Moment! Ich widerspreche Ihnen gar nicht, dass es um Straftaten geht, genau das will ich ja verhindern!
Auf Seite 39 desselben Buches steht: „In Bremen geht der OK-Chef der Kriminalpolizei, Wilhelm Weber, von vier bis fünf Streitschlichtern aus, die ihm alle namentlich bekannt sind.“ Kein Problem in Bremen? Das wage ich zu bezweifeln! Wenn Sie sagen, Frau Dogan, dass Ihnen darüber nichts bekannt sei, so ist es doch genau das System, dass es eben im Verborgenen geschieht. Genau aus dem Grund, weil das nicht hinreichend aufgeklärt ist, wollen wir, dass eine
Wenn Sie alle richtig zugehört haben, ich habe mit keinem Wort – und das habe ich auch ganz bewusst getan – das Wort islamische Paralleljustiz benannt, denn darum geht es mir nicht. Es geht um kriminelle Strukturen und wie versucht wird, mit ihnen auf Strafverfahren einzuwirken. Das gibt es im Übrigen auch unter beteiligten Deutschen, das habe ich oft genug erlebt, das will ich auch noch einmal deutlich sagen. Da muss genauso irgendwelchen Formen von Paralleljustiz entgegengewirkt werden. Um es noch einmal deutlich klarzustellen: Es geht nicht um eine bestimmte Bevölkerungsgruppe, mitnichten, das zu behaupten, würde mir sehr fernliegen!
Ich möchte noch etwas zu der Fortbildung sagen! Ich habe an dieser Fortbildung von Frau Kokott selbst teilgenommen und fand auch höchst interessant, dass man einfach einmal einen Hintergrund darüber bekommt, wie tatsächlich Denkstrukturen in bestimmten Kulturkreisen sind, die uns fremd sind. Das war eine Fortbildung, sie war im Jahr 2010. Ja, und dann? Was ist daraufhin passiert?
Sicherlich, es gibt jetzt sogenannte Schulungen von bestimmten Personen aus der Verwaltung – 25 Personen sollen es, glaube ich, insgesamt sein –, die im Bereich der interkulturellen Kompetenz geschult werden, aber das muss heruntergebrochen werden. Das muss auch auf den einzelnen Mitarbeiter heruntergebrochen werden, der mit den Problemen zu tun hat, und daran mangelt es. Deswegen meine ich schon, dass die Forderung auch nach einer Verstetigung solcher Fortbildungen durchaus nötig ist, denn sie muss auch dort ankommen. Das muss auch möglich sein, und deswegen weise ich darauf hin, dass auch die tatsächlichen Möglichkeiten vor Ort vorhanden sein müssen, um solche Verfahren auch zu bearbeiten.
Ich meine, Sie haben heute den Artikel entweder nicht zu Ende oder vielleicht den Beginn nicht gelesen. Es war auch Ihr Kollege Herr Dr. Schromek – er ist meines Erachtens Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristen –, der mit solchen Verfahren zu tun gehabt hat. Da kann man auch nicht sagen, dass es keine Problematik in diesem Bereich gibt.
Es steht auch in dem Buch, das will auch noch einmal deutlich sagen, dass man, wenn man solchen Problemen entgegenwirken will, sehr viel Zeit und Kraft aufwenden muss, das bedeutet zum Beispiel frühe richterliche Vernehmungen. Ich weiß nicht, ob jemand von Ihnen schon einmal an einer solchen richterlichen Vernehmung teilgenommen hat. Es dauert eine ganze Zeit, erst einmal das Verfahren in die Wege zu leiten. Es muss jemand von der Staatsanwaltschaft dabei sein, der Verteidiger und der Richter müssen dort sein, das muss alles vorbereitet werden, das ist zeitaufwendig. Wir haben zwei Vorermittlungsrichter in Bremen, die so etwas machen können. Diese müssen das zeitlich auch alles hinbekommen. Auch
Videovernehmungen zur Verfahrenssicherung sind zeitaufwendig. Das muss irgendjemand machen, es muss jemand hinterher diesen Text abschreiben. Wer soll das denn bitte schön machen? Mit diesen Problemen aus der Praxis hatte ich persönlich zu tun, und deswegen meine ich durchaus, dass man hier auch ansetzen muss. Das waren die Punkte, die mir noch aufgefallen sind.
Einen weiteren Punkt möchte ich noch kurz ansprechen, das ist die Erreichbarkeit von Opfern von Straftaten für die Justiz und Polizei und das Vertrauen der Opfer in Justiz und Polizei. Ich glaube, dass wir dort noch eine ganze Menge tun können und auch tun müssen, denn es sind bestimmte Gruppen von Personen, die nicht erreichbar sind. Es ist mir persönlich wichtig, dass sie auch einen Zugang zur Justiz und zu unserem Rechtssystem haben und dass man sie erreicht. Das ist auch Sinn des Antrags, schade, dass Sie ihn ablehnen! – Danke!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Eine Paralleljustiz, die außerhalb unserer Rechtsordnung stattfindet und dem Wertesystem unseres Grundgesetzes widerspricht, kann nicht geduldet werden und wird nicht geduldet.
In dieser Haltung sind sich die Justizministerinnen und Justizminister in Deutschland über die Parteigrenzen hinweg einig, und sie haben dies in der Justizministerkonferenz im Sommer dieses Jahres auch mit einem Beschluss zum Ausdruck gebracht. Das Strafund das Gewaltmonopol gehören ebenso wie unabhängige Gerichte zum unveräußerlichen Kernbestand eines demokratischen Rechtsstaates. Deshalb ist im Hinblick auf jegliche Strukturen, die diese verfassungsrechtlichen Grundprinzipien gefährden, keine Relativierung und Verharmlosung zulässig.
Wohl aber müssen wir differenzieren. Soweit es sich um zivilrechtliche Auseinandersetzungen handelt, ist die Verständigung zwischen den Parteien und dem außergerichtlichen Verfahren auch unserer eigenen Rechtskultur nicht fremd. Dort, wo die Streitparteien unter Vermittlung Dritter ihren Streit beilegen, sich einigen und den Rechtsfrieden wiederherstellen, ist dies, soweit diese Einigung auf dem freien Willen der Streitparteien beruht und ohne Zwang zustande gekommen ist, vollkommen in Ordnung.
Anderes gilt freilich im Bereich der Strafjustiz. Der Strafanspruch ist staatlich, und nur dem Staat steht es zu, in einem Strafverfahren zu einem Urteil zu
kommen. Dieser Urteilsfindung liegt stets die Suche nach der materiellen Wahrheit im Strafverfahren zugrunde, und eine Manipulation dieses Strafverfahrens ist eine Straftat. Das heißt nicht, dass es nicht auch nach Straftaten angezeigt und wünschenswert ist, wenn sich Täter und Opfer um Wiedergutmachung und Aussöhnung bemühen. Inakzeptabel ist es aber, wenn Strafverfahren beeinflusst, Zeugen bestochen, eingeschüchtert oder bedroht werden oder Druck auf das Opfer ausgeübt wird, auf die Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden zu verzichten.
Es gibt in Bremen nach Erkenntnissen von Polizei und Staatsanwaltschaft keine institutionalisierte Paralleljustiz, es wäre auch falsch und schädlich, einen solchen Eindruck zu erwecken. In der Tat, Frau Piontkowski, ist es aber so, dass es immer wieder Einzelfälle gibt, bei denen der Verdacht aufkommt – der Verdacht! –, dass Beeinflussungen von Zeugen stattgefunden haben und dies möglicherweise auf ein im Hintergrund stattfindendes Schlichtungsverfahren zurückzuführen ist. Wenn die Staatsanwaltschaft den Eindruck hat, dass im Einzelfall solche Angriffe auf das staatliche Strafverfahren vorkommen, dann geht sie dem selbstverständlich entschieden nach, und wenn sich die Erkenntnisse verfestigen, dann führt dies gegebenenfalls auch zu einem eigenen Strafverfahren.
Wenn wir uns im Ziel einig sind, dass es keine Relativierung des staatlichen Strafanspruchs und keine Paralleljustiz außerhalb unseres Rechts- und Werteverständnisses geben darf, dann bleibt die Frage, ob uns der Antrag der CDU hier in der Sache weiterhilft. Ich meine nein. Der Senat verfolgt einen doppelten Ansatz: Wir müssen die Integration fördern und allen, die versuchen, die staatliche Autorität zu untergraben, mit den Mitteln des Rechtsstaates entgegentreten. Der Antrag der CDU fordert überwiegend Dinge, die bereits umgesetzt werden, und soweit er darüber hinausgeht, sind diese Forderungen meines Erachtens nicht zielführend.
Schauen wir uns die Forderungen im Einzelnen an! Sie fordern die Durchführung einer Dunkel- und Hellfeldforschung. Ein solches Projekt würde nicht nur viel Geld kosten, der zu erwartende Erkenntnisgewinn ist vergleichsweise gering.
Frau Abgeordnete, hören Sie doch zu! Ich habe Ihnen eben auch zugehört. Es fällt Ihnen offenbar schwer, sich abweichende Meinungen anzuhören! Das Phänomen als solches habe ich beschrieben, es ist bekannt, die Wirkungsweisen sind ebenfalls bekannt. Schwierig ist in der Regel lediglich der Nachweis im konkreten Einzelfall, da hilft uns aber ein großes Forschungsprojekt auch nicht weiter.
Sie fordern die Fortbildung für Richter und Staatsanwälte. Die hat es gegeben, und es wird sie weiter
hin geben. Sie fordern die Bereitstellung von personellen Ressourcen. Das ist das übliche Spiel, das Sie bei jedem Punkt wieder aufrufen und mit dem Sie auf diese Weise erneut versuchen, einen faktenfreien Diskurs zu führen. Die Personalausstattung der Gerichte und der Staatsanwaltschaft ist ausreichend.
Zu Ihren Forderungen bezüglich des Täter-OpferAusgleichs: Die Strukturen, die wir in Bremen haben, sind gut ausgebaut, werden von Bremerinnen und Bremern mit und ohne Migrationshintergrund gut angenommen, und die Auswahl der Mitarbeiter nimmt der Verein vor, der dafür zuständig ist, darunter sind auch solche mit Migrationshintergrund. Unabhängig von der Herkunft werden alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort im Hinblick auf migrationsspezifische Themen geschult.
Sie fordern die Einrichtung eines runden Tisches. Eine solche Struktur ist nach unserer Auffassung überflüssig. Es gibt bereits verschiedene bestehende Strukturen, in denen wir zum Thema Integration arbeiten, und es gibt auch vielfältige Kontakte und Kooperationen zwischen staatlichen Stellen und Migrantenverbänden. Auch die Probleme von parallelgesellschaftlichen Strukturen bei Integrationsproblemen sind Gegenstand einer ressortübergreifenden Arbeitsgruppe. Gesprächsgruppen und Gesprächsrunden haben wir wahrlich genug, insofern ist Ihr Antrag heute abzulehnen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Wer dem Antrag der Fraktion der CDU mit der Drucksachen-Nummer 18/481 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Ich schlage Ihnen vor, jetzt noch die Tagesordnungspunkte aufzurufen, für die keine Debatte vorgesehen ist.
Hier ist Überweisung zur Beratung und Berichterstattung an die staatliche Deputation für Inneres und Sport, federführend, und an den Rechtsausschuss vorgesehen.
Wer der Überweisung des Antrags der Fraktion der CDU seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Bericht des Senats über die Aktivitäten der nordmedia – Die Mediengesellschaft Niedersachsen/ Bremen mbH