Ich habe das alles hautnah zu Beginn dieser Woche miterlebt und habe erlebt, wie sich zwei Frauen mit großem Engagement auf einen Kompromiss geeinigt haben. Diesen Kompromiss tragen wir mit, zumindest ich und meine Partei, so jedenfalls auch heute im Bundestag. Deshalb wird im Bundestag der Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen nicht mitgetragen von der Union und von der FDP. Das liegt auch daran, dass der Koalitionspartner FDP die feste Quote nicht will.
Ich finde, es ist wichtig, dass man Verträge einhält. Das müssen Sie ganz nebenbei auch! Ich kenne viele Anträge von den Grünen oder von den Sozialdemokraten, zu denen die eine oder andere Koalitionspartei gern nicht zugestimmt hätte und lieber mit uns gestimmt hätte. So etwas wird es immer geben. Wir sind koalitionstreu!
Der Kompromiss, den Frau von der Leyen und die Kanzlerin verhandelt haben, nämlich 30 Prozent gesetzliche Quote ab dem Jahr 2020, ist besser als das, was aus Brüssel kommt.
(Abg. D r. K u h n [Bündnis 90/Die Grü- nen]: Deswegen muss man das ablehnen, was aus Brüssel kommt, oder was wollen Sie uns sagen?)
Es ist besser als das, was Sie vorhaben. Es wird so kommen, wir werden aber jetzt keine taktischen Spiele mitmachen, die uns koalitionär schaden.
Wir sind kurz vor einer wichtigen Bundestagswahl, und da ist es auch wichtig, dass man in einer Koalition zusammenhält, das machen Sie auch.
Im Übrigen habe ich schon viel miterlebt, ich habe es eben auch geschildert. Ich habe mich seit 30 Jahren an der Diskussion dieser Thematik beteiligt, zunächst mit anderem Hintergrund. Ich war wie jede junge Frau heute optimistisch, dass ich die Welt gewinnen könnte. Wenn man aber mit langer Erfahrung mit ansieht, dass das leider nicht der Fall ist, dass eine Flexi-Quote oder eine Freiwilligkeit nicht zum gewünschten Ergebnis führt, dann kommt man natürlich am Ende zu dem Ergebnis, dass es besser ist, wenn man da einen stärkeren Druck ausübt. Das gilt dann aber ab dem Jahr 2020. Insofern lehnen wir heute Ihren Antrag ab! – Vielen Dank!
(Abg. R ö w e k a m p [CDU]: Das Interesse des Senats ist überschaubar! Der Bürger- meister geht hinaus bei einer solchen De- batte!)
Ich glaube, Aufgabe der Politik ist es auch, auf offenkundige Missstände zu reagieren. Wenn wir uns fragen, welche offenkundigen Missstände es im Bereich der Bundesrepublik Deutschland gibt, mit denen wir uns beschäftigen müssen und die man kritisieren muss, dann springen einem zwei Missstände richtig massiv ins Auge. Das ist das Nichtvorhandensein eines Mindestlohns und die Unterrepräsentation von Frauen im Bereich der Wirtschaft.
Es handelt sich bei diesem Antrag, der hier jetzt vorliegt, nicht um eine kurzfristige Veranstaltung, es geht um ein langfristiges Anliegen. Seit langen Jahren ist es die politische Aufgabe des Senats, für eine angemessene Vertretung von Frauen im Bereich der Wirtschaft zu sorgen und dafür einzutreten. Man muss eigentlich sagen, leider ist es erforderlich, dass man eine Quote benötigt, weil die anderen Mittel bisher deutlich erfolglos geblieben sind.
Der Senat hat am 21. Februar 2011 im Bundesrat einen Entschließungsantrag eingebracht, in dem es um Zielvorgaben und um klare Zeitvorgaben für eine angemessene Berücksichtigung von Frauen in Aufsichtsräten geht. Auch im Jahr 2011 wurde schon eine Quote von 40 Prozent verlangt, es handelt sich hier also nicht um eine Angelegenheit der letzten Monate. Der Antrag ist damals abgelehnt worden. Zuletzt haben wir am 29. Mai 2012 den Hamburger Antrag, einen Gesetzentwurf, unterstützt. Dieser Antrag ist auch abgelehnt worden und somit gescheitert.
Es ist ganz deutlich, dass es einen Reformstau gibt. Es gibt eine verhaltene Gegenwehr. Das soll nicht kommen. Es soll kein gesetzlicher Mindestlohn kommen, und es soll auch keine Frauenquote geben. Das ist nun seit Jahren ganz deutlich. Jetzt haben wir wieder das gleiche Ergebnis, es gibt die schlichte Gegenwehr, und es soll nicht eingelöst werden. Das muss kritisiert werden. Gegenstand der Kritik ist jetzt dieser Antrag. Aus diesem Grund denke ich, ist das das richtige Vorgehen.
Die Frauenquote beträgt 15,6 Prozent, das ist gesagt worden. Frau Motschmann, nach dem ersten Teil Ihres Redebeitrags habe ich mich eigentlich gefragt, ob die Leistung der Frauen entschieden hat, dass nur 15,6 Prozent der Frauen in Aufsichtsräten vertreten sind. Sie haben die Antwort dann selbst gegeben, indem Sie gesagt haben, das ist ganz eindeutig nicht der Fall. Es kann überhaupt nicht sein, dass nach Leistung entschieden wird. In der Wirtschaft wird auf die Frage, aus welchem Grund es so wenige Frauen in Führungspositionen gibt, immer geantwortet, wir haben zu wenig geeignete Frauen. Es ist doch ganz offenkundig, dass dieser geringe Anteil nicht dadurch begründet werden kann, dass die Frauen so schlechte Leistungen bringen. Ich glaube, das muss man deutlich sagen.
Wenn es nicht an der Leistung liegt, dann muss man sagen, haben wir einen ganz eindeutigen Diskriminierungstatbestand,
Jetzt stellt sich natürlich die Frage, was man dagegen tun kann. Es hat massive Initiativen gegeben. Seit dem Jahr 2001 ist eine Vereinbarung mit den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft geschlossen worden, das ist jetzt zwölf Jahre her. Man hat gesagt, macht es nicht durch ein Gesetz, macht es nicht mit solch einem primitiven Instrument wie der Quote. Natürlich kann man Einwände dagegen haben. Das andere Mittel hat ganz deutlich versagt, es hat zwölf Jahre lang zu nichts geführt. Aus diesem Grund geht an einem gesetzlichen Weg kein Weg vorbei.
Ich glaube, es geht auch kein Weg daran vorbei, dass man dies im Wege der Quote regeln muss. Das ist ein primitives Mittel, aber auf der anderen Seite müssten wir sonst mit der Diskriminierung leben. Ich glaube, das ist nicht richtig, und man muss diese Missstände, unabhängig von Wahlkampf und zu welchen Zeiten auch immer, benennen.
Der Senat hat sie im Jahre 2011 benannt und davor auch. Aus diesem Grund, glaube ich, ist das der richtige Ansatz. – Vielen Dank!
Wer dem Entschließungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD mit der Drucksachen-Nummer 18/867 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!