Protocol of the Session on September 24, 2014

Eine weitere Frage, über die wir gesprochen ha

ben, war die, wann die Vernehmung eines Zeugen eigentlich abgeschlossen ist. Das ist deswegen von Interesse, weil es durchaus den Straftatbestand ei ner uneidlichen oder eidlichen Falschaussage gibt, der auch für die Aussagen vor Untersuchungsaus

schüssen gilt. Dazu muss die Aussage aber beendet sein, damit man sagen kann, jetzt ist der Zeitpunkt erreicht, zu dem der Zeuge nicht mehr sagen kann, er habe sich vorhin versprochen oder in der letzten Woche geirrt. Auch hier haben wir eine eindeutige Klarstellung vorgenommen, die, an der Stelle gebe ich dem Zeugen Fecker recht –

(Heiterkeit)

dem Kollegen Fecker, so weit ist es ja noch nicht! –, hoffentlich nicht zur Anwendung kommt.

(Abg. T s c h ö p e [SPD]: Was nicht ist, kann ja noch werden!)

Über all dies hinaus, was wir an rechtlichen Re

gelungen jetzt verbessern und stärken wollen, ist die wesentliche Erfahrung, die ich in meinem ersten Untersuchungsausschuss und jetzt auch im zwei ten Untersuchungsausschuss gemacht habe, der unbedingte Aufklärungswille dieses Parlaments, herauszufinden, was falsch gelaufen sein kann, wer dafür verantwortlich ist und wie gegebenenfalls zukünftig gegengesteuert werden kann. Das heißt, das Gesetz mit Leben zu füllen, diese Erfahrung habe ich gemacht, war bislang äußerst positiv, und ich hoffe, wir können die Arbeit so konstruktiv fort setzen. – Vielen Dank!

(Beifall bei der SPD, beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der LINKEN)

Als nächste Rednerin hat

das Wort die Abgeordnete Frau Vogt.

Herr Präsident,

liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Fraktion DIE LINKE hat den zugrunde liegenden Antrag mit ge stellt, und wir folgen auch den Empfehlungen des Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschusses in seinem Bericht. Diese Feststellungen sind im Aus schuss so auch gemeinsam getroffen worden. Mein Vorredner und meine Vorrednerin haben eigentlich schon das Wesentliche gesagt, ich möchte daher nur noch einmal auf zwei bis drei Punkte eingehen, die die Rechte der Opposition stärken.

Mit den vorliegenden Änderungen regeln wir eben

einiges, so wie es im Untersuchungsausschussgesetz des Bundestags steht, und damit werden auch die Rechte der Opposition gestärkt. So kann mit der neuen Regelung zum Beispiel eine qualifizierte Minderheit im parlamentarischen Untersuchungsausschuss bei Gericht beantragen, dass Beweismittel beschlagnahmt werden oder dazu eine Durchsuchung angeordnet wird. Das war bisher nicht so, und deswegen folgen wir in diesem Punkt auch dem Bundestag, der das in seinem Untersuchungsausschussgesetz so vorsieht.

Wichtig ist für die Opposition auch, dass die Rech

te der Opposition, sich öffentlich zu äußern, nicht eingeschränkt werden. Es gab den Vorschlag, bei nicht öffentlichen Beratungen solche Beschränkun gen vorzunehmen. Dem ist der Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss nicht gefolgt, und das ist richtig so, wobei wir natürlich wissen, vertrauli che Dokumente sind vertrauliche Dokumente. Eine Fraktion muss und sollte aber kommentieren und kritisieren können, was es dort zu sehen oder zu hören gab, und muss es auch in geeigneter Form tun können. Auch das ist jetzt geregelt.

Ich will nur auf ein kleines Problem aufmerk

sam machen, was noch nicht geregelt ist, aber da wäre vielleicht auch jetzt der Verfassungs- und Ge schäftsordnungsausschuss nicht der passende Ort gewesen. Man muss sich noch einmal überlegen, ob ein Untersuchungsausschuss in seiner Arbeitsweise überhaupt komplett kompatibel mit der Arbeitsweise eines Halbtagsparlaments ist. Das ist so, ein Unter suchungsausschuss hat eine andere Taktung, viel mehr Sitzungen und Beweisaufnahmen. Das müsste man aber dann einfach einmal evaluieren, wenn insgesamt das neue Abgeordnetengesetz einmal evaluiert wird und die Änderungen, die sich damit ergeben haben. Das steht ja irgendwann an. Daher, denke ich, war es auch richtig, das jetzt erst einmal nicht zu machen.

Den Antrag in der von dem Ausschuss vorgelegten

Fassung finden wir gut. Er stellt einiges klar, aber er verändert die bisherige Praxis nicht grundlegend. Ich muss einmal sagen, ich finde, dass der Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss an der Stelle auch gut und präzise gearbeitet hat. Die Ergebnisse sollten wir heute so beschließen. – Ich danke Ihnen!

(Beifall bei der LINKEN und beim Bündnis 90/Die Grünen)

Als nächster Redner hat

das Wort der Abgeordnete Röwekamp.

Sehr geehrter Herr Präsi

dent, meine sehr verehrten Damen und Herren! Alle meine Vorredner haben recht. Die CDU-Fraktion wird dem Antrag in der vom Verfassungs- und Ge schäftsordnungsausschuss empfohlenen Fassung uneingeschränkt zustimmen.

In dem Bericht selbst wird die Kritik der Rechtsan

waltskammer, der ich selbst auch angehöre, zu der Frage, wann der Ausschuss eigentlich beschlussfähig ist, auch noch einmal aufgeworfen. Ich glaube, dass sich der Untersuchungsausschuss da doch ein wenig von unseren Gerichten unterscheidet, weil am Ende des Untersuchungsausschusses kein Urteil steht, das irgendwie zu Einschränkungen bei den Betrof fenen oder zu einem Freispruch führen kann. Diese Folgewirkungen hat ein Untersuchungsausschuss nicht, kann er nicht, will er auch nach unserem über

einstimmenden Votum nicht haben. Deswegen, denke ich, muss man bei der Beschlussfähigkeit des Untersuchungsausschusses nicht genauso hohe Maßstäbe anlegen wie bei einem ordnungsgemäß besetzten Strafgericht. Insofern geht diese Kritik an dem Thema des Untersuchungsausschusses meines Erachtens ein wenig vorbei. Im Übrigen besteht es weitgehend Konsens, sodass wir uneingeschränkt zustimmen. – Vielen Dank!

(Beifall bei der CDU, bei der SPD und bei der LINKEN)

Weitere Wortmeldungen

liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Da der Gesetzesantrag der Fraktionen Bündnis 90/

Die Grünen, der SPD und DIE LINKE mit der Druck sachen-Nummer 18/1196 durch den Gesetzesantrag des Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschusses erledigt ist, lasse ich über diesen Gesetzesantrag in zweiter Lesung abstimmen.

Wer das Dritte Gesetz zur Änderung des Geset

zes über Einsetzung und Verfahren von Untersu chungsausschüssen, Drucksache 18/1532, in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt

das Gesetz in zweiter Lesung.

(Einstimmig)

Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von

dem Bericht des Verfassungs- und Geschäftsord nungsausschusses, Drucksache 18/1532, Kenntnis.

Eigentumsstruktur von Großbetrieben im Land

Bremen

Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE

vom 13. Mai 2014

(Drucksache 18/1383)

D a z u