Gesetz zur Änderung der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen und des Gesetzes über das Verfahren beim Bürgerantrag – Bürgerantrag erleichtern
Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/ Die Grünen vom 26. Juni 2012 (Drucksache 18/476) 2. Lesung
Gesetz zur Änderung der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen – Keine Privatisierung ohne Volksentscheid
Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/ Die Grünen vom 10. Juli 2012 (Drucksache 18/506) 2. Lesung
Antrag der Fraktionen der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 10. Juli 2012 (Neufassung der Drucksache 18/445 vom 5. Juni 2012) (Drucksache 18/516) 2. Lesung
Zwischenbericht und Antrag des nichtständigen Ausschusses nach Artikel 125 der Bremischen Landesverfassung – Änderung der Artikel 70, 72, 87, 148, 131 a, 131 b, 131 c der Bremischen Landesverfassung vom 23. August 2013
(Drucksache 18/1032) 2. Lesung Die Bürgerschaft (Landtag) hat die Gesetzesanträge der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen sowie der Fraktionen der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in ihrer 24. Sitzung am 12. Juli 2012 jeweils in erster Lesung beschlossen und jeweils zur Beratung und Berichterstattung an den nichtständigen Ausschuss nach Artikel 125 der Landesverfassung überwiesen. Dieser Ausschuss legt mit der Drucksachen-Nummer 18/1032 seinen Bericht und Antrag dazu vor.
Die gemeinsame Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.
Da die Gesetzesanträge der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen sowie der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen durch die Gesetzesanträge des nichtständigen Ausschusses nach Artikel 125 der Landesverfassung erledigt sind, lasse ich jetzt zuerst über die Ziffer 1 des Antrags des nichtständigen Ausschusses nach Artikel 125 der Landesverfassung in zweiter Lesung abstimmen, hier aber nur über den Artikel 1 des Gesetzes.
Wer den Artikel 1 des Gesetzes zur Erleichterung von Bürgeranträgen und Stärkung der direkten Demokratie in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Jetzt lasse ich über die Ziffer 2 des Antrags des nichtständigen Ausschusses nach Artikel 125 der Landesverfassung in zweiter Lesung abstimmen.
Wer das Gesetz zur Änderung der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Jetzt lasse ich über die Ziffer 3 des Antrags des nichtständigen Ausschusses nach Artikel 125 der Landesverfassung abstimmen.
Wer den Bemerkungen des nichtständigen Ausschusses nach Artikel 125 der Landesverfassung beitreten möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) tritt den Bemerkungen des nichtständigen Ausschusses nach Artikel 125 der Landesverfassung bei.
Bericht und Antrag des staatlichen Rechnungsprüfungsausschusses zum Sonderbericht des Rechnungshofs der Freien Hansestadt Bremen nach § 99 LHO über die wirtschaftliche und finanzielle Lage Radio Bremens vom 6. März 2013 (Drucksache 18/820) vom 26. August 2013
Die gemeinsame Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.
Wer den Bemerkungen im Bericht des staatlichen Rechnungsprüfungsausschusses beitreten möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) tritt den Bemerkungen im Bericht des staatlichen Rechnungsprüfungsausschusses bei.
wirtschaftliche Lage Radio Bremens, Drucksache 18/820, und von dem Bericht des staatlichen Rechnungsprüfungsausschusses, Drucksache 18/1033, Kenntnis.