Protocol of the Session on July 16, 2014

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Der Bürgermeister hat deutlich gemacht, dass wir

das nur in Allianzen können, und da ist es schön zu hören, dass es eine Allianz in Form des Forums Finanzausgleich gibt, an der immerhin schon 11 von 16 Bundesländern beteiligt sind. Das ist ja nicht so eine ganz kleine Größe, wenn sich so viele in der Sache einig sind und man Bündnispartner findet, um tatsächlich eine Neuordnung des Finanzausgleichs vornehmen zu können.

In diesem Hause, glaube ich, so verstehe ich das

bisher, sind wir uns einig, dass es – und ich nehme einmal die Formulierung des CDU-Antrags auf – um die auskömmliche, dauerhafte und verlässliche Fi nanzausstattung der Länder geht, um gleichwertige Lebensverhältnisse in Deutschland zu ermöglichen. Dazu gehört für uns alle eine Altschuldenregelung, uns eint auch, dass wir alle gemeinsam an diesem Ziel arbeiten wollen, und deshalb sind auch die In formationen so wichtig. Deshalb ist es wichtig, dass das Parlament einbezogen ist, dass die Fraktionen einbezogen sind, das machen auch die Anträge der Koalition und der CDU deutlich, und ich bin sicher, dass DIE LINKE auch nichts dagegen hat, selbst wenn es nicht in ihrem Antrag steht, aber davon gehe ich fest aus.

DIE LINKE hat in ihrem Antrag vielfältige Vor

schläge gemacht, insbesondere zur bedarfsgerechten Ausstattung der Länder, finanziert durch neue Steu ern. Das halte ich im Kern nicht für falsch. Wenn man aber eine Neuordnung des Länderfinanzausgleichs gleich mit einer Debatte über Steuererhöhungen verbindet, glaube ich, dass diese Verhandlungen herzlich wenig Erfolg haben werden. Deshalb werden wir den Antrag der LINKEN ablehnen.

(Beifall bei der SPD)

Die CDU bittet um eine größere Aufklärung über

die Strategie des Senats. Ich sage ihnen ganz ehrlich, ich bin mir nicht sicher, ob die öffentliche Ausbreitung einer Strategie nicht die Verhandlungsmöglichkeiten des Senats drastisch einschränkt.

(Beifall bei der SPD)

Ich möchte, dass der Senat verhandelt, und ich

möchte, dass der Senat seine Positionen einbringt. Dass die Positionen nicht bekannt sind, kann spä testens seit der Regierungserklärung heute Morgen nicht mehr gelten, es galt eigentlich aber auch schon vorher nicht.

Die Punkte sind vorhin genannt worden. Natürlich

spielen die Hafenlasten eine Rolle. Natürlich spielt es eine Rolle, welche Mittel wir heute als Bundesland Bremen zum Beispiel über die Entflechtungsmittel bekommen, eine Rolle spielt die zukünftige Finan zierung der Kosten der Unterkunft oder des Wohn geldes, es spielt eine Rolle, wie insgesamt mit der Einwohnerwertung umgegangen werden muss, und

selbstverständlich ist für Bremen als Stadtstaat die Einwohnerwertung ein zentraler Punkt, den wir in die Verhandlungen über den Länderfinanzausgleich einbringen müssen. Die Punkte sind alle genannt – darüber besteht, glaube ich, in diesem Hause auch Einigkeit –, die Strategie aber, das Vorgehen öffentlich zu machen, glaube ich, untergräbt die Handlungs position des Senats.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Der Antrag der Koalition zeigt ebenfalls noch

einmal das gesamte Spektrum auf, adressiert an die politischen Verantwortlichen – einmal auf der Bundes ebene, auf der Ebene des Bundestags und der Bun desregierung –, und beschäftigt sich mit den Themen der Steuerzerlegung. Dazu gehört insbesondere die Zerlegung der Umsatzsteuer, dazu gehört aber auch, inwieweit man einen Vorwegabzug zulässt – dass muss sich ja auch rechnen –, dazu gehört aber auch die Frage des Wohnortes. Es gehört die gesicherte Daseinsvorsorge dazu, das heißt, die Länder müssen in der Lage sein, auch nach dem Jahr 2020 tatsächlich die Daseinsvorsorge schultern zu können, für die sie die Verantwortung tragen. Es gilt nach wie vor, für das Jahr 2020annähernd gleiche Startbedingungen zu schaffen, der Bürgermeister hat vorhin darauf hingewiesen, was ein Schuldenstand mit mehr oder wenig Schulden für die Startbedingungen in diese neue Ära bewirkt.

Der Senat ist in dem Koalitionsantrag aufgefor

dert, die Öffentlichkeit, vor allem die Fraktionen, zu informieren, auch vorab zu informieren und einzu beziehen, das halten wir für richtig und notwendig. Wir glauben, damit einen Antrag vorgelegt zu ha ben, der das gesamte Spektrum aufzeigt und dem Senat gleichzeitig genügend Handlungsfähigkeit und Verhandlungsfreiheit lässt. Wir werden daher die anderen beiden Anträge ablehnen. Ich sage Ihnen aber auch ganz deutlich, es gibt in beiden Anträgen Aspekte, die meine Sympathie haben und die wir auch unterstützen könnten. Vom formalen Vorgehen her werden wir sie jetzt trotzdem ablehnen.

Zum Schluss möchte ich – das wird jetzt nicht

so gern gesehen – trotzdem mit einer Mahnung abschließen! Wir werden bei der Neuordnung der Bund-Länder-Beziehungen nur dann Partner und Unterstützer für unsere Vorhaben finden, wenn wir den steinigen Weg der Haushaltskonsolidierung in Bremen weitergehen. Deshalb ist die Haushaltssperre richtig. Wir müssen deutlich machen, dass wir die uns möglichen Schritte unternehmen wollen und werden, um die finanzielle Situation des Landes zu bessern, und wir tun das nicht um des Selbstzwecks willen, sondern wir sind nur mit gesicherten finanzi ellen Grundlagen in der Lage, auch unsere beiden Städte zu gestalten, und das wollen wir, glaube ich, alle gemeinsam weiterhin tun. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Als nächster Redner hat das

Wort der Abgeordnete Dr. Kuhn.

Herr Prä

sident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es geht heute um einen Viersprung: Beamtenbesoldung, Haushaltssperre, zusätzliche Bundesmittel und die föderalen Finanzbeziehungen. Ich werde mich auch in meinem Betrag nach meinen Fähigkeiten jetzt auf diese Dinge beschränken, das sage ich einmal in aller Bescheidenheit.

Die vielen allgemeinen Dinge, die angesprochen

worden sind, kann man, glaube ich, in einem Beitrag jetzt nicht beantworten. Ich dachte auch nicht, dass es der Sinn der Debatte wäre, sondern ich dachte, der Sinn wäre, konkret die jetzt anstehenden Prob leme zu diskutieren. Generell ist ja die Frage, Schritt für Schritt die finanzielle und damit die politische Handlungsfähigkeit unseres Landes, unserer Städte zu sichern, und wir debattieren heute die nächsten Schritte, und das werde ich versuchen.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Lassen Sie mich gleich in die Mitte der Dinge gehen

und mit der Frage der Beamtenbesoldung beginnen! Die „Süddeutsche Zeitung“ hat am 2. Juli getitelt: „Sparen verboten“. Sie meinte damit das Urteil des nordrhein-westfälischen Verfassungsgerichtshofs in Münster. Ich finde, das bringt das Dilemma ganz schön auf den Punkt. Ich sage gleich am Anfang, wir wollen dieses Dilemma mit einem neuen Vorschlag für die Beamtenbesoldung in Bremen beantworten, der das Tarifergebnis weiterhin nicht eins zu eins für alle übernimmt, in dem aber auch bei keiner Besoldungsgruppe die Zahl Null stehen wird. Ich will das begründen, und ich glaube, dazu sollte man sich auch die Zeit nehmen, auch wenn die Debatte jetzt schon fortgeschritten ist.

Mehrere Redner haben hervorgehoben, dass wir

die Beamtenbesoldung durch die Länder regeln müssen. Wir halten diese Zersplitterung nach wie vor – da sind wir uns völlig einig und immer einig gewesen, auch mit dem Bürgermeister – für einen politischen Fehler, aber wir haben sie nun einmal. Wenn wir sie nun einmal haben, dann muss es ja auch so sein, dass nicht alle Bedingungen in jedem Land gleich sind, sondern dass zum Beispiel die Haushaltsnotlage möglicherweise in Bremen eine andere Rolle spielt als in einem anderen Bundesland. Die Haushaltslage darf nicht allein ein Argument für die Gestaltung der Beamtenbesoldung sein, das ist völlig richtig, aber dass sie auch ein Argument ist, glaube ich, ist auch klar, und da unterscheiden sich die Länder, und wenn die Lage so ist, dann müssen wir auch die Möglichkeit haben, anders zu reagieren.

Der Richterspruch aus Münster – auch das ist ja

klar geworden – hebt nicht unser Gesetz auf, aber er hat eine große Bedeutung für uns, und deswegen lohnt es sich wirklich, ihn genau zu studieren, und ich bitte Sie dafür noch einmal um etwas Geduld. Der Kernsatz ist klar: Dieses Gesetz, das mit unse rem inhaltsgleich ist, wird vom Gericht für ungültig erklärt, das Land hat in einem neuen Verfahren die Argumente neu zu prüfen.

Das Gericht sagt, es gibt eine grundsätzliche Pflicht

zur Anpassung der Bezüge an die wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse insgesamt, es sagt aber auch mehrfach, der Gesetzgeber ist nicht verpflichtet zu einer linearen Übernahme von Tarifabschlüssen, nicht verpflichtet zu einer, Zitat, „völligen Gleichbe handlung aller Besoldungsgruppen oder der Bezüge aller Beamten“. Das Gericht argumentiert, dass dabei die Abstände zwischen den Besoldungsgruppen in angemessener Form erhalten bleiben müssen, und es ist offensichtlich, dass das Gericht hier strengere Maßstäbe anlegt, als wir es in unserem ersten Ent wurf getan haben.

Das Gericht sagt in der schon zitierten abschlie

ßenden Bemerkung: Auch wenn sich herausstellt, dass „eine Überalimentation“ bestimmter Gruppen vorliegt, dann darf der Gesetzgeber darauf reagieren. Dann ist die Argumentation ein bisschen eigenartig: Zuerst spricht das Gericht von einer Überalimentation, die vermieden werden darf, aber dann spricht es von einer Mindestalimentation, die nicht unterschritten werden darf, also einer unteren Grenze, sozusagen einem Existenzminimum für Richter. Ich glaube, da gibt es noch ziemlich viel Spielraum zwischen einer Überalimentation und einer Mindestalimentation, und der Punkt ist: Dass diese Mindestalimentation für Studienräte, für Richter, Professoren und Staatsräte in Nordrhein-Westfalen jetzt nicht mehr gegeben sei, das, finde ich, legt das Gericht in keiner Weise richtig fundiert dar. An der entscheidenden Stelle bleibt ein Sprung, eine Leerstelle.

Wir müssen es akzeptieren, aber ich folgere aus

dieser Argumentation des Gerichts, dass es da in der Tat auch einen Interpretationsspielraum und politi schen Handlungsspielraum gibt, und den müssen wir ausfüllen. Deswegen bin ich der Meinung, das Gericht hat die zentralen Argumente für unser Gesetz nicht grundsätzlich zurückgewiesen, sondern ihnen nur Grenzen gezogen, das ist wichtig, das werden wir berücksichtigen, aber es sind eben nur Grenzen.

Wir müssen die Haushaltslage unseres Landes

berücksichtigen, das dürfen wir auch, wir müssen die Ergebnisse nicht eins zu eins übernehmen, im Übrigen auch nicht, weil es nach wie vor strukturelle Unterschiede zwischen Beamten und Angestell ten gibt, und zwar zugunsten der Beamten. Es gibt sachliche Gründe für unterschiedliche Erhöhungen für die unteren bis mittleren und die höheren Be soldungsgruppen, denn in der Folge von sehr viel prozentualen Erhöhungen hat sich der Abstand

zwischen den mittleren und höheren Besoldungs gruppen immer mehr vergrößert, und zwar gerade im Bereich des Einkommens, das über den Grundbedarf hinaus verfügbar ist. Ich finde nach wie vor – das sagt auch das Gericht –, es ist sinnvoll und möglich, diesen Abstand zu verringern. Das ist im Übrigen der Grund, warum auch die Gewerkschaften immer wieder Festgeldforderungen gestellt haben.

Ich habe es am Anfang gesagt, wenn wir uns ab

schließend das Urteil aus Münster und die Begrün dung genau ansehen und bewerten, dann kommen wir zu der Schlussfolgerung, ja, auch wir werden das Gespräch mit den Gewerkschaften und den Verbänden suchen, und wir werden nach den Som merferien einen Gesetzentwurf vorlegen, der die Hinweise des Gerichts berücksichtigt. Noch einmal in Kurzform: Darin wird weder eine komplette Einszu-eins-Übernahme noch die Zahl Null für irgendeine Besoldungsgruppe vorkommen.

An dieser Stelle möchte ich ein Wort zum Antrag

der LINKEN sagen. Sie brüsten sich ja immer gern mit Ihrem Sinn für soziale Gleichheit und weisen zu Recht darauf hin, dass stärkere Schultern mehr tragen können und müssen. Ich finde es dann schon ziemlich skurril, wie Sie sich jetzt mit Ihrem Antrag Sorgen um das unterste zumutbare Gehaltsniveau der Staatsräte machen. Wir werden Ihren Antrag deswegen ablehnen!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)