Protocol of the Session on February 20, 2013

nen): Wir fragen den Senat:

Erstens: Hat der Senat Kenntnis darüber, ob an

dere als die beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, Eschborn, geführten Unternehmen im Land Bremen in den Jahren 2012 und 2013 eine Befreiung von der EEG-Umlage im Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung, Paragrafen 40 bis 44 EEG, beantragt haben?

Zweitens: Hat der Senat Kenntnis darüber, weshalb

zum Beispiel das Bremer Stahlwerk ArcelorMittal oder andere bekannte stromintensive Großunternehmen im Land Bremen nicht auf der vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle veröffentlichten Liste geführt werden?

Drittens: Wie viele Unternehmen können durch

die Gesetzesänderungen der Bundesregierung in dieser Legislaturperiode zusätzlich die Ausnah meregelung in Anspruch nehmen, und wie hoch sind die Vergünstigungen für diese Unternehmen insgesamt?

Diese Anfrage wird beantwortet

von Herrn Senator Dr. Lohse.

Herr Präsident, meine Damen

und Herren! Für den Senat beantworte ich die An frage wie folgt:

Zu Frage 1: Das Bundesamt für Wirtschaft und

Ausfuhrkontrolle, BAFA, veröffentlicht für jedes Jahr eine Liste der jeweils im Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung nach EEG begünstigten Unter nehmen. Darüber hinausgehende unternehmensbezo gene Informationen werden nicht veröffentlicht. Die Prüfung der Anträge für das Begrenzungsjahr 2013 wird voraussichtlich Ende Februar abgeschlossen sein. Erst wenn alle Verfahren abschließend bear beitet sind, erfolgt die Veröffentlichung.

Die letzte BAFA-Liste liegt deshalb für das Begren

zungsjahr 2012 vor. Ob über die dort aufgeführten acht begünstigten Abnahmestellen im Land Bremen hinaus Anträge gestellt worden sind, entzieht sich der Kenntnis des Senats.

Zu Frage 2: Nach Auskunft des BAFA sind auf der

angesprochenen Liste alle im Rahmen der Beson deren Ausgleichsregelung des EEG begünstigten Unternehmen aufgeführt. Die Unternehmen haben einen Antrag gestellt, wurden geprüft und erfüllen die gesetzlich vorgegebenen Voraussetzungen für eine Begrenzung der EEG-Umlagezahlungen. Für die Inanspruchnahme der Besonderen Ausgleichs regelung sind die Unternehmen selbst verantwort lich. Ob weitere als die aufgeführten bremischen Unternehmen einen Anspruch auf Begrenzung der EEG-Umlage hätten, ist dem Senat nicht bekannt.

Für das von den Fragestellern direkt angesproche

ne Bremer Stahlwerk ArcelorMittal wird der Strom ortsnah in Kooperation mit der swb AG Bremen er zeugt. Nach EEG ist dies als Eigenstromerzeugung eingestuft, sodass nach derzeitiger Rechtslage keine Verpflichtung zur Zahlung der EEG-Umlage besteht.

Zu Frage 3: Die Gesetzesänderungen der Bun

desregierung kommen erstmals für den Begren zungszeitraum 2013 zum Tragen. Der Umfang der Vergünstigungen steht erst nach Abschluss der An tragsbearbeitung für das Begrenzungsjahr 2013 fest.

Nach Aussage des Bundesministeriums für Umwelt,

Naturschutz und Reaktorsicherheit, BMU, ist die Zahl der Anträge auf Begrenzung der EEG-Umlage für das Begrenzungsjahr 2013 im Vergleich zur Vorpe riode von 822 auf 2 057 gestiegen. Darunter sind 16 Anträge aus Bremen.

Nach vorläufigen Schätzungen wird die Beson

dere Ausgleichsregelung 2013 insgesamt zu einer Belastung der übrigen Stromverbraucher um rund vier Milliarden Euro führen. Das entspricht einem Cent je Kilowattstunde EEG-Umlage. Auf die Aus weitung der Besonderen Ausgleichsregelung sind davon etwa zehn Prozent zurückzuführen. – Soweit die Antwort des Senats!

Frau Dr. Schierenbeck, haben

Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Abg. Frau Dr. Schierenbeck (Bündnis 90/Die

Grünen): In der überregionalen Presse lesen wir immer als Negativbeispiel für die Ausweitung der Ausnahmeregelung den „Weser-Kurier“. Wissen Sie da mehr als wir?

Bitte, Herr Senator!

Welche Themen die Presse

thematisiert und in welcher Weise sie berichtet, ist Gegenstand der Pressefreiheit und wird vom Senat nicht kommentiert.

Frau Dr. Schierenbeck, haben

Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Abg. Frau Dr. Schierenbeck (Bündnis 90/Die

Grünen): Es ist im Moment in der Diskussion, auch die Unternehmen, die ihren Strom selbst am Standort erzeugen, an der EEG-Umlage zu beteiligen. Welche Meinung haben Sie dazu?

Bitte, Herr Senator!

Es gibt tatsächlich eine Reihe

von Diskussionen, die im Moment geführt werden.

Im Kreis der grünen Länderministerinnen, Länder minister – der Umwelt- und Energieminister – haben wir diese Frage erörtert und gesagt, wir können uns vorstellen, dass Unternehmen, die Eigenstrom mit fossilen Energien erzeugen, die wir eigentlich nicht mehr so gern sehen wollen, künftig an der EEG-Umlage beteiligt werden. In welcher Form müsste man noch verhandeln! Anders ist es bei Unternehmen, die Eigenstrom aus erneuerbaren Energien herstellen oder auch mit Kraft-WärmeKopplungsanlagen, die wir ja gerade fördern wollen, damit mehr als bislang auch ungenutzte Energie verwendet wird. Das muss dann aber noch mit dem Bund verhandelt werden.

Frau Dr. Schierenbeck, haben

Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Abg. Frau Dr. Schierenbeck (Bündnis 90/Die Grü

nen): Stimmen Sie mit mir darin überein, dass es sinnvoll wäre, die besondere Ausgleichsregelung wieder auf den Stand des Jahres 2009 zurückzuführen und so die Kosten um 1,8 Milliarden Euro zu redu zieren sowie die Unternehmen mindestens so weit an der Umlage zu beteiligen, dass die Vorteile der sinkenden Börsenstrompreise ausgeglichen würden?

Bitte, Herr Senator!

Ja!

Der Abgeordnete Gottschalk

hat eine weitere Zusatzfrage!

Herr Senator, Sie hatten

darauf hingewiesen, dass hier die Stahlwerke Ar celorMittal im Wesentlichen den Strom im Selbstver brauch in Zusammenarbeit mit der swb beziehen. Sie haben gleichzeitig gesagt, Sie könnten es durchaus befürworten, dass auch der Selbstverbrauch dann mit der Mindestumlage belastet wird. Haben Sie an die Konsequenzen für die Stahlwerke gedacht, oder würden Sie da auch Ausnahmeregelungen sehen?

Bitte, Herr Senator!