Protocol of the Session on February 19, 2015

Herr Timke, haben Sie eine

weitere Zusatzfrage?

Ja. – Herr Staatsrat, meine

Frage war nicht, ob das möglich ist, sondern meine Frage war, ob die steuerfreie Aufwandsentschädigung nicht für solche Zwecke da ist.

Ich habe gesagt, es gibt Verfü

gungstöpfe beziehungsweise Repräsentationsfonds. Das ist im Haushaltsgesetz festgelegt. Daraus können solche Sachen bezahlt werden.

Zu den Aufwandspauschalen! Das sind andere

Dinge. Es gibt noch anderen Aufwand, den Reprä sentationsträger haben. Die werden aus anderen Töpfen bezahlt.

Herr Abgeordneter Timke, haben

Sie eine weitere Zusatzfrage?

Was wären denn zum Beispiel

für den Oberbürgermeister von Bremerhaven solche Aufwendungen, wenn nicht Spenden bei irgendwel chen Veranstaltungen?

Das kann ich Ihnen jetzt nicht

beantworten. Das kann ich nicht sagen. Danach müssen Sie den Oberbürgermeister fragen.

(Zurufe von der SPD: Zum Beispiel Blumen sträuße!)

Blumensträuße zum Beispiel!

Herr Abgeordneter Timke, haben

Sie eine weitere Zusatzfrage?

Ja, ich habe noch eine Frage,

um es auf den Punkt zu bringen! Der Senat ist also

der Auffassung, dass solche Spenden nicht von der Aufwandsentschädigung gedeckt sind?

Ja!

Herr Kollege, haben Sie eine

weitere Zusatzfrage?

Nein, danke.

Weitere Zusatzfragen liegen

nicht vor.

Mit Beantwortung dieser Anfrage ist die Frage

stunde beendet.

Bodycams bei den Polizeien im Land Bremen

Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/

Die Grünen

vom 13. November 2014

(Drucksache 18/1630)

Dazu als Vertreter des Senats Herr Senator Mäurer.

Die Beratung ist eröffnet.

Als erster Redner erhält das Wort der Abgeordnete

Senkal.

Herr Präsident, meine sehr

geehrten Damen und Herren! Wir behandeln heute ein Thema, das mir persönlich sehr wichtig ist. Mit dem vorliegenden Antrag möchten wir ein Projekt in die Wege leiten, welches zum Beispiel in Hes sen bereits eine sehr positive Bewertung durch die dortige Polizei erfahren hat. Wir sprechen über die Einführung von sogenannten Bodycams.

Bei Bodycams handelt es sich um Videokameras, die

gut sichtbar am Körper getragen werden. Diese Art Kamera kann Videosequenzen aufzeichnen, wobei der Impuls zur Aufzeichnung von einer Fernbedienung am Handgelenk gesendet wird. Ziel der Videoaufzeich nungstechnik mit Bodycams ist, die Hemmschwelle für Übergriffe auf Polizeibeamtinnen und -beamte zu erhöhen und dadurch Gewaltbereitschaft gegenüber der Polizei entgegenzuwirken, gleichzeitig aber auch eine gesetzeskonforme Anwendung unmittelbaren Zwangs überprüfbarer zu machen und dadurch die Entkräftung zu Unrecht gemachter Anschuldigungen gewährleisten zu können.

Uns ist bewusst, dass die Kameras nicht das Allheil

mittel gegen ausartende Übergriffe auf Polizeibeam tinnen und -beamte sind und auch widerrechtliches staatliches Vorgehen dadurch nicht ausgeschlossen werden kann.

(Beifall bei der SPD)

Dennoch sollten wir alle uns zur Verfügung stehen den Mittel nutzen, um jeglicher Gewalt entgegen zuwirken.

Der innenpolitische Blick in die USA ist nicht

unbedingt die Quelle meiner politischen Inspira tion, dennoch möchte ich nicht unerwähnt lassen, dass es sich um ein Land handelt, in dem auf einen großen Erfahrungsschatz in Sachen Bodycams zu rückgeblickt werden kann. Die Erfahrungen, die dort gemacht wurden, sind ebenfalls weitestgehend positiv. Außerdem werden die Kameras dort keines falls ausschließlich vonseiten der Polizei gefordert, vielmehr handelt es sich um eine jahrzehntealte Forderung der Bürgerrechtsbewegung. Im Rahmen der Bewegung Black Lives Matter, die sich nach dem Tod von Michael Brown in Ferguson bildete, haben sich sowohl Bürgerrechtsbewegungen, Bürgermeister großer US-Metropolen wie New York City und Los Angeles als auch nicht zuletzt Lesley McSpadden, die Mutter von Michael Brown, ausdrücklich für die Bodycams ausgesprochen. Bundesrichterin Shira Scheindlin ordnete daraufhin ein groß angelegtes Programm für Bodycams in bestimmten Stadtteilen New York Citys an.

Über die vorbeugende Wirkung hinaus und in

Korrelation mit dem präventiven Ansatz können und sollen die entstandenen Aufnahmen auch repressiv zur Geschehensaufklärung genutzt werden. Das gilt für Übergriffe gegen Vollstreckungsbeamtinnen und -beamte, andererseits müssen sich diese aber auch für eigenes Fehlverhalten verantworten, sofern Anschuldigungen erfolgen.

(Beifall bei der SPD)