Protocol of the Session on July 16, 2014

Das finde ich falsch, denn das ist es ja genau, was

der Bund fordert, die Entlastung des Haushalts soll genau den Bereichen zugutekommen, für die der Bund zukünftig die Kosten trägt gedacht worden sind.

Die Frage, wie die Mittel des Bundes – das, was

mein Kollege Herr Erlanson einmal so schön als GroKo-Rendite bezeichnet hat – verteilt werden, entfacht gerade sehr interessante Diskussionen. Mir scheint, dass das Fell des Bären schon vor einigen Wochen verteilt worden ist, und zwar bevor das Geld überhaupt nur ansatzweise in Richtung Bremens auf den Weg gebracht worden ist, und die Kolleginnen und Kollegen der CDU mischen dabei jetzt munter mit.

In ihrem gestern vorgelegten Dringlichkeitsantrag

will die CDU mit diesen Mitteln unter anderem die Zuschüsse für die Privatschulen wieder erhöhen. Ich war, ehrlich gesagt, ein wenig erstaunt, als ich das gelesen habe. Ich finde die Forderung richtig, dass die BAföG-Millionen im Hause der Senatorin Professor Dr. Quante-Brandt landen, und ich finde auch richtig, dass sie für Bildung und Hochschulen eingesetzt werden.

(Beifall bei der LINKEN)

Wie die CDU jetzt aber gerade darauf kommt, die

Zuschüsse für die Privatschulen erhöhen zu wollen, nachdem sie uns hier im letzten Winter erklärt hat, dass sie plötzlich die Armutsbekämpfung für sich entdeckt hat, verstehe ich nicht und passt für mich überhaupt nicht zusammen, werte Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei der LINKEN, bei der SPD und beim Bündnis 90/Die Grünen. – Abg. Ts c h ö p e [SPD]: Muss ja auch nicht! – Abg. R ö w e k a m p [CDU]: Sie wissen aber gar nicht, wer zu diesen Schulen geht!)

Das ist aber genau das Problem, Herr Kollege

Röwekamp, das ich eben auch mit Ihrer Rede hatte. Sie sind nach wie vor, und das ist nun einmal lei der bei der Bremer CDU-Fraktion so, im höchsten Maße inkonsistent, und Sie sind auch einfach höchst flexibel. Das ist etwas, was mich wirklich ziemlich ärgert. Sie sind nämlich flexibel je nachdem, ob Sie einmal die eine oder die andere Klientel bedienen wollen, einmal sagen Sie, wir dürften überhaupt gar keine Schulden mehr aufnehmen, und heute sagen Sie, wir dürften. Ich finde es richtig, und ich bin auch der Meinung, dass man Investitionen über Neuverschuldung tätigen muss. Natürlich baut man sich kein Haus aus den laufenden Kosten und nimmt hinterher einen Kredit dafür auf, damit man sich den Kühlschrank füllen kann. Ich finde das ökonomisch total falsch, was hier gemacht wird, aber Sie haben vor Jahren auch noch etwas ganz anderes erzählt. Sie sind wirklich sehr flexibel, und zwar einmal in die eine und einmal in die andere Richtung! Ich finde das nicht äußerst seriös.

(Beifall bei der LINKEN, bei der SPD und beim Bündnis 90/Die Grünen. – Abg. Frau B ö s c h e n [SPD]: Wie es gerade passt!)

Kommen wir aber noch einmal zum eigentlichen

Knackpunkt zurück! Am 1. Juli dieses Jahres hat der Verfassungsgerichthof in Nordrhein-Westfalen ent schieden, dass die im Jahr 2013 getroffene Regelung zur Beamtenbesoldung verfassungswidrig ist. Die Bremer Regelung, die die Koalition entgegen allen Protesten und auch allen rechtlichen Bedenken, die hier auch aufgrund unseres Antrags im letzten Jahr ausführlich diskutiert worden sind, beschlossen hat, ist mit der in Nordrhein-Westfalen deckungsgleich. Das bedeutet, das Urteil aus Münster hat auch für Bremen Folgen. Die Mehrausgaben von mindestens 30 Millionen Euro jährlich sind zwar im jetzigen Haushaltsloch – und deshalb auch die Haushalts sperre – noch nicht einkalkuliert, aber hier möchte der Senat einfach einmal vorbeugen, denn diese Ausgaben wurden im dem Haushalt 2014/2015 allen Warnungen zum Trotz einfach nicht berücksichtigt. Die eigentliche Aussage, die der Senat am letzten Dienstag mit der Haushaltssperre gemacht hat, ist: Bremens Beamtinnen und Beamte, bitte mäßigt euch, und schweigt in Demut! Die Haushaltssperre wirkt hier nämlich als Drohkulisse, liebe Kolleginnen und Kollegen!

(Beifall bei der LINKEN)

Sie wirkt als Drohkulisse, und sie sendet natürlich

auch ein Signal der Besänftigung nach Berlin: Wir

sparen ja immer noch, was das Zeug hält, die Ver hältnisse sind aber nun einmal leider nicht so, wie wir sie gern hätten.

Ich möchte hier auch noch einmal, weil immer

so getan wird, als wäre alles ziemlich beliebig, auf die Wirkung einer verhängten Haushaltssperre im Konkreten zu sprechen kommen. Zunächst klingt das Wort Haushaltssperre tatsächlich dramatischer als die Wirkung auf den Haushalt, denn die tatsächli chen Einsparungen durch eine Haushaltssperre sind äußerst begrenzt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das liegt unter anderem aber auch daran, dass schon der Haushalt für die Jahre 2014 und 2015 selbst so aufgestellt wurde, als ob eine Haushaltssperre herrschen würde. Fast alle Ausgaben, die getätigt werden, sind nämlich nur noch dazu da, gesetzliche Aufgaben zu erfüllen.

(Beifall bei der LINKEN)

Es finden kaum Neueinstellungen statt, und wenn,

dann werden sie unter den jetzigen Maßnahmen auch als Ausnahmen gezählt. Der Senat ist in seinem Beschluss ja zu Recht nicht das Risiko eingegangen, zu Beginn des Schul- und Kindergartenjahres die notwendigen Neueinstellungen nicht vorzunehmen oder die dringend benötigte Übernahme der Auszu bildenden bei der Feuerwehr und Polizei sowie für die Justiz- und Steuerverwaltung zu verweigern. Selbst der zusätzliche Verwaltungsaufwand einer Haushaltssperre ist laut Antwort des Senats über schaubar, weil das nämlich geübte Verwaltungspraxis sei. Diese Haushaltsperre ist also, und man könnte sie auch im Großen und Ganzen so werten, im weiten Sinne Theaterdonner, aber eben nur im weiten Sinne, denn die verhängte Haushaltssperre hat trotzdem Konsequenzen, und die heißen wir nicht gut.

Ich sage es einmal so, Dienstreisen für zwei bis

drei Monate auszusetzen, wird ein Senat leicht ver kraften können. Es kann allerdings passieren, dass Zuwendungsempfänger eventuell keine Bescheide bekommen, Projekte nicht durchgeführt werden können, die Startprojekte zur Ausbildungsgarantie, die bereits mehrfach verzögert wurden, bleiben im Zweifelsfall weiter liegen, Stadtteilprojekte hängen in der Luft, es gibt einen Beförderungsstopp, und frei werdende Stellen in der öffentlichen Verwal tung werden vorerst nicht besetzt, auch nicht in den bürgernahen Bereichen. Das, werte Kolleginnen und Kollegen, sind eindeutige Ungerechtigkeiten und eine soziale Schieflage, die eine Haushaltssperre verursacht.

(Beifall bei der LINKEN)

Die Aktiengesellschaften sind von einer Haus

haltssperre nicht betroffen, insbesondere an der BLG geht die Haushaltssperre schlicht vorbei, und in den wirtschaftsnahen Bereichen geht zuweilen auch in

Bremen Geld sehr locker über den Tisch. Ich möchte einige Beispiele nennen: der Kauf des Lloydhofs, der Umbau der Martinistraße, der Astronautenkongress, ein Parkplatzumbau, weil noch einmal eben EFREMittel ausgegeben werden müssen, Zuschüsse an das Jobcenter für die Joboffensive, Mehrkosten der Cherbourger Straße und ungeklärte Mehrkosten für die Weservertiefung. Es werden – an dem Beispiel Cherbourger Straße kann man das einmal deutlich machen – auch schon die zukünftigen Haushalte per Vordatierung belastet. Das heißt, Prestigeobjekte oder andere Objekte werden eben noch einmal so durchgewunken und eine Haushaltssperre trifft, wenn sie denn länger wirkt, vorrangig nur die Bereiche Soziales, Kultur, Jugend, Wohnen und Arbeit.

Kommen wir aber noch einmal zum eigentlichen

Knackpunkt zurück! Es war zu erwarten, dass die vollständige Nullrunde ab einer bestimmten Besol dungsgruppe verfassungswidrig ist. Der Senat hat im letzten Jahr in der Diskussion immer behauptet, die getroffene Regelung sei gerechtfertigt, weil die unteren Besoldungsgruppen Einkommenssteigerun gen erhielten. Das stimmt nicht ganz, das haben wir hier im letzten Jahr auch diskutiert, sie bekommen sie mit einem halben Jahr Zeitverzögerung. Die am schlechtesten bezahlten Lehrerinnen in den Grund schulen erhalten auch nicht die Tarifsteigerung von 2,95 Prozent, sondern nur 1 Prozent mit jeweils einem halben Jahr Verzögerung. Mich hat allerdings wirklich sehr irritiert, Herr Dr. Güldner, dass Sie in der letzten Woche am Dienstag in der „taz“ die Nullrunde für Beamte als Akt der sozialen Umverteilung dargestellt haben. Das finde ich zynisch!

(Beifall bei der LINKEN – Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Sie haben immer behauptet, es war das Gegenteil! War es aber nicht!)

Mit der Regelung, die Sie hier letztes Jahr getroffen

haben, wollten Sie einfach 34 Millionen Euro im Jahr einsparen. Wer wirklich umverteilen möchte, auch innerhalb der Beamtenbesoldung, der sollte einmal die Eingruppierungen überprüfen.

Ich habe hier letztes Jahr schon gesagt, es ist ein

Unding, dass zum Beispiel Feuerwehrleute nach acht Jahren Ausbildungszeit in A 7 oder A 8 eingestuft werden.

(Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/ Die Grünen] meldet sich zu einer Zwischen frage. – Glocke)

Frau Kollegin Vogt, gestatten Sie

eine Zwischenfrage des Abgeordneten Dr. Güldner?

Nein, im Moment

In meinen Augen bedeutet Umverteilung nämlich

etwas anderes. Es bedeutet nicht, dass man ab der Mitte einfach etwas wegnimmt, sondern dass man mehr nach unten gibt. Das Besoldungsgefüge, Herr Dr. Güldner, wollten Sie ja auch nie infrage stellen, das haben Sie hier im Mai letzten Jahres deutlich gesagt. Sie haben gesagt: Diese Sache könne man nur einmal so gestalten, weil ansonsten das Besol dungsgefüge auseinandergerate, und das sei nicht beabsichtigt.

(Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grü nen]: Wissen Sie, wie viel A 5 oder A 6 ist, Frau Kollegin? Kennen Sie das?)

Sie haben hier die Grenze bei einer Mitte ab A 11

gezogen. Es stellt sich natürlich die Frage – und die kann man sich auch einmal ernsthaft und in Ruhe stellen, aber diese Ruhe haben Sie sich ja im letzten Jahr irgendwie nicht gegönnt, sondern Sie haben den Beamten, das hat der Kollege Herr Röwekamp ja richtig gesagt, erst einmal einen übergezogen –, ob die oberen Ränge der B-Besoldung vielleicht sehr gut bezahlt sind. Ich muss aber an dieser Stelle trotzdem sagen, es ist falsch, dass die tariflichen Regelungen nicht übernommen wurden, weil es zu einer gravierenden Wettbewerbsverzerrung führt, an der wir nicht vorbeikommen. Sie haben den Schnitt ja nicht an den oberen Rängen angesetzt, Sie haben den Schnitt, ab dem es eine Nullrunde geben soll, bei A 13 angelegt. A 12 und A 13, das ist bekannt, liegen im Besoldungsgefüge wirklich ziemlich nah beieinander, und nun gerät es auseinander.

Die Frage ist: Warum hat der Senat das so ent

schieden? Liebe Kolleginnen und Kollegen, da wird es nämlich interessant und man muss einmal einen Blick in die Verteilung der Beschäftigten der Kernver waltung nach Besoldungsstufen werfen. Weniger als 10 Prozent der Beschäftigten werden nach A 14 oder darüber bezahlt, aber ein Viertel aller Beschäftigten der Kernverwaltung wird nach A 13 bezahlt. Deshalb haben Sie dort den Nullrundenschnitt angesetzt, denn in dem Bereich war das meiste Geld zu holen.

(Beifall bei der LINKEN)

Es hat mit sozialen Erwägungen oder irgendwel