Protocol of the Session on October 23, 2014

Bitte, Herr Staatsrat!

Ist mir bekannt, ja!

(Heiterkeit und Beifall bei der SPD)

Frau Kollegin, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Warum haben Sie von den Möglichkeiten nicht Gebrauch gemacht?

Bitte, Herr Staatsrat!

Welche Möglichkeiten meinen Sie konkret?

(Abg. Frau A h r e n s [CDU]: Kennen Sie ihn doch nicht?)

Doch!

Es geht darin um die Überwachung des Schriftwechsels, und es bestehen gerade, wenn es um den Tatvorwurf nach 129a StGB in Verbindung mit 129b StGB geht, erweiterte Möglichkeiten, auch den Schriftwechsel zu überwachen. Das steht ja ausdrücklich darin.

Der Schriftwechsel dieses Gefangenen ist so überwacht worden wie der Schriftwechsel aller anderen Gefangenen auch.

Frau Kollegin, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Seit wann war der Gefangene in der Redaktion des „Diskus“ als Redakteur tätig, und trifft es zu, dass der Gefangene sich als Redakteur des „Diskus“ frei mit einem roten Ausweis, wie der Presse zu entnehmen war, in der Justizvollzugsanstalt bewegen konnte?

Bitte, Herr Staatsrat!

Nach meiner Kenntnis war er seit dem letzten Quartal des Jahres 2013 tätig. Er war vorher in einer Werkstatt innerhalb der Justizvollzugsanstalt tätig. Aufgrund von körperlichen Einschränkungen konnte er in der Werkstatt nicht weiter beschäftigt werden. Deshalb ist ihm eine Tätigkeit bei der Gefangenenzeitschrift angeboten worden.

Mit dieser Tätigkeit bei der Gefangenenzeitschrift sind keine besonderen Freiheiten verbunden. Es besteht die Möglichkeit der Nutzung eines Büros, und es hat einen roten Ausweis gegeben, mit dem sich der Gefangene zu diesem Büro bewegen konnte. Jede andere Bewegungsmöglichkeit setzt auch immer voraus, dass eine Ansprache erfolgt, dass aufgeschlossen wird. Er kann sich auf dem Außengelände der Haftanstalt bewegen, aber nicht ohne Weiteres in die Hafthäuser.

Wir sind auch der Frage nachgegangen, ob Kontaktmöglichkeiten aufgrund dieses Ausweises bestanden. Es hat im Rahmen der Tätigkeit in dieser Redaktion einen Besuch bei einem Gefangengen gegeben und mehr nicht. Es hat sich darauf beschränkt. Allerdings haben wir den Ausweis, nachdem wir weitere Informationen des Verfassungsschutzes bekommen haben, sofort eingezogen, um die Bewegungsmöglichkeiten des Gefangenen noch weiter einzuschränken.

Frau Kollegin, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Noch einmal konkret nachgefragt, welche zusätzlichen Erleichterungen bringt dieser rote Ausweis oder diese rote Karte im Vergleich zu anderen Gefangenen für den Inhaber einer solchen roten Karte?

Bitte, Herr Staatsrat!

Die rote Karte ermöglicht, dass man sich im Außengelände freier bewegen kann und Zugang zu dem Büro hat. Potenziell besteht auch die Möglichkeit, in die anderen Hafthäuser zu kommen. Das würde aber immer voraussetzen, dass man unter Vorlage des Ausweises die Bediensteten bittet aufzuschließen und den Zugang zu ermöglichen. Wir haben nachgeprüft, inwieweit davon Gebrauch gemacht wurde. Das war in einem Fall so gegeben, mehr nicht.

Frau Kollegin, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

(Unruhe bei der SPD – Abg. Frau G a r - l i n g [SPD]: Das kann man auch anders regeln, oder?)

Waren die Haftbedingungen mit dem Verfassungsschutz abgesprochen, und hat der Verfassungs- und Staatsschutz diesen Haftbedingungen zugestimmt?

Bitte, Herr Staatsrat!

Vor Antritt der Haft hat die Justizvollzugsanstalt beim Staatschutz nachgefragt, ob besondere Bedingungen in der Haft geschaffen werden müssen. Darauf ist die Auskunft erteilt worden, dass der Gefangene unter den allgemeinen Bedingungen inhaftiert werden kann.

Im Übrigen möchte ich darauf hinweisen, Vollstreckungsbehörde ist der Generalbundesanwalt. Wenn man also aufgrund dieser Verurteilung davon ausgegangen wäre, man müsse besondere Kontaktbeschränkungen für diesen Gefangenen durchsetzen, dann hätte der Generalbundesanwalt wahrscheinlich eine andere Haftanstalt gewählt. Wir kennen das von den RAF-Gefangenen, in Stammheim gibt es einen Isolierungstrakt, der jede Kontaktmöglichkeit ausschließt. Offenbar hat es der Generalbundesanwalt aufgrund dieser Verurteilung nicht als notwendig angesehen, eine so umfassende Einschränkung jeder Kontaktmöglichkeit im Rahmen der Vollstreckung durchzusetzen.

Frau Kollegin, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Tut mir leid, dass ich noch weiter nachfrage!

(Abg. J ä g e r s [SPD]: Uns auch!)

Ich bin aber neugierig.

(Staatsrat Professor S t a u c h: Das wissen wir! – Heiterkeit bei der SPD)

Wann und aufgrund welcher Erkenntnisse wurden die Haftbedingungen für den Gefangenen geändert? Insbesondere war auch der Presse zu entnehmen,

(Abg. W e r n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Sie wissen das doch genau aus der Presse! Sie zitieren die ganze Zeit die Presse!)

dass er zum Beispiel aus der Redaktion des Diskus abgelöst wurde.

Bitte, Herr Staatsrat!

Es hat Informationen vonseiten des Verfassungsschutzes gegeben, und aufgrund dieser Informationen haben wir Sofortmaßnahmen veranlasst, wobei man sagen muss, das sind nicht richtig handgreifliche Informationen gewesen, sondern es sind Hinweise gewesen, die einen Verdacht eines solchen Kontakts belegen können. Aufgrund dieses Hinweises haben wir folgende Maßnahmen getroffen: Wir haben ihn erstens sofort aus der Redaktion abgelöst, wir haben zweitens den Ausweis eingezogen, wir haben drittens die Haftzelle des Gefangenen vollständig revidieren lassen – das alles ist innerhalb von zwei Tagen geschehen –, und wir haben die gesamte Abteilung, in der der Gefangene sich befunden hat, auch noch einmal revidieren lassen, um festzustellen, ob man Gegenstände findet, ob man Schriftstücke findet. Zu der Durchsuchung der Zelle ist auch der Verfassungsschutz beigezogen worden, um möglicherweise Schriftstücke vernünftig einschätzen zu können. Das sind die Sofortmaßnahmen, die aufgrund von Hinweisen, die wir bekommen haben, ergriffen worden sind.

Frau Kollegin, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Sie sprechen gerade die Durchsuchung der Zelle an. Was wurde dort gefunden? Jetzt zitiere ich wieder die Presse, es wurde ein Telefon gefunden. Um welche Art Telefon handelte es sich? War das ein netzfähiges Telefon, mit dem man das Internet nutzen konnte?

Bitte, Herr Staatsrat!

Bei der Durchsuchung wurden keine Schriftstücke gefunden, die belastenden Inhalt hatten. Aber es wurde ein Mobiltelefon gefunden, das ist richtig. Das Mobiltelefon wird bei der Polizei ausgewertet.

Frau Kollegin, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Meine letzte Frage wurde nicht vollständig beantwortet. Meine Frage ging dahin, ob es ein netzfähiges Telefon dahingehend war, dass man das Internet nutzen konnte?

Bitte, Herr Staatsrat!

Davon gehe ich aus, weil Handys heute eigentlich alle diesen Standard haben.

Frau Kollegin, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Ich komme so langsam zum Ende! Herr Staatsrat, wie viele Fortbildungen zum Salafismus hat es in der Vergangenheit für – –.

(Unruhe bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen – Abg. S e n k a l [SPD]: Die anderen hätten auch gern ihre Anfrage ge- stellt!)

Ich glaube, das entscheiden nicht Sie!

Bitte, liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Abgeordnete Piontkowski, stellen Sie Ihre Frage!

Wie viele Fortbildungen zum Salafismus hat es in der Vergangenheit für Mitarbeiter der Justizvollzugsanstalt gegeben, und wie viele haben daran teilgenommen?