Antrag des Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschusses vom 31. Mai 2013 (Drucksache 18/928) 2. Lesung
Gesetz zur Änderung der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen – Aussetzung der Diätenerhöhung für die Jahre 2013 und 2014
Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und DIE LINKE vom 18. Juni 2013 (Drucksache 18/963) 2. Lesung
Bericht und Antrag des nichtständigen Ausschusses nach Artikel 125 der Landesverfassung – Artikel 154 a LV, Artikel 129 LV vom 10. Juli 2013 (Drucksache 18/1001) 2. Lesung
Die Bürgerschaft (Landtag) hat den Gesetzentwurf des Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschusses in ihrer 44. Sitzung am 20. Juni 2013 und den Gesetzentwurf der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und DIE LINKE in ihrer 43. Sitzung am 19. Juni 2013 jeweils in erster Lesung beschlossen und beide Gesetzesanträge zur Beratung und Berichterstattung an den nichtständigen Ausschuss nach Artikel 125 der Landesverfassung überwiesen.
Die gemeinsame Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.
Da die Gesetzesanträge des Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschusses und der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und DIE LINKE durch den Gesetzesantrag des nichtständigen Ausschusses nach Artikel 125 der Landesverfassung erledigt sind, lasse ich jetzt über die Ziffer 1 des Gesetzesantrags des nichtständigen Ausschusses nach Artikel 125 der Landesverfassung in zweiter Lesung abstimmen. Hier ist getrennte Abstimmung beantragt.
Wer die Ziffer 1 des Gesetzes zur Änderung der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen, Drucksache 18/1001, in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Wer die Ziffer 2 des Gesetzes zur Änderung der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen, Drucksache 18/1001, in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Nun lasse ich über die Ziffer 2 des Antrags des nichtständigen Ausschusses nach Artikel 125 der Landesverfassung abstimmen.
Wer den Bemerkungen des nichtständigen Ausschusses nach Artikel 125 der Landesverfassung beitreten möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) tritt den Bemerkungen des nichtständigen Ausschusses nach Artikel 125 der Landesverfassung bei.
Wer der Behandlung der Petitionen L 18/148 und L 18/206 in der empfohlenen Art zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Wer der Behandlung der restlichen Petitionen in der empfohlenen Art zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Gesetz zur Änderung der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen und des Gesetzes über das Verfahren beim Bürgerantrag – Bürgerantrag erleichtern