Protocol of the Session on January 22, 2015

Meine Damen und Herren, für die CDU-Fraktion ist klar, wenn wir die Akzeptanz unseres liberalen Asylrechts erhalten wollen und weiterhin Bürgerkriegsflüchtlinge ohne Wenn und Aber aufnehmen wollen, dann müssen wir auch in Zukunft bei abgelehnten Asylantragsstellern als letztes Mittel und nach intensiver Einzelfallprüfung, beispielsweise auch nach

kriminellen Handlungen, von der rechtlichen Möglichkeit einer Abschiebehaft Gebrauch machen. Parallel dazu, das ist für uns auch ganz wichtig, müssen über umfangreiche Entwicklungshilfe die Verhältnisse in den Ländern vor Ort verbessert werden, damit es gar nicht mehr so viele Armutsflüchtlinge, wie gegenwärtig auf der Welt vorhanden sind, gibt.

Meine Damen und Herren, alles andere wäre weder rechtskonform noch der Sache dinglich. Für uns als CDU-Fraktion ist es sehr wichtig, die in der Bevölkerung vorhandene Akzeptanz für das Asyl- und Ausländerrecht mit allen Möglichkeiten und Konsequenzen für die Berechtigten zu erhalten. Wir lehnen deswegen den Antrag der LINKEN ab. – Vielen Dank!

(Beifall bei der CDU)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Vogt.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Hinners, wir haben hier schon des Öfteren die Abschiebungshaft diskutiert, zuletzt im April 2013. Ich glaube nicht, dass wir diese Debatten jetzt hier noch einmal wiederholen sollten, aber ein paar Punkte muss ich doch noch einmal kurz vorweg erwähnen.

Ich habe 14 Jahre in dem Bereich gearbeitet, und ich habe eben die Zahl der Fälle genannt, die Frau Fahlbusch bearbeitet hat. In der Hälfte aller Fälle der Abschiebungshaftverfahren war die Haft unrechtmäßig verhängt, solche Verfahren kenne ich auch aus Bremen aus eigener Erfahrung, auch aus dem Bremer Umland. Ich habe auch gerade gesagt, dass der BGH und der EuGH höchstrichterlich zweimal die deutsche Praxis der Verhängung der Abschiebehaft aufgehoben hat. Man hätte also jetzt auch schon das Verfahren zur Abschiebungshaft ändern können. Die richterliche Vorgabe war die Fluchtgefahr als Begründung für die Inhaftierung. Das, was der Referentenentwurf beziehungsweise der jetzige Gesetzesentwurf vorsieht, ist eine gesetzliche Definition, die einen umfassenden Spielraum vorsieht.

Ihr Beispiel, das Flüchtlinge einreisen und ein Visum beantragen, entspricht leider überhaupt nicht der Realität, es sei denn es sind Kontingentflüchtlinge oder Flüchtlinge im Rahmen des Resettlement-Programms. Ansonsten hat kaum jemand, der geflüchtet ist, die Chance, über ein Visumsverfahren einen Aufenthalt zu erreichen. Das muss man einfach einmal festhalten.

Sie haben eben gesagt, die Fälle der Abschiebungshaft sind bundesweit – ich habe das ja auch erwähnt – zurückgegangen. Das Problem ist, wenn der Gesetzesentwurf verabschiedet wird, dann wird die Zahl der Abschiebehäftlinge sprunghaft nach oben steigen, denn die im Gesetzentwurf vorgesehene Verschärfung trifft so gut wie auf fast jeden Flüchtling zu.

(Abg. H i n n e r s [CDU]: Frau Vogt, spre- chen Sie doch einmal zu Flüchtlingen!)

Ich habe schon erwähnt, dass es fast keine legalen Fluchtwege mehr gibt. Wir haben kein humanitäres Aufenthaltsrecht in Europa, wir haben keine Möglichkeit, Flüchtlinge auf humanitärem Wege hier legal einreisen zu lassen, bis auf ganz wenige Ausnahmen.

Der Gesetzentwurf, Herr Hinners, sieht weitere Verschärfungen vor, denn auch innerhalb der Europäischen Union findet ja eine staatsinterne Abschottung durch das sogenannte Dublin-System statt. Dublin-Flüchtlinge als solche, die bereits in einem anderen EU-Land Asyl beantragt haben, sollen nach dem Gesetzentwurf auch inhaftiert werden, wenn sie das jeweilige Land, in dem sie den Asylantrag gestellt haben, vor Abschluss des Asylverfahrens verlassen haben. Der Kollege Fecker hat eben dankenswerterweise schon darauf hingewiesen, warum das in einigen Ländern der Fall ist. Ich möchte hier noch einmal daran erinnern, dass es auch höchstrichterliche Rechtsprechungen gibt, die die Abschiebungen nach dem Dublin-Abkommen inzwischen in einige Länder untersagen, weil die Flüchtlinge in diesen Ländern keine humanitären und keine rechtlichen Standards zu erwarten haben.

Auch in dem Punkt trifft die geplante Verschärfung so gut wie alle Dublin-Fälle. Das heißt, wenn dieses Gesetz, so, wie es jetzt geplant ist, in Kraft tritt, dann wird die größte Gruppe der Flüchtlinge unter dieses Gesetz fallen, und das finden wir nicht richtig, Herr Hinners! (Beifall bei der LINKEN)

Es gibt jetzt endlich nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung die historische Chance, die Abschiebungshaft endlich abzuschaffen oder zumindest zu reformieren. Genau das haben wir im Übrigen 2013 beschlossen, allerdings ohne die Stimmen der CDU, das stimmt!

Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag und möchte noch einmal zwei Punkte nennen, warum wir ihn so formuliert haben. Wir wollen den Senat auffordern, dass er dem Gesetzentwurf im Bundesrat nicht zustimmt und sich, wie wir hier schon einmal vor zwei Jahren beantragt haben, für Alternativen zur Abschiebungshaft einsetzt. Das hat ein bisschen etwas damit zu tun, wie die Bundesregierung diesen Gesetzesentwurf behandelt, sie ist nämlich der Auffassung, dass es sich hierbei um ein Einspruchsgesetz handelt. Es ist schon seit Monaten diskutiert worden, ob der Bundesrat dem Gesetz überhaupt zustimmen muss. Die Bundesregierung definiert den Gesetzentwurf als Einspruchsgesetz, aber dennoch wird der Bundesrat darüber abstimmen und gegebenenfalls Änderungen anmelden. Das hatte Frau Tuchel ja eben auch schon gesagt.

Wir finden es daher sehr sinnvoll, den Senat aufzufordern, in dem Verfahren die Ausweitungstatbestände der Abschiebungshaft und andere aufenthaltsrechtliche Verschärfungen zu verhindern oder sich bei der Zustimmung ablehnend zu positionieren.

Um nichts anderes bitten wir. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall bei der LINKEN)

Als nächster Redner hat das Wort Herr Staatsrat Ehmke.

(Unruhe)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben hier eine Rednerliste, und ich bitte Sie, sich rechtzeitig zu melden!

(Abg. Frau B ö s c h e n [SPD]: Müssen wir hier jemanden zum Jagen tragen?)

Bitte, Herr Fecker, Sie haben das Wort!

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin Ihnen noch das Abstimmungsverhalten schuldig, möchte aber am Anfang noch einmal meine Wahrnehmung aus dieser Debatte deutlich machen, nämlich, dass hier auch über die Grenzen der Koalition hinaus eine gemeinsam getragene Zielsetzung bezüglich der Flüchtlingspolitik verbindet und wir – zumindest in weiten Teilen – eine gemeinsam getragene Sichtweise bezüglich der Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit von Abschiebehaft haben. Die Sichtweise, den Abschiebegewahrsam perspektivisch abzuschaffen, ist auch in einem Bürgerschaftsbeschluss zum Ausdruck gekommen und wird von diesem Haus in großer Breite.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Nach dem Bekanntwerden des Gesetzentwurfs haben Frau Dr. Mohammadzadeh und ich einen Brief an den Innensenator geschrieben und ihn darum gebeten, sich im weiteren Verfahren dafür einzusetzen, dass der Gesetzentwurf in dieser Form nicht zum Tragen kommen wird. Es ist jetzt hier an verschiedenen Stellen auch schon auch auf die positiven Dinge hingewiesen worden, in der Abwägung kommen wir aber weiterhin zu dem Schluss, dass wir diesem Gesetzentwurf aus Sicht der grünen Bürgerschaftsfraktion, nicht zustimmen werden, wenn wir darüber zu entscheiden hätten.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Nun sind wir nicht allein in diesem Parlament, und wir würden Ihrem Antrag heute von Herzen gern

unsere Zustimmung geben, aber das ist leider nicht möglich. Wie es sich in einer guten Beziehung gehört, hört man dann auch einmal auf seine Partnerin, und diese hat uns gebeten, diesen Antrag heute abzulehnen.

(Abg. T s c h ö p e [SPD]: Gebeten? Wir haben euch nicht gebeten!)

Die entsprechende Begründung werden wir sicherlich gleich hören.

Im Inhalt sind wir bei Ihnen, Frau Kollegin Vogt und liebe Kolleginnen und Kollegen der Linksfraktion, und lassen Sie uns gemeinsam dafür streiten, dass die Sichtweise, die wir hier gemeinsam in diesem Parlament vertreten, auch zukünftig eine breite Mehrheit hat. – Vielen Dank!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der LINKEN)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Tuchel.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben schon erwähnt, dass die Situation innerhalb der EU nicht einfach ist, gerade die Situation zwischen den Mitgliedsstaaten. Die Verteilung der Flüchtlinge innerhalb der EU nach dem heutigen Dublin-System muss natürlich auch abgeschafft werden, darauf hat auch Frau Vogt hingewiesen. Die Flüchtlinge sollten wie innerhalb Deutschlands nach Quoten und möglichst unter Berücksichtigung ihres Willens auf die EU-Mitgliedsstaaten verteilt werden. Das derzeitige System geht sehr auf Kosten der süd- und osteuropäischen Staaten mit einer EU-Außengrenze.

Solange das Dublin-System nicht geändert wird, werden Flüchtlinge auch nach ihrer Rücküberstellung in den für das Asylverfahren zuständigen Staat immer wieder versuchen, in einen Mitgliedsstaat zu reisen, in dem sie ihr Asylverfahren durchlaufen wollen, weil sie dort zum Beispiel Familie und Freunde haben. Unter diesen Bedingungen ist die Anordnung von Abschiebungshaft gegenüber diesen Personen sinn- und nutzlos. Abschiebungen innerhalb des SchengenRaums halte ich für absolut absurd.

An dieser Stelle erlaube ich mir eine kleine Bemerkung, auch in Bezug auf die Abstimmung, aber ich stimme Herrn Fecker auch vollkommen zu, dass das Thema sehr wichtig und für mich natürlich auch eine Herzensangelegenheit ist.

Wir regieren im Bund nicht allein und auch nicht in einer rot-grünen oder einer rot-rot-grünen Koalition, das hat der Wähler leider so entschieden.

(Zurufe vom Bündnis 90/Die Grünen: Leider?)

Leider nicht gewollt, so entschieden!

(Abg. I m h o f f [CDU]: Aber leider ent- schieden!)

Die SPD hat im Bund manchmal die unangenehme Aufgabe, mit bestimmten Personen aus der Union verhandeln zu müssen, aber an dieser Stelle meine ich, dass wir uns für die Ergebnisse nicht schämen müssen, ganz im Gegenteil! Auch hier in Bremen dürfen wir uns nicht schämen, auch hier in Bremen sind wir vorbildlich.

In diesem Sinne, liebe Abgeordnete der LINKEN, liebe Frau Vogt, Sie merken, dass ich Ihre Kritik in vielen Punkten teile, aber leider fällt Ihr Antrag sehr einseitig aus, und die Beschlüsse, die wir schon gefasst haben, können wir an der Stelle nicht noch einmal wiederholen. Es ist nicht redlich, die zahlreichen, im Gesetzespaket enthaltenen Verbesserungen beiseitezuschieben und nur in einem Nebensatz zu erwähnen. Aus diesem Grund werden wir Ihren Antrag nicht unterstützen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall bei der SPD)

Als nächster Redner hat das Wort Herr Staatsrat Ehmke.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Senat wird vor der Bundesratssitzung sein Abstimmungsverhalten im Hinblick auf die vom Kollegen Fecker hier schon vorgenommene Bewertung von Vor- und Nachteilen dieses Gesetzentwurfs noch festzulegen und koalitionär abzustimmen haben. Es ist ja unstrittig und von allen Rednern sowohl der Koalition als auch der Opposition hervorgehoben worden, zumindest der LINKEN, der Antragstellerin, dass es positive und negative Elemente in diesem Gesetzentwurf gibt, und am Ende weiß man, dass man sie entweder alle zusammenbekommt oder gar nicht. Da muss der Senat am Ende die Entscheidung treffen, ob es ihm wert ist, für die positiven Aspekte auch die negativen in Kauf zu nehmen oder nicht. Diese Entscheidung steht noch aus.

Bisher hat sich der Senat im Verfahren darauf konzentriert, die negativen Aspekte in diesem Gesetzentwurf noch zu minimieren.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

So hat sich Bremen heute mit verschiedenen anderen Bundesländern im Innenausschuss für eine ganze Reihe von Veränderungen an diesem Gesetzentwurf stark gemacht und zum Beispiel zusammen mit Niedersachen und anderen Bundesländern versucht, den sogenannten Ausreisegewahrsam, also die grundlose Inhaftierung, aus dem Gesetz streichen zu lassen.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Der Antrag hat im Innenausschuss keine Mehrheit gefunden, und insofern wird man bewerten müssen, welche Schlussfolgerungen daraus zu ziehen sind. Genauso hat sich Bremen im Hinblick auf die hier auch kritisch angesprochenen Haftgründe positioniert und sich gegen den Haftgrund der vermutet erhöhten Fluchtgefahr durch die Zahlung von großen Geldbeiträgen an Schleusern ausgesprochen.