Protocol of the Session on July 17, 2014

Erstens: Nach welchen Kriterien und in welcher

Weise werden bislang Beschlüsse des Senats ver öffentlicht?

Zweitens: Kann der Senat sich vorstellen, alle Se

natsbeschlüsse nach der beschlussfassenden Sitzung umgehend durch Onlineveröffentlichung allgemein zugänglich zu machen?

Drittens: In welchem Umfang fallen Beschlüsse des

Senats oder senatorischer Behörden unter die Gel tung des Bremischen Informationsfreiheitsgesetzes?

Diese Anfrage wird beantwortet

von Herrn Staatsrat Dr. Joachim.

Herr Präsident, meine Da

men und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Sofern die Senatsbeschlüsse von öf

fentlichem Interesse sind, fließen sie in die Öffentlich keitsarbeit der Senatspressestelle beziehungsweise der senatorischen Behörden ein. Darüber hinaus regelt das Bremische Informationsfreiheitsgesetz, dass Senatsvorlagen nach Beschlussfassung inklusive der Genehmigung der entsprechenden Senatsproto kolle durch die vorlegenden Ressorts grundsätzlich in das zentrale elektronische Informationsregister eingestellt und somit online zur Verfügung gestellt werden. Die Veröffentlichung von Antworten des Senats auf Parlamentsanfragen erfolgt in zeitlicher Priorität durch die Bürgerschaft.

Zu Frage 2: Eine darüber hinausgehende Online

veröffentlichung von Senatsbeschlüssen ist nicht geplant.

Zu Frage 3: Beschlüsse des Senats und der senato

rischen Behörden sind gemäß Bremischem Informati onsfreiheitsgesetz grundsätzlich amtliche Informatio nen, zu denen der Anspruch auf Informationszugang besteht. Ausnahmetatbestände sind im Bremischen Informationsfreiheitsgesetz genannt. In diesem Zu sammenhang werden unter anderem schutzwürdige Interessen Dritter als mögliches Ausschlusskriterium genannt. Darüber hinaus wird der behördliche Ent

scheidungsprozess geschützt, sofern Beschlüsse zur unmittelbaren Vorbereitung von Entscheidungen dienen. – Soweit die Antwort des Senats!

Frau Kollegin, haben Sie eine

Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Können Sie ungefähr

sagen, welche durchschnittliche Dauer besteht, bis die Beschlüsse des Senats dann auch im Informati onsfreiheitsregister veröffentlicht werden? Also, wie lang ist der Zeitraum nach einer Beschlussfassung?

Bitte, Herr Staatsrat!

Eine durchschnittliche

Dauer kann ich dazu nicht nennen. Ich kann aber im Grundsatz sagen, dass es zu lang dauert. Der Senat hat hierzu aus Anlass einer Kleinen Anfrage im März auch schon einmal Auskunft gegeben und hinsichtlich der derzeitigen Probleme, die es in der Einstellung entsprechender Vorlagen in das Register gibt, Auskunft gegeben.

Weitere Zusatzfragen liegen

nicht vor.

Die elfte Anfrage trägt die Überschrift „Nach der

Übernahme der BAföG-Leistungen durch den Bund – wohin mit den frei werdenden Mitteln?“ Die An frage trägt die Unterschrift der Abgeordneten Frau Vogt und Fraktion DIE LINKE.

Bitte, Frau Kollegin Vogt!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Welche Landesmittel werden 2014 voraus

sichtlich aus den Haushalten Bildung und Wissen schaft jeweils zur Finanzierung des BAföG eingesetzt?

Zweitens: In welchem Verhältnis werden diese frei

werdenden Mittel ab 2015 auf die Haushalte Bildung und Wissenschaft verteilt, oder plant der Senat eine sonstige Verwendung der Mittel, zum Beispiel zur Verringerung der Neuverschuldung?

Drittens: Falls die konkrete Verteilung der Mittel

ab 2015 noch unklar sein sollte: In welchem Zeitraum und unter Beteiligung welcher parlamentarischer Gremien soll über die Verteilung entschieden werden, und plant der Senat zu diesem Zweck die Vorlage eines Nachtragshaushalts?

Diese Anfrage wird beantwortet

von Frau Senatorin Professor Dr. Quante-Brandt.

Herr Prä

sident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: In den Haushalten Bildung und Wis

senschaft sind folgende Landesmittel veranschlagt:

Im Produktplan Bildung konsumtive Mittel in Höhe von 2,99 Millionen Euro, im Produktplan Wissenschaft konsumtive Mittel in Höhe von 6,68 Millionen Euro und investive Mittel in Höhe von 7,1 Millionen Euro, insgesamt 16,78 Millionen Euro. Bei diesem Betrag handelt es sich um den 35-prozentigen Landesanteil am BAföG.

Im Produktplan Wissenschaft sind aus Rückflüs

sen von BAföG-Darlehen jährliche Einnahmen von circa 3 Millionen Euro veranschlagt. Im Zuge der Übernahme der BAföG-Leistungen durch den Bund werden sich diese Einnahmen sukzessive verringern. Dadurch mindert sich auch der Entlastungseffekt für das Land Bremen entsprechend.

Zu Frage 2: Nach Auffassung des Bundes sollen die

Länder die ab 2015 in ihren Haushalten frei werden den Mittel zur Finanzierung von Bildungsausgaben im Bereich Hochschule und Schule verwenden. Im Übrigen ist davon auszugehen, dass der Bund die Kostenübernahme beim BAföG an die Erwartung einer Einigung über das Kooperationsverbot knüpft. Über eine Verwendung der auf Bremen entfallenden Entlastung hat der Senat noch keine Entscheidung getroffen.

Zu Frage 3: Der Senat beabsichtigt, für sein weiteres

Vorgehen die konkrete Umsetzung auf Bundesebe ne abzuwarten. Nach konkreter Ausgestaltung der bundesgesetzlichen Regelungen wird der Senat dem Haushaltsgesetzgeber einen Vorschlag zur Verwen dung unterbreiten. Ob es eines Nachtragshaushalts bedarf, ist ebenfalls abhängig von der konkreten bundesgesetzlichen Umsetzung. – Soweit die Ant wort des Senats!

Frau Kollegin Vogt, haben Sie

eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!