falen hat beschieden, dass die Erhöhung der Be amtenbezüge in Nordrhein-Westfalen nicht dem Alimentationsprinzip genüge. Insbesondere sei nicht verständlich, dass die höheren Besoldungsgruppen keine Erhöhung ihrer Bezüge erhalten sollten, die anderen Gruppen aber eben doch und insbesondere für die unteren Gruppen sogar eine volle Übernahme des TdL-Ergebnisses vorgesehen war. Deshalb wurde das Besoldungsgesetz vom Verfassungsgerichtshof in Nordrhein-Westfalen als verfassungswidrig eingestuft.
Besoldungsgruppen ändert sich gegenüber der ur sprünglichen Planung nichts. Das Tarifergebnis TdL wird übernommen, allerdings zeitversetzt. Das gilt auch für die Anwärterbezüge – übrigens eine Bes serstellung im Vergleich zu Nordrhein-Westfalen. Ab der Besoldungsgruppe A 11 erfolgt eine Erhöhung der ursprünglich geplanten Besoldungsanhebung auf
1,5 Prozent statt ursprünglich 0,2 Prozent, verbunden mit einer linearen Erhöhung von 30 Euro und 40 Euro in den Jahren der Gültigkeit der Beamtenbesoldung 2013/2014. Damit wird die Erhöhung nun auch für die Besoldungsgruppen ab A 12 vorgenommen. Von der Besoldungserhöhung profitieren nun alle Besoldungs gruppen, allerdings weiterhin in unterschiedlichem Maße. Kollege Dr. Kuhn hat die Prozentzahlen eben schon vorgetragen.
onsrate deutlich übersteigt, halten wir den Vorschlag des Senats für eine angemessene und den Regeln des Alimentationsprinzips angepasste Maßnahme.
me des Tarifergebnisses TdL. Dazu ist der Gesetzgeber auch nicht verpflichtet. Das möchte ich ausdrücklich betonen. Die entsprechenden Rechtsprechungen auch des Bundesverfassungsgerichtes liegen vor. Der Staat als Arbeitgeber hat einen Spielraum bei der Ausweisung der Höhe der Besoldung, sofern er dem Alimentationsprinzip gerecht wird. Das sehen wir in dem Gesetzentwurf als gegeben an.
Westfalen unterscheidet uns der Zeitpunkt, zu dem die Besoldungsanpassungen erfolgen. Sie sollen in Bremen später erfolgen als in Nordrhein-Westfalen. Das ist aber durchaus einem wohlbekannten Um stand geschuldet, nämlich dass wir – anders als Nordrhein-Westfalen – Haushaltsnotlageland sind und der Stabilitätsrat ein besonders Auge auf un sere konsumtiven Ausgaben wirft. Dem müssen wir Rechnung tragen. Die Haushaltssituation des Landes spielt bei der Beamtenbesoldung – das ist nicht auszu blenden – eine Rolle. Es wäre gut, wenn wir zu einer bundeseinheitlichen Beamtenbesoldungsregelung zurückkehren könnten. Ich würde es sehr begrüßen.
Beamtenbezüge in Deutschland bei den einzelnen Besoldungsgruppen voneinander abweichen, damit auch zu der Frage, ob eine Beschäftigung in Bremen im Beamtenstatus von möglichen Bewerbern als at traktiv angesehen wird – etwas, worüber wir schon in der ersten Runde debattiert haben.
die Besoldungsveränderungen greifen, ließe sich das allerdings erst dann verlässlich berechnen, wenn man auf das Jahr 2015 schaute. Dann würden wir fest stellen, dass Bremen seine Beamten zwar insgesamt etwas schlechter bezahlt als Nordrhein-Westfalen,
wir würden aber genauso feststellen, dass Bremen weit davon entfernt ist, auch nur mit einer einzigen Besoldungsgruppe am Ende der Besoldungstabelle insgesamt in der Bundesrepublik Deutschland zu stehen. Wir bewegen uns im unteren Mittelfeld. Von daher halten wir den Abschluss, wie er jetzt vorge schlagen wird, für tragfähig – auch hinsichtlich der Abstufung in den einzelnen Besoldungsrangstufen.
zur Beschlussfassung vorgelegt, das die vom Verfas sungsgericht in Münster beanstandeten Tatbestände aufnimmt und das Problem löst. Von daher bitten wir um Unterstützung dieses Gesetzes in erster Lesung.
dent, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte Ihre Erwartungshaltung nicht enttäuschen, ich hatte es in der Aktuellen Stunde bereits angekündigt, wir werden um den richtigen Kurs in unserem Land streiten müssen. Es wird Sie auch nicht überraschen, dass ich für die CDU-Fraktion erkläre, dass wir diesen Gesetzentwurf für völlig falsch und verfehlt halten. Wir halten ihn unverändert für rechts- und verfas sungswidrig und sind uns auch sicher und gewiss, dass dies noch zusätzlich festgestellt werden wird.
ich mich geirrt habe, denn ich habe in der letzten Debatte zu Frau Linnert gesagt, dass Sie alles falsch gemacht haben, was man falsch machen konnte, da wusste ich ja noch nicht, dass Sie es noch einmal falsch machen würden! Auch das, was Sie heute machen, ist falsch. Es ist aus rechtlichen Gründen falsch, es ist aus Gerechtigkeitsgründen falsch, und es ist vor allem als verantwortlicher Arbeitgeber ge genüber seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Ohrfeige und falsch. Meine Damen und Herren, so geht man aber mit Mitarbeitern – im öffentlichen Dienst schon gar nicht! – nicht um, wie Sie es heute hier vorhaben!
nicht auf Bremen zu übertragen sei: Ehrlicherweise bin ich Ihnen, Herr Liess, sehr dankbar, dass Sie es so gesagt haben, es war ja mit Ansage, es war ja nicht so, dass das in der letzten Debatte keine Rolle gespielt hat. Die CDU-Fraktion hat von Anfang an gesagt, dass wir das Gesetz für verfassungswidrig halten, dass es entgegen allen Stellungnahmen nicht
die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts erfüllt und es offenkundig verfassungs- und rechts widrig ist. Nichts anderes hat der Verfassungsge richtshof in Münster zu dem inhaltsgleichen Gesetz in Nordrhein-Westfalen gesagt, sodass man sagen muss, der Senat hat mit seinem Vorschlag – und das Parlament ist ihm gefolgt – einen offenen Verfassungs- und Rechtsbruch begangen, das allein ist schon ein Armutszeugnis für eine Regierung.
ratungen kritisiert, sondern auch den Weg dorthin. Sie haben es über die Köpfe der Beschäftigten im öffentlichen Dienst hinweg im Hauruckverfahren hier im Parlament beschließen wollen.
das Gesetz bereits im Senat beschlossen haben. Von der Beteiligung der Gewerkschaften und der Arbeitnehmervertreter am Zustandekommen dieses Gesetzes in seiner Ursprungsfassung kann doch nicht im Ansatz die Rede gewesen sein! Es war kein Akt von Mitbestimmung, es war ein rot-grünes Diktat, das hier vor dem Verfassungsgericht gescheitert ist!
kritisiert, dass es rechtlich nicht in Ordnung ist, son dern ich fand auch den politischen Weg falsch. Ich habe gesagt, es sei ungerecht, und nichts anderes hat übrigens der Verfassungsgerichtshof festgestellt,
nämlich dass die von Ihnen vorgenommene Dif ferenzierung nicht dem Alimentationsgrundsatz entspricht, weil Sie eben unterschiedliche Maßstäbe und unterschiedliche Erhöhungssätze feststellen. Das ist das, was Sie hier als große Gerechtigkeit geprie sen haben, dass die Beamten in den vermeintlich oberen Gehaltsstufen weniger bekommen als die in den unteren. Genau diese Gerechtigkeitsdebatte hat in der letzten Debatte eine große Rolle gespielt, und ich habe gesagt, dass es eben nicht gerecht ist, jemanden, der in einer höheren Besoldungsgruppe ist, anders zu behandeln als jemanden, der in einer niedrigeren Besoldungsgruppe ist.
(Abg. D r. K u h n [Bündnis 90/Die Grünen]: Was ist denn anders? – Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Die verdienen ja auch mehr!)
deswegen doch nicht weniger wert als die Arbeit der Person, die weniger Geld verdient! Jede Person im öffentlichen Dienst leistet an ihrer Stelle ihren Beitrag zur öffentlichen Daseinsfürsorge, unabhängig davon, wie viel Geld sie verdient, und ich finde es einfach ungerecht zu sagen, dass einem das eine mehr wert sei als das andere!
Sie mit dem rasenden Zug voll vor die Wand gefahren sind, glaube ich, es wäre vernünftig gewesen, sich mit den Beschäftigtenvertretern auf einem einvernehm lichen Weg zu verständigen, der am Ende übrigens auch dazu führt, dass man rechtliche Klarheit hat. Die von Ihnen, Herr Liess, eingeforderte rechtliche Klarheit gibt es nicht!