Protocol of the Session on November 19, 2014

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Und dass es durch das niedrige Zinsniveau zu einer Enteignung der Sparerinnen und Sparer kommt –

wissen Sie, vorher kam es durch das hohe Zinsniveau zu einer Umverteilung zulasten der Schwächeren. Das hat mich übrigens auch gekratzt; das muss ich einmal sagen. Ich hoffe für den Staat, dass das Zinsniveau, so wie es jetzt ist, noch lange anhält und wir diese Zeit sinnvoll nutzen können, um möglichst von diesem hohen Schuldenstand herunterzukommen, damit denen nach uns eine Chance gegeben ist, auch zurechtzukommen.

Wir werden Berlin gegenüber nach wie vor deutlich machen, dass wir überplanmäßige Einnahmen nicht für laufende Ausgaben verwenden, weil es strukturell nicht funktioniert. Heute können wir das machen, aber was ist denn in den nächsten Jahren? Das, was ich heute in die Bereiche stecke, in die Sie, Herr Rupp, es gerne stecken wollen, muss ich morgen und übermorgen auch bezahlen, und das können wir nicht. Wir machen Projektionen bis 2020.

Und dieser von Ihnen so besonders befehdete Sicherheitsabstand! Der Stabilitätsrat hat uns – das ist ein Jahr her – ins Stammbuch geschrieben, dass der Sicherheitsabstand zu stark geschrumpft ist. Wir rudern, um ihn wieder zu vergrößern. Das ist auch richtig so. Wir sind darauf angewiesen, dass man uns in Berlin eine ordentliche, seriöse Haushaltsführung bescheinigt, und dieser Senat wird doch das nicht aufs Spiel setzen! Die Ausgaben, die wir heute tätigen und die strukturell wirken, müssen wir morgen und übermorgen auch tätigen. Das ist das Problem; darum können wir nicht einfach sagen: Ach, das ist nicht so schlimm; wir bezahlen es einfach!

Sie verlangen von uns, von der Hand in den Mund zu leben, und das finde ich nicht verantwortlich.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer dem Antrag der Fraktion DIE LINKE mit der Drucksachen-Nummer 18/1626 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür DIE LINKE)

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen SPD und Bündnis 90/Die Grünen)

Stimmenthaltungen?

(CDU und BIW)

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Antrag ab.

Gesetz zur Neuregelung des Vollzugs der Freiheitsstrafe in der Freien Hansestadt Bremen

Mitteilung des Senats vom 8. Juli 2014 (Drucksache 18/1475) 2. Lesung

D a z u

Änderungsantrag der Fraktion der CDU vom 18. November 2014

(Drucksache 18/1632)

u n d

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE vom 18. November 2014

(Drucksache 18/1636)

Wir verbinden hiermit:

Gesetz zur Neuregelung des Vollzugs der Freiheitsstrafe in der Freien Hansestadt Bremen

Bericht und Antrag des Rechtsausschusses vom 13. November 2014 (Drucksache 18/1629)

Dazu als Vertreter des Senats Herr Senator Günthner.

Die Bürgerschaft (Landtag) hat den Gesetzentwurf des Senats in ihrer 65. Sitzung am 17. Juli 2014 in erster Lesung beschlossen und zur Beratung und Berichterstattung an den Rechtsausschuss überwiesen. Dieser Ausschuss legt mit der Drucksachen-Nummer 18/1629 seinen Bericht und Änderungsantrag dazu vor.

Wir kommen zur zweiten Lesung.

Die gemeinsame Beratung ist eröffnet.

Als Erster erteile ich der Berichterstatterin, der Abgeordneten Frau Peters-Rehwinkel, das Wort.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Meines Wissens fand die erste Lesung am 17. Juli statt, aber das soll jetzt hier nicht maßgeblich sein. Dieses Gesetz wurde dann nach der ersten Lesung an den Rechtsausschuss zur weiteren Beratung überwiesen. Nachdem insgesamt die landesgesetzliche Regelung auf die Länder übertragen wurde, ist im Jahr 2007 das Gesetz zum Jugendstrafvollzug, im Jahr 2010 das Gesetz zum Untersuchungshaftvollzug und im Jahr 2013 das Gesetz zum Vollzug der Sicherungsverwahrung beschlossen worden. Nunmehr soll das Strafvollzugsgesetz des Bundes durch das Gesetz zur Neuregelung des Vollzugs der Freiheitsstrafe in der Freien Hansestadt Bremen, das Bremische Strafvollzugsgesetz, ersetzt werden.

Mit der heutigen Beschlussfassung über das Bremische Strafvollzugsgesetz in zweiter Lesung soll der Justizvollzug dann vollumfänglich mit Wirkung zum

1. Januar 2014 landesgesetzlich geregelt sein. Es gab ein Beratungsverfahren im Rechtsausschuss. Am 17. September dieses Jahres fand eine Anhörung mit insgesamt neun Referenten statt, die ich jetzt nicht namentlich benennen möchte. Sie können das Wortprotokoll auf der Internetseite des Ausschusses lesen. Es gibt auch einen Ausschussbericht, und die Referenten kamen aus den Bereichen der Richterschaft, der Staatsanwaltschaft, der JVA, der Forensik, des Sozialen Dienstes der Justiz, der Straffälligenbetreuung und aus dem Bereich der Anwaltschaft, insbesondere dem Strafverteidigerbereich.

Die gesamten Anregungen, die wir aus dieser Anhörung entnommen haben, haben wir hoffentlich in dem Umfang, wie es sich die Referenten wünschten und wie es uns möglich war, aufgenommen. An dieser Stelle noch einmal sehr herzlichen Dank an alle, die dabei mitgewirkt haben. Außerdem vielen Dank an die Verwaltung und eine externe Protokollkraft, die bei der Anhörung zugegen war und die dafür gesorgt hat, dass es zu einer sehr schnellen Verschriftlichung dieser Anhörung gekommen ist, mit der wir dann weitere Beratungen durchgeführt haben.

Die weitere Befassung mit dem Thema fand dann in den Fraktionen statt, und es kam zu einem einstimmigen Beschluss des Ausschusses zu den Änderungsvorschlägen der Koalition. In denen wurden, wie ich eben schon gesagt habe, die Anregungen der Experten im Wesentlichen berücksichtigt. Nachgefordert wurde noch eine schriftliche Stellungnahme des Opferverbands WEISSER RING. Dieser Stellungnahme wurde unseres Erachtens – da spreche ich jetzt für die Koalition – im Paragraf 40 Rechnung getragen. Dazu komme ich aber gleich noch einmal in meinem nächsten Redebeitrag.

Es ist festzustellen, dass auch weitere Stellungnahmen noch eingegangen sind, allerdings leider zu spät. Dabei handelt es sich um Stellungnahmen der Fraktionen der CDU und der LINKEN. Insofern konnten wir im Rahmen des Rechtsausschusses, wie eben schon gesagt, darauf nicht eingehen. Es wurde dann den Fraktionen anheimgestellt, Änderungsanträge zu diesem heutigen Termin zu stellen. Diese liegen vor, wie eben mitgeteilt wurde. Darauf wird dann im Nachgang noch einzugehen sein.

Der Abschluss der Beratung und der Beschlussfassung fand im Rechtsausschuss in der Sitzung am 12. November 2014 statt. Nunmehr geht es also um die Änderungsanträge, die vorgelegt wurden. Über die Änderungsanträge der Fraktionen der SPD, der Grünen, den Bericht und den Dringlichkeitsantrag wurde einstimmig beschlossen. Die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses an die Bürgerschaft (Landtag) lautet, das Gesetz zur Regelung des Vollzugs der Freiheitsstrafe in der Freien Hansestadt Bremen, Bremisches Strafvollzugsgesetz, mit den im Bericht dargestellten Änderungen in zweiter Lesung zu beschließen. Damit möchte ich meinen Bericht schlie

ßen und danke noch einmal insgesamt allen Mitwirkenden. – Danke schön!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Piontkowski.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ziel und Zweck des Strafvollzugs ist neben dem Schutz der Allgemeinheit die Wiedereingliederung des Gefangenen in die Gemeinschaft. Für die CDU-Fraktion ist darüber hinaus von entscheidender Bedeutung, auch den Gedanken des Opferschutzes verstärkt im Strafvollzugsgesetz zu implementieren.

(Beifall bei der CDU)

Es hat in der Vergangenheit eine Veränderung in der Strafprozessordnung gegeben. Danach ist es so, dass die Information des Opfers über Vollzugslockerungen des Täters in Betracht kommt, wenn das Opfer dies wünscht. Das gilt nicht nur bei erstmaligen Vollzugslockerungen, sondern auch bei allen weiteren Vollzugslockerungen. Entsprechungen sollten sich dann auch im Strafvollzugsgesetz finden, denn wenn wir auf der Seite der Strafprozessordnung schon eine Verbesserung des Opferschutzes haben, sollte das auch im Strafvollzugsgesetz erfolgen. Deswegen sind wir der Meinung, dass Lockerungen für Strafgefangene dann zu versagen sind, wenn sie den berechtigten Belangen der Opfer widersprechen. Wir sind froh darüber, dass auf Anregung der CDU-Fraktion die Koalition dies mit aufgenommen hat. Das war auch noch eine weitere Anregung des WEISSEN RINGS.

(Beifall bei der CDU)

Wir hätten uns darüber hinaus natürlich auch gewünscht, dass der Gedanke des Opferschutzes noch weiter Einzug gerade an prominenter Stelle des Strafvollzugsgesetzes gefunden hätte, nämlich bei der Frage der Auseinandersetzung der Täter mit den Folgen der Straftaten für die Opfer. Auch das war eine Anregung des WEISSEN RINGS, die wir aufgegriffen haben. Wenn sich der Täter mit dem Opfer auseinandersetzen muss und damit, was die Tat für das Opfer bedeutet, kann das letzten Endes dazu führen, dass auch eine entsprechende Empathie erzeugt wird, die wiederum dazu führen kann, dass es nicht zu erneuten Straftaten kommt.

Der Ausgleich für Tatfolgen sollte unseres Erachtens so schnell wie möglich erfolgen, sodass es nicht zu einer Retraumatisierung von Opfern durch die Verfahrensdauer kommt. Auch der Gedanke des TäterOpfer-Ausgleichs sollte seine Entsprechung im Strafvollzugsgesetz finden und auch die Grundlagen dafür liefern, dass ein entsprechender Datenaustausch er

folgt. Das ist in der Strafprozessordnung beispielsweise vorhanden. Deswegen haben wir auch entsprechende Änderungsanträge gestellt.

Der beste Opferschutz ist selbstverständlich, dass es nicht zu weiteren Straftaten kommt. Jeder dritte Straftäter wird rückfällig. Bei einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung liegt die Rückfallrate sogar bei 52 Prozent, wenn man einen Beobachtungszeitraum von sechs Jahren zugrunde legt. Insbesondere in der ersten Zeit nach der Strafentlassung kommt es vermehrt zu Rückfällen. Deswegen müssen wir an die Ursachen für Straffälligkeit heran. Indem wir die Ursachen bekämpfen, sorgen wir dafür, dass es möglichst gar nicht erst zu neuen Straftaten kommt. Das bedeutet für uns einerseits eine frühzeitige Schuldenregulierung, eine Berufsausbildung, die Schaffung von Arbeitsangeboten im Vollzug und Therapiemöglichkeiten sowie eine Verbesserung des Übergangsmanagements vom Vollzug in die Freiheit.