Protocol of the Session on April 17, 2013

Nachdem wir uns auch dort kundig gemacht haben, rechnen wir mit 120 bis 150 Euro für entsprechende Software-Programme und den damit verbundenen zusätzlichen Aufwand für die Nutzer.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Da der Bürgerrundfunk ja für die freie Nutzung aller Bürgerinnen und Bürger offen sein soll – Sie haben jetzt im Grunde die Frage für die bestehenden Nutzer beantwor

tet –, würden Sie den Eindruck teilen, dass diese Veränderung zumindest für potenzielle Nutzer, zu denen nach unseren Wünschen ja auch Schüler und Studenten gehören, eine neue Zugangsbeschränkung bedeuten würde und den Zugang komplizierter macht als bisher?

Bitte, Herr Staatsrat!

Es stellt in gewissem Maße sicherlich eine Beschränkung dar, aber man muss sich dabei auch vor Augen führen, dass das Betriebssystem Windows zurzeit von 92 Prozent aller Anwender genutzt wird. Mit den entsprechenden Möglichkeiten der Radio-Kits und so weiter kann man meines Erachtens nicht von einer wesentlichen Einschränkung sprechen.

Eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Hamann!

Herr Staatsrat, ich habe etwas Probleme mit Ihrer Aussage zu den 92 Prozent. Wir reden auch über die Barrierefreiheit im öffentlichen Straßenraum, obwohl nur ein bestimmter Anteil der Bevölkerung betroffen ist, deshalb ist das meines Erachtens kein Argument.

Ich möchte aber auf etwas anderes hinaus: Es gibt eine Open-Government-Data-Strategie, die wir mit der Bremer Empfehlung verabschiedet haben. Darin steht sinngemäß, dass wir eine Barrierefreiheit haben möchten, also dass alles auch für alle Betriebssysteme gleichermaßen zugänglich gemacht wird. Wenn es um solche Entwicklungen geht, stimmen Sie mit mir darin überein, dass der Ansatz, der hier gewählt worden ist, dann nicht optimal ist und dieser Strategie etwas widerspricht?

Bitte, Herr Staatsrat!

Ich habe soeben ja beschrieben, dass es durchaus diverse Möglichkeiten gibt, auch andere Betriebssysteme zu nutzen. Dass es meines Erachtens letztendlich auch eine zu vertretende Einschränkung ist, habe ich konstatiert. Man wird in der weiteren Entwicklung nicht nur auf technischer Ebene, sondern auch auf programmlicher Ebene sicherlich noch einmal schauen müssen, welche Möglichkeiten man in Zukunft hat. Das sind aber Themen, die intensiv im Medienrat beziehungsweise im Medienausschuss zu diskutieren sind.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die elfte Anfrage trägt die Überschrift „Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen in Bremen“. Die Anfrage ist unterzeichnet von den Abge

ordneten Kastendiek, Frau Häsler, Röwekamp und Fraktion der CDU. Bitte, Herr Kastendiek!

Wir fragen den Senat: Bis wann ist mit der Vorlage des Gesetzentwurfs für ein Landesgesetz zur Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen in den nach Landesrecht geregelten Berufen zu rechnen? Plant der Senat, in dem Landesgesetz Ausnahmeregelungen für einzelne Berufe vorzusehen?

Die Anfrage wird beantwortet von Frau Senatorin Professor Dr. Quante-Brandt.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Der Senat beabsichtigt, der Bremischen Bürgerschaft ein Bremisches Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen, BremBQFG, vor der Sommerpause vorzulegen. Zu Frage 2: Der Referentenentwurf des Bremischen Gesetzes über die Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen wird zurzeit im Senat abgestimmt. Ob und gegebenenfalls für welche Berufsqualifikationen sich das Verfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit zukünftig nicht nach dem BremBQFG richten soll, steht noch nicht fest. – Soweit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Was sind denn die Gründe dafür, dass es so lange mit der Vorlage dieses Gesetzes dauert? Andere Bundesländer sind dort bereits erheblich weiter.

Bitte, Frau Senatorin!

Ich glaube, wir stehen zeitlich gar nicht schlecht da. Es gibt bis jetzt vier Bundesländer, die dieses Gesetz haben, das sind unter anderem Hamburg und Brandenburg, die weiteren kann ich jetzt gerade nicht aufzählen. Wir sind gut dabei, wenn wir es im Sommer umsetzen können, das heißt, dann sind wir das fünfte Bundesland, das es realisiert hat.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass Sie bei Weitem nicht das fünfte Bundesland sind, sondern dass Sie sich mit der Tatsache, dass Sie bisher keinen Gesetzentwurf vorge

legt haben, im letzten Drittel der Bundesländer befinden? Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und das Saarland haben schon ein entsprechendes Landesgesetz vorgelegt und verabschiedet. Das Gesetzgebungsverfahren in Bayern, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt läuft, und Bremen liegt mit den Bundesländern Baden-Württemberg, Berlin, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen im letzten Drittel. Sind Sie bereit, das zur Kenntnis zu nehmen?

Bitte, Frau Senatorin!

Wenn man das alles einmal durchzählt, dann sind wir, glaube ich, genau in der Mitte.

(Unruhe bei der CDU – Abg. R ö w e - k a m p [CDU]: Mit Mengenlehre vielleicht! – Abg. K a s t e n d i e k [CDU]: Ist das jetzt Mengenlehre? – Abg. R ö w e k a m p [CDU]: Das zum Thema Bildung!)

Wir werden zum Sommer dieses Gesetz vorgelegt haben und dann stehen wir, glaube ich, gut da.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Mich würde noch einmal interessieren, wie Sie auf das mathematische Mittel kommen, wenn Sie sich im letzten Drittel befinden!

(Abg. Frau B ö s c h e n [SPD]: Aber bitte jetzt keinen Mathematikunterricht, sondern politische Debatten! – Abg. R ö w e k a m p [CDU]: Dann müssen wir uns um Werder ja auch keine Gedanken machen!)

Bitte, Frau Senatorin!

Ich wollte mich jetzt eigentlich nicht auf dieses Zahlenspiel einlassen.

Eine weitere Zusatzfrage der Abgeordneten Frau Tuchel!

Frau Senatorin, inwieweit ist sichergestellt, dass die zentralen Akteure, zum Beispiel die Migrationsberatungsstellen IQ Netzwerk, der Bremer Rat für Integration und andere, eine Möglichkeit bekommen, eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf des Landesgesetzes abzugeben? Die Frage richtet sich darauf, ob das Beteiligungsverfahren vorgesehen ist.

Bitte, Frau Senatorin!

Das Beteiligungsverfahren ist vorgesehen. Wir werden am 30. April 2013 das Gesetz in die Deputation einbringen, wir werden es dort beraten, und anschließend erhalten selbstverständlich alle Organisationen die Möglichkeit zur Stellungnahme.

Eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Öztürk!

Können Sie schon abschätzen, wie hoch der Personalaufwand sein wird, um das Gesetz umzusetzen?

Bitte, Frau Senatorin!

Das kann man noch nicht in Gänze absehen. Wir haben ja in Bremen eine Verweisberatung, und diese ist eingerichtet und mit Personal ausgestattet. Wir gehen davon aus, dass das, was wir zurzeit in Bremen vorhalten, auch absichern kann, dass das Gesetz sinnvoll umgesetzt werden kann.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die zwölfte Anfrage befasst sich mit dem Thema „Bearbeitungszeiten von Beihilfeanträgen“. Die Anfrage trägt die Unterschrift des Abgeordneten Timke.

Bitte, Herr Timke!

Ich frage den Senat:

Erstens: Wie lange dauert im Durchschnitt die Bearbeitung der Beihilfeanträge von Beamten, öffentlichen Angestellten und Versorgungsempfängern in Bremen einerseits und in Bremerhaven andererseits?

Zweitens: Wie lange dauert die Bearbeitung der Beihilfeanträge von Bürgerschaftsabgeordneten, und wie ist die gegebenenfalls vorhandene zeitliche Diskrepanz in der Bearbeitungsdauer im Vergleich zu der unter Ziffer 1 genannten Personengruppe zu erklären?

Drittens: Welche Synergieeffekte würden nach Auffassung des Senats entstehen, wenn man die Beihilfestellen von Bremen und Bremerhaven zusammenlegte, und wie würde sich diese Maßnahme auf die Bearbeitungsdauer von Beihilfeanträgen in beiden Städten auswirken?

Die Anfrage wird beantwortet von Frau Bürgermeisterin Linnert.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Die durchschnittliche Bearbeitungszeit der Beihilfeanträge beträgt derzeit im Land und der Stadtgemeinde Bremen acht Wochen und in der Stadtgemeinde Bremerhaven sieben Wochen.