Protocol of the Session on January 23, 2013

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) ist mit den interfraktionellen Absprachen einverstanden.

(Einstimmig)

Nachträglich wurde interfraktionell vereinbart, den Tagesordnungspunkt 7, Datei „Gewalttäter Sport“, Große Anfrage der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und die Mitteilung des Senats dazu, für diese Sitzung auszusetzen und bei Tagesordnungspunkt 11, Zeitgemäße Behindertenausweise einführen!, Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen, auf eine Aussprache zu verzichten.

Des Weiteren möchte ich Ihnen mitteilen, dass die Wahl unter Tagesordnungspunkt 40, Wahl eines stellvertretenden Mitglieds des Wahlprüfungsgerichts, entfällt, da eine weitere Tätigkeit des Ausschusses nicht zu erwarten ist.

Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, möchte ich Ihnen – wie schon gestern in der Sitzung der Stadtbürgerschaft – davon Kenntnis geben, dass mir der Landeswahlleiter mitgeteilt hat, dass für die als weiteres Mitglied des Senats gewählte Frau Ulrike Hiller Frau Sanem Güngör ab 14. Dezember 2012 in die Bürgerschaft eingetreten ist und Herr Carl Kau ab 8. Januar 2013 anstelle der aus der Bürgerschaft ausgeschiedenen Abgeordneten Frau Dr. Rita Mohr-Lüllmann Mitglied der Bürgerschaft ist.

Ich begrüße Sie hier recht herzlich und wünsche Ihnen eine erfolgreiche politische Arbeit. – Herzlich willkommen!

(Beifall)

Des Weiteren möchte ich Ihnen mitteilen, dass die Fraktion der CDU den Abgeordneten Dr. Thomas vom Bruch mit Wirkung zum 1. Januar 2013 anstelle des Abgeordneten Heiko Strohmann zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt hat. – Herzlichen Glückwunsch und viel Erfolg!

(Beifall)

Wir treten in die Tagesordnung ein.

Fragestunde

Für die Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) liegen zwölf frist- und formgerecht eingebrachte Anfragen vor.

Die erste Anfrage trägt die Überschrift „Gesundheitsgefährdung durch sogenannte Energydrinks!“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Ryglewski, Brumma, Frau Böschen, Tschöpe und Fraktion der SPD.

Bitte, Frau Kollegin Ryglewski!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Ist dem Senat bekannt, dass es zu Gesundheitsschäden durch den Konsum sogenannter Energydrinks mit hohem Koffein-, Vitamin- und Zuckergehalt gekommen ist, und wenn ja, zu welchen?

Zweitens: Hält der Senat die auf der Verpackung von Energydrinks aufgedruckten Warnhinweise für ausreichend, um auf eine mögliche gesundheitliche Gefährdung, insbesondere für Kinder, Jugendliche, stillende Frauen und Menschen mit Herz-KreislaufErkrankungen, hinzuweisen?

Drittens: Wie bewertet der Senat den Vorschlag, im Land Bremen den Verkauf von Energydrinks an Kinder und Jugendliche zu verbieten, welche anderen Präventionsmaßnahmen befürwortet er gegebenenfalls?

Diese Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Dr. Schulte-Sasse.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Dem Senat ist bekannt, dass der Verzehr von sogenannten Energydrinks mit sehr hohen Koffeingehalten für ernsthafte Gesundheitsschäden verantwortlich sein kann. Dieses Risiko besteht insbesondere in denjenigen Ländern, die für Energydrinks keinen verbindlichen Höchstgehalt für Koffein festgelegt haben. In Deutschland ist der Koffeingehalt für Erfrischungsgetränke und Energydrinks auf maximal 320 Milligramm je Liter begrenzt.

Die Produktgruppe der Energydrinks ist seit gut 20 Jahren bekannt. Zwischenzeitlich sind zahlreiche

wissenschaftliche Untersuchungen und Bewertungen in Bezug auf die Inhaltsstoffe Koffein, Taurin, Guarana, Inosit und Glucuronlacton und deren Auswirkungen auf den menschlichen Organismus veröffentlicht worden. Unerwünschte Nebenwirkungen sind insbesondere dann nicht auszuschließen, wenn koffeinhaltige Erfrischungsgetränke oder Energydrinks in großer Menge oder in Verbindung mit alkoholischen beziehungsweise alkoholhaltigen Getränken konsumiert werden.

Zu Frage 2: Der Senat hält die kennzeichnungsrechtlichen Vorgaben für ausreichend. Die Kennzeichnung von Lebensmitteln ist EU-weit harmonisiert. Gemäß EU-Verordnung ist – mit Ausnahme von Kaffee und Tee – für alle Getränke mit erhöhtem Koffeingehalt oder Lebensmitteln mit Zusatz von Koffein im selben Sichtfeld wie die Bezeichnung des Produkts der Hinweis „Erhöhter Koffeingehalt! Für Kinder und schwangere oder stillende Frauen nicht empfohlen“ anzubringen, gefolgt von der Angabe des Koffeingehalts in Milligramm je 100 Milliliter.

Zu Frage 3: Der Senat sieht keinen Anlass, durch Änderung des Jugendschutzgesetzes in die Eigenverantwortung der Eltern einzugreifen. Da Verbotsnormen oftmals bei Kindern und Jugendlichen eher das Gegenteil des Gewollten begünstigen, hält der Senat eine Aufklärung über mögliche gesundheitliche Gefährdungspotenziale, die von dieser Warengruppe unter bestimmten Verzehrbedingungen ausgehen können, für effizienter. – Soweit die Antwort des Senats!

Frau Kollegin, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Sie haben darauf hingewiesen, dass es durchaus Warnhinweise auf den Verpackungen gibt. Wer sich das aber einmal anschaut, der sieht, dass diese Hinweise besonders klein sind, sie sind eigentlich mehr bei der Angabe der Inhaltsstoffe zu finden. Ein Hinweis darauf, dass insbesondere der Konsum im Zusammenhang mit Alkohol gefährlich ist, ist freiwillig. Ich weiß, dass einige Hersteller dies angeben, aber nicht alle. Würden Sie es für sinnvoll halten, das Ganze zumindest so aufzubereiten, dass es dem Leser dann auch eher noch einmal besonders auffällt? Ein Problem unter anderen ist nämlich auch, dass die wenigsten Menschen mehrere Liter Kaffee am Tag trinken, aber mehrere Liter Energdrinks werden durchaus getrunken, gerade auch weil es unter Jugendlichen sehr angesagt ist.

Bitte, Herr Senator!

Es gibt eine bundesweite Diskussion. Daran beteiligt sind zum einen das zuständige Bundesministerium für Verbraucherschutz, aber auch das Bundesinstitut für Risikobewertung,

und zum anderen natürlich die Länder. Das Thema kenne ich noch aus meiner früheren Zeit als Staatsrat, als wir es auf Bundesebene auch sehr intensiv diskutiert haben. Diese Diskussion wird durch schwierige Erfahrungen aus den USA angefeuert.

In den USA sind zurzeit fünf Todesfälle aufgrund des Konsums solcher Mittel dokumentiert, aber man muss wissen, dass die erlaubte Höchstgrenze in den USA um ein Vielfaches höher liegt als in Europa, auch in Deutschland, und deshalb schlagen die mit dem gleichzeitigen Konsum von Alkohol verbundenen gesundheitlichen Risiken dort ganz anders zu Buche als bei uns. Bei uns ist es nicht so sehr erforderlich, auf der Ebene von Normen, vor allem Verbotsnormen, aktiv zu werden, sondern wir brauchen eine intensive öffentliche Aufklärung über die mit dem Konsum dieser Mittel verbundenen Risiken, und diese liegen natürlich vor allem im unkontrollierten Verbrauch vieler einzelner Dosen mit diesen Drinks, was dann natürlich gesundheitlich problematisch ist, wenn sich die Menge summiert.

Eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Saffe!

Herr Senator, das Kleingedruckte ist nicht aus Spaß klein gedruckt, sondern es hat seinen Grund, warum klein gedruckte Dinge auch klein gedruckt sind: Wir sollen sie aus gewissen Gründen übersehen. Eigentlich gehören diese Dinge groß gedruckt. Können Sie sich eine Initiative vorstellen, das Kleingedruckte größer zu drucken?

Bitte, Herr Senator!

Natürlich kann ich mir das gut vorstellen. Ob das im Hinblick auf den erwünschten Effekt dann auch wirklich wirksam ist, muss dann noch einmal genauer diskutiert werden, man sieht das zum Beispiel bei den Zigarettenschachteln, auf denen die Informationen über die gesundheitlichen Gefahren des Tabakkonsums optisch immer drastischer dargestellt sind. Wir haben glücklicherweise einen Rückgang beim Tabakkonsum, aber ob das vor allem ein Effekt dieser Hinweise auf den Zigarettenschachteln ist, ist die große Frage. Vermutlich liegt es daran, dass es heute nicht mehr so sehr angesagt ist zu rauchen, dass wir bestimmte Regeln haben wie zum Beispiel das Nichtraucherschutzgesetz, das gewisse Erschwernisse mit sich bringt, und dann natürlich auch, dass das allgemeine Bewusstsein über die Gefahren des Rauchens heute viel weiter verbreitet ist, als es noch vor einigen Jahren der Fall war. Ich stimme Ihnen aber zu, man sollte darüber diskutieren.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die zweite Anfrage bezieht sich auf die Jugendgewalt. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Piontkowski, Hinners, Röwekamp und Fraktion der CDU.

Bitte, Frau Piontkowski!

Wir fragen den Senat:

Wie bewertet der Senat die im Rahmen des Hamburger Konzepts gegen Jugendgewalt praktizierten Obacht- oder Ampelverfahren, wonach bei delinquenten Jugendlichen einmal wöchentlich bei allen an den Fallkonferenzen beteiligten Behörden und Institutionen abgefragt wird, ob Meldungen über ein Fehlverhalten vorliegen?

Beabsichtigt der Senat, auch in Bremen entsprechende Verfahrensweisen einzuführen?

Wie viele Fallkonferenzen hat es im Rahmen des Konzepts „Stopp der Jugendgewalt“ seit 2008 gegeben, und zu welchen Ergebnissen haben diese geführt?

Diese Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Mäurer.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Das Hamburger „Obachtverfahren Gewalt unter 21“ ist ein Baustein des Hamburger Gesamtkonzepts „Handeln gegen Jugendgewalt“ und kann vom Senat nicht isoliert bewertet werden.

Zu Frage 2: Aktuell wird das Bremer Handlungskonzept „Stopp der Jugendgewalt“ durch das Bremer Institut für Polizei- und Sicherheitsforschung, IPOS, evaluiert. Nach Vorlage des Berichtes wird sich der Senat mit möglichen Änderungsbedarfen befassen.

Zu Frage 3: Seit dem Jahr 2010 wurden sechs Fallkonferenzen durchgeführt. Im Ergebnis wurden die jeweils vereinbarten Ziele umgesetzt. – Soweit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Aus welchen Gründen wurden so wenige Fallkonferenzen durchgeführt? Das sind ja nicht besonders viele seit dem Jahr 2010!

Bitte, Herr Senator!