Es gab den Vorschlag aus dem Bereich der DEHOGA, einen Tourismusfonds, wie zum Beispiel in Nürnberg, aufzulegen. Damit hätten Sie in dieser
Stadt Frieden und die Hoteliers auf Ihrer Seite gehabt. Sie hätten auch andere Bereiche, die durch den Tourismus maßgeblich profitieren, in dieser Stadt, aber auch in Bremerhaven mit einbeziehen können, ohne hier Murks zu machen, nur damit Teile Ihres Koalitionspartners letztendlich ihre ideologische Suppe kochen können.
Wie gesagt, wir bleiben bei unserer Ablehnung. Sie konnten keine einzige Frage beantworten, das Gesetz ist unausgegoren und steht rechtlich auf tönernen Füßen. Deswegen kann ich Ihnen nur empfehlen, ziehen Sie es zurück, das dient dem Frieden in dieser Stadt! – Herzlichen Dank!
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Lieber Herr Kastendiek, ich war gern in dem schönen Raum am Flughafen, den ich kennengelernt habe. Ich habe einige Fragen nicht beantworten können, das ist richtig, aber ich habe auch nicht alle Fragen als Fragen zur Kenntnis genommen. Ich möchte nur eine Frage einmal nennen, damit Sie wissen, welche Qualität manche Fragen auch hatten: „Herr Strehl, was halten Sie davon, wenn ein Unternehmer nach Bremen kommt mit einer Visitenkarte und 30 Hotelgästen, die dort eine Hochzeitsfeier feiern, und er mir sagt, das ist beruflich veranlasst? Wie gehen Sie damit um?“ Dass ich darauf keine Antwort gebe, ist angemessen, glaube ich, denn es ist eine sehr dumme Frage gewesen.
Ich finde, Fragen solcher Qualität können wir nicht beantworten. Ich und auch der Senat gehen davon aus, dass sich Gäste in Bremen an Gesetze und Regeln halten. Insofern muss man auch nicht alle Fragen beantworten. Gleichwohl will ich zugestehen, wie es im Übrigen immer bei Gesetzen ist, dass es in der Aufführungspraxis Probleme geben wird, das ist klar. Es gibt aber sicherlich auch jetzt schon Hinweise, wie zum Beispiel Hoteliers mit dieser Steuer umgehen können. In einigen Städten gibt es schon zwei, drei Jahre Praxiserfahrung mit der Trennung zwischen beruflich und privat. Insofern, denke ich, wird es in Bremen auch zu lösen sein, denn ich glaube, weniger klug als in allen anderen Städten sind die Hoteliers in Bremen auch nicht, davon gehe ich aus.
Ich will nur noch einmal sagen, das Bundesverwaltungsgericht hat eine Entscheidung getroffen, die wir in vielen Punkten richtig und gut finden und die in der Umsetzung des Gesetzes auch enthalten ist. Es ist eine Entscheidung getroffen worden, die jetzt auch die Probleme verursacht, und zwar die Frage der
Trennung zwischen beruflich und privat. Ich will nur sagen, alle Fachpersonen aus meinem Ressort hätten gern den Klageweg vor das Bundesverwaltungsgericht beschritten, und es ist unter Juristen völlig offen, welche Entscheidung letztendlich dabei herauskommt. Ich will es nur anmerken. Darum ist die Entscheidung, die der Haushalts- und Finanzausschuss jetzt auch mitträgt, das Gesetz für das letzte Jahr rückwirkend aufzulösen, aus unserer Sicht juristisch vertretbar, aber nicht unbedingt notwendig. Für den Rechtsfrieden in Bremen unterstützen wir es aber sehr, dass es so gemacht worden ist.
Ich glaube, die DEHOGA hat es so zur Kenntnis genommen – das war eine Frage, die ich ganz am Anfang beantwortet habe –, dass die Bürgerschaft es hier in Bremen auch will, dass rückwirkend keine Klagewege mehr gegangen werden, sondern man jetzt nach vorn schaut und versucht, das Gesetz umzusetzen.
Ich will aber auch sagen, dass bei einem neuen Gesetz – das ist es ja letztendlich – die Frage der Klage natürlich kommen kann. Natürlich kann es sein, dass Hoteliers – in Bremerhaven habe ich es schon gehört – den Klageweg beschreiten. In Hamburg hat die DEHOGA auch angekündigt, gegen das Gesetz zu klagen. Das ist selbstverständlich das Recht der Hoteliers, aber da sind wir ganz entspannt und glauben, dass wir gewinnen. Insofern finde ich, es ist eine gute Entscheidung, und der Senat unterstützt es, diesen Weg so zu gehen.
Eine letzte Anmerkung! Wie bei vielen anderen Gesetzen in Bremen, wird man auch dieses Gesetz nach einer gewissen Zeit von drei bis vier Jahren überprüfen und sehen, ob es der richtige Weg ist oder ob es noch einen besseren Weg gibt. Insofern wird man darüber sicherlich noch einige Zeit sprechen. – Vielen Dank!
Gemäß Paragraf 51 Absatz 2 unserer Geschäftsordnung lasse ich zunächst über den Änderungsantrag des staatlichen Haushalts- und Finanzausschusses, Drucksache 18/691, abstimmen.
Wer dem Änderungsantrag des staatlichen Haushalts- und Finanzausschusses mit der DrucksachenNummer 18/691 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem Änderungsantrag zu. Jetzt lasse ich über das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Erhebung einer Tourismusabgabe, Drucksache 18/595, in zweiter Lesung abstimmen. Wer das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Erhebung einer Tourismusabgabe, Drucksache 18/595, unter Berücksichtigung der soeben vorgenommenen Änderungen in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in zweiter Lesung. Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von dem Bericht des staatlichen Haushalts- und Finanzausschusses Kenntnis.
Bericht und Antrag des staatlichen Haushaltsund Finanzausschusses vom 11. Dezember 2012 (Drucksache 18/692)
Dazu als Vertreter des Senats Herr Staatsrat Strehl. Die Bürgerschaft (Landtag) hat den Gesetzentwurf des Senats in ihrer 29. Sitzung am 21. November 2012 in erster Lesung beschlossen und zur Beratung und Berichterstattung an den staatlichen Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Dieser Ausschuss legt mit der Drucksachen-Nummer 18/692 seinen Bericht und Antrag dazu vor. Wir kommen zur zweiten Lesung. Die gemeinsame Beratung ist eröffnet. Als erste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Piontkowski als Berichterstatterin.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Haushalts- und Finanzausschuss hat über das Gesetz zur
Neuregelung der Spielbankabgaben in seiner letzten Sitzung am letzten Freitag beraten. Es geht darum, dass die Höhe der Spielbankabgabe an das Leistungsvermögen der Spielbank angepasst werden soll. Die Spielbankabgabe soll auf 20 Prozent und die weitere Leistung ebenfalls auf 20 Prozent mit der Möglichkeit festgesetzt werden, die Abgaben insgesamt auf bis zu 11 Prozent zu reduzieren.
Damit soll eine Insolvenz der Spielbank abgewendet und zugleich erreicht werden, dass dem Haushalt auch in Zukunft weiterhin Einnahmen zur Verfügung stehen und damit auch die Finanzierungsgrundlage der Stiftung „Wohnliche Stadt“ gesichert wird. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat diesen Gesetzentwurf beraten und empfiehlt der Bürgerschaft mehrheitlich mit den Stimmen der SPD, von Bündnis 90/Die Grünen und der LINKEN, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen und ihn in zweiter Lesung zu beschließen. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Markt für Glücksspiele befindet sich in Deutschland und darüber hinaus in einem nachhaltigen Umbruch. Es gibt einen sehr hohen Angebotsdruck aus dem OnlineGlücksspielmarkt im Internet, und wir können beobachten, dass es hohe Abwanderungsraten und hohe Expansionsraten gerade im unregulierten und grauen Markt gibt. Gleichzeitig sehen wir, dass es einen signifikanten Rückgang bei den staatlich lizenzierten Glücksspielen gibt. Dieser Rückgang zeichnet sich insbesondere im Bereich der Spielbanken und Spielcasinos ab.
In Bremen sieht es so aus, dass sich allein in den letzten fünf Jahren die Bruttospielerträge nahezu halbiert haben. Die Folge davon ist ein anhaltender Verlust bei der Spielbank. Ein weiterer damit verbundener Vorgang ist, dass nach und nach das Eigenkapital der Spielbank aufgezehrt wird. Ende des Jahres 2011 standen noch gerade einmal 20 Prozent des ursprünglichen Eigenkapitals in der Bilanz. Bislang ist nicht abzusehen, dass die Spielbank eine Antwort darauf gefunden hat, wie sie auf der Einnahmenseite diesen Problemen begegnen kann.
Wir wissen aber, wenn wir auf der Seite der Abgabenlast nichts ändern, dass dann die Insolvenz droht. Diese Insolvenz hätte für Bremen die Folge, dass die Kommune für eine Bürgschaft von rund fünf Millionen Euro eintreten müsste. Leidtragende wäre insbesondere die Stiftung „Wohnliche Stadt“, die bislang die Abgaben der Spielbank bekommen hat, um damit ihre Förderprojekte zu finanzieren. Bei einer Insolvenz würde sie praktisch ihre Existenzgrundlage verlieren.
Der Gesetzentwurf sieht deshalb vor, dass die Abgaben an die Leistungsfähigkeit der Spielbank im jetzigen Umfeld angepasst werden. Konkret geht es, wie Frau Piontkowski schon gesagt hat, um die Absenkung auf jeweils 20 Prozent bei der Spielbankabgabe und auch bei den weiteren Leistungen mit der Möglichkeit, auf Antrag eine weitere Absenkung vornehmen zu können. Wir denken, dass es im Moment keine andere Möglichkeit gibt, als in dieser Form zu versuchen, eine Insolvenz abzuwenden, um eine neue wirtschaftliche Grundlage für die Spielbank zu eröffnen, und deshalb werden wir diesem Gesetz zustimmen. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Grund für die Vorlage des Gesetzentwurfs des Senats ist einfach, aber bedauerlich. Die Erträge des Casinos in Bremen stagnieren derzeit. Sie sinken zwar nicht weiter, aber sie stagnieren auf niedrigem Niveau. Wenn wir die Konzessionsabgaben, die wir vereinbart haben, weiterhin verlangen würden, wäre in absehbarer Zeit das Eigenkapital aufgezehrt und die Spielbank pleite. Daran kann das Land Bremen kein Interesse haben.
Nicht nur in Bremen, sondern bundesweit sind die traditionellen Spielbanken in eine schwierige Situation geraten. Offensichtlich kann man heute nicht nur im Internet, sondern auch an der Börse direkt spielen, und das wird auch mehr und mehr gemacht. Daher sinken die Einnahmen der Spielbanken und damit die Möglichkeit der Abführung an den Staat. Dem tragen wir mit der Änderung des Gesetzes Rechnung. Der Sinn der Sache ist, dass wir damit eine Erholung und eine Konsolidierung der Bremer Spielbank ermöglichen. Dass wir das machen, ergibt auch Sinn, denn auch bei der abgesenkten Abführung erhält das Land immer noch Abführungen.
Wir bekommen also immer noch Geld, von dem dann nicht nur das Personal zur Aufsicht über die Spielbank bezahlt werden wird, sondern das weiterhin an die Stiftung „Wohnliche Stadt“ fließt. Wir geben also durch diesen Schritt in Zukunft kein Geld dazu, sondern wir bekommen „nur“ weniger. Das ist bedauerlich genug, aber das Land Bremen hat bei dieser Lage keinerlei Grund, zum heutigen Zeitpunkt das Ende der Spielbank in Kauf zu nehmen oder durch sein eigenes Handeln zu provozieren. Soweit die eher pragmatische oder vielleicht melancholische Begründung für diesen Gesetzentwurf!
Der Versuch, das staatlich beaufsichtigte und wohlgeordnete Spielbankwesen zu konsolidieren, zu verteidigen und in ruhigeres Fahrwasser zu bringen, ist für mich persönlich immer ein bisschen zweischneidig, weil ich insgesamt eigentlich nicht so viel davon halte. Vielleicht kann man aber doch sagen: Wenn schon Spielen, dann ordentlich und mit Blick auf die Weser! Deswegen bitte ich Sie um Ihre Zustimmung zu dem Gesetzentwurf. – Vielen Dank!