Ja, die schreiben wir hinein, aber Sie fordern eine lückenlose Kontrolle ein und sagen dann, die sei gar nicht möglich. Ich will Ihnen ein Beispiel nennen: In der Diskussion darüber, was man denn eigentlich machen sollte, habe ich mit einer Gruppe katho lischer Frauen zusammengesessen, und da sagte eine, zu dem Ausstreuen hätte sie eine etwas an dere Meinung, sie wäre einmal im Bürgerpark oder im Knoops Park dabei gewesen, da hätte man das gemacht. Erlaubt wäre das doch gar nicht gewesen, Herr Röwekamp, oder?
finde ich, nähert sich dann schon dieser Frage, was auch Kulturpessimismus ist. Sie erzählen hier, dass damit praktisch auf jedem privaten Grundstück ein Ausstreuen möglich ist. Wenn Sie ins Gesetz schauen, wissen Sie, dass das genau nicht der Fall ist, sondern dass es Zustimmungen der Eigentümer braucht, dass es überhaupt erst einmal Erklärungen gibt, ein Aussuchen der zu verfügenden Personen, und es hat nichts mit jedem privaten Grundstück zu
tun! Sie wollen offensichtlich die Angst wecken, nun müsse jeder in der Stadt befürchten, dass gegen sein Interesse Asche verstreut wird. Dann kommt man zu einem Punkt, an dem ich wirklich sagen muss, das ist dieses Niveau, was ich Kulturpessimismus nenne. Sie fügen nämlich allen Ernstes hier den Vergleich an, dass am Ende die Totenasche auf Hundeaus laufflächen ausgestreut wird. Herr Röwekamp, noch einmal, hier geht es darum, dass jemand zu seinen Lebzeiten verfügt, wo seine Asche ausgestreut wird! Die Vorstellung, dass jemand verfügt, dass er auf Hundeauslaufwiesen ausgestreut wird, das ist das, was ich Kulturpessimismus nenne,
nämlich ein tiefes Misstrauen, ob die Menschen mit ihren Rechten verantwortlich umgehen können! – Danke!
Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich kann mir die eine oder andere Erwiderung auf Herrn Röwekamp jetzt auch nicht verkneifen. Herr Rö wekamp, ich finde, wenn Sie davon sprechen, dass Religionsfreiheit hier möglicherweise durch dieses Gesetz eingeschränkt wird, dann vertauschen Sie Ursache und Wirkung! Bisher ist es doch immer so gewesen, dass die großen Religionsgemeinschaften mit ihrer besonderen Art, ihre Toten zu bestatten, das kulturelle Bild dieses Landes geprägt haben, was aber dann gesetzlich immer heißt, alle anderen, die nicht diesen Kirchen angehörten und vielleicht atheistisch, Agnostiker oder sonst irgendetwas waren, mussten sich dem Bestattungszwang der großen Religionen in diesem Land unterordnen. Nennen Sie das Freiheit?
heit hergestellt, indem nämlich alle Religionsge meinschaften, von den Muslimen über die Juden bis zu den Christen, ihre eigene Art der Bestattung vornehmen können.
Religionsgemeinschaften gehören, auch ihre Art der Bestattung für sich selbst bestimmen. Ich finde, das ist das Entscheidende, und das ist das Gute an diesem Gesetz.
und wieder ist auch die SPD gegen Privatisierungen. Sie haben uns das natürlich auch vorgeworfen, sicher, wir bekämpfen sonst immer Privatisierungen. Sie, Herr Röwekamp, betreiben hier Augenwischerei. Sie haben insofern recht, das gebe ich auch gern zu, der Antrag der Koalition enthält schon eine Regelung mit einem gewissen Augenzwinkern, wenn wir uns darauf festlegen, dass die Urne mit nach Hause genommen und die Asche im eigenen Garten ausgestreut werden kann und dass man dann eidesstattlich erklären muss, dass man die Asche tatsächlich ausgestreut und die Urne mit der Asche nicht auf den Kamin gestellt hat. So ganz redlich ist diese Regelung in der Tat nicht, da hat Herr Röwekamp recht. Wenn Sie dann von Privatisierung reden,
dass man etwas aus dem öffentlichen Bereich in pri vate Hände mit dem Ziel der Profitmaximierung gibt. Das ist mit diesem Gesetz an keiner Stelle möglich.
mit Individualisierung. Das, was wir hier erleben, ist tatsächlich, wie ich es vorhin gesagt habe, die voran schreitende Individualisierung. Deswegen möchten Menschen auch mehr über sich selbst bestimmen, auch nach ihrem Tod, und mit diesem Gesetz machen wir das heute möglich. Ich finde, das ist eine gute Angelegenheit. – Danke!
sident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Nun wird die Debatte aus Anlass einer Ermäch tigungsgrundlage ja doch sehr grundlegend, und deswegen möchte ich auch insbesondere zu dem, was die Kollegen Erlanson und Gottschalk, wenn auch noch etwas moralinsauer, hier vorgetragen haben, ausdrücklich etwas sagen.
son, dass unser Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland nicht den uneingeschränkten Geist der Freiheit atmet, sondern von der Präambel bis
zu den Schlussvorschriften von einem bestimmten Menschenbild geprägt ist. Dieses Menschenbild beinhaltet eben nicht die unbedingte Freiheit des Einzelnen, sondern setzt ihr immer dort Grenzen, wo die Freiheit anderer betroffen ist.
(Beifall bei der CDU – Abg. D r. G ü l d- n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Sonst hätten wir ja keine Gesetze! Sonst hätten wir ja kein Gesetz!)
mir sehr geschätzten Grundgesetzes – das sich im Übrigen auch schon etliche Jahre, selbst wenn es 15 Jahre jünger als das Bestattungsgesetz ist, bewährt hat –, die Vorstellung vom christlichen Menschenbild, und dazu bekenne ich mich – vielleicht im Gegen satz auch zu Ihnen – ausdrücklich. Ich will, dass das christliche Menschenbild auch die Grundlage für das Zusammenleben in unserer Gesellschaft in Bremerhaven, in Bremen und in Deutschland ist. Mein Bekenntnis ist dazu völlig klar.
finde ich, könnte man auch philosophisch sehr grund legend diskutieren, im Übrigen nicht nur die Frage, wem eigentlich ein toter Mensch gehört. Wir haben diese Debatte an vielen anderen Stellen in Deutsch land schon sehr grundlegend – und zurzeit auch aktiv – immer wieder geführt.