Protocol of the Session on February 19, 2015

Gibt es Bestre

bungen, sich für die Reduzierung der Antibiotikaver gabe in der Tierzucht, die Sie soeben angesprochen haben, einzusetzen?

Bremen unterstützt alle Initiativen,

die in diese Richtung gehen.

Eine weitere Zusatzfrage?

Welche sind

das?

Auf Bundesebene werden wir uns

einbringen. Auf regionaler Ebene lassen sich leider kaum Möglichkeiten erschließen, ein solches Ziel erfolgreich zu erreichen.

Herr Kollege Saffe, haben Sie

eine weitere Zusatzfrage?

Ja. – Meine

Recherchen haben ergeben, dass auf den Tellern in einigen Mensen und Kantinen vor Ort viele Produkte landen, die aus dieser Tierzucht stammen. Könnte der Senat nicht lenkend eingreifen, um das zu ändern?

Der Senat hat an mehreren Stellen

im Bereich der Gemeinschaftsverpflegung Initiativen ergriffen, um sicherzustellen, dass der Anteil von belasteten Lebensmitteln deutlich reduziert wird. Das sind insbesondere Hinweise auf regionale Produkte, aber auch auf Bioprodukte.

(Beifall der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Herr Kollege Saffe, eine weitere

Zusatzfrage?

Vielen Dank!

Weitere Zusatzfragen liegen

nicht vor.

Die dreizehnte und damit letzte Anfrage trägt die

Überschrift „Spenden von Amtsträgern für gemein nützige Zwecke“. Die Anfrage ist unterschrieben von dem Abgeordneten Jan Timke und Gruppe BÜRGER IN WUT.

Bitte, Herr Timke!

Herr Präsident, meine Damen

und Herren! Wir fragen den Senat:

Erstens: Welche Senatoren, Staatsräte und weiteren

Amtsträger des Landes Bremen sowie der Kommunen

Bremen und Bremerhaven haben an der diesjährigen Eiswette und der Schaffermahlzeit teilgenommen?

Zweitens: Sind die Spenden, die von den in Frage

1 genannten Amtsträgern im Rahmen dieser Veran staltungen geleistet wurden, aus öffentlichen Mitteln finanziert worden, und wenn ja, in welchem Haushalt sind diese Zahlungen jeweils verbucht worden? Bitte alle Spenden des Jahres 2014 getrennt nach Personen, Veranstaltungen und Haushaltstiteln ausweisen!

Drittens: Auf welcher Rechtsgrundlage basiert

die Finanzierung von Spenden durch Amtsträger für gemeinnützige Zwecke aus öffentlichen Mitteln im Land Bremen?

Diese Anfrage wird beantwortet

von Herrn Staatsrat Strehl.

Herr Präsident, meine Damen

und Herren! Für den Senat beantworte ich die Fra gen wie folgt:

Zu Frage 1: An der Eiswette am 17. Januar 2015

haben folgende Senatoren, Staatsräte und Amtsträ ger des Landes Bremen und der Kommunen Bremen und Bremerhaven teilgenommen: der Bürgermeister und Präsident des Senats, Herr Jens Böhrnsen, der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen sowie Justiz und Verfassung, Herr Martin Günthner, der Staatsrat des Wirtschaftsressorts, Herr Dr. Heiner Heseler, der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, Herr Dr. Jo achim Lohse, der Staatsrat des Finanzressorts, Herr Hans-Henning Lühr, der Senator für Inneres und Sport, Herr Ulrich Mäurer, der Polizeipräsident, Herr Lutz Müller, der Präsident der Bürgerschaft, Herr Christian Weber, der Oberbürgermeister Bremerha vens, Herr Melf Grantz, sowie Herr Artur Beneken, Stadtverordnetenvorsteher der Bremerhavener Stadt verordnetenversammlung. An der Schaffermahlzeit am 13. Februar 2015 haben der Präsident des Senats und Bürgermeister Jens Böhrnsen, Staatsrat Dr. Olaf Joachim sowie Professor Dr. Kai-Uwe Hinrichs, stellvertretender Dekan des Fachbereichs 5 der Universität Bremen, teilgenommen.

Zu Frage 2: Der Bürgerschaftspräsident Christian

Weber hat 200 Euro zur Eiswette 2014 gespendet. Gebucht wurde dieser Betrag auf der Haushaltsstelle 0010/529 10-7 „Zur besonderen Verwendung des Präsidenten“ des Haushaltsplanes 2014/2015 des Landes Bremen. Aus dem Haushaltsplan 2014/2015 der Stadt Bremerhaven wurde vom Oberbürgermeis ter Melf Grantz zur Eiswette 2014 eine Spende in Höhe von 200 Euro aus der Haushaltsstelle 6001/532 01 „Repräsentation“ gezahlt. Der Stadtverordneten vorsteher Artur Beneken hat ebenfalls 200 Euro zur Eiswette 2014 gespendet. Dieser Betrag wurde aus der Haushaltsstelle 6000/529 02 „Verfügungsmittel des Stadtverordnetenvorstehers“ finanziert.

Zu Frage 3: Die haushaltsrechtliche Ermächtigung

für die Finanzierung von Repräsentationsmitteln,

zu denen auch Spenden zählen, durch Amtsträger für gemeinnützige Zwecke aus öffentlichen Mitteln ergibt sich aus dem Haushaltsplan als Anlage zu den jeweiligen Haushaltsgesetzen. – Soweit die Antwort des Senats!

Herr Timke, haben Sie eine

Zusatzfrage? – Bitte, Herr Timke!

Herr Staatsrat! Erhalten Amts

träger des Landes Bremen eine Aufwandsentschädi gung? Wenn ja, werden solche Spenden nicht durch die Aufwandsentschädigung abgedeckt?

Laut unseren Recherchen zu dieser

Frage ist es so, dass es im Haushaltsplan in einzelnen Bereichen Verfügungstöpfe gibt, aus denen solche Spenden nach Haushaltsrecht möglich sind; sie sind auch berechtigt.

Herr Timke, haben Sie eine