Ich habe in der ersten Debatte im Mai schon darauf hingewiesen, dass hier Äpfel mit Birnen verglichen werden, weil die Eingruppierungen und die Beför derungen gerade für Funktionsstellen in NRW ins besondere bei der Polizei deutlich über dem liegen, was wir hier in Bremen haben. Das heißt, wir haben sowieso schon einen schlechteren Start gehabt. Das zieht sich hier auch mit dem heute vorliegenden Ge setzentwurf weiter durch, den wir ablehnen werden.
dentin! Ich will noch auf zwei, drei Dinge eingehen. Herr Röwekamp, Ihren Hinweis der Rückübertragung der Kompetenz auf den Bund habe ich nicht ganz verstanden. Wir wissen nicht so richtig, an welchem der Bundesländer wir uns bei Ihrem Vorschlag ori entieren sollen.
es so machen wie NRW? Sollen wir es so machen wie die Hälfte der anderen Länder, die das Ergeb nis auch nicht eins zu eins übertragen haben? Es ist doch nicht so, als wären wir die einzigen, die dieses Tarifergebnis nicht eins zu eins übertragen. Knapp
die Hälfte der Länder macht das auch nicht. Woran also sollen wir uns orientieren? Das ist eine Luftblase.
kriegen sie nicht wieder zusammen. Wir müssen das bundeseinheitlich regeln. Sehen Sie sich einmal die genannten Unterschiede zwischen uns und NRW an, was die Beamtenbesoldung insgesamt angeht. Ich habe mir einmal allgemein die Besoldung von anderen Akademikerberufen angesehen, die bei uns davon betroffen sind. Ich stelle fest: Es ist genau die gleiche Differenz von rund 1,5 Prozent weniger in Bremen bei den Beamten wie bei den besser be zahlten Akademikern insgesamt in anderen, freien Berufen. NRW hat einfach ein anderes Niveau der Besoldung. Das ist bei dem verfügbaren Einkommen so. Das ist nun wirklich kein Argument dafür, dass wir das anders machen sollten als NRW.
Verbände und die Gewerkschaften in NRW alle für komplette Idioten, dass sie einem solchen Vorschlag zustimmen?
kamp hat gesagt, man dürfe sie nicht anders behan deln. Ich stelle an Sie die Frage: Wenn man einen Bereich von 4 000, 5 000, 6 000 Euro hat – was heißt dann „anders behandeln“? Behandele ich die Leute gleich, wenn ich auf eine prozentuale Erhöhung je weils gleichmäßig 30, 40 Euro draufschlage? Ist das in diesem Gehaltsbereich die gleiche Behandlung? Oder ist die gleiche Behandlung, wenn die prozen tuale Erhörung,
der Zeitpunkt kommt, in dem man in den höchs ten Besoldungsgruppen auch wieder einmal eine Angleichung machen muss. Das machen wir. Das ist auch gewerkschaftliche Tradition. Das Gericht hat nie gesagt, dass man das nicht unterschiedlich machen könne. Es hat gesagt, die Differenz sei zu groß, man dürfe nicht null machen. Wir schauen uns das einmal an, Herr Röwekamp.
(Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Ja, es ist ausdrücklich genannt, dass man es unterschiedlich behandeln darf! Das steht ausdrücklich drin!)
dem Urteil in NRW gegen den Haushalt des Landes auch gesagt: In Bremen ist es noch schlimmer, da gehen wir einmal vor den Staatsgerichtshof. Der Staatsgerichtshof hat Ihnen und uns gemeinsam erklärt, dass wir in einer extremen Haushaltsnotlage sind und deswegen für uns andere Begleitumstände und Rahmenumstände gelten. Sie dürfen für die Beamtenbesoldung nicht bestimmend sein – völlig richtig –, aber sie sind einer der vielen Faktoren, die einbezogen werden müssen. Darauf muss man bestehen. Es macht auch relativ wenig Sinn, Herr Röwekamp, in der allgemeinen Debatte zu sagen: Ja wohl, wir müssen unseren Beitrag leisten, wir müssen zahlen. Bei jeder Sache, die wir machen, müssen wir schauen, ob wir nicht nach unseren Maßstäben, nach unseren Verhältnissen das Angemessene machen, und zwar in jeder einzelnen Debatte. Wir haben es gestern gehabt, wir haben es heute gehabt, wir werden es morgen haben, dass die CDU sagt: Aber hier auf jeden Fall noch mehr Geld ausgeben. – Das macht doch keinen Sinn.
gendes hinweisen: Im Zusammenhang mit dem Besoldungsgesetz 2013 haben wir auf eine Erhöhung der Diäten verzichtet. Wir haben uns ungefähr bei einer Gehaltsgruppe eingeordnet – das macht Sinn , die bei A 13 oder etwas höher liegt, wenn man die Arbeitnehmer- und die Arbeitgeberbeiträge für Kran kenversicherung mitrechnet. Diese vergleichbare Gehaltsgruppe bekommt für die beiden Jahre jetzt rund 4,8 Prozent mehr. Ich weise nur darauf hin, dass ich aus diesem Haus keinen Antrag kenne, diese Entscheidung für die Abgeordneten rückgängig zu machen. Das liegt daran, dass wir nicht der Auffassung sind, dass die Nullrunde für uns verfassungswidrig ist, dass wir nicht der Auffassung sind, dass wir damit unsere eigene Arbeit nicht wertschätzen. Ich habe noch niemanden gehört, der das fordert. Es mag den einen oder anderen geben, der das bedauert. Aber zu behaupten, wir schätzten mit dieser Nullrunde unsere Arbeit nicht wert, so wie uns hier immer vorgeworfen wird, wir schätzten die Arbeit im öffentlichen Dienst nicht wert, ist doch schlicht Unsinn.
öffentlich sagen. Wir bleiben auch dabei. Das hat eine Reihe von Gründen. Ich finde, wir sollen das für uns selber, wenn das nicht jemand beantragt, nicht zurücknehmen. Ich finde nicht, dass das ein Fehler ist. Ich finde, das zeigt, dass wir einen Sinn für Sensibilität für die Tatsache haben, dass wir selbst über das entscheiden müssen, was wir bekommen.
Gerichten sitzen und uns jetzt die Rechnung auf machen, dass die Beamten eigentlich 25 Prozent unter ihrem Niveau bezahlt werden und es eine un glaubliche Erhöhungswelle geben müsste. Das sind auch alles Beamte. Ehrlich gesagt vermisse ich bei den Urteilen dieser Beamten, die Richter sind – Sie urteilen sicherlich nach bestem juristischem Verstand –, ein bisschen die Sensibilität, die wir haben, dass sie auch in eigener Sache urteilen. Wir sollten das dabei nicht vergessen.
sehr verehrten Damen und Herren! Herr Dr. Kuhn, das war ja schon starker Tobak, in freundliche Worte gegossen. Jetzt zu unterstellen, die Richter, die mit diesen Verfahren befasst sind, hätten im eigenen Interesse gehandelt, als sie dieses Urteil gesprochen haben, stellt schon eine Grundsatzfrage zur Unab hängigkeit unserer Justiz, finde ich.
Sie das Urteil für sich nicht akzeptieren können, weil Sie in Ihrem Irrglauben von Gerechtigkeit der Auffassung sind, dass die Richter ein Falschurteil gefällt haben,
aber ihnen, nachdem Sie die Urteilsbegründung gelesen haben, zu unterstellen, aus Selbstinteresse und Eigenmotiven so geurteilt zu haben,