Protocol of the Session on April 22, 2015

Als Nächster hat das Wort der

Abgeordnete Mustafa Öztürk.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Erlanson, die Koalition wird Ihren Änderungsantrag ablehnen. Mein Kollege Dr. Güldner hat den Grund ja gerade hineingerufen. Wir haben in diesem Hause lange debattiert und das Bremische Verfassungsschutzgesetz an der Stelle novelliert. Ich selbst bin ja quasi schon länger Insasse der Innendeputation,

(Heiterkeit)

und dort haben wir die Sachlage oft genug debattiert und sie geprüft.

Natürlich macht man es sich an der Stelle nicht

einfach. Ich kenne auch die Position der Informations freiheitsbeauftragten, aber es ist natürlich schwierig, eine Gesetzeslage in einem ganz speziellen Gesetz noch einmal gesondert zu regeln.

Das Informationsfreiheitsgesetz ist mit den Jahren

gewachsen, im Jahr 2006 war es eine andere Fassung als heute. Wenn Sie mich – ganz ehrlich – vor sechs Monaten gefragt hätten, ob das Gesetz am Ende so aussieht, wie wir es heute verabschieden, dann hätte ich Ihnen sagen müssen, nein, mit Sicherheit nicht, es wird noch das eine oder andere herausgestrichen. Es ist ein Prozess, und ich glaube, wir werden wei ter daran arbeiten. Im Augenblick ist der Bereich für den Verfassungsschutz gesetzlich geregelt. Wir

halten es für ausreichend. Das bedeutet nicht, dass er komplett davon ausgenommen ist.

(Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grü nen]: Im Gegenteil! Wir haben das Hochschul gesetz und das Verfassungsschutzgesetz!)

Mein Kollege Dr. Güldner spricht es aus.

Kollege Erlanson, wir müssen gemeinsam weiter

daran arbeiten. Wir haben ein funktionierendes Ge setz für den Verfassungsschutz, sollte es nicht funkti onieren, werden wir mit Sicherheit nachbessern. Wir lehnen Ihren Antrag an der Stelle ab! – Danke schön!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Als Nächste hat das Wort Frau

Bürgermeisterin Linnert.

Herr Präsident, meine

sehr verehrten Damen und Herren! Es ist ein schöner Anlass, zu dem ich hier sprechen darf, wir verbessern nämlich unser Bremisches Informationsfreiheitsgesetz, das schon sehr gut war und mit dem Bremen eine Pionierrolle eingenommen hatte. Wir verbessern es jetzt noch einmal, nachdem wir die Erfahrungen ausgewertet haben. Allen, die dazu beigetragen haben, gilt mein herzlicher Dank!

Es geht um die ganz große Linie, wenn man damit

einmal anfangen darf, nämlich das Land Bremen das sich sehr viel Mühe gibt, persönliche Daten zu schützen, den Bürgerinnen und Bürgern beim Schutz ihrer persönlichen Daten zu helfen und gerade auch junge Menschen darauf aufmerksam zu machen, dass die allgemeine Entblößungswut, die offensichtlich eine moderne Gesellschaft begleitet, vielleicht auch ihre Schattenseiten hat.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Das ist die eine Seite, dass wir dort sehr viel ver bessern wollen.

Gleichzeitig soll – und das ist das heutige Thema

staatliches Handeln allumfassend transparent wer den, auch und insbesondere weil Sie als Haushalts gesetzgeber in der besonderen Verpflichtung sind, das auch gesetzlich zu regeln, Sie müssen darüber Auskunft erhalten, wie die Öffentlichkeit damit dann automatisch auch. Transparenz ist also eine klare Priorität eines modernen Staates und des am tierenden Senats, und das auch voller Überzeugung. Bremen ist immer noch ziemlich gut, und wir wollen jetzt unseren ersten Platz auch gern verteidigen und behalten. In Bremen sind mittlerweile 32 500 Dokumente veröffentlicht, in Hamburg sind es nur knapp 30 000. Hamburg wird uns jetzt überholen, weil es viel größer ist, aber wir können auf das, was wir bisher erreicht haben, schon auch ganz stolz sein.

Ein Teil der Transparenzlinie des Senats ist, dass

wir das neue Transparenzportal veröffentlicht ha ben, eine bunte Reihe veröffentlichen und hoffen, dass die Menschen sich dann dort schon irgendwie zurechtfinden. Das ist veraltet, wir müssen als Senat sicherstellen, dass man die Dinge leicht auffinden kann und die Suchmaschinen funktionieren.

Wenn Sie Lust haben, öffnen Sie einmal mit Ih

rem iPad transparenz.bremen.de, dann können Sie sehen, wofür sich die Menschen so interessieren, und das ist auch wirklich sehr interessant! Unter der Rubrik „Die fünf interessantesten Inhalte der letzten zwei Wochen“ heißt es: Eröffnung der neuen Recycling-Station in Blumenthal, Eissporthalle soll Notunterkunft für wenige Wochen werden, Infos zum Schwerbehindertenausweis am 23. April 2015, Schulen treffen Unternehmen im Projekt MINT FOR ING, Einstiegsqualifikation für Flüchtlinge.

Die fünf am häufigsten aufgerufenen Inhalte der

letzten zwei Wochen sind Karteninhalte von GeoIn formation – ich bin fest davon überzeugt, dass das sowieso der Renner sein wird, sie werden ja auch vom Senator für Umwelt, Bau und Verkehr sehr liebevoll aufbereitet –, die „nette Toilette“, Bevölkerung nach Altersgruppen und Wohndauer, durchschnittliches Alter der Bevölkerung, Bevölkerung nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit und Altersgruppen. Das können Sie alles sehr einfach dort finden.

Wir geben uns Tag für Tag Mühe, noch mehr

Informationen einzustellen und das Vollzugsdefizit, das wir auch einräumen müssen, weil es eben doch ein zusätzlicher Arbeitsaufwand ist, die Dinge ins Netz zu stellen, zu beheben. Das Gesetz ist wichtiger Rückenwind für uns, es jetzt auch wirklich immer und allumfassend zu machen. Es wird immer weiter wachsen und selbstverständlich in den Alltag einer Informationsgesellschaft hineinwirken.

Als Mitglied des Senats will ich ausdrücklich noch

einmal darauf aufmerksam machen, ich habe gesagt, das Gesetz ist eine Unterstützung für uns, aber dass es mit einem zusätzlichen Arbeitsaufwand für die Verwaltung einhergeht, ist offensichtlich. Wir machen das gern, zumal für uns alle auch die Hoffnung damit verbunden ist, dass sich die Öffentlichkeitsarbeit und auch die Arbeit gegenüber dem Parlament und den Ausschüssen verbessern werden. Ich kündige hier an, wir werden Sie jetzt öfter, wenn wir Dinge gefragt werden, die man ganz leicht durch das Aufrufen des Transparenzportals finden kann – der Senat wird selbstverständlich die Auskunft nicht verweigern –, darauf hinweisen, welche Informationen dort schon leicht zugänglich sind und wie man sie nutzen kann, damit wir das auch zusammen üben, damit es nicht einfach just for fun oder für Freaks ist, sondern in den nächsten Jahren zu einem wesentlichen Bestandteil des normalen politischen Agierens werden könnte.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Ich will dann auf die Grenzen hinweisen, damit hier

keine Erwartungen geweckt werden, die wir nicht erfüllen können. Immer dann, wenn es um perso nenbezogene Daten geht – das ist hier schon gesagt worden –, wird der Senat keine Transparenz schaffen und nichts einstellen. Das gilt auch für Verträge mit Firmen im Rahmen der Wirtschaftsförderung, da sind dann eben doch die Grenzen.

Der Senat wird auch keine Transparenz über lau

fende Entscheidungsprozesse herstellen, also wenn wir über das Ansgari-Quartier verhandeln oder über Investitionen in Baugebiete. Das sind Dinge, die in diesem Stadium nicht in die Öffentlichkeit gehören, und mir wäre wichtig, dass sie das immer übermit teln, weil es nämlich sonst zum Teil unerfüllbare Erwartungen weckt.

Bremen ist gut, und dieses Gesetz hilft uns, noch

besser zu werden. Dies ist eine klare Linie des Se nats, auf die wir auch zusammen stolz sein kön nen. Ich bedanke mich bei Ihnen für Ihr Interesse! Wahrscheinlich werden wir dann in der nächsten Legislaturperiode wieder zusammen auswerten, was wir zusammen geschafft haben, und ich verspreche, dass wir uns anstrengen werden. Die Botschaft, die Sie hier senden, ist angekommen, sie ist erwünscht und deckungsgleich mit der Philosophie des Senats. Den zusätzlichen Arbeitsaufwand werden wir schon bewältigen, ich möchte nur, dass er nicht außer Acht bleibt. – Vielen Dank!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Es liegen keine weiteren Wort

meldungen vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Da der Gesetzesantrag der Fraktionen Bündnis

90/Die Grünen und der SPD durch den Gesetzes antrag des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit erledigt ist, lasse ich über diesen Gesetzesantrag in erster Le sung abstimmen.

Gemäß Paragraf 51 Absatz 7 unserer Geschäfts

ordnung lasse ich zuerst über die Änderungsanträge abstimmen.