Protocol of the Session on October 22, 2014

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt

der Konsensliste zu.

(Einstimmig)

Gesetz zur Neuregelung der Anpassung der Besol dungs- und Beamtenversorgungsbezüge 2013/2014

in der Freien Hansestadt Bremen

Mitteilung des Senats vom 21. Oktober 2014

(Drucksache 18/1598)

1. Lesung

Dazu als Vertreterin des Senats Frau Bürgermeis

terin Linnert.

Wir kommen zur ersten Lesung.

Die Beratung ist eröffnet.

Als erster Redner hat das Wort der Abgeordnete

Dr. Kuhn.

Präsident, meine Damen und Herren! Der Senat legt uns eine Neuregelung der Anpassung der Beamten- und Versorgungsbezüge vor, sie wird rückwirkend an die Stelle des im Sommer 2013 verabschiedeten Gesetzes treten. Der Senat reagiert damit auf das Urteil des Verfassungsgerichtshofs in Münster, das eine sehr ähnliche Regelung in Nordrhein-Westfalen für verfassungswidrig erklärt hat. Dieses Urteil hat te zwar keine unmittelbare Wirkung für uns, aber natürlich eine erhebliche Bedeutung.

Der Senat hat sich in seinem Vorschlag sehr weit

gehend an dem orientiert, was die Landesregierung

in Düsseldorf mittlerweile nach Gesprächen mit den dortigen Gewerkschaften und Verbänden vereinbart und per Unterschrift besiegelt hat. Die Eckpunkte dieser neuen Regelung sind: Es bleibt bei der voll ständigen Übernahme der Tariferhöhungen für die Beamtinnen und Beamten bis zur Gehaltsgruppe A 10, darüber hinaus wird die Geltungsdauer nun mehr um jeweils zwei Monate vorgezogen. Für die Gehaltsgruppen A 11 und A 12 wird das Gehalt nun zweimal um je 1,5 Prozent – ursprünglich war ein Prozent geplant – und zusätzlich noch um einen Fest betrag von 30 Euro im letzten und 40 Euro in diesem Jahr erhöht, und schließlich wird die Null, die ja für die Gruppen ab A 13 enthalten war, durch ebenfalls 1,5 Prozent mehr ersetzt, plus einen Festbetrag von 30 beziehungsweise 40 Euro.

Das bedeutet im Ergebnis eine Gehaltserhöhung

in zwei Jahren um 5,68 Prozent in allen Gruppen bis A 10, eine Erhöhung von mehr als 5 Prozent in der Gehaltsgruppe bis A 12, und wegen des Fest betrags, der sich natürlich unterschiedlich auswirkt, ein schrittweises Absinken der Erhöhung bis auf 3,7 Prozent in den allerhöchsten Besoldungs- und Ge haltsgruppen. Wenn Sie dazu die Inflation dieses und des letzten Jahres in Beziehung setzen, sehen Sie, dass es nach dieser Neuregelung für alle Gruppen ein Mehr an realem Einkommen gibt.

Strittig ist natürlich immer noch in der Debatte,

dass ab A 11 die prozentuale Erhöhung teilwei se durch einen Festbetrag ersetzt wurde und sich dadurch die relativen Unterschiede zwischen den Gruppen geringfügig verringern. Das Gericht hat ausdrücklich eine solche Differenzierung für möglich erachtet. Wir waren immer der Auffassung, dass das nicht nur rechtlich möglich, sondern auch sinnvoll ist. Wir finden es richtig, dass nun die Summe des frei verfügbaren Einkommens jenseits des Grundbe darfs bei den wirklich nicht schlecht verdienenden Gehaltsgruppen oben nicht noch weiter auseinan derdriftet, und im Übrigen haben das offensichtlich auch die Gewerkschaften in Nordrhein-Westfalen so gesehen, die diesem Ergebnis ja ausdrücklich mit ihrer Unterschrift zugestimmt haben.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Meine Damen und Herren, Frau Linnert und Herr

Böhrnsen haben in der vergangenen Woche mit dem Gesamtpersonalrat die „Bremer Erklärung zu fairen Beschäftigungsbedingen“ unterschrie ben. Wir begrüßen das sehr. Es zeigt, dass die gute Zusammenarbeit bei allen Auseinandersetzungen und Meinungsverschiedenheiten weitergeht. In dieser Erklärung vereinbart der Senat mit dem Ge samtpersonalrat eine Reihe von Maßnahmen, die gewährleisten sollen, dass wir, ich darf zitieren, für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst ein Auskom men mit dem Einkommen, soziale Absicherung und sichere Zukunftsperspektiven im Beruf und im Alter sicherstellen. Ich bin felsenfest davon überzeugt,

dass der Gesetzentwurf zur Beamtenbesoldung, über den wir heute diskutieren, diesen Zielen und diesen Verpflichtungen voll und ganz entspricht.

(Vizepräsidentin S c h ö n übernimmt den Vorsitz.)

Der Senat hat im Sommer angekündigt, mit den

Gewerkschaften und Verbänden noch vor einer er neuten Entscheidung, vor der förmlichen Beteiligung zu sprechen. Das ist geschehen. Die Gewerkschaften fordern von uns seit Langem, wir sollten mit Ihnen über solche Fragen ernsthaft – im Wortsinn – ver handeln. Ich finde allerdings, dass auf der Seite der Gewerkschaften von Verhandeln nicht ernsthaft die Rede sein kann, wenn schon zu Beginn Ihre Haltung feststeht: Eins-zu-eins-Übernahme und sonst gar nichts!

(Abg. Frau V o g t [DIE LINKE]: Sie müssen verhandeln! – Zuruf: Die Gewerkschaften sollen verhandeln! – Zuruf des Abg. T s c h ö- p e [SPD])

- Gehe ich in eine Tarifverhandlung, wenn ich von

vornherein weiß, dass nur ein bestimmtes Ergebnis – eins zu eins – dabei herauskommt, sonst keines? Das nenne ich persönlich keine Verhandlung. Darüber kann man sprechen. Dem Anspruch der Gewerk schaften, ernsthaft zu verhandeln, kann man nicht gerecht werden.

Die Gewerkschaften und Verbände in Bremen

müssen sich schon fragen lassen, warum sie die Gelegenheit versäumt haben, als Ergebnis von Ge sprächen ein Resultat mit uns zu vereinbaren, das ihre Kolleginnen und Kollegen in NRW genau so unterzeichnet haben, in einem Bundesland, das auch große finanzielle Probleme hat, aber weit von der extremen Haushaltsnotlage in Bremen entfernt ist. Müssen wir – so frage ich Sie – den obersten Gehaltsgruppen deswegen mehr zahlen als in NRW? Umgekehrt wird ein Schuh daraus. So sehen das auch andere.

Der Stabilitätsrat hat Bremen kürzlich die Frage

gestellt: Wurde bei der Prüfung auch die Frage er örtert, ob die Tatsache, dass sich Bremen – Klammer auf – anders als NRW – Klammer zu – in einer drohen den Haushaltsnotlage befindet, zu berücksichtigen sein könnte? Das ist die Frage des Stabilitätsrats. Ich kenne die Antwort nicht, aber sie dürfte lauten: Ja, die die Frage ist berechtigt, sie wurde erörtert, aber zugunsten eines inhaltsgleichen Vorgehens mit Nordrhein-Westfalen nicht weiterverfolgt.

Der DBG Bremen versteht seine Haltung ja als Teil

eines grundsätzlichen Kampfes gegen die Schulden bremse. Das ist sein gutes Recht. Wir Grünen teilen diese Auffassung nicht.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Wir sind überzeugt, dass nur der Weg aus der

Schuldenfalle für das Land und damit auch für die Beschäftigten der richtige Weg ist. Wir sehen es so: Die Entscheidungen auf diesem Weg müssen gerecht und mit Augenmaß sein. Wir sind der Auffassung, dass der vorliegende Vorschlag, den ich Ihnen dargelegt habe – mit einer vollen Übernahme bis A 10, mit einer schrittweisen Absenkung nur in den obersten Gruppen auf 3,7 -, diesen Anforderungen gerecht wird. Deswegen werden wir Grünen ihn unterstüt zen. – Vielen Dank!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Als Nächster hat das Wort

Herr Kollege Liess.

Frau Präsidentin, meine sehr

geehrten Damen und Herren! Wir gehen mit der Besoldungsdebatte jetzt in die nächste Runde. Ich möchte klar damit beginnen, dass wir einzugeste hen haben, dass unser Vorschlag zur Erhöhung der Beamtenbesoldung nicht tragfähig war. Das gehört zur Wahrheit, und ich finde, das muss auch offen ausgesprochen werden.

(Beifall bei der SPD, beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der CDU – Abg. Frau B ö- s c h e n [SPD]: Genau!)

Bremen hat sich an die geplante Besoldungser

höhung in Nordrhein-Westfalen angelehnt. Zwar war der Beschluss des Verfassungsgerichtshofes von Nordrhein-Westfalen für uns nicht bindend, aber es wäre politisch natürlich instinktlos gewesen, wenn wir dies einfach ignoriert hätten. Zudem ersparen wir uns, indem wir jetzt reagieren – so hoffe ich zumindest! –, weitere gerichtliche Auseinanderset zungen in Bremen.

Der Verfassungsgerichtshof in Nordrhein-West