Protocol of the Session on December 13, 2012

Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, möchte ich auf der Besuchertribüne eine Besuchergruppe Mitglieder der Jungen Union des Kreisverbandes Bremen begrüßen.

Seien Sie ganz herzlich willkommen!

(Beifall)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Schildt.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich könnte mir es sehr einfach machen, was ich auch tun werde, Herr Kollege Rupp.

(Abg. S t r o h m a n n [CDU]: Wie immer!)

Wir haben im Januar ein Gesetz beschlossen. Zu dem Gesetz liegt jetzt eine Klage vor, und es sind Ausnahmegenehmigungen beantragt worden. Das sind zwei Dinge, die Gesetzen innewohnen, man kann dagegen klagen, oder man kann auch im Einzelfall eine Ausnahmegenehmigung beim Senat beantragen. Ich bin gar nicht in Sorge: der Senat kennt das Gesetz, er wird sein Verwaltungshandeln ableiten und ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

die Anträge entsprechend bescheiden. Deswegen werde ich zur Sache nichts sagen, weil es in der Bremischen Bürgerschaft wenig Sinn ergibt, Diskussionen immer wieder zu wiederholen.

(Abg. S e n k a l [SPD]: Genauso ist es!)

Wir als Sozialdemokraten haben eine klare Auffassung, wie mit Kernbrennstoffen umgegangen werden soll, damit das dann auch einmal klar ist, Herr Kollege Rupp: Wir wollen keinen Transport von Kernbrennstoffen über bremische Häfen!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Alles andere wäre fatal. Ich werde mich jetzt nicht zu einem Sachverhalt auf eine politische Diskussion einlassen, zu dem Anträge vorliegen, die im Verwaltungshandeln des Senats zu bearbeiten sind.

Herr Kollege Rupp, der Hafenausschuss hat sich am 7. November 2012 zur Thematik, ich glaube, sogar auf Geheiß des Kollegen Bödeker, verhalten. Es macht wenig Sinn, wenn Sie mit Anträgen in das Parlament kommen, von denen Sie ganz genau wissen, wie unterschiedlich die Fraktionen aufgestellt sind. Ich verändere meine politische Auffassung doch nicht, wenn zu einem Gesetz eine Klage eingereicht worden ist oder wenn Anträge auf Ausnahmegenehmigungen gestellt worden sind.

Weiter habe ich erklärt, ich wiederhole es nicht, was Sozialdemokraten in diesem Parlament beschlossen haben, deswegen lehnen wir Ihren Antrag ab. – Danke!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Bödeker.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Sache sind wir unterschiedlicher Auffassung, trotzdem, werter Herr Rupp, ist dieser Antrag ein falscher Antrag und auch noch zur falschen Zeit, das muss man so sehen. Allerdings freue ich mich, dass ich mit Ihnen zumindest hier diskutieren kann, weil das in der Stadtverordnetenversammlung leider nicht mehr möglich ist.

(Heiterkeit)

Zur Information: Es sind auch noch drei Anträge in der letzten Woche gestellt worden. Zur Frage des Gesetzes und der Ausnahmegenehmigung: Wir als Christdemokraten haben hier in diesem Hause klar erklärt, dass wir gegen die Veränderung des Hafenbetriebsgesetzes sind, das ist klar. Wir setzen auf

Universalhäfen, und wir sagen auch, die Hafenwirtschaft ist in Bremerhaven in der Lage, alles umzuschlagen, und wir haben große Sorge, dass das erst der erste Schritt zur Beeinträchtigung von Warenströmen in Bremen und Bremerhaven ist.

(Abg. T s c h ö p e [SPD]: Begründen Sie doch einmal die Sorge, Herr Bödeker!)

Das müssen Sie nun einmal ertragen, wenn Sie ein solches Gesetz hier verabschieden!

(Zuruf des Abg. T s c h ö p e [SPD])

Es ist auch, denke ich einmal, legitim, dass wir vor dem Staatsgerichtshof dieses Gesetz infrage stellen und dort eine Klärung herbeiführen. Meine Damen und Herren, es ist aber auch richtig, wenn ein entsprechendes Verfahren eingeleitet ist, dann wartet man dieses Verfahren ab, dann beurteilt man, und dann stellt man fest, Herr Willmann, wer dann am Ende recht hat. Es macht auch keinen Sinn, wenn Sie hier als Prophet schon vorher erklären, was ich vielleicht sagen werde, weil die Thematik natürlich eindeutig ist.

(Abg. T s c h ö p e [SPD]: Aber recht hatte er bisher!)

Sie wissen ja auch, dass ein Verfahren von der Europäischen Union eingeleitet worden ist, in dem die Bundesregierung die klare Aussage getroffen hat, dass das die Stellungnahme Bremens, aber nicht die der Bundesregierung sei. Damit kann man auch feststellen, dass dort schon große Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieses Gesetzes bestehen. Herr Rupp, deswegen ist es auch immer ausgesprochen mühselig, wenn man hier einen solchen Show-Antrag stellt. Wir haben darüber diskutiert, es war die Initiative der CDU im Hafenausschuss, und der Senator hat berichtet, dass geprüft wird. Sie haben drei Monate Zeit, um einen Bescheid zu senden. Die Prüfung ist am 22. Oktober 2012 eingeleitet worden, also ist noch Zeit, bis eine Antwort vorliegen muss. Auch das werden wir bewerten, also bitte keine Show-Anträge!

Wir werden, wenn der Staatsgerichtshof und die Europäische Union entschieden haben, hier mit Sicherheit die Debatte noch einmal führen, aber dann auf einer festen, klaren Grundlage, aber keine Schaumdiskussion, wie Sie sie hier gerade geführt haben.

Werter Herr Rupp, normalerweise kenne ich Sie als jemanden, der ernsthafte Diskussionen führt, heute ist Ihnen das nicht gelungen. – Herzlichen Dank!

(Beifall bei der CDU)

Als nächster Redner hat das Wort Herr Senator Günthner.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist nicht meine Aufgabe, Show-Anträge zu bewerten. Es ist auch nicht meine Aufgabe, Show-Reden zu bewerten.

Ich will zu fünf Punkten etwas sagen. Erstens: Die Ausnahmeanträge stützen sich auf Paragraf 3 Absatz 2 Satz 2 des Hafenbetriebsgesetzes. Darin heißt es: „Der Senat kann allgemein oder im Einzelfall Ausnahmen zulassen, insbesondere für Kernbrennstoffe, die unter die Regelung in Paragraf 2 Absatz 2 Satz 2 des Atomgesetzes fallen oder nur in geringen Mengen im Umschlagsgut enthalten sind.“ Die Möglichkeit, Ausnahmen vom Transportverbot zu beantragen, hat der bremische Gesetzgeber somit ausdrücklich vorgesehen.

Zweitens: Zuständig für die Entscheidung über die Gewährung oder Versagung der Ausnahmegenehmigung ist nach dem Gesetz der Senat. Die Vorbereitung der Entscheidung erfolgt entsprechend der Geschäftsverteilung des Senats durch mein Haus.

Drittens: Nach den allgemeinen verwaltungsrechtlichen Vorschriften steht einem Antragsteller, wird sein Antrag nicht innerhalb von drei Monaten beschieden, der Gang vor die Verwaltungsgerichte offen, Paragraf 75 Verwaltungsgerichtsordnung. Die Juristen sprechen dabei von der sogenannten Untätigkeitsklage. Dazu wollen und werden wir es nicht kommen lassen, sodass in dem konkreten Verfahren spätestens im Januar mit einer Entscheidung zu rechnen ist.

Viertens: Die Verwaltung ist bei der Prüfung der Anträge, darauf ist soeben auch schon hingewiesen worden, an Recht und Gesetz gebunden. Für uns ist der gesamte Vorgang zunächst also eine Rechtsfrage.

Fünftens: Da das Thema Verbot von Kernbrennstofftransporten über die bremischen Häfen in der politischen Auseinandersetzung durchaus heftig und kontrovers diskutiert worden ist, habe ich Verständnis dafür, dass es seitens der Politik das Bedürfnis gibt, sich auch im Hinblick auf mögliche Ausnahmegenehmigungen zu positionieren. Ich hoffe, Sie haben gleichfalls Verständnis dafür, dass es uns als die für die Prüfung der Anträge zuständige Instanz versagt ist, solche Vorfestlegungen vorzunehmen. Der Senat trägt die Verantwortung für ein ordnungsgemäßes, eng an den rechtlichen Vorschriften orientiertes Verfahren.

Dies werden wir gewährleisten, und daher können wir uns im Hinblick auf die noch ausstehende Entscheidung an dieser Stelle nicht weitergehend äußern. Ich sage Ihnen allerdings gern zu, Sie nach Abschluss des Verfahrens ausführlich über den Ausgang und die Gründe zu unterrichten. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer dem Antrag der Fraktion DIE LINKE mit der Drucksachen-Nummer 18/656 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür DIE LINKE)

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Abg. T i m k e [BIW])

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Antrag ab.

Gute Arbeit für Alleinerziehende – Perspektiven in den Stadtteilen gewährleisten!

Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 5. Dezember 2012 (Drucksache 18/683)

Dazu als Vertreter des Senats Herr Senator Günthner.

Die Beratung ist eröffnet.