Protocol of the Session on January 21, 2015

ziellen Vorteile der neuen Onlineausweisfunktion bei der Beantragung des neuen Personalausweises kaum propagiert. Für einige, die es noch nicht wissen: Die Onlineausweisfunktion bedeutet die Legitimation der Personendaten im Internet. Die Onlinefunktion des Personalausweises ist allerdings auch nur ein Aspekt des E-Government. Es gibt zahlreiche wei tere positive Anwendungsmöglichkeiten, nehmen wir zum Beispiel Apps für Bürgermeldungen aus dem Stadtteil, mit denen Bürger die Verwaltung über Müll und Straßenlöcher et cetera informieren können. Wer schon einmal versucht hat, das ASV oder die dafür zuständige Stelle zu erreichen, weiß, wie schwierig das ist, und da können solche digi talen Services durchaus nützlich sein. Öffentlich zugängliche Geodatenportale für Bauwillige und Planungsbüros sind ein weiteres Beispiel. So kann Bürgernähe auch aussehen.

Anlässlich des letzten nationalen IT-Gipfels im

Oktober letzten Jahres in Hamburg wurde die bessere Vernetzung von Verwaltungsleistungen im Nordwes ten als Ziel bestätigt und angestrebt. Virtuelle Region Nordwest heißt das Projekt, ein Erprobungsraum der Metropolregion Nordwest gemeinsam mit dem Rheinland und dem Rhein-Neckar-Gebiet, wo einige Regionen schon weit voran sind. Auch hier will man gemeinsam agieren, um E-Government-Strukturen voranzutreiben. Schön, dass Bremen bei diesem Pro jekt dabei ist, das ist auch ein willkommenes Projekt,

und trotzdem, bei all den Einzelaktionen und vielen guten Einzelinitiativen fehlt ein ganzheitliches Kon zept. Hieran gilt es weiter zu arbeiten, weshalb wir in unserem Antrag eine landesweite E-GovernmentStrategie fordern. Wie gesagt, wir möchten Sie bei der Bündelung der vielen Einzelaktivitäten unterstützen und würden uns deshalb auch über die Unterstützung unseres Antrags freuen. – Vielen Dank!

(Beifall bei der CDU)

Als nächster Redner hat das

Wort der Abgeordnete Öztürk.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Kollegin Grobien, Sie sprechen in Ihrem Antrag von dem Bedarf an einer konsistenten IT-Strategie. Sie sprechen davon, dass es an zentralen Vorgaben und Standards sowie an einer zentralen Steuerung fehle. Ich kann Ihnen entgegenhalten – und Sie daran erinnern –, dass der Senat bereits im März 2014 seine aktuelle ITStrategie beschlossen hat, wahrscheinlich auch mit Ihren Stimmen,

(Abg. D r. K u h n [Bündnis 90/Die Grünen]: Nein, Gott sei Dank nicht, sie sitzen Gott sei Dank nicht im Senat!)

aber mindestens mit Ihrer Kenntnisnahme. Haben Sie das nicht mitbekommen, oder irre ich mich gerade?

(Abg. D r. K u h n [Bündnis 90/Die Grünen]: Nein, sie haben es nicht mitbeschlossen, weil sie nicht im Senat sind!)

Aber zur Kenntnis genommen! Dann korrigiere ich

mich an dieser Stelle: Dann haben Sie es nicht zur Kenntnis genommen, denn hätten Sie es zur Kenntnis genommen, dann würden Sie hier in Ihrem Antrag vielleicht auch schreiben, dass das Informationsfrei heitsgesetz und das Informationsfreiheitsregister in Bremen einzigartig sind und von Bremen aus in ihrer Art eine gewisse Strahlkraft haben. Das Informations freiheitsregister enthält knapp 30 000 Dokumente, und im Dezember 2014 haben wir ja die Novellie rung und die Überweisung in den dazugehörigen Ausschuss zusammen beschlossen.

(Zuruf der Abg. Frau G r o b i e n [CDU])

Ich kann Ihnen auch entgegenhalten, dass der

Senat die vielfältigen Vorgaben der von Ihnen be mängelten Zentralisierung und Standardisierung ebenfalls beschlossen hat, die Neugestaltung des ITManagements in der bremischen Verwaltung bereits im Jahr 2009, die Standardisierung des IT-Supports zur Verbesserung der Sicherheit und Qualität des IT-Betriebs im Jahr 2011, die Neuorganisation der

IT-Beschaffung und -Vergabe im Jahr 2013, den Aufbau eines Informationssicherheitsmanagements auch im Jahr 2013.

(Abg. Frau G r o b i e n [CDU]: Es geht um Bürgeranwendungen!)

Zu dem Punkt komme ich gleich auch noch, aber

ich habe zumindest die Bereiche schon einmal auf gezählt, die Sie in Ihrem Antrag nennen und von denen Sie bemängeln, sie seien nicht vorhanden, sodass Sie sich dort eine Neuerung wünschen. Ich trage gerade vor, dass der Senat bereits seit dem Jahr 2009 bis in das Jahr 2013 hinein all das aufgeschrie ben und beschlossen hat, was Sie in Ihrem Antrag, zumindest im Vorspann, fordern, und sich ein Teil davon in der Umsetzung befindet.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Das ist Fakt, und das hätte man eventuell auch

entweder weglassen oder anders formulieren kön nen, wenn es weitergehende Forderungen wären.

In mehreren Punkten sind die Regelungen des E

Government-Gesetzes bereits in Bremen umgesetzt worden, auch daran möchte ich erinnern. Bereits im Jahr 2012 hat der Senat das elektronische Dokumen tenmanagementsystem beschlossen, und er wird es bis Ende 2016 umsetzen.

(Abg. K a s t e n d i e k [CDU]: Vier Jahre, genau!)

Sie hatten in Ihrem Antrag die Möglichkeit, Herr

Kollege Kastendiek, zumindest das zu bemängeln, Sie hätten wenigstens sagen können, es gehe zu langsam oder sei nicht ausreichend. Sie sprechen aber in Ihrem Antrag schlichtweg davon, dass es fehlt.

Wir haben ein relativ gut funktionierendes Be

schwerdemanagement in Bremen,

(Abg. Frau P i o n t k o w s k i [CDU]: Was?)

ein Klick auf der Seite vom Amt für Straßen und Ver kehr, die Sie eben beschrieben haben, führt dahin. Es gibt eine Homepage, und das Beschwerdemanage ment ist bei dem Bürgerbeauftragten angegliedert. In jedem Ressort gibt es einen Bürgerbeauftragten. Man kann diese Personen anschreiben, und in der Regel antworten sie. Ob dadurch die Probleme be hoben werden, ist eine andere Frage, darüber kann man streiten.

Sie fordern auch eine Open-Data-Initiative. Dann

bitte ich doch einmal um Folgendes: Gehen Sie auf die Seite daten.bremen.de! Dort finden Sie auch die Punkte, die Sie in Ihrem Antrag bemängeln. Kos tenlose Lizenzen sind nämlich vorhanden, ebenso einheitliche Standards und viele sehr gute Apps, die Sie ja in Ihrem Antrag fordern.

Das, was Sie fordern, gibt es ja schon. Der ehema

lige Bundesinnenminister, der heutige CDU-Bundes tagsabgeordnete Friedrich, hat dem Bremer Senat eigenhändig einen Preis für die Veröffentlichung der vorbildlichen Finanzdaten überreicht. Auch das hätte man zur Kenntnis nehmen können. Sie bemängeln, dass es all das nicht gebe. Ich würde sagen, googelt Sie einfach einmal, das hilft, oder suchen Sie einfach einmal den kurzen Draht zu Ihrer Bundespartei!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Ferner fordern Sie die Einführung der elektroni

schen Behördenakte. Auch das wurde im Jahr 2012 beschlossen und soll bis Endes des Jahres 2016 vollständig eingeführt werden. Wenn Sie das, was beschlossen wurde, in der Umsetzung nicht zufrie denstellend finden, dann hätten Sie das kritisieren können, dann hätten Sie einen Antrag vorlegen können, wie man es hätte besser machen können, aber Sie bemängeln ja, dass es nicht vorhanden sei.

Ich bin aber noch nicht am Ende: Sie fordern neue

Formate der Bürgerbeteiligung. Ich möchte Sie einmal daran erinnern, dass es beim Flächennutzungsplan und beim Verkehrsentwicklungsplan bereits eine breite Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ge geben hat. Mag das ausreichen? Ich würde jetzt einmal ganz spontan sagen, nein, mit Sicherheit gibt es viele weitere Formate. Es gibt vorbildliche Kommunen und Städte, die auch andere Formate der Bürgerbeteiligung, zumindest was den Onlinezugang angeht, mit Sicherheit besser machen, aber das heißt ja nicht, dass es in Bremen keinerlei Bürgerbeteili gung gibt, zumindest auch nicht im Onlinebereich. In dem Punkt hätte ich mir einen Vorschlag Ihrerseits gewünscht, der uns vielleicht auf die Idee brächte, das eine oder andere besser zu machen.

Zum Schluss fordern Sie, dass Datenschutz und

Datensicherheit gewährleistet werden. Ein Blick in die IT-Strategie Bremens, die Sie scheinbar nicht gelesen oder zu Kenntnis genommen haben, hätte ja Ihre Forderung an der einen oder anderen Stelle beantwortet! Es ist ein sehr hoher Standard, der ge währleistet ist, wir haben hier nichts ausgegliedert.

Sie fordern auch einen Wettbewerb für innovative

Apps. Bereits in den Jahren 2012/2013 –

(Glocke)

ich komme zum Schluss, Herr Präsident – wurden Apps in Bremen erfolgreich eingeführt und auch Preise ausgelobt.

Zu guter Letzt, das E-Government-Gesetz ist immer

ein Bestandteil der aktuellen und der anstehenden Fortbildungsprogramme. Auch das bemängeln Sie in Ihrem Antrag. Insofern werden wir Ihrem Antrag hier kein positives Votum geben und ihn ablehnen! – Danke schön!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Als nächste Rednerin hat das