Vielleicht ist das eine Seite, die man noch einmal betrachten muss, ob es ausreichende Möglichkeiten gibt, Menschen so zu beraten, dass sie keine Angst bekommen, wenn auf einer Rechnung irgendein Betrag steht, und sie einfach sagen, das Geld bezahle ich nicht. Oftmals ist es so, wenn man eine Rechnung bekommt und es nicht per Mobilfunkrechnung gemacht wird: Wenn man eine Rechnung bekommt, die man nicht bezahlen will oder bei der man gar nicht sicher ist, ob man Kosten überhaupt ausgelöst hat, dann ist die erste Maßnahme, einfach erst einmal nicht zu bezahlen, und wenn dann irgendein Inkassobüro mahnt, der Mahnung zu widersprechen und irgendwann gegebenenfalls auch zum Gericht zu gehen. In aller Regel aber scheuen die Firmen, die sich solcher Praktiken bedienen, diesen Weg, weil sie dann mehr Aufwand haben und möglicherweise auch zur Rechenschaft gezogen werden. Wenn dann irgendetwas von der Bank abgebucht wird, kann man es sofort zurückbuchen.
Wenn Kinder so etwas machen – sie sind unter sieben Jahren nicht geschäftsfähig –, hat man also alle Rechte, das Geld zurückzufordern. Wenn Kinder über sieben Jahren das ohne Einverständnis der Eltern machen, kann man das Geld auch zurückfordern. In der Richtung gibt es also noch eine ganze Reihe von Maßnahmen und Ratschlägen für die Betroffenen. Dass wir die rechtlichen und technischen Möglichkeiten ausschöpfen, ist ein Punkt.
Ich mache in dem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass wir bei der Frage der Einzugsermächtigung gerade in einem Prozess sind, in dem dieses Verfahren deutlich sicherer gemacht wird. Dieses europäische Standardverfahren für Einzüge wird gerade eingeführt, und ich kann mir vorstellen, wenn man ähnliche Maßstäbe auch an diese Computerzahlweisen oder Handybezahlmöglichkeiten anlegt, dann kommt man auch zu dem Schluss, dass man es den Firmen richtig schwer machen kann.
Ich möchte noch auf eines hinweisen: In dem Zusammenhang muss man vielleicht auch die Beratung intensivieren, das bekommt man nicht durch gesetzliche Regelungen oder eine Button-Lösung. Es gibt im Internet zahlreiche Spiele, die man auch kostenlos spielen kann, nur kommt man nicht weiter, wenn man nicht irgendwann für echte Euros Dinge kauft, die man dann in diesem Spiel erwerben kann, um seine Fähigkeiten oder was auch immer zu verbessern. Ich sage einmal, da hat man auch ganz schnell 50, 100 oder noch mehr Euro bezahlt, völlig legal, ohne „Abzocke“, aber es ist eben auch eine Kostenfalle. Man wird durch das Spiel und möglicherweise auch durch einen Ansatz von Spielsucht angehalten, Geld auszugeben. Das übersteigt die Möglichkeiten von
Jugendlichen auch oft. Da gibt es noch ein weiteres Feld, das wir beachten müssen. Das bekommen wir durch Beratung hin. Ob es rechtliche Möglichkeiten gibt, solche Dinge einzugrenzen, weiß ich nicht, ich glaube, eher nicht, es ist zumindest legal, wenn meistens auch nicht fair. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall bei der LINKEN)
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich darf heute die medienpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion sein und unsere Noch-Kollegin Elisabeth Motschmann vertreten, die wie Bettina Hornhues für uns, für die CDU, ein tolles Ergebnis und ein Bundestagsmandat bei den zumindest für uns erfreulichen Bundestagswahlen errungen hat.
Ich wollte Ihnen nur die Umstände erklären, aber wir haben über die Bundestagswahl ja auch schon heute Morgen gesprochen, und jetzt widmen wir uns wieder einem ganz wichtigen Thema, und zwar den Kostenfallen im mobilen Internet! Der dieser Debatte zugrunde liegende Antrag zielt zu Recht auf die wirksame Bekämpfung und Vermeidung von Kostenfallen im mobilen Internet ab, was für uns mit der Smartphone-Entwicklung, aber auch mit der Verbreitung von Smartphones zu einem immer wichtigeren Thema werden muss. Nicht umsonst hat der Bundestag im Jahr 2011 – es wurde auch schon angesprochen – die Modifikation des Telekommunikationsgesetzes und somit den besseren Schutz von Verbrauchern beschlossen. Seit zwei Jahren ist es für die Netzbetreiber erschwert möglich, aufgrund ausstehender Forderungen aus Kostenfallen den Telefonanschluss der Verbraucher zu sperren, und durch die Novellierung des Gesetzes wurde in Form einer umfassenderen Informationspflicht für die Drittanbieter hinsichtlich der Mobilfunkrechnung eine größere Transparenz sowie ein netzseitiges Sperrungsrecht der oftmals missbrauchten WAP-Schnittstellen für die Verbraucher geschaffen. Diese Schritte sind sowohl medien- als auch verbraucherpolitisch zum umfänglicheren Schutz der Menschen vor den oftmals sehr schwer identifizierbaren Kostenfallen im mobilen Internet vor dem Hintergrund der umfassenden und rasanten Entwicklung und Verbreitung von Smartphones, Tablets und Co. mehr als nötig gewesen. Selbst ein junger Verbraucher wie ich, der mit dem Handy und dem Internet aufgewachsen ist und somit schon früh eine gewisse Souveränität im Umgang ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
mit moderner Technik entwickelt hat, hätte erhebliche Schwierigkeiten. Ich hätte tatsächlich erhebliche Schwierigkeiten, derartige Kostenfallen auf den ersten Blick zu entlarven. Genauso wie man eigentlich studierter Jurist sein muss, um erfolgreich und unkompliziert Rückforderungen aus diesen vermeintlichen Vertragsabschlüssen mit Drittanbietern zu erstreiten, muss man heutzutage ebenso schon Experte im Bereich des mobilen Internets sein, um die veraltete Web-Standard-Nutzung überhaupt zu erkennen und somit mögliche Kostenfallen umgehen zu können.
Das wollen wir nicht, und gerade für den durchschnittlichen Verbraucher, insbesondere auch für Jugendliche, müssen zum vernünftigen Schutz vor solchen oftmals ja sehr lästigen Kostenfallen und Angelegenheiten in der Tat medien- und verbraucherpolitische Folgeschritte gegangen werden. Dies sieht der Antrag von Rot-Grün überraschenderweise im geeigneten Maße vor. Vor allem der erste umfassende Punkt in Ihrem Antrag, der hier die Hinwirkung des Senats auf eine weitere bundesgesetzliche Regelung und damit die nötigen gesetzlichen Folgeschritte zum umfassenderen ausreichenden zeitgemäßen Schutz der Verbraucher vorsieht, überzeugt uns als CDUFraktion.
Die weitere Verbesserung der Transparenz für die Verbraucher, die stärkere Verantwortung der Mobilfunkbetreiber bezüglich der sogenannten FactoringVerträge, der explizite Verweis auf die Beweislast seitens des Unternehmens sowie die Prüfung der Möglichkeit nach einer aktiven Freischaltung von derartigen Leistungen, etwa durch den mittlerweile bewährten Button – oder was auch immer, das soll noch geprüft werden –, stellen notwendige Verbesserungen zur Vermeidung und Regelung von solchen Kostenfallen dar. Da immer noch viel zu viele Menschen jeden Alters, egal, ob Jung oder Alt, Opfer von derartigen Kostenfallen werden und da gerade der Politik an dieser Stelle eine sehr wichtige Verantwortung, sowohl medien- als auch verbraucherpolitisch, zukommt, aus der nach dem Jahr 2011 jetzt auch zeitgemäße Schutzmaßnahmen resultieren müssen, mache ich es kurz: Wir stimmen dem Antrag zur Abwechslung heute ohne große Kritik zu.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist mir eine große Freude, heute als Verbraucherschutzsenator zu diesem Thema zu Ihnen sprechen zu dürfen. Ich möchte mich herzlich bei dem Hause für die ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
engagierte Debatte bedanken. Ich möchte mich ebenfalls bei dem Hause dafür bedanken, dass die Politik, die der Senat bisher bereits unterstützt hat, nämlich gegen Kostenfallen im Internet vorzugehen und alle gesetzlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, die vorhanden sind für einen besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Gesetzesverkehr – so der Text des Gesetzes aus dem vergangenen Jahr –, weiterentwickelt wird.
Ich bin dankbar für den Hinweis der Abgeordneten Ryglewski, der sich auch mit dem deckt, was die Verbraucherzentralen nach der Einführung der Lösung mit dem Button noch einmal herausgefunden haben. Es ist immer so ein bisschen dieses Windhundprinzip, dass wir mit unseren Vorschlägen, Vorschriften, den Gesetzen, die wir verabschieden, hinter denen herlaufen, die sich immer wieder neue Möglichkeiten ausdenken, um Verbraucherinnen und Verbraucher abzuzocken, Verbraucherinnen und Verbraucher auf Seiten zu locken, auf denen sie dann kostenpflichtigen Angeboten zum Opfer fallen, und das sowohl im normalen Internet als auch im mobilen Internet. Dies ist ein zentrales und wichtiges Thema, dem man sich annehmen muss, um Sorge dafür zu tragen, dass den Verbraucherinnen und Verbrauchern hier keine Schäden entstehen.
Rechtlich gesehen ist es so, dass seit der Einführung des Gesetzes im August 2012 die Rechtsposition von Verbraucherinnen und Verbrauchern deutlich gestärkt worden ist. Die Verbraucher müssen sich aber natürlich – und darauf spielt ja auch die Kollegin Ryglewski mit dem Vorstoß an, eine Art Beweisumkehr vorzunehmen –, wenn sie feststellen, dass von ihrer Telefonrechnung etwas abgebucht worden ist, selbst darum kümmern, dass es wieder zurückgebucht wird, denn das Geld ist natürlich rechtswidrig abgebucht worden.
Insofern besteht hier einerseits Bedarf, mit den Telefonanbietern darüber zu sprechen, es besteht andererseits auch Bedarf – und ich will das gern übernehmen –, bei der Bundesnetzagentur, wo ich mit im Beirat sitze, das Thema dann auch entsprechend vorzutragen und anzubringen, aber eben auch das zu machen, was gesetzlich möglich und gesetzlich notwendig ist.
Sie haben, wie ich finde, einen guten Weg für den Verbraucherschutz aufgezeigt. Es ist wieder ein guter Vorstoß aus dem Land Bremen, den wir als Senat gern aufnehmen und weiterverfolgen werden. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Wer dem Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit der Drucksachen-Nummer 18/935 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Alkoholkonsum von Jugendlichen ist ein bundesweites Problem. Die Alkoholprobleme Jugendlicher haben auch immer etwas damit zu tun, wie in unserer Gesellschaft grundsätzlich mit Alkohol umgegangen wird und wie präsent Alkohol in der Gesellschaft überhaupt ist.
Laut dem Drogen- und Suchtbericht der Bundesregierung aus dem Jahr 2012 konsumierte der durchschnittliche Deutsche im Jahr 2010 umgerechnet etwa 9,6 Liter reinen Alkohol. Zwar war der Alkoholkonsum von Jugendlichen über die letzten zehn Jahre betrachtet zunächst rückläufig, doch im Jahr 2011 stieg der Konsum erstmals nach Jahren wieder in dieser Altersgruppe an. Übermäßiger Alkoholkonsum, insbesondere bereits im jugendlichen Alter, hat nicht nur weitreichende Folgen für den Betroffenen selbst, sondern auch für unsere Gesellschaft insgesamt, und zwar begonnen im gesundheitspolitischen Bereich bis hin zur Jugenddelinquenz, zur Enthemmung und ähnlichen Faktoren.
Etwa 1,3 Millionen Menschen gelten in Deutschland nach dem Drogen- und Suchtbericht der Bundesregierung als alkoholabhängig, und jedes Jahr sterben über 73 000 Menschen an den Folgen ihres Alkoholmissbrauchs. Erschreckend ist die Entwicklung der Anzahl der vollstationären Patienten mit akuter Alkoholintoxikation. Diese hat sich in dem Zeitraum von 2002 bis 2012, in also nicht einmal zehn Jahren, laut Statistischem Bundesamt von 63 124 auf 116 423 in einer konsequenten Steigerung beinahe verdoppelt. ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Alkohol ist nach wie vor das Suchtmittel Nummer eins bei jungen Menschen. Er ist leider auch für die Minderjährigen immer noch viel zu leicht zu erwerben, und zwar mit der Folge, dass sie insgesamt zu viel konsumieren. Für viele Jugendliche gehört Alkohol zum Feiern und Spaß haben dazu. Über die gerade für junge Menschen schweren gesundheitlichen Folgen, insbesondere des Übermaßes, sind sie sich dabei oft nicht im Klaren. Dies alles zeigt: Prävention ist und bleibt unverzichtbar!
Es sind vor allem soziale Faktoren, die den Alkoholkonsum von Jugendlichen beeinflussen. Sie trinken, um Spaß zu haben, Hemmungen zu überwinden, weniger schüchtern zu sein und um dazuzugehören. Für den Alkoholkonsum entscheidend ist außerdem das direkte Umfeld junger Menschen. Je mehr und je häufiger Alkohol etwa im Freundeskreis getrunken wird, desto höher ist der eigene Alkoholkonsum. Das Jugendschutzgesetz verbietet unmissverständlich die Abgabe hochprozentiger Spirituosen an Jugendliche unter 18 Jahren. Es passiert jedoch immer wieder, dass selbst dann, wenn Minderjährige ihren Ausweis vorzeigen, Alkohol an sie verkauft wird. Ob es reines Gewinnstreben oder pure Unachtsamkeit der Ladenbesitzer ist, das bleibt im Verborgenen. Aus den Erfahrungen der Testkäufe der Vergangenheit zeigt sich aber, dass Anreize geschaffen werden müssen, sorgfältiger mit dieser Verantwortung, Alkohol zu verkaufen, umzugehen. Das für Kassiererinnen und Kassierer veranschlagte Bußgeld liegt bisher bei lediglich 50 Euro. Der achtfache Betrag wird für die Einzelhändler selbst fällig, ein Betrag, der die Betreffenden einfach nicht empfindlich genug zu treffen scheint. Die Präventionsexperten der Bremerhavener Polizei berichten nach Testkäufen im Jahr 2009 und damit einhergehender Sanktionierung von einem positiven Trend. Mit den ersten Testkäufen im Jahr 2009 haben die Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz kontinuierlich abgenommen, und auch die Anzahl der sogenannten Komasäufer geht kontinuierlich zurück. Diesen Trend gilt es nun aufrechtzuerhalten, es gilt, Kinder und Jugendliche besser vor Alkohol zu schützen. (Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)
Das ist aber noch lange kein Grund, sich zurückzulehnen, sondern gerade wegen vorzeigbarer Erfolge weiterzumachen, denn nach wie vor wird in Bremen viel zu oft in Tankstellen, an Kiosken und in Supermärkten Alkohol an Kinder und Jugendliche verkauft.
Die ersten Testkäufe in Bremen und Bremerhaven, die unter der Aufsicht von Beschäftigten des Stadtamtes beziehungsweise des Ordnungsamtes und der
Polizei auf Anstoß der Bremischen Bürgerschaft durchgeführt wurden, ergaben eine Negativquote von 78,3 Prozent. Im Jahr 2011 lag die Quote der Einzelhändler, die im Rahmen von Testkäufen an Jugendliche Alkohol verkauft haben, bei 60 Prozent und im Jahr 2012 immer noch bei 36 Prozent. Trotz dieses positiven Verlaufs bedeutet das, dass ein Jugendlicher in jedem dritten Geschäft Erfolg hat, wenn er oder sie es darauf anlegt. Es zeigt sich also einerseits, dass die Testkäufe Wirkung zeigen, andererseits tritt der Lerneffekt im Einzelhandel noch immer nicht flächendeckend ein. Der Anreiz, bedenkenlos an junge Menschen Alkohol zu verkaufen, um so eigene Gewinne zu steigern, scheint vielen Einzelhändlern größer, als sich im Sinne des Jugendschutzgesetzes treu zu verhalten, zumindest aber größer als die Angst vor dem auf den Verstoß folgenden Bußgeld. Dabei sind drei Jahre aufwendiger Kontrollen und umfassender Medienberichterstattung als Lern- und Umdenkphase mehr als genug. Es ist zwar bekannt, dass im Bereich von Straftaten höhere Strafandrohungen in der Regel keine abschreckende Wirkung zeigen, in Bezug auf bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeiten ist dies jedoch anders.
Ausschließlich am Gewinn orientierten verantwortungslosen Einzelhändlern könnte auf einfache Art und Weise ein Strich durch die Rechnung gemacht werden, wenn das zu erwartende Bußgeld derart empfindlich hoch ist, dass es sich schlichtweg nicht mehr lohnt, das Risiko einzugehen. Schließlich käme eine deutlich höhere Sanktion auch indirekt den Einzelhändlern zugute, die bereits aktiven Jugendschutz praktizieren. Andere Bundesländer verhängen Bußgelder, die weit über dem bremischen Ansatz liegen, also 50 beziehungsweise 400 Euro, zum Beispiel liegen in Baden-Württemberg die Bußgelder für den Verkauf von Alkohol an Jugendlichen bei den Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhabern zwischen 2 000 und 3 000 Euro. Wir fordern den Senat auf, für Verstöße gegen das Verbot, Alkohol an Kinder und Jugendliche auszuschenken beziehungsweise zu verkaufen, Bußgelder für Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber in Höhe von mindestens 2 000 Euro und für Verkäuferinnen und Verkäufer in Höhe von mindestens 300 Euro festzusetzen sowie des Weiteren Kriterien für eine Pflicht der Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber zu entwickeln, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über das Verbot – –.