Protocol of the Session on February 20, 2013

und Herren! Für den Senat beantworte ich die An frage wie folgt:

Zu Frage 1: Der straßenbauliche Zustand der BAB

A 270 ist auf der gesamten Strecke nicht einheitlich zu bewerten. Es gibt Bereiche, in denen die Ober fläche sich in einem Zustand befindet, der absehbar eine Sanierung erforderlich macht; andere Bereiche sind augenscheinlich in einem besseren Zustand. Der Zustand stellt sich insgesamt so dar, dass derzeit die Planung für eine ganzheitliche Sanierung der BAB A 270 vorbereitet wird.

Zu Frage 2: In den letzten zehn Jahren wurde

auf die vorhandene Asphaltdeckschicht eine dünne Schicht aus bituminösem Material aufgebracht, um insbesondere Netzrisse in der Asphaltdeckschicht der BAB A 270 zu schließen und kleinere Uneben heiten auszugleichen. Zudem werden regelmäßig immer wieder Kleinreparaturen durchgeführt, um auftretende kleinere Schäden sofort zu beseitigen und die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Zurzeit befindet sich die Planung der Sanierung der BAB A 270 auf gesamter Länge in der Vorbereitung. Mit dieser Maßnahme soll erreicht werden, dass sich der Zustand der BAB A 270 deutlich verbessert.

Zu Frage 3: In den Jahren 2013 und 2014 wird die

Anschlussstelle St. Magnus zu einem Vollanschluss ausgebaut. Es bestehen derzeit keine weiteren Pläne zum Ausbau der A 270. – Soweit die Antwort des Senats!

Herr Holsten, haben Sie eine

Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Wie lange dauern die Pla

nungen noch für die ganzheitliche Sanierung? Sie sprachen davon, dass die Planungen jetzt eingeleitet worden sind. Können Sie ein Zeitfenster angeben, wie lange dies noch dauert?

Bitte, Herr Senator!

Wir streben an, dass wir im Jahr

2014 mit der Grundsanierung beginnen können. Ob wir das schaffen werden, kann ich heute nicht sagen.

Herr Holsten, haben Sie eine

weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Ist die Maßnahme im Haus

halt finanziell abgesichert, wenn Sie sagen, 2014 soll sie beginnen?

Bitte, Herr Senator!

Das ist ja eine Bundesautobahn,

da müsste ich mich mit der Finanzierung tatsächlich noch einmal beschäftigen.

Weitere Zusatzfragen liegen

nicht vor.

Die zweite Anfrage bezieht sich auf Beurlaubun

gen, Teilzeit und Elternzeit im Polizeidienst im Land Bremen. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Knäpper, Hinners, Röwekamp und Fraktion der CDU.

Bitte, Herr Knäpper!

Wir fragen den Senat:

Wie wird das durch Beurlaubungen, Teilzeit und

Elternzeit fehlende Personal im Polizeidienst im Land Bremen bei den jährlichen Einstellungen von 40 bis 60 Polizeianwärterinnen und -anwärtern in den Jahren 2012 bis 2014 berücksichtigt?

Wie hoch war der Frauen- beziehungsweise Män

neranteil jeweils bei den Einstellungen ab 2010?

Wie hoch ist der Frauen- und Männeranteil bei der

Teilzeit, Elternzeit oder Beurlaubungen aus familiären Gründen aktuell, Stichtag 31. Dezember 2012, und wurde dieses Verhältnis bei den Neueinstellungen für die Personalplanung mit eingeplant?

Diese Anfrage wird beantwortet

von Herrn Senator Mäurer.

Herr Präsident, meine sehr ver

ehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Diese Vakanzen werden entsprechend

den Erfahrungen bei der Berechnung der Ausbil dungsquoten berücksichtigt.

Zu Frage 2: Bei der Polizei Bremen wurden in den

letzten drei Jahren durchschnittlich ein Drittel Frauen und zwei Drittel Männer eingestellt.

Zu Frage 3: Am 31. Dezember 2012 betrug der

Anteil von Frauen in Elternzeit bei der Polizei Bremen 1,19 Prozent, der Anteil von Männern 0,23 Prozent, teilzeitbeschäftigt waren in der Elternzeit zusätz lich 0,99 Prozent der Frauen und 0,08 Prozent der Männer. Teilzeitbeschäftigt aus familiären Gründen waren nach der Elternzeit 3,52 Prozent der Frauen und 0,46 Prozent der Männer, in der Beurlaubung aus familiären Gründen befanden sich 0,08 Prozent Frauen, keine Männer.

Bei der Ortspolizeibehörde Bremerhaven betrug

der Anteil von Frauen in Elternzeit 0,49 Prozent und der Anteil der Männer 0,24 Prozent, teilzeitbeschäf tigt waren in der Elternzeit zusätzlich 0,49 Prozent der Frauen, keine Männer. Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen nach der Elternzeit wurde zum Stichtag weder von Frauen noch von Männern beantragt, in der Beurlaubung aus familiären Grün den befanden sich 0,24 Prozent der Frauen, keine Männer. Die zuvor genannten Erkenntnisse fließen in die Personalplanung mit ein. – Soweit die Antwort des Senats!

Herr Knäpper, haben Sie eine

Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Senator, es wurden

40 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte im Jahr 2012, 50 Polizeibeamtinnen und -beamte im Jahr 2013 eingestellt, und im nächsten Jahr sollen 60 Polizeibeamtinnen und -beamte neu eingestellt wer

den. Dies korrespondiert aber in keiner Weise mit den Abgängen im Polizeibereich, und daher frage ich: Wann hoffen Sie, dass die Zielzahl von 2 600 Beamten erreicht wird?

Bitte, Herr Senator!