Zu Frage 3: Die geplante Einführung einer qualifizierten Leichenschau wird vom Senat als hilfreich angesehen. – Soweit die Antwort des Senats!
Zunächst zur statistischen Auswertung von bestimmten Medikamenten! Herr Senator, das, was Sie hier geantwortet haben, sagen ja auch die Beschäftigten der Krankenhäuser in Delmenhorst und in Oldenburg. Trotzdem hat es dort ja eine eklatante und deutlich erkennbare Zunahme eines bestimmten Medikamentes im Verbrauch gegeben, und genau dieses Medikament ist ja dann auch von diesem Menschen, von diesem Tatverdächtigen, benutzt worden. Warum ist dies aus Ihrer Sicht dort nicht aufgefallen? Haben Sie Erkenntnisse darüber?
lich in der Dokumentation schon als auffallende Information ein erhöhter Verbrauch dieses antiarrhythmischen Mittels dokumentiert ist, dann kann ich Ihre Frage, warum man über die auffällige Information dann im Hause selbst nicht diskutiert hat, nicht beantworten. Ich weiß es nicht.
Ja, zur qualifizierten Leichenschau, Herr Senator! Das ist ein Thema, das uns hier in Bremen schon seit einiger Zeit bewegt. Sie haben hier auch eine Anhörung dazu durchgeführt. Wie schätzen Sie denn die Erfolgsaussichten ein, dass beispielsweise, auf diesen Fall bezogen, jetzt in Bremen im Krankenhaus in Zukunft die qualifizierte Leichenschau eingeführt wird?
Infolge der Anhörungen und der intensiven Diskussionen der letzten Wochen und Monate ist es natürlich bei uns im Hause und auch bei mir persönlich zu einer Meinungsbildung gekommen, und ich mache keinen Hehl daraus – Sie sehen das ja schon an der Formulierung –, dass wir erstens die Todesfeststellung und davon unabhängig als zweiten Schritt eine Leichenschau für einen richtigen und vernünftigen Weg halten. Ich persönlich halte es auch für richtig, dass wir im Rahmen dieser Qualifizierung von Ärzten zukünftig mit einem kleinen qualifizierten Kreis von Ärzten zusammenarbeiten werden. Es ist dann natürlich auch sehr viel leichter möglich – das ist aber nicht das eigentliche Ziel der qualifizierten Leichenschau –, Auffälligkeiten, wie sie zum Beispiel in Delmenhorst aufgetreten sind, eher zu bemerken, darüber zu diskutieren und gegebenenfalls auch die entsprechenden Konsequenzen zu ziehen. Auch dieser Schritt wäre aber am Ende keine hundertprozentige Garantie dafür, solche Vorkommnisse zu vermeiden. Dahinter stehen, wie gesagt, immer einzelne Personen, aus welchen Gründen und Motiven und mit welcher Persönlichkeitsstörung im individuellen Fall auch immer.
Noch einmal zur qualifizierten Leichenschau: Würden Sie dafür plädieren, jede Krankenhausleiche, also jede nach oder während einer Behandlung im Krankenhaus verstorbene Person, durch eine qualifizierte Leichenschau begutachten zu lassen, oder würden Sie favorisieren, eine Selektion vorzunehmen?
Nein, wenn wir das machen, muss das umfassend für alle gelten, und es kann nicht eine Teilung geben in diejenigen, die man dann
noch einmal qualifiziert als Leiche begutachtet und prüft und diejenigen, die man nicht begutachtet. Die Krankenhäuser sind im Moment ein bisschen aufgeregt, wir haben dazu bereits eine Reaktion der Bremer Krankenhausgesellschaft erhalten, die der Überzeugung ist, dass dies eigentlich schon vorbildlich und umfassend in Krankenhäusern geschieht, aber ich selbst habe davon eine eher abweichende Meinung.
Herr Senator, dabei geht es nicht um einen Generalverdacht gegen die Ärzte, sondern Sie können vielleicht für die Nicht-Insider noch einmal erläutern, worum es dabei eigentlich geht!
Die Feststellung des Todes eines Menschen führen normalerweise Mediziner im Krankenhaus oder auch außerhalb des Krankenhauses durch. Die Feststellung selbst ist schon immer nicht ganz einfach, aber sie liegt bei den Ärzten in den allerbesten Händen.
Die Leichenschau hat darüber hinaus noch die Aufgabe festzustellen, ob es irgendwelche erkennbaren Hinweise gibt, dass die Gründe, die zum Tod geführt haben, möglicherweise nicht nur im natürlichen Bereich, sondern auch im nicht natürlichen Bereich liegen könnten. Dazu braucht man mehr Zeit und natürlich auch eine besondere Qualifikation, weil man die entsprechenden Hinweise sehen und richtig interpretieren muss. Deshalb sprechen wir dann auch von einer Qualifizierung, weil sich das nicht allein schon durch eine ärztliche Ausbildung hinreichend als professionelles Handeln erschließt.
Herr Senator, habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie eine Reform des Leichenschauwesens in Bremen anstreben?
Das halte ich erst einmal für sehr klug. Ich habe eine dritte und abschließende Frage, Sie haben gesagt, die Entkopplung mache Sinn, um unnatürliche Todesfälle besser erkennen zu können, diese Auffassung teile ich: Wie schätzen Sie einen weiteren Aspekt der Entkopplung ein? Experten sagen, dass es auch die Feststellung der Todesursache und dadurch die Gesundheitsberichterstattung verbessern würde, sodass es auch dem medizinischen Fortschritt zugutekommen könnte.
Ich glaube, das ist ein bisschen überschätzt. Dass das natürlich im Einzelfall so sein wird, ist, glaube ich, ziemlich klar, aber ich gehe erstens davon aus, dass in einem weit überwiegenden Maße der Tod der Menschen im Rahmen einer natürlichen Entwicklung eintritt. Die Leichenschau, die zu nicht natürlichen Ursachen führen würde – auch das zeigen im Grunde alle Statistiken, die wir kennen –, wird nur in Ausnahmefällen solche nicht natürlichen Todesursachen feststellen können. Selbst wenn es aber nur ein Fall pro Jahr wäre, wäre das allein schon ein wichtiger Beitrag der qualifizierten Leichenschau im Hinblick auf die Sicherung gesetzlicher Normen.
Das war jetzt ein Missverständnis. Meine Frage war, ob sich möglicherweise auch im Rahmen der natürlichen Todesursachen die Todesursachenstatistik durch eine qualifizierte Leichenschau verbessern wird.
Das kann ich mir persönlich nicht vorstellen, weil die Daten, die man an lebenden Menschen erworben hat, zum Beispiel wenn er vor seinem Tod im Krankenhaus ist, alle Laborbefunde und klinischen Befunde, für den Gesundheitszustand und die gesundheitliche Problematik natürlich einen sehr viel höheren Erkenntniswert haben als die Daten, die im Rahmen einer qualifizierten Leichenschau erhoben werden können.
rem Haus auch einmal andere Töne gegeben hat, wenn ich zum Beispiel gewisse Berichterstattung bei „buten un binnen“ verfolge. Wie kommt es zu dem Sinneswandel?
Natürlich deshalb, weil auch in der Gesundheitsbehörde und auch in der Leitung der Gesundheitsbehörde jeder Mann und jede Frau lernfähig ist!
Nein, leider nicht! Ich habe noch eine andere Frage, und zwar dürfte das auch Auswirkungen auf die Krematoriums-Leichenschau haben. Wie sehen Sie das?
Ich weiß jetzt nicht, ob wir in eine Debatte über die Leichenschau eintreten wollen, wir können das natürlich gern tun, das wäre ein anderes Thema, als in der Anfrage angesprochen wurde. Wenn der Präsident – –.
Das war nicht Gegenstand der Fragestellung, und Sie müssen im Namen des Senats antworten. Schwierig!
Natürlich habe ich eine sachgerechte Fragestellung: Wenn Sie die qualifizierte Leichenschau – und das war Gegenstand der Fragestellung – einführen wollen, müsste auch das Gesetz über das Leichenwesen geändert werden. Können Sie uns eine zeitliche Perspektive nennen, bis wann das passiert sein soll und wann die entsprechenden Gremien damit befasst werden?
Ich würde das gern noch in dieser Legislaturperiode tun, auch um Ihnen die Gelegenheit zu geben, dabei mitzuwirken.
(Heiterkeit – Abg. Frau P i o n t k o w s k i [CDU]: Darauf komme ich gern zurück! Ich werde dann in die Gesundheitsdeputation kommen!)