lerinnen und Schüler, die im System sind, die gleichen alten Sätze gezahlt werden und erst für die Schüler, die jetzt in die fünfte Klasse beziehungsweise in die elfte Klasse einmünden, dann die geänderten Sätze zum Tragen kommen. Auch hier möchte ich sagen, es kommen die Sätze zum Tragen, die dann für die Privatschulen die besseren sind. Wir senken also nicht ab, zum Beispiel für die Gymnasien, sondern wir belassen es dann auf dem Niveau, wie es ist.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist, wir haben die staatliche Aufsicht an dieser Stelle schlanker gemacht. Wir haben jetzt ermöglicht, dass sich die Privatschulen stufenweise genehmigen lassen können, erst Grundschule, dann Mittelstufe und dann gymnasiale Oberstufe. Das ist eine Flexibilisierung, das war ein Wunsch der Privatschulen, dass wir das so umsetzen.
Wir haben als weiteren Schritt die voll ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrer jetzt nicht mehr mit der Prüfung der Lehrgenehmigung überzogen, auch dies spart auf beiden Seiten wesentliche Zeit.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist, glaube ich, auch deswegen noch einmal notwendig zu erwähnen, weil es ja an dieser Stelle auch immer um die Frage der Wertschätzung geht: Wir haben im Privatschulgesetz jetzt klar und deutlich formuliert, ich zitiere: „Privatschulen ergänzen und bereichern das öffentliche Schulwesen durch besondere Inhalte und Formen der Erziehung und des Unterrichts.“ Ich meine, deutlicher kann man Wertschätzung nicht formulieren!
Ein entscheidender Unterschied bleibt natürlich, die Privatschulen übernehmen die äußere Struktur unseres öffentlichen Schulsystems, aber sie können es mit ihren Inhalten und mit ihren Formen füllen, und das ist, denke ich, der entscheidende Unterschied. Wir haben damit für sie einen freien Weg zum Erreichen ihrer Bildungs- und Erziehungsziele, das ist der zentrale Unterschied zwischen einer öffentlichen und einer privaten Schule.
Schließlich möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass wir eine sehr gute Zusammenarbeit mit der LandesArbeitsGemeinschaft der Schulen in Freier Trägerschaft im Lande Bremen hatten. Wir hatten einen kontinuierlichen Austausch mit der LAG, und die LAG hat ihre Interessen und auch ihre Vorstellungen in die ganze Diskussion eingebracht.
Ja, wir haben einen Dissens in der finanziellen Frage gehabt und behalten, ob man eine zweiprozentige Kürzung machen kann oder nicht. Dass die LAG nun nicht sagt, das ist aber der beste Vorschlag, der der Bildungsbehörde je eingefallen ist, ist doch nun völlig klar, aber das ist der Dissens, den wir hatten. Ansonsten hatten wir in der ganzen Diskussion mit der LAG keinen Dissens. Dass sich das gestern Abend ein wenig anders übermittelt hat, habe ich auch ge
hört. Das habe ich aber auch mit der Kollegin besprochen, und ich habe gesagt, man kann auch einmal die Dinge, die positiv gelaufen sind, benennen.
Ich möchte aber noch auf weitere Punkte eingehen. Wir haben mit den inhaltlichen Lösungen und den grundlegenden strukturellen Setzungen des Gesetzes vor allem eine wichtige Veränderung vorgenommen: Wir haben die Finanzierung der Personalkosten komplett an das System der öffentlichen Schulen angeknüpft, und auch das ist in einem gemeinsamen Konsens erzielt worden. Die Privatschulen haben auch gewollt, dass wir eine direkte Verbindung herstellen, und das machen wir jetzt. Das heißt, alles, was an den Privatschulen, was im öffentlichen System zusätzlich an Personalkosten eingebracht wird, die über die Bildungsbehörde laufen, die sozusagen über unser System laufen, davon partizipieren jetzt auch die Privatschulen. Das ist für sie ein sinnvoller Aufwuchs, weil mit dem, was bei uns mehr eingeht, auch die Privatschulen prozentual weiter mitwachsen. Das ist, finde ich, eine sehr vernünftige Entscheidung, denn das bedeutet, es gibt keine Entkopplung, sondern eine Verkopplung dieser beiden Systeme.
Ich meine, genau mit diesem Schritt, den wir dort unternommen haben, kommen wir Folgendem nach: Der Staat hat eine Förderpflicht, aber keine Subventionspflicht.
Sie wollen – das ist immer Ihre Formulierung, Herr Dr. vom Bruch – eine Vollfinanzierung der Privatschulen.
Wir können aber nicht vollfinanzieren, und wir wollen das auch gar nicht. Das Bundesverfassungsgericht hat an dieser Stelle – –.
Sie sind doch im Moment der Fürsprecher der Privatschulen! Im Moment gerieren Sie sich doch als Retter der Privatschulen.
Ja, wir sind für Wahlfreiheit. Wahlfreiheit heißt aber, wir haben ein starkes öffentliches System, und man kann dann auch eine Privatschule wählen, aber Wahlfreiheit orientiert sich erst einmal daran, dass wir ein starkes öffentliches System haben, und dann kann man wählen. Genau das halten wir vor, und genau das ist der entscheidende und wichtige Punkt, dafür haben wir Sorge zu tragen.
Ich möchte einen weiteren Punkt dazu nennen. Wenn man die Wahlfreiheit nutzt und wenn man auf eine Privatschule gehen möchte, dann sind natürlich Eigenleistungen zumutbar und von den Eltern zu erbringen, und das wollen und machen sie auch.
(Abg. Frau N e u m e y e r [CDU]: Das wird an staatlichen Schulen auch schon gebracht, Eigenleistung der Eltern! – Abg. Frau G a r - l i n g [SPD]: Ach was! Quatsch! – Zurufe von der CDU: Natürlich!)
Ein Träger einer Privatschule erhebt ein Schulgeld, und diese Privatschule erhebt ein Schulgeld in der Höhe, die sie für notwendig erachtet.
Ich möchte Ihnen noch einmal eines sagen, die Schulgelder der Privatschulen im Land Bremen variieren zwischen 55 Euro und circa 300 Euro. Das ist natürlich eine hohe Diskrepanz. Ich möchte Ihnen aber einmal sagen, wenn man diese Schulgelder erhebt – –.
(Abg. S t r o h m a n n [CDU]: Entschuldi- gen Sie bitte, das sind 5 Euro! Das geht nach Einkommen! Was meinen Sie denn! Was Sie für Vorstellungen haben!)
also ich glaube, ich habe eigentlich einen relativ guten Überblick, ich teile vielleicht nicht Ihre Vorstellungen, aber ich habe einen guten Überblick! – der Privatschulen zwischen 55 und 300 Euro variieren. Wenn wir jetzt eine Kürzung von 500 000 Euro auf 25 Millionen Euro vornehmen, ergibt sich daraus nicht so
fort, dass eine Privatschule ihre Schulgelder um 15 Prozent erhöht. Das rechnet sich in meinem Kopf jedenfalls nicht zusammen.
(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen – Abg. D r. G ü l d n e r [Bünd- nis 90/Die Grünen]: Das ist reine Panik- mache!)
Dann möchte ich noch einmal etwas zu unserer Ausgangslage sagen. Sie wissen alle, dass wir die Sparbemühungen gemeinsam vornehmen müssen, und davon sind auch Privatschulen nicht ausgenommen, das ist völlig richtig, das ist so. Deswegen müssen wir diese Kürzung um 500 000 Euro vornehmen.
Nun noch einmal zu Ihnen, Herr Dr. vom Bruch! Sie haben gesagt, wir würden willkürliche Prozentzahlen vorgeben, das stimmt nicht, sie waren überhaupt nicht willkürlich.
Nein! Ich habe es in der Deputation schon einmal gesagt, jetzt sage ich es gern hier auch noch einmal: Herr Güngör und auch Frau Dogan sind darauf eingegangen, dass wir die Grundschulen zu 100 Prozent sichern, gleichzeitig sichern wir die Oberschulen zu 100 oder eigentlich sogar 110 Prozent, das betrifft auch die Waldorfschulen, und wir sichern das Förderzentrum Tobias-Schule. Das heißt, dass man auf die Ausgangszahlen der Summen, die wir jetzt an Geldern für die Schülerinnen und Schüler zahlen, unterschiedliche Prozentsätze anlegen muss, um zu sichern, dass sie auch bei ihren 100 Prozent bleiben. Das ist relativ einfach, deswegen sind das keine beliebigen Zahlen, sondern diese Prozentzahlen, die wir vorgeschlagen haben, sichern genau diese Vollfinanzierung der Grundschulen und Oberschulen.
Dass wir vor allem bei der gymnasialen Oberstufe diese Einschnitte haben, darauf ist bereits eingegangen worden, das hängt damit zusammen, dass die gymnasiale Oberstufe eine sehr hohe Ausstattung hatte, die wir an der Stelle zurückgenommen haben. In der Mittelstufe des Gymnasiums, in der Sekundarstufe I, haben wir die Ausstattung nur um 4,5 Prozent zurückgenommen. Es stimmt, für die gymnasiale Oberstufe ist die Anpassung hart, das wissen wir. Das ist schwierig für die Privatschulen, aber weil es ja meistens so ist, dass die gymnasiale Oberstufe Teil einer Oberschule ist, ist es in diesen Schulen wahrscheinlich noch einmal einfacher darzustellen als für die anderen Schulen, die durchgängig als ein Gymnasium aufgestellt sind. Das ist so, das wissen wir. Wie sie mit dieser Veränderung weiter umgehen können, ist eine Sache, mit der sich die Gymnasien und vor allem auch die Träger und die Eltern auseinandersetzen müssen.
tik, die die Zuschüsse für die Privatschulen so sichert, dass sie an keiner Stelle gefährdet sind und sich trotz des Aufwuchs, den das öffentliche System hat, auch bezüglich Ganztag und Inklusion, vernünftig weiterentwickeln können, einen vernünftigen und richtigen Vorschlag vorgelegt, der vor allem auch noch einmal eine Übergangszeit bis zum Jahr 2017 sichert, sodass wir in dieser Phase die Oberschulen, die Grundschulen als auch die Gymnasien im Privatschulbereich so auf den Weg bringen können, dass sie aus meiner Sicht jedenfalls in der Lage sind, ihre Schulen gut weiterführen zu können. Ich glaube nicht, dass wir mit dem Gesetz, das wir hier vorlegen, einen Fehler machen, sondern ich glaube, dass wir hier eine gute Grundlage dafür legen, den Schulen in freier Trägerschaft weiterhin gute Bedingungen und Planungssicherheit zu ermöglichen, und damit eine gute weitere gemeinsame Zusammenarbeit pflegen können. – Herzlichen Dank!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich möchte gar keine großen inhaltlichen Anmerkungen mehr machen, obwohl es mich an der einen oder anderen Stelle schon reizen würde. Eines aber, Frau Senatorin, würde ich schon ganz gern richtigstellen: Dass Sie uns hier unterstellen oder behaupten, wir würden eine Vollfinanzierung der Schulen in freier Trägerschaft anstreben, ist schlicht unwahr und offenbart, dass Sie unseren Antrag offensichtlich nicht gelesen haben.
Darin steht nämlich, dass wir eine Bezuschussung anstreben, die noch nicht einmal bei Mitte 60 Prozent liegt, was denklogisch einen Eigenbehalt von circa 35 Prozent ergibt. Das würden wir für eine ausgewogene Finanzierung halten, aber von 100 Prozent hat hier wirklich niemand gesprochen. Das nur am Rande! Ich wollte eigentlich nur kurz etwas zu unserem Abstimmungsverhalten sagen, weil in der bisherigen Debatte noch nicht so ganz zum Ausdruck gekommen ist, dass dieser Gesetzesantrag, den wir hier debattieren, Änderung des Privatschulgesetzes und anderer Gesetze heißt, andere Gesetze sind in diesem Fall das Schulgesetz. Dort geht es im engeren Sinne um eine Änderung, die die Krankenhausschule betrifft. Dieser Punkt ist zwischen den Fraktionen in der Deputation auch so besprochen und so diskutiert vollkommen unstrittig, deshalb beantragen wir diesbezüglich getrennte Abstimmung. – Herzlichen Dank!