wie ich dort wieder herauskomme, klar geregelt wissen. Wir wollen künftige Eintragungen nur noch bei einem konkreten Anfangsverdacht und Einlei tung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens. Wir möchten, dass der Betroffene automatisch über seinen Eintrag informiert wird, und wir möchten, dass bei Einstellung des Verfahrens oder Freispruch eine unmittelbare Löschung der Daten erfolgt. Das muss aus unserer Sicht eigentlich selbstverständlich sein.
die Fragen in der Großen Anfrage, leider ist das nicht die Anwendungspraxis in Deutschland. Hier klafft eine Lücke zwischen Anspruch und Wirk lichkeit, auch weil die Handhabung der Polizeien in den Bundesländern sehr unterschiedlich ist. Wir haben uns zu dieser Thematik in der Deputation für Inneres und Sport sehr intensiv während unserer Deputationsreise ausgetauscht, unter anderem auch mit der Polizei Frankfurt. Wir glauben, dass hier die Innenminister der Länder gefordert sind, wissend, dass Bremen hier schon einmal einen ersten Anlauf genommen hat. Nach Auskunft des Senats legt die Polizei Bremen bei der Eintragung Wert auf Qualität statt auf Quantität. Auch sonst sind wir bei vielen Antworten mit dem Senat auf einer Linie, aber wir brauchen ein einheitliches Handeln in allen Bun desländern.
deutlichen, wer Gewalt ausübt oder gegen Gesetze verstößt, der muss die Konsequenzen seines Handelns tragen. Wir dürfen nicht dulden, dass der Sport oder andere gesellschaftliche Ereignisse von Straftätern als Plattform genutzt werden,
aber nicht jeder Besucher einer Sportveranstaltung, nicht jeder Unterstützer seines Teams ist per se ein potenzieller Straftäter. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, dass wir diese Datei in Zukunft besser aufstellen!
geehrten Damen und Herren! Herr Fecker hat be reits ausführlich dargestellt, warum wir den Antrag gestellt haben, sodass ich mich diesbezüglich sehr kurz fassen kann. Es ist aus Sicht der SPD-Fraktion grundsätzlich in Ordnung, dass die Polizeien spezielle Dateien führen, in die Fußballhooligans aufgenom men werden.
Arbeit schwer genug, Wochenende um Wochenende arbeiten zu müssen, Fangruppen begleiten zu müssen und gegebenenfalls Kopf und Körper hinhalten zu müssen, weil ein paar gewaltbereite und gewaltsu chende unverantwortliche Menschen den Fußball missbrauchen. Deshalb dürfen wir es aber auch nicht zulassen, dass wegen dieser gewaltbereiten unverantwortlichen Personen auch eine Vielzahl friedlicher Fußballfans in polizeilichen Datenbanken landet, weil sie sich zur falschen Zeit am falschen Ort befunden haben, und dass ihre Daten in der Regel erst mit Fristablauf gelöscht werden und nicht, wie es das Gesetz eigentlich fordert, wenn sich der bestehende Verdacht nicht bestätigt hat.
Große Anfrage sehr deutlich gemacht. Voraussetzung für die Aufnahme in eine polizeiliche Datenbank muss sein, dass ein individueller Tatverdacht für die konkrete Person vorliegt und eine Löschung aus dieser Datenbank dann zu erfolgen hat, wenn sich dieser Tatverdacht am Ende eines Strafverfahrens nicht bestätigt hat,
und natürlich die in der Datenbank erfassten Perso nen darüber informiert werden, dass ihre Daten in die Datenbank aufgenommen wurden.
informationelle Selbstbestimmung ist im Grundge setz geschützt. Wir dürfen uns diese Rechte nicht selbst zerstören, weil gewaltbereite Außenseiter uns dazu scheinbar Anlass bieten. Um diese Leute zu wirklichen Außenseitern zu machen und ihnen jegliche Solidarität anderer zu entziehen, dürfen wir die Fußballfans, die ihr Fan-Sein sehr ernst nehmen, dabei aber keinesfalls von sich aus zu Gewalt neigen, nicht zu Opfern staatlicher Verfolgungssysteme ma chen, denn so empfinden sich Menschen, die ihren Namen und ihre persönlichen Daten in polizeilichen Datenbanken wiederfinden, obwohl sie hierfür durch ihr Handeln keinen Anlass geboten haben.
schen friedlichen Fans und gewaltbereiten Hooligans, wenn sich auch friedliche Fans plötzlich als Verfolgte fühlen. Deshalb müssen wir an dieser Stelle genau differenzieren und nur die erfassen und verfolgen, die den Konsens unseres friedlichen Miteinanders durch ihr persönliches Handeln gezielt verletzen.
Datenbank wert ist, die Gewalttäter im Zusammen hang mit sportlichen Veranstaltungen erfassen will, in der die meisten der Erfassten aber keine Gewalt täter sind. Deshalb fordern wir den Senat mit unse rem Antrag auf, sich auf Bundesebene dafür einzu setzen, dass das BKA-Gesetz geändert wird und zukünftig nur noch diejenigen in der Datei „Gewalt täter Sport“ landen, die dort hineingehören, nämlich die Gewalttäter! – Vielen Dank für Ihre Aufmerk samkeit!
liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist hier schon einiges dazu gesagt worden, dass die Sicherheitsbe hörden verschiedene zweifelhafte Verbunddateien pflegen. Sie haben den Zweck, Informationen über bestimmte Gruppen von Verdächtigen und Straftätern zu vernetzen und den gemeinsamen Zugriff durch verschiedene Behörden wie zum Beispiel Landes polizeien, Bundeskriminalamt und Inlandsgeheim diensten zu erlauben. Die Datei „Gewalttäter Sport“, um die es heute geht, speichert gerade über 13 000 Datensätze, die im Umfeld von Sportveranstaltungen aktenkundig geworden sind. Dies ist der Stand vom März 2012, da ist wahrscheinlich inzwischen noch
einiges hinzugekommen. Wie viele es in Bremen sind, kann der Senat in der Antwort auf die Anfrage leider nicht sagen.
Verbunddatei seit Jahren, und das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat schon im Jahr 2008 fest gestellt, dass es gar keine Rechtsgrundlage für diese Datei gibt. Im Jahr 2010 reichte die Bundesregierung dann die gesetzliche Regelung nach. Trotzdem ist die Datei unseres Erachtens, wie es auch meine beiden Vorredner soeben gesagt haben, immer noch problematisch.
walttäter erfassten Personen werden darüber nicht informiert. Sie merken es vielleicht sogar erst viel später – das hat Herr Fecker auch schon gesagt –, etwa wenn sie in einer Verkehrskontrolle besonders genau kontrolliert werden und ihr Auto durchsucht wird. Der Grund: In einem solchen Fall fragt die Polizei die Daten des Kontrollierten einfach zentral ab, und sie bekommt dann die Meldung, es handele sich um eine Person, die in der Datei „Gewalttäter Sport“ erfasst ist. Die betroffene Person konnte aber dadurch, dass sie nicht informiert war, vorher gar keine Rechtsmittel gegen diese Speicherung einlegen und ist deswegen im weiteren Umfeld von dieser polizeilichen Maßnahme betroffen, die ich eben als Beispiel erwähnt habe.
beiden Vorredner schon ausgeführt – nachweis lich nicht bei allen Gespeicherten um Hooligans oder Straftäter, viele von den über 13 000 erfassten Personen wurden nie angezeigt und erst recht nie verurteilt. Manchmal, auch das hat der Kollege Herr Fecker schon erwähnt, reicht es einfach, zur falschen Zeit am falschen Ort zu sein.
meine Bedenken mitteilen, ob eine Verbunddatei insgesamt Straftaten verhindern und Konflikte lö sen kann, aber das wird unterschiedlich bewertet, auch hier im Haus, aber ich möchte es nur einmal anmerken.
die Möglichkeit, dass wir einige dieser drei großen Problemfelder lösen können. Wir haben einen Än derungsantrag eingereicht, weil wir eine besonders kritische Stelle angehen wollen. Wir sagen nämlich, dass die Personen, deren Daten gespeichert werden, informiert werden müssen, und im Antrag der Ko alition steht, sie haben das Recht auf Information.
im Vorfeld dieses Antrags schon über die verwal tungsrechtliche Auslegung des subjektiven öffent lichen Rechts debattiert, und ich habe beschlossen, dass wir bei diesem Änderungsantrag bleiben, und zwar deswegen, weil wir hier keinen Gesetzesan trag vorlegen, bei dem wir das wahrscheinlich noch einmal genauer mit Juristen hätten eruieren müssen,
sondern wir legen einen Antrag vor, mit dem wir den Senat auffordern, irgendetwas deutlich zu machen. Deswegen sollten wir auch verdeutlichen, dass wir wollen, dass diejenigen, deren persönliche Daten gespeichert werden, informiert werden müssen.
an dem Punkt auch unserem Antrag zustimmen, denn wenn man die Antwort auf die Große Anfrage durchliest, dann hat sogar der Senat selbst schon versucht, diese Informationspflicht durchzusetzen, leider erfolglos. Sie könnten sich den Ruck geben, das ist einfach nur eine Klarstellung dessen, was wir wollen, und einen Gesetzentwurf debattieren wir hier nicht.