Ist Ihnen bekannt, ob Gefangene für einen längeren Zeitraum in diesem Warteraum warten mussten, ohne dass ihnen
Hilfe zuteil wurde, und sie sich dann teilweise über eine Stunde durch Klopfen bemerkbar machen mussten?
Nein, das ist mir nicht bekannt! Wir haben die Situation, dass dieser Notrufschalter seit acht Jahren außer Betrieb ist, weil er immer wieder zerstört worden ist und weil man dann, als die Ersatzteile zur Neige gingen, entschieden hat, dass man ihn nicht erneuert. Das Problem, so es denn überhaupt als eines gesehen werden könnte, ist also, wenn, dann schon länger vorhanden, allerdings nicht mehr allzu lange, weil in zwei Monaten dann das alles in den neuen Bereich verlegt wird, in das neue Lazarett im Zentralgebäude, und sich damit dann ohnehin erledigt hat.
Ich habe mir von meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowohl in der Behörde als auch in der Justizvollzugsanstalt, die da sehr aufmerksam sind, versichern lassen, dass es darüber hinausgehend keine Beschwerden gegeben hat, dass es keine Vorfälle gegeben hat, dass die Häftlinge auch wissen, dass sie sich durch Klopfen bemerkbar machen können und bemerkbar machen müssen.
Noch einmal, im neuen Gebäude sind dann sowohl Toiletten vorhanden, wenn sich also – und das ist mir versichert worden – Gefangene bemerkbar machen, ist es nicht so, dass medizinische Notfälle davon betroffen waren, sondern dass es darum ging, dass sie auf die Toilette gehen wollten. In Zukunft gibt es dann in diesem Raum nicht nur eine Toilette, sondern – ich habe das ja eben vorgetragen – auch einen vandalismussicheren Notrufschalter. Ich bin gespannt, ob er dann wirklich am Ende so vandalismussicher ist, wie es dargestellt wird.
Was sollen denn Gefangene machen, wenn sie aufgrund ihres Gesundheitszustands nicht mehr in der Lage sind zu klopfen, wenn sie in Not sind?
Frau Abgeordnete, wenn sie aufgrund ihres Gesundheitszustands nicht mehr in der Lage sind zu klopfen, dann sind sie auch nicht in der Lage, den Notrufschalter zu betätigen.
Ja, theoretisch kann das von der Intensität ein Unterschied sein! Ich gehe zum einen davon aus, dass in diesen Räumen des Lazaretts – weil man sich gemeinhin dort nicht hinbegibt, wenn man gesund ist und es einem gut geht, sondern man sich dort hinbegibt, wenn man vielleicht gesundheitlich beeinträchtigt ist – die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihrer Sorgfaltspflicht entsprechend nachkommen und sich dann auch anschauen, in welchem Zustand die Häftlinge sind, welche Probleme es gibt, aber, noch einmal, ich habe eben schon darauf hingewiesen, deswegen ist es auch eine eher theoretische Diskussion.
Medizinische Notfälle wurden den Mitarbeitern des ärztlichen Dienstes in diesem Zusammenhang nicht gemeldet. Hätte es sie also in dem beschriebenen Zeitraum gegeben, dann bin ich mir sicher, so wie sich der Insasse, der dort in dem Raum seinem Bedürfnis nachkommen musste, gemeldet hat und sich darüber beklagt hat, dass offenbar nicht schnell genug Abhilfe geschaffen worden ist, wäre es auch in dem Fall sicher so gewesen, dass Insassen sich entsprechend gemeldet und darauf hingewiesen hätten, dass sie sich in einer medizinisch schwierigen Lage befunden haben und sich nicht verständlich machen konnten.
Vielleicht sollten Sie solchen Hinweisen einmal nachgehen, wenn teilweise eine Stunde gewartet wird, bis dem Klopfen stattgegeben wird.
Frau Abgeordnete, noch einmal! Ich meine, wir können das Spiel ja so lange drehen, wie wir wollen. Es gibt einen Fall in acht Jahren – also, ich mache hinter die Zahl eins ein Ausrufezeichen und hinter die Zahl acht ein Ausrufezeichen –, bei dem man von einem Vorfall sprechen kann.
Ansonsten, das wissen Sie auch, weil Sie sich ja auch im Bereich der Justizvollzugsanstalt einigermaßen auskennen, dass es immer einmal wieder Situationen gibt, in denen Notfälle auftreten, in denen es zu Notlagen in der Anstalt kommt und von den Bediensteten entsprechend reagiert werden muss. Es ist dann immer eine Abwägung vorzunehmen, wie man mit vorhandenen Themen umgeht. Insofern gehen wir diesen Fällen nach, und wir sind auch im Rahmen der Beantwortung der Anfrage diesen Fällen nachgegangen.
Noch einmal, wenn es überhaupt ein Problem geben sollte, dann haben Sie es verhältnismäßig spät festgestellt, und in spätestens zwei Monaten ist es mit
Die neunte Anfrage befasst sich mit dem Thema „Zwangspensionierungen von Lehrpersonal“. Die Anfrage trägt die Unterschriften der Abgeordneten Frau Grobien, Dr. vom Bruch, Röwekamp und Fraktion der CDU.
Wie viel Lehrpersonal an Schulen und Hochschulen im Land Bremen wurde 2012 in den Ruhestand verabschiedet, obwohl vonseiten des Betroffenen ein Antrag auf Verlängerung des Beschäftigungsverhältnisses vorlag?
Inwieweit hat sich das Ausscheiden dieses Personals auf die Unterrichts- und Lehrversorgung ausgewirkt?
Wie bewertet es der Senat, dass den Schulen und Hochschulen durch Zwangspensionierungen wertvolle Potenziale verloren gehen?
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Entsprechend der gesetzlichen Regelung ist bei jedem gestellten Antrag einer beamteten Lehrkraft auf Hinausschieben der Altersgrenze das Vorliegen der Voraussetzungen zu prüfen und bei entgegenstehendem dienstlichen Interesse die Ablehnung zu begründen.
Ein dienstliches Interesse steht dem Antrag einer Beamtin oder eines Beamten auf Hinausschieben der Altersgrenze entgegen, wenn zum Beispiel für die Fächerkombination der ausscheidenden Lehrkraft kein Bedarf mehr besteht oder die Unterrichtsversorgung durch Neueinstellungen von geeigneten Lehrkräften oder anderen personalwirtschaftlichen Maßnahmen gesichert werden kann. Eine besondere statistische Erfassung dieser Individualvorgänge findet im Schulbereich nicht statt, sodass die Frage nach der Anzahl der Ablehnungen nicht beantwortet werden kann. Im Hochschulbereich hat es keinen abgelehnten Antrag auf Hinausschieben der Altersgrenze gegeben.
Zu Frage 2: Da, wie bei Frage 1 dargestellt, keine besondere statistische Erfassung dieser Individualvorgänge im Schulbereich stattfindet, sind Auswirkungen im Sinne der Fragestellung nicht darstellbar. Der Bedarf einer Schule in den durch die ausscheidende Lehrkraft vertretenen Fächern wird jedoch im Rah
Zu Frage 3: Die Pensionierung des beamteten Lehrpersonals an Schulen der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven und den Hochschulen des Landes erfolgt nach den Regeln des Bremischen Beamtengesetzes. Der Senat hält es für abwegig, das negative Ergebnis von gesetzlich vorgesehenen Prüfverfahren auf einen Wunsch zum Hinausschieben der Regelaltersgrenze mit dem Begriff „Zwangspensionierung“ zu belegen. Die bestehenden gesetzlichen und tarifvertraglichen Instrumente sind geeignet, damit im Bedarfsfall Wissensträger für den prinzipiell unvermeidbaren Veränderungsprozess aus Altersgründen zeitlich begrenzt auch über die Regelaltersgrenze hinaus noch länger zur Verfügung stehen können. – Soweit die Antwort des Senats!
(Abg. Frau G r o b i e n [CDU]: Nein, Frau Präsidentin habe ich nicht, außer dass wir es bedauern, dass bei den vielen Statistiken gerade die Fälle statistisch nicht erfasst wer- den!)
Die zehnte Anfrage steht unter dem Betreff: „Ausbreitung der Syphilis im Land Bremen“. Die Anfrage ist unterzeichnet von dem Abgeordneten Timke.
Erstens: Wie hat sich die Zahl der registrierten Syphilisinfizierten in den Jahren 2009 bis 2012 im Land Bremen entwickelt, bitte nach Jahren und Geschlecht differenzieren?
Zweitens: In wie vielen Fällen wurde im oben genannten Zeitraum Beschäftigten wegen Syphilis die Berufsausübung gemäß Paragraf 31 des Infektionsschutzgesetzes ganz oder teilweise untersagt, und welche beiden Berufsgruppen waren von einem solchen Verbot besonders häufig betroffen?
Drittens: Was haben die zuständigen Behörden im Land Bremen in den letzten vier Jahren unternommen, um im Hinblick auf die Syphilis ihrer Pflicht zur Aufklärung der Öffentlichkeit nachzukommen, und welche Präventionsmaßnahmen werden aktuell umgesetzt, um einer Verbreitung dieser Infektionskrankheit entgegenzuwirken?
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Die Zahl der Syphilis-Diagnosen steigt im Lande Bremen auf einem sehr niedrigen Niveau leicht an. 2009 wurden 38 Neuerkrankungen gemeldet, 45 im Jahr 2010, 52 im Jahr 2011 und 31 im ersten Halbjahr 2012. Der Anstieg betrifft vor allem Männer. Mindestens vier von fünf Syphilisfällen werden nach Angaben des Robert-Koch-Instituts bei sexuellen Kontakten zwischen Männern übertragen. Bei Frauen ist die Diagnose extrem selten, neun Erkrankungen in drei Jahren.
Zu Frage 2: In keinem Fall wurde ein Verbot der Berufsausübung ausgesprochen. Bei einer Syphilisinfektion ist rechtzeitig medizinisch zu behandeln und über Ansteckungsrisiken aufzuklären. Ein berufliches Tätigkeitsverbot stellt keine sinnvolle Maßnahme gegen Syphiliserkrankungen dar, vielmehr stehen das konsequente Einhalten von Schutzmaßnahmen beim Geschlechtsverkehr und die Erreichbarkeit von nicht diskriminierenden Test- und Behandlungsmöglichkeiten im Vordergrund.
Zu Frage 3: Syphilis gehört zu den seit Langem bekannten sexuell übertragbaren Erkrankungen, den sogenannten STD. Aufklärung und Information zu diesen Erkrankungen ist bereits seit Jahren Bestandteil der Standardangebote der Beratungsstellen zu AIDS/ STD in den Gesundheitsämtern Bremen und Bremerhaven, der AIDS-Beratungsstelle des Rat & Tat Zentrums für Schwule und Lesben e. V., der Beratung von pro familia sowie der AIDS-Hilfe Bremen.