Protocol of the Session on October 22, 2014

Vizepräsident Ravens eröffnet die Sitzung wieder um 14.31 Uhr.

Die unterbrochene Sitzung

der Bürgerschaft (Landtag) ist wieder eröffnet.

Ich begrüße auf der Besuchertribüne recht herzlich

Auszubildende der Gesundheits- und Krankenpfle ge der Bremer Krankenpflegeschule, Soldaten der Bundeswehr aus Garlstedt und Soldaten der Logis tikschule des Hörsaals 55 aus Garlstedt.

Herzlich willkommen!

(Beifall)

Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, teile ich

Ihnen mit, dass die Fraktion der CDU ihren Antrag unter Tagesordnungspunkt 69 „Flüchtlinge gerech ter auf EU und Bundesländer verteilen“ inzwischen zurückgezogen hat.

Wir setzen die Tagesordnung fort.

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Fried

hofs- und Bestattungswesen in der

Freien Hansestadt Bremen

Mitteilung des Senats vom 14. Oktober 2014

(Drucksache 18/1581)

1. Lesung

Dazu als Vertreter des Senats Herr Senator Dr.

Lohse.

Wir kommen zur ersten Lesung.

Die Beratung ist eröffnet.

Als erste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete

Frau Dr. Schaefer.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir beschließen heute in der ersten Le sung das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Freien Hansestadt Bremen, das uns der Senat vorgelegt hat. Wir haben im September letzten Jahres in der Bürgerschaft einen Antrag mit sehr großer Mehrheit auf den Weg gebracht, der das Ziel hatte, das Be stattungsrecht so zu ändern, dass in Bremen faktisch die Friedhofspflicht für Urnen und die Asche von Verstorbenen aufgehoben wird und individuelle Bestattungsorte für die Asche der Verstorbenen zukünftig ermöglicht werden.

Gestatten Sie mir vorab eine persönliche Bemer

kung! Ich bin froh, heute dieses Thema hier de battieren zu dürfen, weil es für mich wirklich eine Herzensangelegenheit ist.

Wir haben in Bremen – nicht nur in Bremen, sondern

bundesweit – sehr viele Betroffene, die entweder selbst den Wunsch nach einem individuellen Be stattungsort haben oder den letzten Wunsch eines Angehörigen nach einem individuellen Bestattungsort außerhalb des Friedhofes erfüllen wollen, und die bisher sehr skurrile Wege dafür gehen mussten, weil es in Deutschland nicht erlaubt ist. Die Verstorbenen sind zum Teil in das Ausland überführt worden,

meistens in die Niederlande oder in die Schweiz, sind dort eingeäschert worden, und die Asche ist irgendwie heimlich wieder zurückgeführt und hier bestattet worden. Das finden wir würdelos, und das wollen wir abschaffen. Deswegen finde ich es gut, dass wir dieses Thema hier debattieren und auch diesen Gesetzentwurf vorliegen haben.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stehen

in dieser Debatte die Ehrfurcht vor den Toten, die Würde des Menschen, die Rücksicht auf vielfältige und individuelle Bedürfnisse, aber auch das Recht auf Selbstbestimmung und Freiheit im Fokus. Trauer, meine Damen und Herren, ist immer individuell, die Menschen gehen unterschiedlich mit der Trauer um, aber die Menschen haben auch unterschiedli che Vorstellungen zur Bestattung und auch zu den Bestattungsorten.

Viele wollen heutzutage eben selbst mitbestimmen

und mitreden, welchen Weg der Trauer sie gehen und wie und wo die Bestattung erfolgen soll. Deswegen empfinden sehr viele Menschen in Deutschland den Friedhofszwang – so nenne ich es jetzt einmal – als Bevormundung und Einschränkung ihrer per sönlichen Bedürfnisse und Wünsche. Es gibt eine Emnid-Umfrage, in der 65 Prozent der Deutschen eine Aufhebung des Friedhofszwangs für Urnen beziehungsweise für die Asche von Verstorbenen befürworten.

Im Unterschied zu vielen anderen Ländern der

Welt, unter anderem die Schweiz, Niederlande, Großbritannien, Frankreich, Spanien oder die USA, besteht in Deutschland sowohl für die Erdbestat tung – da finde ich es aus hygienischen Gründen auch richtig – als auch für die Urnenbestattung der sogenannte Friedhofszwang. Der Friedhofzwang schreibt vor, dass eine Beerdigung außerhalb eines Friedhofsgeländes nicht zulässig ist. Die einzige Ausnahme, die hier existiert, ist die Seebestattung.

Bremen lockert mit diesem Gesetz, das uns heute

vorliegt, den Friedhofszwang so weitgehend auf, wie nirgendwo sonst in der Bundesrepublik. Wir sind quasi hier in Bremen Vorreiter, wir sind das erste Bundesland, dass das Ausstreuen der Asche außerhalb von Friedhöfen erlaubt. Künftig können Bremerinnen und Bremer ihre Totenasche auf dem eigenen Grundstück oder auf dafür ausgewiesene öffentliche Flächen ausstreuen lassen.

Das Ausstreuen der Asche ist an Bedingungen

geknüpft. Ich glaube, es ist auch gut, dass es nicht willkürlich erlaubt ist, sondern an Bedingungen, die ich gleich auch noch einmal erläutern werde, geknüpft ist. Das heißt, dass die verstorbene Person hier in Bremen gemeldet sein muss und zu Lebzeiten schriftlich verfügt haben muss, an welchem Ort das Ausstreuen der Asche gewünscht ist. Es genügt eine einfache, nicht notwendigerweise notariell beglau bigte schriftliche Verfügung.

Diese Regelung soll Missbrauch verhindern, eine

schnelle Klärung herbeiführen sowie Streitigkeiten unter den Hinterbliebenen verhindern. Die Verfügung kann durch keine weitere Person ersetzt werden, und sie muss eindeutig sein. Außerdem muss eine Person zur Totenfürsorge benannt werden, die sich dazu eidesstattlich verpflichtet, das Ausstreuen in einem pietätvollen Rahmen innerhalb von 14 Tagen zu gewährleisten.

Meine Damen und Herren, diese Stärkung der

individuellen Entscheidungsfreiheit ist Kern der Gesetzesnovelle, die die Bürgerschaft auf Initiative der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nun beschließen soll. Wenn das so geschieht, dann soll das Gesetz zum 1. Januar 2015 in Kraft treten.

Mit dieser Lockerung der Friedhofspflicht, meine

Damen und Herren, setzt Bremen einen Meilenstein. Die Gesetzesnovelle respektiert den letzten Wunsch der Verstorbenen. Damit stärkt die Reform die Ent scheidungsfreiheit des Individuums über den Tod hinaus. Immer mehr Menschen möchten ihre letzte Ruhestätte selbst bestimmen und ihre Asche an ei nem Ort verstreut wissen, dem sie sich verbunden fühlen. Diese Entscheidung, glaube ich, wird ganz sicherlich nicht getroffen, ohne nahestehende Ange hörige einzubeziehen. Das ist bei der Seebestattung so, und ich finde, was auf See erlaubt ist, muss auch an Land zukünftig möglich sein.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Die traditionellen Bestattungsrituale werden im

Übrigen dadurch auch nicht beeinträchtigt. Bei der Möglichkeit zum Ausstreuen der Asche außerhalb von Friedhöfen handelt es sich um ein Zusatzangebot zu den traditionellen Friedhofsbestattungen. Wer sich traditionell eine Erd- oder Urnenbestattung auf einem Friedhof wünscht, der soll das natürlich auch weiterhin tun können. Derjenige, der das aber nicht möchte, der soll die Möglichkeit erhalten, das in Zukunft auch in einem pietät- und würdevollen Rahmen außerhalb der Friedhöfe auf dem privaten Grundstück oder auf einer ausgewählten öffentlichen Fläche vollziehen zu können. Es sollen eben nicht mehr skurrile Wege über das Ausland in Anspruch genommen werden müssen, und Trauernde sollen sich nicht im Graubereich der Legalität bewegen müssen, denn sie haben sowieso schon Stress, und dieser Stress soll nicht noch zusätzlich erhöht werden.

(Glocke)

Diese Gesetzesnovelle – ich komme zum Schluss,

Herr Präsident! – ist auch ein Zeugnis für den Wan del in der Gesellschaft. Es hat in der deutschen Gesellschaft in den letzten Jahren einen Wandel gegeben, der auf die gewonnene Mobilität, auf die Globalisierung, auf Internet und Fernsehen beruht und durch den man die Möglichkeit hat, andere