vielen Gelegenheiten beklagt, aber gleichzeitig den Kirchen das Leben immer schwerer macht, der darf sich nicht wundern, dass die soziale und emotionale Kälte zunimmt. Tätige Nächstenliebe, soziale Hin wendung und Rücksicht und das Eintreten für die Schwächsten in unserer Gesellschaft, alles das ge hört doch zum besonderen Auftrag der christlichen Kirchen. Diesen Einsatz brauchen wir. Die Kirchen sind ein wichtiger, unverzichtbarer Partner des Staa tes, und deshalb ist es wichtig, auf diese im guten Sinne gesellschaftlich relevante Gruppe zu hören und ihre Anliegen zu berücksichtigen, anstatt sie in den Wind zu schlagen. – Vielen Dank!
liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Mot schmann, natürlich kann man in der zweiten Lesung noch einmal debattieren, aber ich weise an dieser Stelle darauf hin, dass wir das üblicherweise nicht machen, wenn wir Dinge ausführlich in erster Lesung beraten haben, außer natürlich bei verfassungsän dernden Gesetzgebungen.
diskutiert und debattiert. Wir haben überwiegend festgestellt, dass sich die Gesellschaft geändert hat, dass sich die Gesellschaft im Wandel befindet. Wir haben schon in der ersten Lesung darüber debat tiert, dass durch den vorliegenden Gesetzentwurf niemand dazu gezwungen wird, von Stille und Ein kehr Abstand nehmen zu müssen.
der abgelehnt worden ist. Das haben wir akzeptiert. Wir werden dem Antrag der Koalition deswegen auch in zweiter Lesung zustimmen. In fünf Jahren wird dann noch einmal überprüft, wie sich diese Geset zesänderung ausgewirkt hat.
aber widersprechen! Sie haben gesagt, dass die Kir chen natürlich dafür sorgen, dass Menschen hier solidarischer leben und füreinander einstehen. Ich finde, das ist schon ein bisschen hart, das so zu re duzieren, denn ich glaube, dass auch sehr viele an dere Menschen, die nicht einer Kirche angehören, durchaus solidarische Gedanken haben und sich für andere Menschen einsetzen.
(Beifall bei der LINKEN – Abg. Frau M o t s c h m a n n [CDU]: Das habe ich doch gar nicht ausgeschlossen!)
ge anders begehen, nämlich überhaupt nicht still, sondern sehr laut und fröhlich, und auch sie setzen sich für ein solidarisches Miteinander ein. Diese Gesetzesänderung damit in Verbindung zu bringen, dass man Menschen im Grunde abspricht, sich für die Solidarität in dieser Gesellschaft einzusetzen, finde ich nicht richtig, muss ich ganz ehrlich sa gen. – Danke!
und Herren! Frau Motschmann, mir ist bei Ihrer Rede noch einmal eingefallen, wie selektiv augenschein lich Wahrnehmungen sein können. Ich habe mich kurz bei einem weiteren Teilnehmer der Anhörung vergewissert, wer denn überhaupt problematisiert hat, ob wir hier debattieren wollen oder nicht. Der Schluss der Veranstaltung war, dass Sie mich ge fragt haben: Brauchen wir jetzt eigentlich noch zu debattieren? Ich habe gesagt, Frau Motschmann, jeder Ort, jede Zeit, wir können es gern debattieren.
ist, Gegenstand der Anhörung war unter anderem auch die Bitte um Kommentierung der Aussage des Schriftführers der Bremischen Evangelischen Kirche, der sich presseöffentlich wie folgt geäußert hat, ich zitiere: „Der Kern der stillen Feiertage wird mit die ser Regelung nicht angetastet.“
dargestellt –, es besteht der Wunsch der Kirche, die bisherige Regelung beizubehalten. Diesem Wunsch der Kirche steht entgegen eine gesellschaftliche De batte darüber, ob dieser Wunsch der Kirche mit den individuellen Freiheitsansprüchen von Menschen übereinstimmend ist. Ich dachte eigentlich, dass wir nach der letzten Debatte hier in der Bürgerschaft und auch nach der Anhörung deutlich weiter sind. Ich dachte, es ist klar, dass wir einheitlich in diesem Haus sagen, ja, wir wollen den Kern des stillen Fei ertags aufrechterhalten, aber wir wollen daneben auch dem berechtigten Interesse eines weiteren Bevölkerungsteils Rechnung tragen, und ich glaube nach wie vor, dass das der gesellschaftliche Konsens ist, zu dem wir alle stehen können.
dass die Vertreterin einer C-Partei diesen Weg nicht mitgeht. Ich hätte mir aber ein Stück weit weniger Polemik gewünscht, weil alle in diesem Hause sich bemüht haben darzustellen, was eigentlich das Ver bindende an diesem Vorschlag ist und wie sie auch in den jeweils eigenen Fraktionen gerungen haben. Ich kann das noch einmal darstellen.
die gesagt haben, das stellt vielleicht eine Verkür zung des Karfreitagsgedankens dar. Ich weiß, dass es bei uns auch Personen gegeben hat, die gesagt haben, nein, eigentlich reicht mir das nicht, weil das immer noch eine Bevormundung ist. Ich weiß, dass es dieselben Diskussionen bei den Grünen ge geben hat und auch bei den LINKEN, die aus der Diskussion einen anderen Schluss gezogen haben. Ich weiß übrigens auch, dass es die Diskussion bei Ihnen gibt. Vorher weiß ich das? Weil Herr Eckhoff sich in einem Facebook-Eintrag damit geoutet hat, dass er zu diesem Thema gesagt hat, man könne auch tagsüber in die Kirche gehen und abends tanzen!
(Beifall bei der SPD – Abg. S t r o h m a n n [CDU]: Außerdem kann er gar nicht tan- zen! – Heiterkeit)
gezogen, und das gestehe ich Ihnen auch völlig zu. Vielleicht sollte man in dieser Debatte, die so unver söhnlich geführt wird, nicht unbedingt noch Öl ins Feuer gießen. Man hatte nach Ihrem Auftritt so ein bisschen den Eindruck, wir reden nicht über eine zeitliche Begrenzung des Tanzverbots, sondern über die Säkularisierung von Klöstern und die Enteig nung von Kirchen. Das ist absurd, das hat hier kein Mensch gefordert!
position in dieser Gesellschaft so aufzulösen, dass viele Menschen damit leben können. Ich glaube, dazu stehe ich, und das ist das, was ich eben gesagt habe, es wird sich nichts ändern. Ich glaube, dass diese Lösung ausgesprochen geglückt ist, dass sie befriedend auf die Gesellschaft wirkt und dass alle damit gut leben können. – Ich danke Ihnen!
die Sonn- und Feiertage, Drucksache 18/744, in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!