Wenn ich am Ende dieser Debatte einen Wunsch äußern darf, so wünsche ich mir, dass die Firma Grünenthal es annimmt, dass sie eine Schuld trägt, und nicht meint, dass man das mit 50 Millionen Euro wiedergutmachen kann.
Im Übrigen kann man auch nicht von einer Wiedergutmachung sprechen, wenn sie im Jahr 2007 zwar nochmals 50 Millionen Euro bezahlte, aber im gleichen Jahr einen Umsatz von 860 Millionen Euro gemacht hat. Klar ist: Das sind jetzt nicht mehr diejenigen, die die Medikamente erfunden haben; jetzt verwaltet jemand anderer die Firma Grünenthal. Aber ich glaube, man muss auch lernen, wie man mit einem solchem Erbe umgeht, so wie wir uns als Senat
immer auch mit der Geschichte auseinandersetzen müssen. Herr Mäurer hat aufarbeiten lassen, was die Polizei im Nationalsozialismus getan hat, wir schauen uns auch bestimmte Bereiche an, die für staatliches Handeln wenig schmeichelhaft sind. Auch Unternehmen tragen eine Verantwortung, wenn sie solche Medikamente herstellen. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Antwort des Senats, Drucksache 18/1055, auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU Kenntnis.
Wasser ist ein Menschenrecht! Wasser und sanitäre Grundversorgung für alle Einwohnerinnen und Einwohner des Landes Bremen
Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 22. August 2013 (Neufassung der Drucksache 18/977 vom 21.06.2013) (Drucksache 18/1031)
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Eine von der LINKEN gestellte Kleine Anfrage hat ergeben, dass die swb im Jahre 2012 in 128 Bremerhavener und in 561 Bremer Haushalten das Wasser abgesperrt hat. Teilweise kam es sogar zu Mehrfachsperrungen. In den ersten sechs Monaten dieses Jahres wurde in der Stadt Bremen bereits 352 Mal das Wasser abgedreht und in Bremerhaven 68 Mal. Das bedeutet: kein Trinkwasser, keine Toilettenspülung, kein Abwasch, keine Möglichkeit, Wäsche zu waschen, keine Möglichkeit zu duschen und so weiter und so fort.
rade auch öffentliches Gut, von dessen Nutzung eigentlich kein Mensch ausgeschlossen sein dürfte. Deshalb hat auch die Vollversammlung der Vereinten Nationen im Jahr 2010 das Recht auf einwandfreies und sauberes Trinkwasser und Sanitärversorgung als ein Menschenrecht festgestellt, doch eine neue EU-Konzessionsrichtlinie sollte die Gemeinden dazu drängen, ihre Wasserversorgung zu privatisieren, wie wir das schon öfter im europäischen Raum hatten. Dagegen richtete sich – man muss sagen – die erste und auch erfolgreichste europaweite Bürgerinitiative Right2Water – Wasser ist ein Menschenrecht –, die in den letzten Monaten immerhin 1,5 Millionen Unterschriften in Europa gesammelt hat und auch mit Erfolg gesammelt hat; denn die Europäische Kommission und das EU-Parlament haben inzwischen die Wasserversorgung aus dem Geltungsbereich der Richtlinie ausgeschlossen.
In Bremen setzt sich DIE LINKE ganz konkret für Menschen ein, die ihre Wasserrechnungen nicht mehr bezahlen können und denen dementsprechend, wie oben schon geschildert, die Wasserversorgung abgedreht wurde. Die swb als Wasserversorgung argumentiert mit wirtschaftlichen Zwängen und einer entsprechenden Vertragslage. Die swb hat allerdings – das muss man auch betonen – die Möglichkeit, von einem Sperren des Wassers abzusehen, wenn für den betreffenden Haushalt – das ist sozusagen die Floskel dafür – eine Unverhältnismäßigkeit zwischen den Folgen der Abschaltung und der Zuwiderhandlung durch Nichtzahlung besteht.
In diesem Zusammenhang ist Folgendes recht interessant: Ich hatte anfangs die Kleine Anfrage erwähnt, die wir gestellt haben. Da antwortet dann der Senat für die swb zu diesem Punkt der Verhältnismäßigkeit – ich zitiere –: „Denn im Regelfall wird, wenn die Kosten für Wasser nicht beglichen werden, auch die Kosten für Strom, Gas und/oder Fernwärme nicht bezahlt. Hierbei hat swb prozessual und zugunsten des Kunden festgelegt, dass zuerst alle anderen Sparten und erst zuletzt das Wasser gesperrt wird. Das hat zur Folge, dass eine Sperrung des Wassers dann immer auch verhältnismäßig ist.“
Ich muss sagen, meine Damen und Herren, das ist an Zynismus kaum mehr zu überbieten: Die swb handelt verhältnismäßig, wenn man zuerst den Strom, das Gas und die Heizung abstellt und dann erst das Wasser. Toll! Das finde ich wirklich gut!
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir müssen doch feststellen, dass wir hier in einer sozial gespaltenen Stadt leben. Wir haben den Befund der steigenden Mieten, der geringen Zahl an Wohnungen, wir haben höhere Strompreise und explodierende Heizkosten zu verzeichnen, und das alles führt in
Bremen immer öfter zu Wasser-, Strom- und Gasabsperrungen. Wir sagen: Das ist eigentlich ein sozialpolitischer Skandal, das kann sich ein solch reiches Land wie Deutschland, aber auch eine durchaus noch sehr gut situierte Stadt oder ein Land wie Bremen nicht leisten.
Aus diesem Grund haben wir als LINKE nach unserer Kleinen Anfrage den Antrag eingebracht und fordern den Senat auf, dass er auf den Wasserversorger swb einwirkt, dass zukünftig Wassersperrungen ganz generell nicht mehr durchgeführt werden, und wir sagen, dass bis zu dieser Umsetzung – es ist natürlich klar, dass Verhandlungen stattfinden müssen – der Versorgerbetrieb swb einfach drohende Wassersperrungen zum Beispiel an das Amt für Soziale Dienste oder an das Jobcenter melden sollte, um dadurch eine Übernahme der ausstehenden Beträge zu erreichen und die Sperrung zu verhindern. Diesen Punkt haben wir aufgenommen, weil es für Leistungsbezieher, wenn eine Wassersperrung droht, die gesetzliche Möglichkeit gibt, dass das Amt über Darlehen oder ähnliche Reglungen dafür sorgt, dass das Wasser nicht abgesperrt wird.
Wir können damit natürlich nicht – auch das ist klar – Haushalte erfassen, in denen Menschen leben, die gerade so eben mehr als das ALG II verdienen. Das ist schwierig. Aber das ist für uns ein Versuch gewesen, noch eine zweite Linie einzuziehen. Die Kollegen von der SPD haben eingewandt, dass an der Stelle wieder eine Frage des Datenschutzes besteht. Ja, die gibt es sicher, aber vielleicht kann man mit ein bisschen Fantasie insoweit noch zu einem anderen Ergebnis kommen.
Insgesamt muss ich sagen, stimmt mich Folgendes traurig: Wir haben zunächst die Kleine Anfrage gemacht und jetzt den Antrag gestellt. Dann hat die Koalition vor der letzten Sitzung offenbar festgestellt: Oh, da gibt es ja einen Antrag der LINKEN! Daraufhin hat sie einen Dringlichkeitsantrag gestellt und hat einen Antrag produziert, der mehr oder minder identisch ist.
Ich habe angeboten, einen gemeinsamen Antrag zu formulieren, aber dazu ist es leider nicht gekommen. Deshalb gibt es heute zwei Anträge, und wir als LINKE werden auf jeden Fall beiden zustimmen; denn wir wollen für die Menschen jetzt konkret etwas ändern und nicht irgendwann. – Danke!
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ohne Trinkwasser geht es nicht. Wasser ist das elementarste Grundbedürfnis, und deshalb ist die Grundversorgung mit Wasser ein Menschenrecht. Essen kochen, duschen, Wasser trinken, Toilette spülen – das sind alles Selbstverständlichkeiten, aber wenn der Hahn abgedreht wird, dann ist es damit vorbei.
In Bremen wurde im Jahr 2012 561 Haushalten das Wasser abgestellt, weil die Rechnung nicht bezahlt worden war, in Bremerhaven waren es 128 Haushalte. Dabei wird keine Rücksicht darauf genommen, wer davon betroffen ist. Das können Schwangere sein, das können Familien und Alleinerziehende mit kleinen Kindern sein und sind es auch, genauso wie ältere Menschen. Ihnen allen wird das Trinkwasser abgestellt.
Nicht nur in diesen Fällen ist das Abstellen des Wassers zutiefst unmenschlich. Die örtlichen Versorger haben hier eine soziale Verantwortung, der sie sich nicht entziehen können. Wasser ist keine Ware, Wasser ist ein öffentliches Gut, das allen in unserer Gesellschaft zur Verfügung stehen muss.
Es ist notwendig, dass im Vorfeld geholfen wird und es gar nicht erst zu Wassersperrungen kommt. Eine Wassersperrung kann durch die Inanspruchnahme gesetzlicher Hilfen für Menschen, die im Leistungsbezug sind, rechtzeitig verhindert werden. Wir wollen allerdings, dass auch den Menschen, die nicht im Leistungsbezug sind, die die Rechtslage nicht kennen oder den Gang zu den Ämtern scheuen, zukünftig unbürokratisch und schnell geholfen wird, wenn ihnen das Wasser abgestellt wird.
Im Unterschied zu dem Antrag der LINKEN ist es Rot-Grün auch wichtig, dass wir uns um ein großes Problem kümmern, das wir seit einigen Monaten in Bremerhaven und in Bremen haben: Pro Woche wird im Moment einem Mehrfamilienhaus das Wasser vom örtlichen Versorger, durch die swb, zwangsabgestellt. Die Ursache ist aber nicht immer die schlechte Zahlungsmoral der Bewohnerinnen und Bewohner der einzelnen Wohnungen. Häufig kommt es auch vor, dass die Mieter in Mehrfamilienhäusern ihre Nebenkosten regelmäßig zahlen, aber die Vermieter oder aber der Verwalter die Forderung nicht an den Versorger weiterleitet. Bei Rückständen der Vermieter oder Verwalter geht der örtliche Versorger dann den Weg des geringsten Widerstandes. Anstatt die Forderungen aufwendig bei den Vermietern oder Verwaltern über den Rechtsweg einzutreiben, nimmt er
die Mieterinnen und Mieter in die Pflicht, indem er ihnen das Wasser abstellt. Der Weg zurück zum Wasser ist häufig nur dann möglich, wenn die Mieterinnen und Mieter das Wasser ein zweites Mal bezahlen – dieses Mal direkt beim örtlichen Versorger.
Eine Lösung des Problems würde darin bestehen, Einzelverträge je Wohnung anzubieten. Dagegen sträubt sich aber die swb aus vorgeschobenen Gründen, und selbst dann, wenn sich die swb auf den Abschluss von Einzelverträgen einlässt, ist das Begleichen der Außenstände des Vermieters oder Verwalters häufig die Voraussetzung dafür. Damit bezahlen die Betroffenen wiederum doppelt für das Wasser. Dies ist nicht in Ordnung, sondern höchst ungerecht!
Sehr geehrte Damen und Herren, was wir brauchen, ist der politische Wille zum Handeln. Die Fraktion DIE LINKE macht es sich viel zu einfach, wenn sie in ihrem Antrag nur sagt: Zukünftig bitte keine Wassersperrungen mehr! Ganz so einfach ist es leider nicht, dass wir hier beschließen: „Keine Zwangssperrung von Wasser mehr!“, und dann gibt es auch keine mehr. Wir müssen bestehende Gesetze und Verträge beachten, und das gilt auch für den Datenschutz, der verhindert, dass Informationen zwischen Energieversorgern und Sozialbehörden ausgetauscht werden, so wünschenswert das auch für ein präventives Eingreifen wäre.
Sehr geehrte Damen und Herren, deshalb schlagen die Fraktionen der Grünen und der SPD im Unterschied zur LINKEN vier Punkte vor. – Okay, den ersten fordern Sie auch, nur nicht ganz so weitgehend. Wir wollen, dass auch bei Menschen, die nicht im Leistungsbezug sind, künftig keine Wassersperrungen mehr möglich sind. Deswegen wollen wir, dass der Senat mit dem örtlichen Versorger, mit swb, Gespräche führt, um hier eine politische Lösung zu finden.
Zweitens erwarten wir vom Senat, dass er darauf hinwirkt, dass die swb künftig den üblichen Rechtsweg beschreitet, um bei Vermietern oder Verwaltern von Mehrfamilienhäusern ihre Forderungen einzutreiben; denn diese sind der richtige Adressat, nicht aber die Mieterinnen und Mieter. Auf Verlangen sollen Mieterinnen und Mieter Einzelverträge erhalten, aber ohne dass sie die Forderung gegenüber des Vermieters ihrer Wohnung ein zweites Mal begleichen müssen. Diese bisherige Praxis muss endlich ein Ende haben!
Drittens wollen wir in einem halben Jahr in der Deputation für Soziales über die Fortschritte, aber auch über die verbleibenden Probleme informiert werden. Und viertens fordern wir den Senat auf, auf Bundesebene dafür zu sorgen, dass Wassersperrungen grundsätzlich weitestgehend ausgeschlossen werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Versorgung mit Wasser ist Grundversorgung und muss sichergestellt werden. Dies ist ein öffentlicher Auftrag, den die örtlichen Versorger sicherzustellen haben, und wir als Politik dürfen diese nicht aus der Verantwortung lassen. Grundsätzlich muss es aber unser Ziel sein, die gesetzlichen Regelungen im Bund so zu verändern, dass Zwangssperrungen von Wasser unmöglich gemacht werden. – Vielen Dank!