(Abg. H i n n e r s [CDU]: Wenn Ihr Partei- vorsitzender lügt, dann ist das doch Ihr Pro- blem, aber nicht meines! – Abg. D r. v o m B r u c h [CDU]: Mit dem Lügen ist das so ein Problem!)
Noch ein weiterer Punkt, den ich sehr spannend finde. Es wird immer argumentiert, die Polizei müsse alle Instrumentarien haben, um Verbrechen zu bekämpfen. Nein, das muss sie gerade nicht.
und einem Polizeistaat, bei dem Sie sagen: Jede Straftat soll bekämpft werden. Sie müssen mit der Unsicherheit leben, dass Menschen durch irgendwelche Fälle zu Tode kommen. Das ist so.
(Zuruf des Abg. H i n n e r s [CDU] – Abg. D r. v o m B r u c h [CDU]: Straftaten zu bekämpfen ist Ausdruck eines Polizeistaa- tes?)
Das geht doch gar nicht. Wie wollen Sie denn alle Straftaten – –. Ein Beispiel: In Schottland – das stand letzte Woche in der Zeitung, das hat ein Polizeiführer gesagt – hat man die Bevölkerung aufgerufen, Kameras in ihren Wohnungen zu installieren, damit die Polizei Einbrüche besser verfolgen könne. Den Artikel suche ich Ihnen gerne heraus.
Ja, Sie zucken mit den Schultern. Aber das wäre eine gute Möglichkeit. Sie könnten damit Einbruchsdiebstahl wirksam bekämpfen, indem Sie zum Beispiel Kameras vor ihre Haustür stellen.
Fassen wir zusammen: Die sogenannte Vorratsdatenspeicherung ist nichts anderes als die anlasslose Überwachung der gesamten Bevölkerung. Es ist die Bachblütentherapie der Sicherheitspolitiker, vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert, vor dem EuGH gescheitert,
in den Niederlanden gescheitert und in Bulgarien letzte Woche. Das muss man sich einmal vorstellen: Bulgarien, ein ehemaliger sowjetischer Satellitenstaat. Dort hat das Verfassungsgericht das entschieden. Die sind deutlich weiter, als Sie es sind. Deswegen: altes Misstrauen, was bei Ihnen da ist.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich vertrete meine Kollegin Frau Vogt. Die Vorratsdatenspeicherung heißt bei der CDU mittlerweile „Mindestspeicherfrist“. Geändert hat sich aber inhaltlich nichts. Es handelt sich hierbei um ein Instrument – was meine Vorredner eben gesagt haben – zur massenhaften, anlasslosen und systematischen Überwachung der Bevölkerung und ihrer Telekommunikation. Deshalb werde ich die Vorratsdatenspeicherung auch weiterhin so nennen, und mich nicht an Ihrem Neusprechmanöver beteiligen, liebe Kollegen von der CDU.
Das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof haben diese Vorratsdatenspeicherung in Deutschland gekippt, weil sie fundamental gegen Grundrechte verstößt. Die entsprechende EURichtlinie ist ebenfalls kassiert worden. Die obersten Gerichte in weiteren Staaten sind diesem Weg gefolgt. Vor Kurzem schafften die Gerichte in Bulgarien – was mein Kollege eben gesagt hat – und der Niederlande die Protokollierung sämtlicher Verbindungen ab.
Als es die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland gab, war keinerlei kriminalpolizeilicher Effekt nachweisbar, das heißt, die Vorratsdatenspeicherung bringt für die Strafverfolgung nichts.
Dann klären Sie mich gleich mal auf! – Die Behauptung, mit der Vorratsdatenspeicherung könnte Terrorismus verhindert werden, ist nicht belegbar. Die innenpolitischen Hardliner von Union und SPD, die auch nach der Enthüllung von Snowden die eigene Bevölkerung überwachen wollen, sind allerdings faktenresistent und propagieren weiterhin die Neueinführung der VDS. Zu diesem Kreis gehört auch der SPD-Vorsitzende Gabriel, der am vergangenen Sonntag im Deutschlandfunk noch einmal für die Vorratsdatenspeicherung getrommelt hat.
Mit dem vorliegenden Antrag fordert die CDUFraktion, die unverbesserliche CDU-Fraktion, dass Bremen im Bundesrat eine Neueinführung beantragen soll. Wir lehnen diesen Antrag ab.
Vielmehr sollte Bremen das genaue Gegenteil tun. Es ist wichtig, dass aus Bremen heraus Druck auf die SPD-Spitze im Bund gemacht wird. Deshalb fand ich es sehr offen, als Sie eben sagten, Ihr Vorsitzender habe gelogen.
Es ist wichtig, dass der Bundesjustizminister Heiko Maas bei seinem Widerstand bleibt und wo nötig, von uns unterstützt wird. Es ist ebenfalls wichtig, dass sich das Land Bremen zusammen mit anderen Bundesländern gegen die Neueinführung stellt. Bremen muss sagen: Gabriel und Thomas de Maizière haben keine Mehrheit für eine systematische Erfassung der Telekommunikationsverbindungsdaten auf Vorrat. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich komme gern der Bitte meines Kollegen Öztürk nach und gehe auf die Grundrechte ein.
Ich finde es extrem wichtig, an der Stelle auf die Grundrechte Freiheit und Sicherheit bei den Mindestspeicherfristen oder bei der Vorratsdatenspeicherung – mir ist es letztendlich egal, wie wir es am Ende nennen – einzugehen. Es ist eine Veränderung der Mindestspeicherfristen.
Ich glaube – darüber sollten wir uns hier im Hause alle einig sein –, dass zu den Grundrechten nicht nur die persönliche Freiheit gehört, sondern auf gleicher Ebene und gleicher Höhe auch die persönliche
Sicherheit, und zwar ohne Einschränkungen. Wenn man diese beiden extrem wichtigen Grundrechte miteinander in Einklang bringt – das sind keine Gegensätze, sondern das sind aus meiner Sicht ganz klar miteinander kommunizierende und möglichst harmonisch miteinander verbundene Grundrechte –, dann ist das doch wichtig.
Hier werden Dinge behauptet, die weit von der Realität entfernt sind. Ich bitte jeden von euch, der hier so etwas behauptet, einmal für eine Stunde oder zwei Stunden zur Kriminalpolizei, zum Verfassungsschutz oder zur Staatsanwaltschaft zu gehen und sich zu informieren. Dort erfährt er, wie mit solchen sensiblen Daten, der Erkenntnis, wer mit wem wann kommuniziert hat und meinetwegen – Herr Hamann, Sie haben recht – auch noch, an welchem Standort wer sich zu dem und dem Zeitpunkt befunden hat, umgegangen wird.