Wer den Ziffern 1, 3 und 4 des Antrags der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit der Drucksachen-Nummer 18/936 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Wer den Ziffern 2, 5 und 6 des Antrags der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit der Drucksachen-Nummer 18/936 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Ich bitte um die Gegenprobe! Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt den Ziffern 2, 5 und 6 des Antrags zu.
Damit wurde der gesamte Antrag angenommen. Bevor ich den Tagesordnungspunkt 6 aufrufe, begrüße ich auf der Besuchertribüne ganz herzlich die Gruppe „Jedermänner“ vom Sportverein OsterholzTenever nach Artikel 5 Grundgesetz. – Herzlich willkommen in unserem Hause!
Dazu als Vertreter des Senats Herr Senator Günthner, ihm beigeordnet Herr Staatsrat Professor Stauch. Gemäß Paragraf 29 unserer Geschäftsordnung hat der Senat die Möglichkeit, die Antwort, Drucksache 18/1006, auf die Große Anfrage in der Bürgerschaft mündlich zu wiederholen. Ich gehe davon aus, Herr Senator Günthner, dass Sie die Antwort auf die Große Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nicht mündlich wiederholen möchten. Die Aussprache ist eröffnet. Als erste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Dogan.
Herr Präsident, sehr verehrte Kolleginnen, sehr verehrte Kollegen! Mit unserer Großen Anfrage haben wir Grünen das Bildungs- und Ausbildungsangebot für die Strafgefangenen in den Justizvollzugsanstalten in Bremen abgefragt. Der Anlass dafür war der Besuch von mehreren Abgeordneten in der Schule in der Justizvollzugsanstalt in Oslebshausen. Die Motivation der Mitarbeiter des pädagogischen Dienstes und die Ergebnisse ihrer Arbeit haben uns dort sehr beeindruckt. Vor allem aus dem Jugendvollzug ist bekannt, dass die dort aufgenommenen Gefangenen schlechte Sozialprognosen aufweisen, da sie sonst kaum zu einer vollstreckbaren Jugendfreiheitsstrafe verurteilt werden. ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
Die Mitteilung des Senats hat uns gefreut. Zum einen erkennt der Senat die Bedeutung der Bildungsmöglichkeiten für die Strafgefangenen grundsätzlich als hoch an, zum anderen zeigen die Zahlen der erfolgreich bestandenen Schulabschlüsse von nahezu 75 Prozent der Teilnehmer die Qualität des pädagogischen Dienstes. Grundkurse können nur für Jugendstraftäter angeboten werden, die Mittel für Alphabetisierungskurse müssen über Spenden eingeworben werden.
Wir sind gerade dabei, die Abordnungen von Lehrkräften zu überprüfen und zu schauen, ob auch für schulpflichtige Straftäter eine Abordnung erfolgen kann. Vor allem in der Situation der Haftstrafe besteht eine Möglichkeit, die Gefangenen für die Vorteile von Bildung und Ausbildung zu gewinnen, wie sie außerhalb der Haft nicht immer möglich sind. Hier ist die letzte Chance, Gefangene doch noch zu einer Teilnahme am Erwerbsleben zu befähigen und dadurch auch die Resozialisierung herzustellen.
Dabei geht es nicht nur um die Täter, Resozialisierung ist der beste Opferschutz. Irgendwann wird jeder Täter entlassen und ist wieder in unserer Nachbarschaft.
Noch immer werden leider viele Anträge von Gefangenen auf Bildungsmaßnahmen abgelehnt. Hier sollte zumindest schon einmal die Nachfrage gedeckt werden können. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob die Eignungstests tatsächlich geeignet sind, den individuellen Bildungsbedarf zu ermitteln, oder ob es niedrigschwelligerer Angebote bedarf. Wir sehen es jedoch für notwendig an, das Angebot an Grundkursen und Alphabetisierungskursen auch für Erwachsene zu erweitern, und dies möglichst durch eine Unterstützung des pädagogischen Dienstes durch abgeordnete Lehrkräfte für die schulpflichtigen Jugendlichen. Ich glaube, das lohnt sich, meine Damen und Herren. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Lektüre dieser Großen Anfrage und der Antwort muss einen wirklich nachdenklich machen, das sehe ich auch so. Man kann es ganz kurz zusammenfassen: Wir haben eigentlich weniger Insassen in den Justizvollzugsanstalten, aber für die Bildung und Ausbildung macht das Land weniger als vor zehn Jahren. Wir wissen alle, dass Bildung und Ausbildung eine hohe Bedeutung für die Rückfallquote haben. Es gelingt nur in wenigen Fällen, ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
dass Gefangene mit einem nachgeholten Abschluss oder mit einer Ausbildung entlassen werden. Man muss das einmal vor dem Hintergrund sehen, den es durchaus gibt, dass es in Bremen traditionell eher ein starkes Bemühen um alle Formen der Resozialisierung gibt.
Jetzt geht es aber um die harten Fakten, wenn man sich fragt, ob jemand, der ohne Arbeit und Ausbildung straffällig geworden ist, hinterher eine bessere Ausgangslage hat. Hat sich seine bildungspolitische Situation nicht verändert, dann sieht es im Moment nicht gut aus. Es gibt bei der JVA Bremen ein sehr anerkanntes Übergangsmanagement, dazu gehört das Kompetenzzentrum, das vom Verein Hoppenbank und vom Förderwerk getragen wird, das kann aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Voraussetzungen innerhalb der Justizvollzugsanstalt hinsichtlich der Bildungsarbeit schlechter geworden sind.
Die Anzahl der Lehrer und Sozialarbeiter in der JVA hat seit dem Jahr 2004 deutlich abgenommen. Dabei spielt es keine Rolle, dass die Zahl der Insassen geringer geworden ist. Mit 4,8 Lehrern und 7,8 Sozialarbeitern ist man bei knapp 600 Insassen äußerst dünn besetzt. Das hat eine ganz wesentliche Folge: Viele Maßnahmen zur Bildung und Ausbildung sind erst möglich, wenn die Insassen Freigang und Vollzugslockerungen haben, weil sie Bildungsmaßnahmen nur außerhalb der Justizvollzugsanstalt wahrnehmen können. Die Angebote innerhalb der Justizvollzugsanstalt sind gering.
Im Frauenvollzug – auch das ist, glaube ich, schon des Öfteren thematisiert worden, zumindest haben wir auch schon einmal in einer Deputation darüber gesprochen – gibt es seit einigen Jahren überhaupt keine Bildungsangebote mehr. Bei den Männern wurden einige Angebote, etwa der Grundkurs Elementar, nur für Jugendliche angeboten, dabei gäbe es aber auch bei erwachsenen Insassen den Bedarf, und eine Vorbereitung auf den mittleren Schulabschluss wird überhaupt nicht mehr angeboten.
Die Anzahl der erworbenen Schulabschlüsse, also entweder der Hauptschulabschluss oder die Berufsbildungsreife, ist sehr gering. Es ist richtig, dass es auch viele Hindernisse gibt, die in der Person der Gefangenen liegen, aber wenn im Schnitt bei etwa 600 Insassen pro Jahr circa 14 Abschlüsse erworben werden, dann ist das schon sehr wenig.
Im Ausbildungsbereich ist es noch schwieriger. Hier sind seit dem Jahr 2009 etwa 30 sogenannte HWKZertifikate erworben worden, das heißt, es sind bestimmte Module in handwerklichen Kenntnissen absolviert worden, die auf spätere Berufsausbildungen angerechnet werden können. Der entscheidende Punkt ist aber, dass kein einziger berufliche Berufsabschluss erworben wurde. In der JVA Bremen beträgt die Haftzeit meines Wissens im Schnitt bis zu acht Jahren, das ist schon eine lange Zeit, da muss in Sa
chen Bildung und Ausbildung etwas Substanzielles passieren, wenn der Betreffende hinterher auf dem Arbeitsmarkt überhaupt Fuß fassen will.
Andere Bundesländer – das möchte ich hier einmal erwähnen – machen das. In NRW gibt es die JVA Bochum-Langendreer, in der sieben Ausbildungsberufe angeboten werden, einschließlich Berufsschulunterricht. Zwei Drittel schließen ihre Ausbildung erfolgreich ab. Auch in der Jugend-JVA Berlin werden vollständige Ausbildungsgänge angeboten, und in Frankfurt bietet eine Justizvollzugsanstalt eine reguläre Gastronomieausbildung für Frauen sogar mit verkürzter Lehrzeit an. Die Auszubildenden sind dabei zwischen 22 und 50 Jahre alt. Da gehen die Insassen nicht mit einem Modulschein in die Freiheit, sondern mit einer abgeschlossenen Ausbildung, und nur das zählt auf dem Arbeitsmarkt, das wissen wir.
Wie kann man Ausbildung anbieten, wenn man für die einzelnen Ausbildungsgänge vielleicht nur wenige Insassen hat, die das machen wollen? Das ist dann die spannende Frage, und das ist auch das Problem, vor dem wir hier stehen. Auch da kann man sich einmal andere Bundesländer anschauen, denn andere Bundesländer bieten Lösungen.
In der JVA Adelsheim in Baden-Württemberg werden seit dem Jahr 1977 Ausbildungsplätze sowohl für Insassen als auch für Jugendliche in der Umgebung angeboten, die machen in der Justizvollzugsanstalt dann gemeinsam ihre Ausbildung. Die einen gehen abends nach Hause, und die anderen bleiben in der Justizvollzugsanstalt. Wer seine Strafe abgesessen hat, der kann auch nach Ablauf seiner Zeit in der JVA die Ausbildung dort beenden. Das heißt, ein Blick in andere Bundesländer lohnt sich.
Es gibt Möglichkeiten, die Ausbildungsquote in den Strafanstalten zu steigern. Ich finde die Idee, dort reguläre qualifizierte Ausbildungsplätze zu schaffen, die auch für Jugendliche außerhalb der JVA angeboten werden, die keinen Ausbildungsplatz finden, eigentlich ganz spannend. Insofern hoffe ich, dass diese Große Anfrage dazu beiträgt, dass wir uns hier ein paar Gedanken machen und ein paar Maßnahmen in die Wege leiten können. Ich bin über die Große Anfrage und die Debatte hier sehr froh, und wir sollten uns die Anstrengungen jetzt wirklich in den nächsten Monaten und Jahren vornehmen. – Ich danke Ihnen!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Ziel des Vollzugs einer Freiheitsstrafe ist es, den Gefangenen zu befähigen, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben in Freiheit ohne Straftaten zu führen, so steht es im Strafvollzugsgesetz. Ein Schulabschluss oder eine abgeschlos
sene Lehre verbessern deutlich die Chancen auf dem Arbeitsmarkt und verringern zugleich das Rückfallrisiko, und insofern finde ich es gut und richtig, dass wir hier heute über die Bildungsmöglichkeiten in der Justizvollzugsanstalt sprechen.
Als ich mir die Antworten des Senats auf die Große Anfrage durchgelesen habe, habe ich im ersten Moment gedacht, da geschieht einiges, und es ist in der Tat auch so, dass ein Strafgefangener aus dem offenen Vollzug – es ist richtig, was Sie eben angesprochen haben, es geht nur im offenen Vollzug – eine Ausbildung zum Konditormeister gemacht hat.
Ich denke, man sollte aber doch noch etwas genauer hinschauen – da möchte ich gleich mit der Zeit vor der Inhaftierung beginnen –, in der Antwort des Senats heißt es nämlich, und jetzt zitiere ich: „Vor allem bei jungen Gefangenen sind häufig erhebliche Bildungsdefizite vorzufinden, die sich grundsätzlich nachteilig für die Legalprognose auswirken und einen entscheidenden Faktor für erneute Straffälligkeit darstellen.“
Wenn das so ist, meine Damen und Herren, dann frage ich mich aber: Wo war denn die Schule? Warum musste es denn erst so weit kommen? Trotz Schulvermeiderprogramm, trotz „Stopp der Jugendgewalt“ musste die Schulbehörde im Januar eingestehen, dass im Schuljahr 2011/2012 im Vergleich zum Vorjahr ein Anstieg von 20 Prozent an Schulverweigerern erfolgt ist. In Zahlen sind das 319 Meldungen über Schulverweigerer in einem halben Jahr in Bremen plus 149 in Bremerhaven. Ich habe einmal eine Lehrerin darauf angesprochen und gefragt, was sie dagegen machen. Die Antwort: Da passiert doch nicht viel, vielleicht einmal ein Hausbesuch, aber auch nur dann, wenn es die Personallage zulässt. Ich meine, wenn solche Maßnahmen gemacht werden, dann müssen sie auch an der Basis ankommen.
Andere Länder sind da durchaus schneller. In Hamburg werden zum Beispiel notorische Schulverweigerer auch einmal von der Polizei abgeholt. Da regiert, glaube ich, auch die SPD. Das Bremische Schulgesetz bietet auch entsprechende Möglichkeiten.
Ich frage mich auf der anderen Seite auch, wo denn die Eltern waren! Warum werden sie nicht mehr zur Rechenschaft gezogen, wenn sie nicht dafür sorgen, dass ihre Kinder in die Schule gehen? Das Schulgesetz, aber auch das Strafgesetzbuch bieten dafür entsprechende Möglichkeiten. Was Schule und Eltern versäumt haben, muss dann die Justizvollzugsanstalt reparieren.
Wenn ich dann in der Antwort des Senats lese – es ist angesprochen worden –, dass sich die Anzahl der Lehrer von 7 im Jahr 2004 auf 4,8 im Jahr 2012 und gleichzeitig die Anzahl der Sozialarbeiter von 11,6 auf 7,8 verringert hat, dann ist das meines Erachtens schon Anlass zur Besorgnis. Zwar ist aktuell eine Stelle ausgeschrieben, allerdings ist das nur der Ersatz für einen Personalabgang. Außerdem wird in die Zäh
lung des Senats ein Sportpädagoge einbezogen, der nur für den Jugendvollzug eingestellt wurde. Keinesfalls ist also die Bildungssituation zufriedenstellend. Auch die Sozialpädagogen haben, weil sie im Vollzugsdienst eingesetzt werden, keine Möglichkeiten, sich noch Ressourcen für Kurse freizuhalten.
Ich habe auch einmal die Betroffenen, also die Gefangenen, dazu befragt, und da ist mir ein Schreiben zugegangen, in dem es heißt: „Statt Bildung voranzutreiben, baut man die Programme ab. Es entsteht ein Bildungsgefälle. Die wenigen Bildungsmaßnahmen im Vollzug können die Insassen nicht so weit fortbilden, um eine angemessene Arbeit im Freien zu bekommen.“ Das ist ein Zitat aus einem Schreiben der Gefangenen. Insbesondere, das wurde bereits angesprochen, fehlt es im Grundbildungsbereich, wo Elementarfertigkeiten zur Verfügung gestellt werden. Es fehlt ein Grundbildungskurs für Männer, und zwar in Vollzeit und nicht nur für zwei bis drei Stunden. Auch die geplante Kooperation mit der Volkshochschule wird da nicht ausreichen. Weiter fehlt Ergotherapie für Erwachsene, vor allem für Drogenabhängige. Es ist ein Grundkurs für jugendliche Strafgefangene und jugendliche Untersuchungshäftlinge zusammengelegt worden, was aufgrund der hohen Fluktuation bei der Untersuchungshaft logischerweise zu Unruhe in den Kursen führt, das geht zulasten der inhaltlichen Arbeit in den Kursen.
Es fehlen berufsbegleitende Teilzeitkurse mit Bewerbungstraining, Konfliktbewältigung und Mathematik im Beruf für Männer und Frauen. Angebote in Deutsch für Arbeitnehmer, Mathematik und politische Bildung könnten ebenfalls erweitert werden. Wie das allerdings mit dem reduzierten Lehrerbestand tatsächlich bewältigt werden soll, ist zweifelhaft.