Um es am Ende kurz zu machen: Wir sind der Meinung, es muss etwas passieren. Es muss möglich sein, dass diese Angebote, die sehr teuer und aufwendig produziert worden sind, auch bei den ÖffentlichRechtlichen weiter im Internet verfügbar sind. Wir konnten lesen, dass auf der Ministerpräsidentenkonferenz im Oktober auch über diese Frage gesprochen wurde, und erhoffen uns jetzt große Veränderungen.
Wir sind froh, dass wir als rot-grüne Koalition diese Debatte hier angestoßen haben, und sind begeistert, dass sich die CDU sogar mit einem Änderungsantrag, den wir unterstützen können, beteiligt hat, und wir hoffen, dass auch DIE LINKE zustimmt. Ich bitte Sie um Ihre Stimme sowohl für den Antrag der Koalition als auch für den Änderungsantrag der CDU!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir danken, dass Sie unserem Antrag zustimmen, weil dieser Antrag mit der Konkretisierung auf Tonmitschnitte und Bewegtbilder genau die rechtliche Konkretisierung braucht, die es uns ermöglicht, dann auch Ihrem Antrag zuzustimmen.
Ich will nicht mehr alles wiederholen, sondern nur darauf hinweisen, dass es ja keine willkürliche Entscheidung einiger Verleger gab; 2003 begann vielmehr eine rechtliche Auseinandersetzung. Ich sage es einmal so: Das, was, bezogen auf den Medienbereich, im Internet stattgefunden hat, ist damals eben auch Neuland gewesen. Das Bundesverfassungsgericht hat 2007 eine erste rechtliche Klärung herbeigeführt, die allerdings von den Ländern, um ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof zu verhindern, insofern weiterentwickelt wurde, als die Depublikationspflicht nach sieben Tagen eingeführt wurde.
Die Frist von sieben Tagen ist durchaus willkürlich gesetzt; das muss man so sagen. Es gilt jetzt, im Einvernehmen der Länder eine Regelung zu finden. In der Union gibt es dazu bundesweit verschiedene Auffassungen, aber es kann sicherlich nicht sein, dass das, was von uns, den Rundfunkbeitragszahlern, finanziert wird, nach kurzer Zeit automatisch gelöscht wird, während etwas, was durch Werbeeinnahmen finanziert wurde, jahrelang verfügbar bleibt. Was künftig auf welchen Plattformen beziehungsweise in
Für uns ist es wichtig, dass diese Diskussion nicht so geführt wird, dass es wieder jahrelange Rechtstreitigkeiten gibt. Wir brauchen einen Common Sense, den es in diesem Bereich noch nicht gibt, weil dies auch für manchen aus dem klassischen Mediengeschäft noch Neuland ist, und dieses Neuland gilt es auch rechtlich zu gestalten. Wir glauben, dass der gemeinsam auf den Weg gebrachte Antrag – Ihr Antrag mit unserem Änderungsantrag – einen Beitrag hierzu leistet. Wir hoffen, dass es in den Verhandlungen zwischen den Bundesländern beziehungsweise Staatskanzleien einen entsprechenden Fortschritt geben wird. – Vielen Dank!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Rohmeyer, mit dem Begriff „Neuland“ wäre ich ein bisschen vorsichtig; denn das geht alles technisch schon.
Die Jugendlichen können damit umgehen und leben quasi im Internet und nutzen es auf die Weise, von der wir hier reden.
Auf Drängen der Verlage und der Privatsender wurde 2009 die Depublikationspflicht – für mich eigentlich ein medien- und kulturpolitisches Unwort – für die öffentlich-rechtlichen Anstalten eingeführt, die damit schlicht auf Abstand zu privaten, kommerziellen Anbietern im Internet gehalten werden sollten. Deshalb müssen ARD und ZDF und die Deutschlandradios online und so weiter ihre von den Mediatheken abrufbaren Inhalte nach ein paar Tagen, spätestens nach einigen Monaten löschen. Das ist sinnlos, kontraproduktiv, unangemessen und nicht mehr zeitgemäß; alle Kollegen haben das schon gesagt.
Wenn man eine Sendung, die nicht mehr im Internet steht, von einem Sender bekommen möchte – ich habe das versucht –, dann geht das nur per schriftlicher Anfrage. Es ist unglaublich kompliziert, sie aus einem Archiv herauszulösen, weil sie auch intern nur noch digital angeschaut werden und einem keiner mehr eine Videokassette bespielt. Die Sendungen sind also noch „verschwundener“ als früher, als man sich beim ZDF eine Videokassette bestellen konnte.
Wir Grünen finden das unangemessen und hielten dies eigentlich schon vor vier Jahren für eine problematische, eine kulturell und auch wirtschaftlich widersinnige Konstruktion. Inhalte werden vernichtet, gerade weil sie qualitativ gut sind. Jene, die besonders zeitlose und über den Tag hinaus brauchbar und aus
Ich freue mich sehr, dass sich die Bremer CDUFraktion diesem Antrag jetzt anschließen möchte; das ist, glaube ich, bundesweit für die CDU nicht ganz so selbstverständlich. Ich bin sehr gespannt, wie sich die neue Bundesregierung und die Länder mit den großen Medienkonzernen zu dem Thema verhalten werden. Ich glaube, der Drops ist noch nicht gelutscht. Wenn wir von zukunftsfähigen Medienangeboten sprechen, dann gibt es durchaus hinsichtlich der Bedienbarkeit, des Nutzungskomforts und der Sortierbarkeit von Audiodateien und Filmen auch bei ARD und ZDF noch einiges zu tun. Für uns Grüne will ich vor allem auch sagen, dass die sogenannte Jugendmediathek der ARD – die Zugänglichkeit von Medien für Jugendliche ist ein wichtiger Grund für diesen Antrag – noch nicht der Weisheit letzter Schluss ist. Medienangebote einfach unter dem Label „Jugend“ zu verschlagworten und das Ganze „Einslike“ zu nennen, ist nicht wirklich auf der Höhe der Zeit und nicht ganz so fancy und hip, wie manche in der ARD und unter den Ministerpräsidenten möglicherweise glauben.
Dem Medienverhalten von Jugendlichen wird man allein durch eine Datenbank mit einem jugendlichem Namen weder inhaltlich noch technisch gerecht. Die jugendspezifischen redaktionellen Angebote sind immer mehr zurückgegangen; es müssen mehr werden! Ich finde eine Idee dazu interessant: Der Musikmanager Tim Renner, der übrigens auch Mitautor des Kreativpaktes der SPD ist, hat kürzlich im „Tagesspiegel“ eine Art öffentlich-rechtliches YouTube anstelle eines Jugendkanals beziehungsweise als Jugendkanal gefordert. An dieser Idee ist viel Bedenkenswertes. Ihr sollte man weiter nachgehen.
Gleichwohl ist, glaube ich, klar, dass Internetangebote ohne Texte nicht oder nur schlecht funktionieren. Herr Rohmeyer, es ist eine generelle Erfahrung und Entwicklung, dass im Internet doch sehr viel gelesen und schriftlich publiziert wird. Schrift ist die Kulturtechnik, mit der wir am schnellsten Ankündigungen, Zusammenfassungen, Einordnungen und vertiefende Informationen wahrnehmen können. Deshalb darf die Begleitung von journalistischen und künstlerischen Angeboten durch Text kein Kriterium sein, um sie wiederum aus dem Internet fernzuhalten, sondern genau dazu braucht man Text und Schrift.
beschränkt – auf PC, im Rahmen digitaler und TVAngebote, auf Smartphones, Tablets – möglich sein muss, hat Frau Grotheer schon gesagt, und darüber muss man heute wohl nicht mehr diskutieren. Es gibt keinen vernünftigen Grund, bestimmte Inhalte an bestimmte Hardware zu koppeln. Was ein stolzer Flatscreenbesitzer sehen beziehungsweise an Information bekommen kann, muss ein Jugendlicher auf seinem Smartphone auch sehen und erfahren können.
Gerade mit dem neuen, für alle Bürger verpflichtenden GEZ-Beitrag haben wir das auf der Kostenseite so definiert und gesagt und beschlossen. Jeder Bürger ist ein Nutzer, und das muss er selbstverständlich auf der Leistungsebene auch sein können. Für alle muss es die gleiche Gegenleistung geben.
(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen – Abg. D r. K u h n [Bündnis 90/Die Grünen]: Gutes Argument! – Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Ja!)
Seit 2009 haben sich sowohl die Produktionstechnik als auch die digitalen Vertriebs- und Publikationswege rasant entwickelt. Dem müssen wir politisch auf vielerlei Weise und zügig Rechnung tragen. Wir sind mit diesem Antrag gesellschaftlich verdammt spät dran.
Ich komme zum Ende. – Die öffentlich-rechtlichen Anstalten müssen selbstverständlich mit dabei sein. Dazu gehört für mich übrigens auch, dass die öffentlich-rechtlichen Anstalten ihre Quotenermittlung irgendwann überholen. Für Fernsehen und Rundfunk werden die Quoten heute nur bei Menschen erhoben, die einen Fernseher und ein Festnetztelefon haben, im Telefonbuch stehen und zu bestimmten Tageszeiten überhaupt ans Telefon gehen. Demnach sind sehr viele Menschen hiervon ausgeschlossen. Wenn man die sogenannten werberelevanten und damit jungen Zielgruppen erreichen und abbilden will, was diese jüngeren Menschen sehen, dann muss man die Quotenerhebung hieran anpassen. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit und freue mich, dass möglichst viele zustimmen!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich mache es recht kurz. Frau Grotheer hat das Wesentliche gesagt. Alle, die sich mit Medien auseinandersetzen, haben schon die eine oder andere Podiumsdiskussion erlebt, bei der sich private Verleger und Vertreter der ÖffentlichRechtlichen mehr oder weniger duelliert haben. Ich möchte nur noch auf zwei Punkte aufmerksam machen, um zu verdeutlichen, worum es in dieser Auseinandersetzung auch geht.
Es ist schon so, dass private Verleger wenig Interesse daran haben, dass „tagesschau.de“ oder Radio Bremen ihnen mit Clicks die Werbeeinnahmen streitig machen. Deswegen grenzen sie sich so scharf ab und sagen: Das ist unser Geschäftsfeld; macht ihr Radio und Fernsehen! Die Öffentlich-Rechtlichen entgegnen zu Recht, dass sie auch einen öffentlichrechtlichen Auftrag im Internet haben und deshalb auch dort Nachrichten anbieten und Produktionen aus Funk und Fernsehen bereitstellen müssen. Tatsächlich ist es auch so. Ich gebe es ehrlich zu: Ich schaffe es oft nicht, „buten un binnen“ zu schauen. Ich sehe es mir jeden Abend in der Mediathek an.
Dafür, dass ich das kann, zahle ich auch seit Neuestem den geräteunabhängigen pauschalen Rundfunkbeitrag. Ich benutze wenig klassische Fernseher, sondern mein iPad. Es ist überfällig, dass man die Regelungen, die 2009 getroffen worden sind, endlich angeht.
Im Übrigen ist die Position der privaten Verleger teilweise absurd, weil ihre Angebote gar nicht mehr der technischen Entwicklung entsprechen. Dabei geht es nicht nur um den Irrsinn mit den Löschungsfristen. Ich kann mich noch an eine Diskussion erinnern, die knapp anderthalb Jahre her ist; da wurde immer noch so getan, als ob Speicherplatz ein knappes Gut sei, mit dem man sorgfältig umgehen müsse.
Die Koalition weist in ihrem Antrag zu Recht auf diesen Unsinn hin und fordert insoweit ein Umdenken. Ich finde es übrigens bedauerlich, dass Bremen in dieser Frage nicht allein entschieden kann: Natürlich muss der Rundfunkstaatsvertrag dazu neu verhandelt werden, und wahrscheinlich sind auch noch auf EU-Ebene entsprechende Initiativen zu starten. Ich finde es gut, dass wir den Antrag heute verabschieden. Dies ist richtig, nötig und meines Erachtens überfällig.
Ein Satz zu dem Antrag der CDU-Fraktion: Ich glaube nicht, dass wir diese Einschränkung brauchen. Ich finde den Antrag, den die Koalition vorgelegt hat, genau richtig. Kollege Werner hat schon darauf hingewiesen: Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten stellen schwerpunktmäßig ihre Audio- und Videoproduktionen in die Mediatheken ein. Um sie auch für die Nachrichtennutzung interessant zu machen,
brauchen wir aber die Einbettung in die Schriftform. Wegen seiner zu starken Fokussierung auf Ton- und Bildmitschnitte werden wir dem Antrag der CDUFraktion nicht zustimmen, auch wenn er diese Möglichkeit offen lässt, und stimmen dem Antrag der Koalition zu.
Meine Damen und Herren, diese Initiative der Koalition kann man nur begrüßen. Es ist erfreulich, dass alle Parteien sich für Rückhalt entschlossen haben; denn das Wettbewerbsrecht, um das es eigentlich geht, darf nicht nur einseitig gelten.
Eines ist uns allen hoffentlich klar: Politik hat die Verantwortung, auf gesellschaftlichen Wandel zu reagieren. Es lohnt sich, sich diesbezüglich einige Zahlen zu vergegenwärtigen.
Bereits ein Drittel der Mediennutzer schauen Beiträge zeitversetzt, und das relativ häufig, 23 Prozent nutzen Informationen über das Internet. Gleichzeitig erklären 13 Prozent der Menschen, wie Frau Vogt ihre mobilen Geräte, um an Informationen zu kommen, die es ihnen ermöglichen, den Erfordernissen ihres Lebensalltags in jeder Form gerecht zu werden.
Bei der Information geht es ja nicht nur um die Information an sich und um eine bürokratische Handlung, sondern es geht auch um Demokratisierung und um die Erfüllung des Bildungs- und Kulturauftrags. Das darf man an dieser Stelle nicht vergessen. Frau Grotheer hat bei der Vorstellung ihrer Initiative den Kontrast und die Vielfalt der Möglichkeiten der Information klargemacht. Natürlich hat „Bauer sucht Frau“ für uns alle einen hohen Informations- und Leitwert.