unser Grundgesetz und ebenso unsere Bremische

Landesverfassung garantieren jeweils in Artikel 4 die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses. Pastor Latzel wurde dennoch wegen dieser Predigt in der Öffentlichkeit scharf attackiert.

(Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Völlig zu Recht! – Abg. Frau A y t a s [SPD]: Zu Recht!)