halten soll: Das ist alles in Ordnung, aber das ist etwas ganz anderes als das, was Sie in Ihrem Antrag vorschlagen, und deswegen lehnen wir den Antrag ab! (Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist jetzt das eingetreten, was ich befürchtet habe, wir reden schon über die Konsequenzen des parlamentarischen Untersuchungsausschusses, bevor er überhaupt beendet ist.
Ich möchte eine Bemerkung machen, weil ich glaube, dass wir uns als Parlamentarier – ich möchte auch das aufgreifen, was hier vorhin gesagt wurde – sehr wohl überlegen müssen, in welchem Spannungsverhältnis wir zum Senat stehen. Die Verantwortlichkeiten sind für mich klar. Für mich ist auch klar, dass es dort keine Vermengung geben soll, deshalb werden wir den Antrag auch ablehnen. Die Frage ist aber: Reichen die Kontrollmechanismen als Parlament gegenüber dem Senat aus oder nicht?
Es gibt wunderschöne Beispiele, wenn man die Controllingberichte diskutiert, wird in den Diskussionsbeiträgen im HaFA und in anderen Ausschüssen und Deputationen immer wieder gesagt: Eigentlich möchten wir das Folgende auch noch wissen! Da schließe ich keine Partei aus, das kommt von jeder Partei. Nur geht dann niemand so weit zu sagen, wir möchten den Controllingbericht jetzt auch einmal erweitern und diese und jene Punkte darin stehen haben! Das bedeutet, wenn man das Thema ernst nimmt, dann muss man es auch ernst angehen, dann muss man die vorhandenen Instrumente schärfen, und meines Erachtens sind es schon sehr viele. Ich bin durchaus dazu bereit, und ich bin auch bereit, mit Ihnen von der LINKEN darüber zu reden. – Danke!
Kommunalpolitiker in Bonn zurückerinnert, dort war ich im Bauherrenausschuss der Beethovenhalle vertreten. Ich habe überlegt, wo der Unterschied ist, was möchte Kollege Rupp, ist das vergleichbar? Man muss natürlich sagen, in Bremen gibt es ein Parlament, in einer Kommune herrscht eine Selbstverwaltung, da sind die Stadtverordneten der Stadt im Prinzip ein Teil der Verwaltung, daher ist dort ein Bauherrenausschuss in Ordnung, hat aber auch andere Anliegen als ein Kontrollausschuss, wie Sie ihn formuliert haben.
Ich habe gerade überlegt, ob ich ein gutes Argument habe, die drei Fraktionen auf dieser Seite zu überzeugen Ihrem Antrag zuzustimmen, ich habe keins gefunden. Der Senat ist natürlich hochinteressiert daran, diese Kontrollmechanismen in aller Ruhe zu diskutieren, wir werden sicherlich Verbesserungsbedarf sehen und haben. Wir haben im Haushaltsund Finanzausschuss schon über die Planung von Großprojekten diskutiert, ich glaube, das ist der Weg, da wird der Senat sich auch sehr konstruktiv einbringen. Die Trennung von Exekutive und Legislative ist, jedenfalls solange ich Teil der Exekutive bin, auch für mich ein hohes Gut. – Danke!
Wer dem Antrag der Fraktion DIE LINKE mit der Drucksachen-Nummer 18/1671 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute einen Antrag gestellt, weil Anfang Februar im Bundesrat ein Gesetz beschlossen werden soll, das neben einigen Verbesserungen im Aufenthaltsrecht auch einige eklatante Verschärfungen beinhaltet. Der Entwurf eines Gesetzes zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung ist am 3. Dezember 2014 von der Bundesregierung beschlossen worden.
Nach der Vorstellung des Gesetzentwurfes erklärte Minister de Maizière – ich zitiere – : „Nach dem Gesetz zu den sicheren Herkunftsstaaten, ist dies ein weiterer wichtiger Beitrag für Klarheit und Gerechtigkeit in der Flüchtlingspolitik in Deutschland. Das Gesetz hat eine einladende und eine abweisende Botschaft, beide sind Teil einer Gesamtstrategie.“ An dieser Stelle sei mir eine kleine Nebenbemerkung gestattet, die Verfassungsmäßigkeit der Einstufung Serbiens als sicherer Herkunftsstaat, ein Gesetzespaket, das vor ein paar Monaten, am 31.Oktober 2014, verabschiedet worden ist, wurde schon einen Monat später von dem ersten Verwaltungsgericht, dem Verwaltungsgericht Münster, angezweifelt. Nach den sicheren Herkunftsstaaten und dem Asylbewerberleistungsgesetz geht es jetzt also um das dritte migrationspolitische Gesetzespaket der Bundesrepublik. Schon wieder, wie in den ersten beiden Rechtsgrundlagen werden Verbesserungen mit Verschärfungen kombiniert.
Ich gehe auf die Erleichterungen ein. Eine wichtigere Verbesserung ist für uns die stichtagsunabhängige Bleiberechtsregelung, das hatten wir hier auch schon einmal beantragt, das ist eine ganz alte Forderung, ich glaube, auch der Grünen, wenn ich es richtig in Erinnerung habe, und auch der Flüchtlingsorganisationen. Auch für Flüchtlinge aus dem Resettlement-Programm oder mit subsidiärem Schutz, gibt es einige Verbesserungen in Bezug auf den Familiennachzug. Es gibt aber auch, wieder einmal, eklatante Verschlechterungen, und wir greifen in unserem Antrag nur die gravierendste Verschlechterung heraus, denn insbesondere die fast flächendeckenden Inhaftierungsgründe aber auch verschärfte Aufenthaltsverbote und Wiedereinreisesperren kritisieren wir. Nach dem Gesetzesentwurf ist eine Abschiebehaft zu verhängen, wenn erhebliche Geldbeträge an Schleuser gezahlt wurden. Definiert wird das mit Beträgen von 3 000 bis 20 000 Euro. Das finden wir, gelinde gesagt, angesichts der EU-Grenzabschottung schon fast perfide. Sie führt dazu, das wissen alle, dass man als Flüchtling ohne Schleuser und ohne Geld zu bezahlen, überhaupt nicht mehr nach Europa gelangen kann.
Zudem soll eine viertägige Inhaftierung ohne jeglichen Grund möglich sein, um die Abschiebung durchzusetzen. Zur Abschiebungshaft hat es im letzten Jahr zwei höchstrichterliche Niederlagen für die Bundesregierung gegeben. Der Bundesgerichtshof ver
urteilte Abschiebungshaft im Dublin-Verfahren als überwiegend rechtswidrig, und alle Dublin-Abschiebehäftlinge wurden freigelassen. Zusätzlich urteilte der Europäische Gerichtshof, dass die Inhaftierung von Abschiebehäftlingen in normalen Justizvollzuganstalten, gemeinsam mit Strafhäftlingen, rechtswidrig ist. Die gesetzlichen Grundlagen zur Abschiebehaft mussten danach ohnehin geändert werden, das wäre unserer Meinung nach die Chance gewesen, mit der Inhaftierung von Flüchtlingen Schluss zu machen.
Aus unserer Sicht, ist sie eine unzulässige Freiheitsberaubung, die Inhaftieren haben nichts verbrochen.
Sie sind nur geflüchtet, und zwar auch unter den Bedingungen, die von der EU und Deutschland so erschwert werden. Ich finde, es ist schon – wenn man das so sagen darf – „Strafe“ genug, Unsummen dafür zahlen zu müssen, dass man flüchten kann, dabei auch noch das eigene Leben riskiert, und anschließend dafür hier, jetzt nach dem Referentenentwurf und dem Gesetzentwurf, in Haft genommen zu werden. Der aktuelle Gesetzentwurf sieht in der Konsequenz vor, Flüchtlinge zu bestrafen, weil sie geflüchtet sind. Die Inanspruchnahme eines Grundrechtes wird damit unter Strafe gestellt und mit Haft belegt. Wir möchten perspektivisch die Abschiebung daher ganz abgeschafft wissen.
Die Bremer Koalitionsfraktionen haben am 18. April 2013, mit unserer Zustimmung, einen Antrag beschlossen, in dem sie den Senat aufforderten, auf Bundesebene an der Entwicklung von Alternativen zur Abschiebehaft mitzuarbeiten. Dem war der Fall eines Inders vorangegangen, der durch die Presse ging, der trotz einer akuten Herzerkrankung monatelang in Abschiebehaft saß. Seit dem – und das möchte ich positiv herausstellen – wird die Abschiebehaft in Bremen immer seltener verhängt, und das finden wir gut.
In den letzten drei Jahren befanden sich insgesamt 44 Personen in Abschiebehaft, im Jahr 2010 waren es in einem Jahr noch 77 Personen. Wir begrüßen daher ausdrücklich die Bremer Praxis des weitgehenden Verzichts auf Abschiebehaft und sehen die Aufrechterhaltung dieser Praxis in Gefahr, wenn der neue Gesetzentwurf in Kraft treten sollte.
Bundesweit sind die Zahlen der Abschiebungshäftlinge zurückgegangen, unter anderem aufgrund der eben genannten Rechtsprechungen. Die letzten verfügbaren Zahlen stammen aus dem Jahr 2011, in dem Jahr waren bundesweit 6 466 Personen in Abschiebehaft, 2 000 Personen weniger als noch drei Jahre zuvor. Mittlerweile dürften es weniger sein. Man kann auch noch davon ausgehen, dass ein wesentlicher Anteil von ihnen rechtswidrig in Abschiebungshaft sitzt.
Ich habe viele Jahre in diesem Bereich gearbeitet, und Peter Fahlbusch, der wahrscheinlich bekannteste
Rechtsanwalt in Abschiebungshaftsachen aus Hannover, hat Ende des Jahres 2013 seine Fälle ausgewertet. Von 868 Verfahren, die er zwischen den Jahren 2002 und 2013 betrieben hat, waren 421, also rund die Hälfte, zu Unrecht in Abschiebungshaft. Sie verbrachten insgesamt 11 860 Tage unrechtmäßig in Abschiebungshaft.
Peter Fahlbusch bezeichnet diese Bilanz als ein rechtsstaatliches Desaster, und die CDU – ich komme damit zum Schluss! – will das jetzt ändern und die Rechtsgrundlagen für die Ausweitung der Abschiebehaft schaffen. Das sehen wir äußerst kritisch, und ich weiß auch, dass die Regierungsfraktionen – was sie mit ihrem Antrag vor zwei Jahren bekräftigt haben –, das auch kritisch sehen. Ich hoffe, Sie folgen unserem Antrag. – Danke!
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich gleich zu Beginn klarstellen, dass die grüne Bürgerschaftsfraktion den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung ablehnt.
Zwar enthält der Gesetzentwurf zweifellos auch Verbesserungen, in den Kernfragen zeigt er jedoch vielen hierher geflüchteten Menschen, wo die Tür ist. Die Verbesserungen, die sicherlich in den weiteren Redebeiträgen gelobt werden, fußen nicht selten auf eine Anpassung an die gängige Rechtsprechung oder europäische Richtlinien. Dafür kann man sich zwar feiern, sollte es aber nicht zu laut tun.
Ich bin der LINKEN für diesen Antrag und insbesondere die Antragsbegründung sehr dankbar. Dass eine linke Oppositionskraft der rot-grünen Regierung eine „erfreuliche Zurückhaltung“ und „humanitäre Haltung“ in den Fragen der Abschiebung attestiert, nehmen wir sehr gern zur Kenntnis, meine Damen und Herren.