der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD in ihrer 35. Sitzung am 20. Februar 2013 in erster Lesung beschlossen.
dent, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Stellenwert des Karfreitags und des Totensonntags ist für Mitglieder der christlichen Glaubensgemein schaft jeweils sehr hoch. Diese Feiertage spielen eine wichtige Rolle im Leben der aktiven Christinnen und Christen. Diesen Anspruch auf Ausübung des Glaubens respektieren wir Grüne selbstverständlich. Auf der anderen Seite gibt es das Interesse vieler, insbesondere junger Menschen auf die freie Ent faltung der Persönlichkeit, also den Anspruch auf selbstbestimmtes Handeln und Entscheiden auch in der Frage, wann man wo tanzt.
hat also einen Abwägungsprozess zwischen zwei gesellschaftlichen Interessenlagen vorzunehmen. Die von den Koalitionsfraktionen vorgeschlagene Lösung in Form der Änderung des Sonn- und Fei ertagsgesetzes erscheint aus Sicht der Fraktion der Grünen der richtige Kompromiss zu sein, der beiden Seiten gerecht wird:
Ruhe und Stille an den sogenannten stillen Feierta gen Karfreitag, Totensonntag und dem Volkstrau ertag von 6.00 Uhr bis 21.00 Uhr beziehungswei se 17.00 Uhr und die Freigabe zum Tanzen in den Diskotheken von 21.00 Uhr beziehungsweise 17.00 Uhr bis 6.00 Uhr.
führten Anhörungen wurde dies auch mit den Ver tretern der beiden christlichen Kirchen erörtert. Wir haben Verständnis für die Sorge der Kirchen, die vor einer kompletten Aufweichung dieser Feierta ge warnen. Ich erkläre hier aber auch sehr deutlich, dass dies mit diesem Gesetzentwurf nicht unser Ziel ist. Den Anspruch der Kirchen, dass unsere Gesell schaft auch Momente der Stille und des Innehaltens benötigt, teilen wir als Abgeordnete wahrscheinlich in großer Breite,
denn wenn wir ehrlich sind, dann erfüllt der Sonntag diese Rolle ja schon sehr lange nicht mehr. Diese Ar gumente haben wir in unseren Abwägungsprozess einbezogen, und wir fühlen uns in unserem Vorha ben bestärkt, eine ausgewogene Regelung für das Land Bremen zu treffen.
deren Punkt bestärkt: Die Frage über die Kenntnisse der Feiertage, der Hintergründe dieser besonderen Tage in unserer Gesellschaft wurde in der Anhö rung auch thematisiert. Wer also weiß noch genau, warum der Karfreitag eigentlich für eine so wichti ge Glaubensgemeinschaft in unserem Land eine so große Rolle spielt? Wie war das noch gleich mit der Kreuzigung Jesu Christi und der Auferstehung, und warum wird das Osterfest in Verbindung zum Pfingst fest gesetzt? Wir Grüne glauben, dass Schülerinnen und Schüler Kenntnis über die unterschiedlichen Re ligionen in unserem Land haben sollten, und setzen uns deswegen auch weiter für ein verpflichtendes Unterrichtsfach Religionskunde ein.
diesen ausgewogenen und unterschiedlichen Inte ressenslagen berücksichtigenden Kompromiss wer ben! Auch in unserer Fraktion gab es hierzu bereits vor der Einbringung des Antrags eine sehr intensive Auseinandersetzung und Diskussion. Wir stehen zu der nun gefundenen Lösung. Ich denke, dass sich diese Debatte nicht dazu eignet, sich gegenseitig vorzuwerfen, ob jemand glaubt oder nicht, denn dies ist eine zutiefst persönliche Frage. Ich glaube vielmehr, dass dies ein schönes Beispiel dafür ist, dass ein Kompromiss auch ein gutes Ergebnis einer Diskussion sein kann. – Herzlichen Dank!
meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist so weit: Nach dem Willen von Rot-Grün soll und kann nun am Karfreitag, am Volkstrauertag und am Toten sonntag öffentlich getanzt werden. Die CDU-Fraktion lehnt diese Aufweichung der Feiertagsruhe an den genannten Tagen klar ab!
gab es eine Anhörung. Die SPD hatte in ihre Frakti onsräume eingeladen, was ich erst einmal dankbar zur Kenntnis genommen habe, und ich habe ja auch daran teilgenommen. Beide Kirchen, die Gastrono mie und der Petent hatten Gelegenheit, zu dem Än derungsgesetz Stellung zu nehmen. Übrigens, Herr Fecker, die Kirchen sagen, dass das, was wir jetzt haben, schon ein Kompromiss ist und dass Sie jetzt von diesem Kompromiss weiter abweichen. Propst Dr. Schomaker von der katholischen Kirche und
Herr Dr. Kuschnerus von der evangelischen Kirche haben mit guten, klugen, klaren und ausgewogenen Argumenten sehr sachlich ihre Kritik an der Geset zesänderung von SPD und Grünen deutlich gemacht.
Die Gesellschaft braucht Zäsuren, die Gesellschaft braucht Stille. Sie sollte Stille zulassen und aushal ten im Interesse der Menschen, die an diesen Tagen trauern, aber auch für jeden persönlich. Gerade an gesichts der Hektik unserer Zeit sind die Einkehr, das Nachdenken, das Gedenken und das Innehalten von ganz besonderer Bedeutung für alle Menschen, und zwar nicht nur für die Christen.
gehören einer Kirche an. Der Karfreitag ist für die Christen ein sehr hoher Feiertag – für die evange lischen übrigens der höchste –, und er verdient es, so die Kirchenvertreter, durch das Feiertagsgesetz besonders geschützt zu werden. Die Gesellschaft, so die Vertreter der Kirche, denkt am Volkstrauertag – das ist übrigens ein staatlicher Feiertag – und am To tensonntag über Tod und Sterben nach. Sie gedenkt gemeinsam, und ich unterstreiche gemeinsam, der Opfer von Gewalt, Verbrechen, Diktatur und Krieg. Toleranz, Respekt und Solidarität mit der Mehrheit der Menschen in unserer Stadt, mit den Christen, sollte uns veranlassen, diese drei von 365 Tagen im Jahr so zu würdigen, indem man die Feiertagsruhe und das Tanzverbot aufrechterhält.
hörung waren wenig überzeugend. Es ging, wem wollte man das übel nehmen, um wirtschaftliche Interessen, ich könnte auch sagen, es ging um den Kommerz. Die Argumente des Petenten, polemisch vorgetragen – Herr Tschöpe hatte Mühe, ihn immer wieder davon abzuhalten, allen in das Wort zu fallen –, waren noch weniger überzeugend: Jeder solle machen, was er wolle, und man müsse keine ge meinsamen Gedenktage haben, jeder solle selbst entscheiden, wann er um seine Angehörigen trau ere. Dann fiel der Satz Ihres Parteifreundes – und der hat mich schon betroffen –, er sprach vom „blö den Karfreitag“. Dazu sage ich, ich hoffe, dass genau er niemals vom „blöden Ramadan“ redet, denn das wäre nämlich eine Diskriminierung, die nicht zuläs sig ist.
büro noch nicht verlassen, da meinte Herr Tschö pe, dass sich an dem Gesetzentwurf nichts ändern würde. Kein Nachdenken, kein Überlegen, ob man wirklich richtig liegt, nichts! Nach dem Motto, nett, dass wir einmal darüber geredet haben, wurden al le guten Argumente der Kirchenvertreter einfach in den Wind geschlagen. Das kann ich nicht verstehen! Wozu macht man eine Anhörung, wenn das, was dort vorgetragen wird, keine Wirkung hat?
Widerspruch und Kritik ist offenbar unerwünscht. Soll die Opposition demnächst betteln, wenn sie Kritik vortragen möchte? Das ist doch unwürdig, Herr Tschöpe!
Da haben wir schon noch ein anderes Demokratie verständnis, und eine zweite Lesung ist dazu da, dass man erneut debattieren kann.
fahren nur bedauern. Im Namen der CDU-Fraktion kann ich nur bedauern, dass es immer weniger So lidarität mit den Kirchen und Christen in unserer Stadt, in unseren Städten gibt.