Wenn Sie sagen, dass es eine gesicherte wissenschaftliche Tatsache ist – ich weiß, es ist auch eine gesicherte wissenschaftliche Tatsache, dass minderjährige, besonders junge Mütter, aus diversen Gründen, die wir auch in Bremen haben, die ich hier nicht näher erläutern will, auch eine höhere Säuglingssterblichkeit haben –, warum hat dann Ihre Arbeitsgruppe diese systematischen Zusammenhänge nicht erkannt, wie Sie eben gerade in der Antwort auf Frage eins genannt haben? Sie haben in Frage drei diverse Punkte aufgeführt, die wir auch vorher schon hatten. Die ressortübergreifende Arbeitsgruppe war ja geplant, um diese Probleme noch systematischer zu bearbeiten und über Einzelmaßnahmen hinaus einen Gesamtplan zu erstellen. Wird dessen Erstellung noch erfolgen?
Das, was Sie gerade aus meiner Antwort schließen, kann ich nicht schließen. Ich habe mir gerade noch einmal schnell die Antwort auf Fragen eins und zwei durchgelesen. Da steht mit keinem Wort das, was Sie jetzt gerade unterstellen, dass es keine Bereitschaft gäbe, solche systematischen wissenschaftlich fundierten Kenntnisse in die Analyse von Einzelfällen – darauf habe ich hingewiesen! – einzubeziehen.
Unser Problem ist: Die niedrige Fallzahl macht verlässliche statistische Aussagen für Bremen nicht möglich. Weil es niedrige Fallzahlen sind, haben wir aufgrund von reinen Zufälligkeiten von Jahr zu Jahr starke statistische Schwankungen. Deshalb ist es gerade erforderlich, dass wir uns jeden Einzelfall anschauen. Das tun wir in den von mir eben aufgeführten Gremien. (Beifall bei der SPD)
Die dritte Anfrage trägt den Titel „Krankenschein doch nicht ausgestorben?“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Fecker, Dr. Güldner und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Erstens: Welche Kenntnisse hat der Senat zu der Frage, ob Beamtinnen und Beamte der Polizei Bremen beim Arztbesuch noch einen Krankenschein abgeben müssen?
Zweitens: Welche Kenntnisse hat der Senat zu der Frage, ob dieser „Krankenscheinzwang“ auch für die Beamtinnen und Beamten der Ortspolizeibehörde Bremerhaven gilt?
Drittens: Welche Möglichkeiten sieht der Senat, beispielsweise unter Einbeziehung des Dienstausweises, Verfahren zu vereinfachen?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Polizeivollzugsbeamte und Polizeivollzugsbeamtinnen und Beamte und Beamtinnen der Berufsfeuerwehren erhalten einmal jährlich ein Scheckheft mit Krankenscheinen, Zahnbehandlungsscheinen und Vorsorgescheinen, mit denen eine für die Heilfürsorgeberechtigten kostenfreie Behandlung durch den Dienstherrn gewährt wird. Zusätzlich enthält das Scheckheft auch die Scheine für die Übernahme der Kosten bei Dienstunfällen.
Zu Frage 2: Für die heilfürsorgeberechtigten Beamten und Beamtinnen der Polizei Bremerhaven wurde zum 1. Dezember 2004 eine Krankenversicherungskarte eingeführt.
Zu Frage 3: Nach den Erkenntnissen einer im Mai 2011 eingesetzten Projektgruppe bei der Polizei Bremen sind die Dienstausweise, Multifunktionskarten der Polizei Bremen grundsätzlich technisch geeignet, die Integration einer Krankenversichertenkarte zu gewährleisten. Die Senatorin für Finanzen wird die Auswirkungen einer Chipkarte auf das derzeitige Abrechnungsverfahren bei Performa Nord, die haushaltsmäßigen Veränderungen, die datenschutzrechtlichen Belange, die Einbeziehung der Feuerwehr Bremen und den Abschluss einer Vereinbarung mit den Spitzenverbänden der Krankenkassen unter Einbeziehung der Ergebnisse der Projektgruppe bei der Polizei Bremen prüfen. – Soweit die Antwort des Senats!
Frau Bürgermeisterin, wie erklärt sich denn der Unterschied in der Entwicklung zwischen der Polizei Bremen und der Ortspolizeibehörde Bremerhaven?
Diese beihilferechtlichen Belange sind in Bremen kommunale Angelegenheit, das heißt, bei uns ist Performa Nord für die Abrechnung zuständig, und in Bremerhaven verantwortet das das dortige Personalamt des Magistrats. Man hat sich in Bremerhaven entschieden, eine extra Krankenversicherungskarte einzuführen, das zu versuchen. Wir haben dann – wir wissen auch davon – gesehen, dass es am Anfang Schwierigkeiten gab. Wie immer, wenn man was ändert, gab es Anlaufschwierigkeiten, und dann hat Performa – das wissen Sie auch – aus verschiedenen Gründen Schwierigkeiten gehabt, das Beihilfeverfahren so zeitnah durchzuführen, wie wir uns das gewünscht hätten. Deshalb hatten sie keine Ressourcen, sich jetzt noch neue Aufgaben ins Haus zu holen. Die Frage: Wie kriegen wir das in Bremen hin?, werden wir schon bearbeiten. Noch einmal danke für Ihren Hinweis! Er ist berechtigt. Wir wissen, dass sich die Polizei wünscht, dass wir das ändern.
Frau Bürgermeisterin, können Sie sagen, wann ungefähr mit dem Abschluss der Prüfung zu rechnen ist, und wären Sie bereit, dem staatlichen Haushalts- und Finanzausschuss das Ergebnis zur Kenntnis zu geben?
Das ist ja kein so komplizierter Sachverhalt, wobei eine ganze Menge von Fragen gestellt wird. Aber das sind alles welche, die
man zeitnah beantworten kann. Also brauchen wir damit nicht das Jahr 2014 zu füllen. Bis zur Sommerpause sind wir bestimmt mit der Beantwortung fertig. Selbstverständlich sagen wir das dem Haushalts- und Finanzausschuss, auch der Innendeputation. Wenn wir das schaffen, die – sagen wir einmal – datenschutzrechtlichen Hürden, die daran hängen, in den Griff zu bekommen, was ich aber denke – was ich bisher gehört habe, ist, dass man das hinbekommen kann –, dann können wir in diesem Jahr mit der Frage fertig werden, wie es weitergeht.
Die vierte Anfrage befasst sich mit dem Thema „Polizeibedienstete als ‚Aushilfen‘ beim Geheimdienst“. Die Anfrage ist unterschrieben von der Abgeordneten Frau Vogt und Fraktion DIE LINKE.
Erstens: Wie viele Beschäftigte der Polizei Bremen übernehmen aktuell Tätigkeiten beim beziehungsweise für das Landesamt für Verfassungsschutz?
Zweitens: In welchem Umfang findet diese personelle Unterstützung statt, Angaben in Vollzeitäquivalenten und unterschieden nach Besoldungsgruppen, und zulasten welches Haushaltstitels, Polizei, Verfassungsschutz, Innenbehörde?
Drittens: Wie bewertet der Senat diese personelle Unterstützung angesichts von Personalmangel, 280 000 Überstunden und Überlastungen bei der Polizei Bremen und angesichts des nach wie vor geltenden Trennungsgebotes zwischen Polizei und Geheimdiensten?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1 und 2: Derzeit sind fünf Beschäftigte der Polizei Bremen zum Landesamt für Verfassungsschutz abgeordnet. Sie werden auf den Stellen des Landesamtes für Verfassungsschutz geführt und aus dessen Haushalt finanziert.
Zu Frage 3: Das Landesamt für Verfassungsschutz nimmt gemäß Paragraf 2 des Bremischen Verfassungsschutzgesetzes seine Aufgaben getrennt von der Po
lizeiorganisation wahr. Die Befugnisse aller Beschäftigten ergeben sich ausschließlich aus dem Bremischen Verfassungsschutzgesetz. Der beamtenrechtliche Status ist dabei unerheblich. Die Personalentwicklung der Polizei Bremen in den Jahren 2014 und 2015 lässt die Abordnungen ohne Beeinträchtigung der eigenen Aufgabenwahrnehmung zu. – Soweit die Antwort des Senats!
Herr Senator, können Sie sagen, wie lange oder welchen zeitlichen Rahmen die Abordnungen umfassen werden?
Unsere Vorstellung ist, dass wir das zu einem dauerhaften System ausbauen. Es ist sinnvoll, Beamte abzuordnen, das heißt, sie verbleiben in ihrem Status und können sich dann überlegen, ob sie diese Tätigkeit dauerhaft ausüben oder ob sie zur Polizei zurückgehen. Das ist gerade bei der Tätigkeit des Verfassungsschutzes eine sehr sinnvolle Sache. Es macht keinen Sinn, Personal auf eine sehr lange Dauer dort einzusetzen. Gerade im Bereich der Observation ist irgendwann der Punkt gekommen, an dem man das Personal tauschen muss, und deswegen ist es sinnvoll, dass man diese Rückzugsmöglichkeit hat und dass diese Beamten wieder in den Polizeidienst zurückkehren können.
Da haben Sie eigentlich auch schon meine nächste Frage angesprochen. Befürchten Sie denn nicht, dass Polizeibeamte, wenn sie zum Landesamt für Verfassungsschutz abgeordnet werden, hinterher, wenn sie wieder in den Polizeidienst zurückkehren, Schwierigkeiten mit ihrer Tätigkeit dort haben werden, einfach weil sie vorher einer geheimdienstlichen Behörde zugearbeitet haben?
Wir haben diese Praxis seit Jahren, sie ist bundesweit bewährt. Ihre Vorstellung, dass Polizeibeamte ihre Tätigkeit dort fortsetzen, ist einfach irrig. Wir haben das überall in der bremischen Verwaltung, dass man Beamte abordnet. Sie verbleiben in ihrer alten Laufbahn. Wir haben Staatsanwälte, die in der Innenbehörde arbeiten, sie sind abgeordnet. Dass sie natürlich nicht bei Durchsuchungsaktionen mitwirken können, ist völlig klar, und natürlich muss der Polizeibeamte, der zum Landesamt für Verfassungsschutz abgeordnet wird, seine Polizeiwaffe abgeben. Das heißt, es kommt nur darauf an, was man für eine Aufgabe ausübt, der Status dabei ist irrelevant.
Ich glaube, Herr Mäurer, Sie haben meine Frage nicht so ganz beantwortet. Wenn Beamte der Polizei für einen gewissen Zeitraum Tätigkeiten für das Landesamt für Verfassungsschutz übernehmen, ist doch auch klar, dass sie mit geheimdienstlichen Methoden arbeiten und auch Erkenntnisse daraus gewinnen. Es gibt nun einmal das Trennungsgebot zwischen Polizei und Landesamt für Verfassungsschutz. Sehen Sie nicht, dass es vielleicht ein bisschen schwierig wird, wenn die Polizeibeamten anschließend wieder im Polizeidienst tätig sind?
Herr Senator, ganz klar ist es mir noch nicht geworden. Sie haben gesagt, statusrechtlich seien die Beamten nach wie vor Polizeivollzugsbeamte, aber sie würden zum Landesamt abgeordnet. Das habe ich, glaube ich, so richtig verstanden. Meine Frage lautet: Wie passiert das mit Beförderungen? Werden sie bei der Polizei befördert? Sind sie also sozusagen nach wie vor unter der Dienstaufsicht der Polizei, oder sind sie unter der Dienst- und Fachaufsicht des Landesamtes? Wie verhält sich das da?