Für die Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) liegen zwölf frist- und formgerecht eingebrachte Anfragen vor.
Die erste Anfrage trägt die Überschrift „Inanspruchnahme von Mitteln aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zum Ausgleich von Mehrbedarfen im Jugend- und Sozialressort“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Piontkowski, Strohmann, Röwekamp und Fraktion der CDU.
Wie erklärt sich der Senat den offenkundigen Widerspruch zwischen seiner Antwort in der Anfrage für die Fragestunde „Mittagsverpflegung“ vom 31. August 2011 auf die dort gestellte zweite Frage und der Vorlage 18/14 L, zugleich 18/13 S, des Haushalts- und Finanzausschusses vom 13. September 2011, und worin liegt dieser Widerspruch begründet?
Weshalb war der Senat in der Fragestunde vom 31. August 2011 noch nicht in der Lage, die gefragten Zahlen zu ermitteln, und was hat ihn in der Zwischenzeit in die Lage versetzt, es doch zu tun?
Warum verwendet der Senat die Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für die Mittagsverpflegung, die nicht für den erfolgten Auszahlungszweck benötigt werden, nicht zur Reduzierung der Kreditaufnahme?
Zu Frage 1: Es liegt kein Widerspruch vor, da sich A die Antwort und B die Sachstandsdarstellung auf unterschiedliche Finanzdaten beziehen, nämlich auf die zusätzlichen Bundesmittel für Bildung und Teilhabe insgesamt und auf schon vorhandene Budgetanteile im kommunalen Haushalt für das kostenlose Mittagessen.
Zu A: In der Antwort zur zweiten Anfrage aus der Fragestunde „Mittagsverpflegung“ vom 31. August 2011 wird dargestellt, dass der Bund keinen festgesetzten Betrag für das Mittagessen von Kindern und Jugendlichen an das Land Bremen überweist. Stattdessen erstattet er einen festen Prozentsatz an den Kosten der Unterkunft und Heizung nach SGB II. Aus diesen Mitteln sollen Ausgaben für Bildung und Teilhabe bestritten werden. Der Prozentsatz enthält aber keinen festgelegten Anteil für das Mittagessen.
Insofern kann hier kein „Überschuss“ für einzelne Leistungen aus der Bundesleistung abgeleitet werden.
Zu B: In der angesprochenen Vorlage des Haushalts- und Finanzausschusses wird Folgendes dargestellt: Im Produktplan 41 – Jugend und Soziales – kann in 2011 ein Ausgleich im Budget für die Kindertagesbetreuung erreicht werden, und zwar in dem Umfang, in dem die Mittel des Bildungs- und Teilhabepaketes für das Mittagessen von Kindern in Tagesbetreuung in Anspruch genommen werden. Grund hierfür: Bisherige Mittel im Bestandsbudget für das kostenlose Mittagessen müssen nicht zur Verstärkung in die Produktgruppe Bildung und Teilhabe verlagert werden, weil der Senat davon ausgeht, dass in 2011 die Mehreinnahmen aus Bundesmitteln reichen werden, um die Leistungen haushaltsmäßig abzudecken.
Zu Frage 2: Die Inanspruchnahme von Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes erfolgt seit dem Inkrafttreten des Gesetzes. In der Anlaufphase war eine Einschätzung der Inanspruchnahme für das Gesamtjahr 2011 naturgemäß noch nicht möglich. Mit Fortschreiten des Jahres gewinnen die Zahlen zunehmend an Genauigkeit.
Zu Frage 3: Die vom Bund bereitgestellten Mittel werden zuerst für die Finanzierung der einzelnen Leistungspakete und die Schulsozialarbeit verwendet. In 2011 können Restmittel zur Deckung nachweisbarer Mehrbedarfe im Kita-Bereich verwendet werden. – Soweit die Antwort des Senats!
Die zweite Anfrage bezieht sich auf die Verzögerungen beim Ausbau der Mittelweser. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Bödeker, Strohmann, Röwekamp und Fraktion der CDU.
Wie ist der Sachstand beziehungsweise das Ergebnis der Verhandlungen zwischen dem Senat und dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung über Abstriche an der Mittelweseranpassung, wie sie 1997 in dem „Mittelweserabkommen für Großmotorgüterschiffe“ zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Bund vertraglich vereinbart wurde?
Welche Ausbaumaßnahmen können nicht oder nur eingeschränkt durchgeführt werden, weil der Senat mit der Bereitstellung der anteiligen Mittel Bremens im Verzug ist?
Zu Frage 1: Bremen und der Bund befinden sich zurzeit in Verhandlungen über den weiteren Mittelweserausbau. Die Vertragsparteien halten dabei gemeinsam an den im Verwaltungsabkommen vereinbarten verkehrlichen Zielen des Mittelweserausbaus fest. Das bedeutet, dass mit Verkehrsfreigabe der Schleusen Dörverden und Minden voraussichtlich im Jahr 2014 Großmotorgüterschiffe unter Inkaufnahme von Begegnungseinschränkungen auf der Mittelweser fahren können. Um den planfestgestellten Ausbauzustand zu erreichen, sind dennoch mittelfristig weitere Maßnahmen notwendig. Diese Maßnahmen sollen anhand einer Verkehrssimulation ermittelt und festgelegt werden. Bremen ist diesbezüglich vom Bund aufgefordert worden, belastbare Zahlen über die zu erwartende Verkehrsnachfrage auf der Mittelweser zur Verfügung zu stellen.
Zu Frage 2: Bremen ist seinen finanziellen vertraglichen Verpflichtungen aus dem Mittelweserabkommen stets nachgekommen und beabsichtigt, seine vertraglichen Verpflichtungen auch im Rahmen des Doppelhaushalts 2012/2013 zu erfüllen. Der Bund strebt zudem an, die zur Herstellung der Basisvariante erforderlichen Maßnahmen weiter fortzusetzen. – Soweit die Antwort des Senats!
Herr Senator, bezüglich der Frage bei Großmotorgüterschiffen auf der Mittelweser können sich diese nach der jetzigen Planung auf 31,3 Kilometern nicht begegnen. Nach dem jetzigen Stand werden es aber 49,5 Kilometer werden. Ist das nicht eine erhebliche Verschlechterung der Verkehrswege?
Herr Abgeordneter, es ist schon so, dass in dem Abkommen, das im Jahr 1988 geschlossen worden ist, mit deutlichen Begegnungs- und Abladeeinschränkungen kalkuliert worden ist. Es gibt jetzt zwischen meinem Haus und dem Bundesverkehrsministerium Gespräche darüber, wie wir die Inwertsetzung der Schleusen sicherstellen können. Dazu gehört, dass natürlich die Mittelweser entsprechend leistungsfähig befahren werden kann. In dem Zusammenhang hat das Bundesverkehrsministerium auch ein Pilotprojekt in Auftrag gegeben, mit dem die Frage geklärt werden soll, wie durch eine elektronische Identifizierung eine Positionsbestimmung vorgenommen werden