Protocol of the Session on October 17, 2012

etwas mit der Krankenhauspolitik der schwarz-gelben Bundesregierung zu tun.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Wenn es Mehrerlösabschläge gibt, wenn die Fallpauschalen die Personalstandards nicht beinhalten, weder für Hygiene noch für die Pflege – darüber haben wir ja heftig diskutiert –, wenn es nicht vorangeht mit der Investitionspauschale und den Kriterien, die auch hier im Antrag genannt werden, wenn es auch nicht vorangeht mit den Fragen, was macht man denn im Fall einer Pandemie wie EHEC, die Kosten werden ja nicht erstattet, die Krankenhäuser bleiben im Augenblick auf den Kosten sitzen, ist das doch eine Unverschämtheit einer Krankenhauspolitik auf der Bundesebene.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Die skizzierten Rahmenbedingungen haben unsere Krankenhäuser und den Klinikverbund in ein schwieriges Fahrwasser geraten lassen – das haben wir Ihnen dargestellt, das haben wir auch im Haushaltsund Finanzausschuss dargestellt –, aber das hat etwas mit diesen Fragen zu tun, die ich eben angesprochen habe, die hier im Antrag auch genannt werden.

Allein das Problem der Tarifsteigerungen ist ja eigentlich das Bedeutendste dabei. Die Tarifsteigerungen im Jahr 2012 betragen allein für den Klinikverbund zwölf Millionen Euro. Wenn man einen kommunalen Träger haben will, dann heißt das doch auch, dass wir auch sichern wollen, dass die Beschäftigten eine auskömmliche Bezahlung haben, dass wir nach Tarifen, und zwar nach guten Tarifen, bezahlen. Das ist ja auch ein Element dieser Trägerschaft der Krankenhäuser, und das bedeutet, wenn die Tarifsteigerungen nicht richtig an die Krankenhäuser weitergegeben werden, dann geraten sie trotz aller Bemühungen, trotz Personalabbau – –. Das kann man im Sanierungskurs darstellen, der Personalabbau, der etwas bringen sollte, ist zugleich von den Tarifsteigerungen „aufgefressen“ worden. Das ist doch das Problem in der Gesamtfinanzierung, das wir auch schon etliche Male an dieser Stelle diskutiert haben.

Hinzu kommt, das muss ich hier sagen – und das haben wir auch in unserer Senatsvorlage gesagt –, dass das Sanierungskonzept im Jahr 2008 zu ambitioniert war, dass es keine ausreichenden Puffer für diese externen Belastungen enthalten hat und auch Folgen in der Umsetzungsproblematik hatte. Dies haben wir deutlich in unserer Senatsvorlage dargestellt. Es gab auch hausgemachte Probleme bei den Zentralisierungen und bei dem medizinischen Zukunftskonzept, auch das ist, glaube ich, inzwischen hinreichend diskutiert worden. Der Senat hat dort eine sehr offene und ungeschminkte Bilanz der Sanierung

vorgelegt, und ich habe sie vorgestellt. Er hat zum Erhalt der Kliniken in öffentlichen Trägerschaften allerdings gesagt, wir wollen uns ganz bewusst für diese Trägerschaft entscheiden, und wir müssen deshalb – und das ist jetzt unsere Verpflichtung – Schritte und Maßnahmen zur Konsolidierung einleiten.

Ich bitte Sie aber auch ganz herzlich, und Sie sind ja auch Mitglied des GeNo-Aufsichtsrats, dass wir nicht sofort von einer Insolvenz oder – was hatten Sie eben gesagt? – von einem Exodus oder Ähnlichem reden. Wir haben eine Betriebsprüfung gemacht, und der Vorteil dieses Unternehmens ist, dass die Liquidität noch stimmt, aber wir wissen auch, dass wir etwas tun müssen, denn auf Dauer wird sie nicht mehr stimmen. Das wissen Sie auch. Sie sollten es aber auch nicht zu diesem Zeitpunkt so schlechtreden und gleichzeitig sagen, andere machen ein schlechtes Bild und die Krankenhäuser haben ein Problem.

Wir sind an der richtigen Stelle, denke ich, mit einer vorausschauenden Planung, und die Investitionen sind dabei ein wichtiges Problem. Es hat sich gezeigt, dass die Bürgschaft allein vermutlich hier nicht reicht, das muss ich auch in aller Klarheit sagen. Der Haushalts- und Finanzausschuss tagt am 8. Dezember, das heißt, wir haben auch einen strammen Terminplan vor uns, wenn wir in diesem Jahr noch helfen wollen. Das ist nicht einfach, und es wird große Probleme in den Haushaltsfragen geben. Deshalb wird die Arbeitsgruppe, die die Staatsräte machen, das sehr sorgfältig angehen. Dennoch hat die Bundespolitik einen großen Anteil daran, der Keimvorfall hat sicherlich auch Anteile daran, keine kleinen. Insgesamt müssen wir aber sagen, es wird nur vorangehen mit dem Krankenhauswesen in der ganzen Republik, wenn sich etwas ändert, und da bin ich anderer Auffassung als Sie, nämlich dass eine rotgrüne Bundesregierung das besser machen würde. – Vielen Dank!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Gemäß Paragraf 51 Absatz 7 unserer Geschäftsordnung lasse ich zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE abstimmen.

Wer dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE mit der Drucksachen-Nummer 18/611 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür DIE LINKE)

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Abg. T i m k e [BIW])

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Änderungsantrag ab.

Nun lasse ich über den Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen abstimmen.

Wer dem Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit der Drucksachen-Nummer 18/465 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE)

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen CDU und Abg. T i m k e [BIW])

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem Antrag zu.

Jetzt lasse ich über den Antrag der Fraktion der CDU abstimmen.

Wer dem Antrag der Fraktion der CDU mit der Drucksachen-Nummer 18/605 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür CDU, DIE LINKE und Abg. T i m k e [BIW])

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen SPD und Bündnis 90/Die Grünen)

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Antrag ab.

Keine Zustimmung Bremens zum Bundesmeldegesetz!

Antrag des Abgeordneten Timke (BIW) vom 9. Juli 2012 (Drucksache 18/500)

Dazu als Vertreter des Senats Herr Senator Mäurer.

Als erster Redner hat das Wort der Abgeordnete Timke.

(Abg. R ö w e k a m p [CDU]: Wollen wir nicht noch auf den Senator warten?)

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Am 28. Juni waren von 620 Parlamentariern gerade einmal 27 Abgeordnete im Plenarsaal des Deutschen Bundestags zugegen, als das Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens beschlossen wurde, mit dem das Bundesmeldegesetz eingeführt werden soll. Ohne Debatte wurde dieses wichtige Gesetz dann in nur 57 Sekunden in zweiter und dritter Lesung verabschiedet. Dieser Beschluss war weder inhaltlich noch von der Debattenlänge eine Sternstunde des Bundestags. Der Bundesrat hat das umstrittene Meldegesetz dann anschließend glücklicherweise gestoppt. Die Länderkammer beschloss im September in Berlin einstimmig, den Vermittlungsausschuss anzurufen, weil sich mittlerweile dann doch unter einigen Abgeordneten herumgesprochen hatte, dass es möglicherweise Zweifel an der Richtigkeit des Gesetzes in der verabschiedeten Form gab.

In der September-Sitzung der Bremischen Bürgerschaft hatten wir uns auf Antrag der Fraktion DIE LINKE in einer Debatte mit dem Bundesmeldegesetz befasst. Dieser Antrag war aber nur einseitig und halbherzig, denn er führt nicht dazu, dass das Recht der Bürger auf informationelle Selbstbestimmung vollumfänglich geschützt wird. Der Antrag der LINKEN bezog sich lediglich auf die, wie ich finde, berechtigte Kritik an der Weitergabe von Adressdaten durch die Meldebehörde an Unternehmen. Völlig ausgeblendet in ihrem Antrag hat DIE LINKE allerdings die ebenso rechtswidrige Weitergabe von Daten an private Dritte. Bis jetzt konnte mir noch niemand hier im Parlament sagen, warum die im Bundesmeldegesetz vorgesehene Übermittlung von personenbezogenen Daten an Firmen zu Recht in der Kritik steht, die Datenweitergabe an unbefugte private Dritte aber weiterhin erlaubt sein soll. Vielleicht kann mir gleich der nachfolgende Redner oder die nachfolgende Rednerin diesen Widerspruch beantworten!

Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 15. Dezember 1983 das Recht auf informationelle Selbstbestimmung entwickelt. Nach dieser höchstrichterlichen Rechtsprechung hat jeder Bürger die Befugnis, grundsätzlich selbst darüber zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen er persönliche Lebenssachverhalte offenbaren will. Dieses Recht wird durch die im Bundesmeldegesetz aufgeführte Melderegisterauskunft unterlaufen, das die Weitergabe von personenbezogenen Daten an Firmen und Privatpersonen regelt.

Insgesamt geben die Meldebehörden pro Jahr in etwa 100 Millionen Fällen Daten ihrer Bürger weiter. Ein Teil davon sind sogenannte Melderegisterauskünfte, immerhin bundesweit 20 Millionen pro Jahr. Davon werden etwa zehn Prozent der Auskünfte, also zwei Millionen, an Privatpersonen erteilt. Um diese circa zwei Millionen Auskünfte geht es uns hauptsächlich in dem vorliegenden Antrag.

Unabhängig von den verfassungsrechtlichen Bedenken bei der Melderegisterauskunft gibt es wei

tere wichtige Gründe, diese Form der Datenweitergabe zukünftig zu unterbinden. Dazu muss man wissen, dass die einfache Melderegisterauskunft zum Beispiel an Privatpersonen auf Antrag praktisch bedingungslos erteilt wird, ohne dass die Meldebehörde die Identität des Antragstellers überprüft oder den Grund für das Auskunftsverlangen erfragt. Außerdem wird der betroffene Einwohner weder angehört noch über die erfolgte Datenweitergabe seiner persönlichen Basisdaten unterrichtet. Die Daten werden außerdem ohne Verwendungsvorbehalt übermittelt. Der Auskunftssuchende kann die erlangten Daten also zum Beispiel frei im Internet veröffentlichen oder auch an unbefugte Dritte weitergeben. Dem Datenmissbrauch wird damit Tür und Tor geöffnet.

Jeder kann also mühelos an die Daten anderer Bürger gelangen, seien es ehemalige Arbeitskollegen oder neugierige frühere Nachbarn, die über die Melderegisterauskunft die aktuelle Wohnanschrift und weitere personenbezogene Daten erfragen können, und das, wie gesagt, ohne Angabe von Gründen und vor allem auch ohne das Wissen des oder der Betroffenen. Gerade solche Anfragen von ehemaligen Nachbarn, Arbeitskollegen oder ehemaligen Mitschülern liegen nicht im überwiegenden Allgemeininteresse, so, wie es das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zur informationellen Selbstbestimmung formuliert hat, sondern im reinen Privatinteresse. Dieses Privatinteresse kann doch nun wirklich nicht über das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gestellt werden!

Es sind aber nicht nur harmlose Nachbarschaftsanfragen möglich, auch Anfragen von Straftätern, die über die einfache Melderegisterauskunft zum Beispiel die Wohnanschrift von Zeugen erlangen können, um sie dann im Vorfeld von Gerichtsverfahren einschüchtern zu können, sind möglich. Deshalb halte ich diese derzeitige gesetzliche Regelung auch für einen schwerwiegenden Fehler. Außerdem kann es doch nicht sein, dass sich jeder Bürger mittlerweile aus öffentlichen Verzeichnissen, wie zum Beispiel aus dem Telefonbuch, streichen lassen kann, die Meldebehörde aber nicht dazu verpflichtet werden kann, hier eine Unterlassung der Weitergabe von personenbezogenen Daten zu erreichen.

Die Weitergabe von personenbezogenen Daten durch die Meldebehörden an Privatpersonen greift genauso in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Bürger ein wie die Weitergabe der Daten zum Beispiel an die Werbewirtschaft, und sie ist deshalb genauso verfassungsrechtlich bedenklich. Dass die Meldeämter ohne Zustimmung der Betroffenen wichtige Daten an Firmen oder private Dritte verkaufen dürfen, sich also mit zwangsweise erhobenen Daten als gut verdienender Adressbroker betätigen, ist nach meiner Auffassung nicht mit einem modernen und auch nicht mit einem bürgernahen Meldegesetz vereinbar. Deshalb wollen wir Bürger in Wut, dass die einfache Melderegisterauskunft grundsätz

lich eingeschränkt wird, und das unabhängig von der Frage, ob die zwangsweise erhobenen Daten nun von Firmen oder Privatpersonen angefordert werden. Ich bitte Sie deshalb um Zustimmung zu dem Antrag! – Vielen Dank!

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Rupp.