natsbeschlüsse nach der beschlussfassenden Sitzung umgehend durch Onlineveröffentlichung allgemein zugänglich zu machen?
fentlichem Interesse sind, fließen sie in die Öffentlich keitsarbeit der Senatspressestelle beziehungsweise der senatorischen Behörden ein. Darüber hinaus regelt das Bremische Informationsfreiheitsgesetz, dass Senatsvorlagen nach Beschlussfassung inklusive der Genehmigung der entsprechenden Senatsproto kolle durch die vorlegenden Ressorts grundsätzlich in das zentrale elektronische Informationsregister eingestellt und somit online zur Verfügung gestellt werden. Die Veröffentlichung von Antworten des Senats auf Parlamentsanfragen erfolgt in zeitlicher Priorität durch die Bürgerschaft.
rischen Behörden sind gemäß Bremischem Informati onsfreiheitsgesetz grundsätzlich amtliche Informatio nen, zu denen der Anspruch auf Informationszugang besteht. Ausnahmetatbestände sind im Bremischen Informationsfreiheitsgesetz genannt. In diesem Zu sammenhang werden unter anderem schutzwürdige Interessen Dritter als mögliches Ausschlusskriterium genannt. Darüber hinaus wird der behördliche Ent
scheidungsprozess geschützt, sofern Beschlüsse zur unmittelbaren Vorbereitung von Entscheidungen dienen. – Soweit die Antwort des Senats!
sagen, welche durchschnittliche Dauer besteht, bis die Beschlüsse des Senats dann auch im Informati onsfreiheitsregister veröffentlicht werden? Also, wie lang ist der Zeitraum nach einer Beschlussfassung?
Dauer kann ich dazu nicht nennen. Ich kann aber im Grundsatz sagen, dass es zu lang dauert. Der Senat hat hierzu aus Anlass einer Kleinen Anfrage im März auch schon einmal Auskunft gegeben und hinsichtlich der derzeitigen Probleme, die es in der Einstellung entsprechender Vorlagen in das Register gibt, Auskunft gegeben.
Übernahme der BAföG-Leistungen durch den Bund – wohin mit den frei werdenden Mitteln?“ Die An frage trägt die Unterschrift der Abgeordneten Frau Vogt und Fraktion DIE LINKE.
sichtlich aus den Haushalten Bildung und Wissen schaft jeweils zur Finanzierung des BAföG eingesetzt?
werdenden Mittel ab 2015 auf die Haushalte Bildung und Wissenschaft verteilt, oder plant der Senat eine sonstige Verwendung der Mittel, zum Beispiel zur Verringerung der Neuverschuldung?
ab 2015 noch unklar sein sollte: In welchem Zeitraum und unter Beteiligung welcher parlamentarischer Gremien soll über die Verteilung entschieden werden, und plant der Senat zu diesem Zweck die Vorlage eines Nachtragshaushalts?
Im Produktplan Bildung konsumtive Mittel in Höhe von 2,99 Millionen Euro, im Produktplan Wissenschaft konsumtive Mittel in Höhe von 6,68 Millionen Euro und investive Mittel in Höhe von 7,1 Millionen Euro, insgesamt 16,78 Millionen Euro. Bei diesem Betrag handelt es sich um den 35-prozentigen Landesanteil am BAföG.
sen von BAföG-Darlehen jährliche Einnahmen von circa 3 Millionen Euro veranschlagt. Im Zuge der Übernahme der BAföG-Leistungen durch den Bund werden sich diese Einnahmen sukzessive verringern. Dadurch mindert sich auch der Entlastungseffekt für das Land Bremen entsprechend.
Länder die ab 2015 in ihren Haushalten frei werden den Mittel zur Finanzierung von Bildungsausgaben im Bereich Hochschule und Schule verwenden. Im Übrigen ist davon auszugehen, dass der Bund die Kostenübernahme beim BAföG an die Erwartung einer Einigung über das Kooperationsverbot knüpft. Über eine Verwendung der auf Bremen entfallenden Entlastung hat der Senat noch keine Entscheidung getroffen.
Vorgehen die konkrete Umsetzung auf Bundesebe ne abzuwarten. Nach konkreter Ausgestaltung der bundesgesetzlichen Regelungen wird der Senat dem Haushaltsgesetzgeber einen Vorschlag zur Verwen dung unterbreiten. Ob es eines Nachtragshaushalts bedarf, ist ebenfalls abhängig von der konkreten bundesgesetzlichen Umsetzung. – Soweit die Ant wort des Senats!