Protocol of the Session on March 27, 2014

(Beifall bei der SPD)

und dazu gehört es dann eben auch, dass man sich Zeit nimmt. Ich habe aber soeben schon darauf hingewiesen, dass wir in der Zwischenzeit durchaus öffentlichkeitswirksam initiativ geworden sind, um auf dieses Problem aufmerksam zu machen und unsere Zielsetzung zu transportieren.

Eine weitere Zusatzfrage der Abgeordneten Frau Dr. Kappert-Gonther! – Bitte sehr!

Herr Staatsrat, würden Sie folgender Aussage zustimmen können, dass es tatsächlich auch vor dem Zeitpunkt Januar 2013 immer wieder Gesprä

che in verschiedenen Gruppierungen gab, die sich mit dem Thema, wie wir die natürlichen Geburten in Bremen fördern können, beschäftigt haben, aber dass dieses Bündnis für natürliche Geburt, wie es auch in der Anfrage bezeichnet wurde, im Januar 2013 gegründet wurde und die Neuerung dieses Bündnisses ein breites Bündnis aus Chefärzten, Kinderärzten, leitenden Hebammen, Krankenkassenvertretern, Vertretern der Berufsverbände und dem Ressort ist, seitdem diese sehr verbindliche Form der Diskussion begonnen hat, und dass solche gemeinsam getragenen Überlegungen tatsächlich ihre Zeit brauchen?

Ja, ich stimme Ihnen zu! Ich will aber noch ergänzen: Es ist natürlich ein Indiz dafür, dass die Konzeption schon vor zwei Jahren im Klinikum Links der Weser entwickelt wurde, sodass dieses Thema nicht überraschend kam und nicht erst mit der Gründung eines runden Tisches auf die Tagesordnung gehoben wurde, sondern durchaus vorher schon in dem von Ihnen beschriebenen Sinn aktiv betrieben worden ist. Die neue Form soll sicherstellen, dass möglichst alle, die mit diesem Thema befasst sind, sich auch zu diesem gemeinsamen Ziel verpflichten können.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Meine Damen und Herren, bevor ich die nächste Anfrage aufrufe, möchte ich auf der Besuchertribüne recht herzlich zwei Gruppen begrüßen, und zwar eine Besuchergruppe der DGB-Senioren aus dem Landkreis Verden, und eine Gruppe Senioren, die an dem AWO-Projekt „Uni der dritten Generation – Bildungsangebote für ältere Menschen“ teilnehmen.

Seien Sie alle herzlich willkommen!

(Beifall)

Die sechste Anfrage trägt die Überschrift „Touristische Vermarktung der Besuchergalerie des CCCB“. Die Anfrage ist unterschrieben von dem Abgeordneten Timke und Gruppe der BIW.

Bitte, Herr Kollege!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Welche Absprachen bestehen zwischen der bremenports GmbH & Co. KG und der Erlebnis Bremerhaven, Gesellschaft für Touristik, Marketing und Veranstaltungen mbH zur Nutzung und Vermarktung der Besuchergalerie des Columbus Cruise Centers Bremerhaven, CCCB?

Zweitens: Plant der Senat angesichts der zahlreichen Besucher, die sich vor allem während der Liegezeit von Schiffen an der Columbuskaje im CCCB aufhalten, die Galerie neu zu gestalten, zum Beispiel durch die Schaffung von Sitzgelegenheiten oder die Verbesserung des gastronomischen Angebots, und

wenn ja, bis wann sollen diese Maßnahmen umgesetzt werden?

Drittens: Sofern eine Neugestaltung der Besuchergalerie des Columbus Cruise Centers Bremerhaven geplant ist, welche Ausgaben werden für diese Maßnahmen veranschlagt, und wer trägt diese Kosten?

Diese Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Günthner.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Keine!

Zu Frage 2: Eine Neugestaltung der Galerie ist derzeit nicht konkret geplant.

Zu Frage 3: Entfällt! – Soweit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage, Herr Timke?

Das ist eine traurige Antwort des Senats, denn Sie wissen ja, Herr Senator, dass gerade auch in diesem Jahr wieder zahlreiche Kreuzfahrtschiffe Bremerhaven anlaufen und dort täglich Tausende Besucher auf die Besuchergalerie strömen. Gerade für ältere Menschen wäre es natürlich sinnvoll, dort Sitzgelegenheiten zu schaffen. Diese Besuchergalerie hat mittlerweile den Charme einer verlassenen Mitropa-Gaststätte nach dem Ende der DDR. Meine Frage ist: Wollen Sie in Zukunft dort Sitzgelegenheiten schaffen?

Herr Abgeordneter, es gibt eine Reihe von Überlegungen, wie man das Columbus Cruise Center und die angeschlossene große Immobilie in Zukunft anders und besser nutzen könnte. Wenn diese Überlegungen spruchreif sind, werden wir zu gegebener Zeit darüber informieren.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage?

(Abg. T i m k e [BIW]: Nein, danke!)

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die siebte Anfrage bezieht sich auf die GülenBewegung im Land Bremen. Die Anfrage ist unterschrieben von dem Abgeordneten Timke und Gruppe der BIW.

Bitte, Herr Kollege Dr. Korol!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Welche Erkenntnisse liegen dem Senat über Aktivitäten der islamischen Gülen-Bewegung im Land Bremen vor?

Zweitens: Wie viele Mitglieder zählt die GülenBewegung im Land Bremen, und welche Einrichtungen, wie zum Beispiel Schulen, betreibt diese Organisation? Bitte getrennt nach Bremen und Bremerhaven ausweisen!

(Präsident W e b e r übernimmt wieder den Vorsitz.)

Drittens: Teilt der Senat die Einschätzung des Landesamts für Verfassungsschutz Baden-Württemberg, dass Verlautbarungen der Gülen-Bewegung inhaltlich im Widerspruch zu einzelnen Elementen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen, und wenn ja, wird eine Beobachtung der Gülen-Bewegung durch den Bremer Verfassungsschutz geprüft oder ist eine solche Prüfung geplant?

Diese Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Mäurer.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Dem Senat sind keine Aktivitäten der islamischen Gülen-Bewegung im Land Bremen bekannt. Zu Frage 2: Die Fethullah-Gülen-Bewegung ist kein Beobachtungsobjekt der Verfassungsschutzbehörden. Erkenntnisse über Mitgliederzahlen liegen dem Senat nicht vor. Zu Frage 3: Die Fethullah-Gülen-Bewegung gilt zwar als konservativ islamisch, wird aber nicht als erkennbar islamistisch oder verfassungsfeindlich bewertet. – Soweit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter?

Der Innenminister von Rheinland-Pfalz, SPD, forderte jüngst eine bundesweite Prüfung der Gülen-Bewegung durch den Verfassungsschutz gerade im Hinblick auf mögliche extremistische Bewegungen. Werden Sie, Herr Senator, diesen Vorschlag auf der nächsten Innenministerkonferenz unterstützen?

Wir befassen uns auch mit diesem Thema, aber ich sage auch, wir haben eine klare Rechtslage. Man kann durchaus von einem Gottesstaat träumen, das können wir nicht verhindern, aber wenn jemand gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verstößt und sich aktiv dafür einsetzt, treten wir ihm auf die Füße. Das ist bei der Gülen-Bewegung aber nicht der Fall. Allein gewisse Thesen zu vertreten, reicht nicht aus, es muss ein konkretes Handeln vorliegen, dann sind die Behörden gefordert. interjection: (Beifall)

Herr Abgeordneter, haben Sie eine weitere Zusatzfrage?

(Abg. D r. K o r o l [BIW]: Nein, danke! Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. Die achte Anfrage trägt die Überschrift „Höchst- versorgungssatz der Pensionen bei bremischen Be- amten“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Ab- geordneten Hinners, Röwekamp und Fraktion der CDU. Bitte, Herr Kollege Hinners! Abg. Hinners (CDU): Wir fragen den Senat: Welche Änderungen plant der Senat zukünftig beim Höchstversorgungssatz von 71,75 Prozent bei den Pensionen von bremischen Beamten? Plant der Senat weitere Änderungen bei den Pensionen? Welche mindestens vorhandene Höhe des Höchstversorgungssatzes hält der Senat für noch amtsangemessen?

Diese Anfrage wird beantwortet von Herrn Staatsrat Lühr.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Der Senat plant derzeit keine Änderungen im Hinblick auf den bestehenden Höchstruhegehaltssatz der Beamtenversorgungsbezüge. Der Senat wird der Bremischen Bürgerschaft noch in dieser Legislaturperiode einen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Beamtenversorgungsrechts in der Freien Hansestadt Bremen vorlegen. Dieser Gesetzentwurf wird Änderungen beinhalten, die bereits sowohl in der überwiegenden Anzahl der Bundesländer als auch auf Bundesebene umgesetzt worden sind. Nach Auffassung des Senats werden den bremischen Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten Beamtenversorgungsbezüge gewährt, die die Voraussetzungen einer amtsangemessenen Alimentation als hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums im Sinne des Artikels 33 Absatz 5 des Grundgesetzes erfüllen. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts stellt der Höchstruhegehaltsatz nur eine Detailregelung zur Bestimmung einer amtsangemessenen Alimentation in der Beamtenversorgung dar. Eine isolierte Betrachtung des Höchstruhegehaltssatzes ist somit nicht angezeigt. – Soweit die Antwort des Senats!

Herr Kollege Hinners, haben Sie eine Zusatzfrage?

Herr Staatsrat, Sie haben eben von beabsichtigten Änderungen noch in dieser Le

gislaturperiode gesprochen. Können Sie stichwortartig Stellung dazu nehmen?

Bitte, Herr Staatsrat!

Das sind ungefähr 25 Änderungen unterschiedlichen Ausmaßes, also zum Beispiel geringfügige Änderungen wie das Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte, das jetzt auch als anrechnungsfähig erklärt wird. Das wird uns hier weniger betreffen, aber ich nenne es einmal. Sie spielen auf die Regelung zum Ausgleich besonderer Altersgrenzen an. Die wird nicht angetastet!

Die Hochschulausbildungszeiten sollen berücksichtigt werden, es ist eine Anpassung an das Rentenrecht, wie es alle Bundesländer vollzogen haben, vorgesehen. Die Dienstunfallfürsorge wird aktualisiert. Es werden neue Zuverdienstgrenzen festgelegt, sodass sich das moderat entwickelt. Wir sind jetzt ein bisschen im Hintertreffen, weil das Bundesrecht nur noch bei uns angewendet wird, während andere Länder schon im letzten Jahr eigene Regelungen getroffen haben.

Die Berücksichtigung der Dienstzeiten vor Vollendung des 17. Lebensjahres hatte die EU eingefordert, da es eine Altersdiskriminierung ist, wenn die Zeiten davor wegfallen. Das werden wir natürlich einbeziehen. Außerdem werden wir die Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften so regeln, dass die Ansprüche auch rückwirkend geltend gemacht werden können, damit keine Benachteiligung entsteht, das als kleine Zusammenfassung. Daneben gibt es aber noch eine Reihe anderer Detailregelungen.