Protocol of the Session on July 12, 2012

(Abg. D r. K u h n [Bündnis 90/Die Grü- nen]: So exklusiv ist der nicht mehr!)

Gesetz zur Änderung der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen – Schuldenbremse in der Landesverfassung verankern

Antrag der Fraktion der CDU vom 5. Juni 2012 (Drucksache 18/444) 1. Lesung

Wir verbinden hiermit:

Gesetz zur Änderung der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen – Schuldenbremse einführen

Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/ Die Grünen vom 10. Juli 2012 (Drucksache 18/523) 1. Lesung

Dazu als Vertreter des Senats Frau Bürgermeisterin Linnert und Herr Bürgermeister Böhrnsen.

Wir kommen zur ersten Lesung der Gesetzesvorlagen.

Die gemeinsame Beratung ist eröffnet.

Als erster Redner hat das Wort der Abgeordnete Röwekamp.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich muss mit leichtem Bedauern feststellen, dass die Begeisterung, die mich für diese Themen der Verfassung trägt, sich irgendwie nicht auf dem Besucherrang des Parlaments widerspiegelt. Gleichwohl handelt es sich auch bei diesem Punkt um einen ganz substanziellen, der die Politik dieses Landes und künftiger Parlamente – natürlich vorbehaltlich der weiteren Beratung in dem nicht ständigen Ausschuss nach Artikel 125 – auch nachhaltig prägen wird. Auch hier reden wir über einen zweiten Versuch, da wir als CDU-Bürgerschaftsfraktion den Antrag, die Schuldenbremse in die Landesverfassung aufzunehmen, bereits einmal in der letzten Legislaturperiode gestellt haben. Dort wurde der Antrag abgelehnt. Heute erleben wir voraussichtlich, dass unser Antrag gar nicht erst abgestimmt wird, womit wir auch einverstanden sind, aber zumindest, dass die rot-grüne Koalition einen eigenen Antrag zur Änderung der Landesverfassung vorgelegt hat. Das kann ich aus meiner Sicht zumindest als einen Fortschritt bezeichnen.

Lassen Sie mich an dieser Stelle bei dreimal fünf Minuten Redezeit am Anfang darüber reden, was uns miteinander eint, bevor ich darüber rede, was uns voneinander trennt! Es eint uns nach den vorliegenden Gesetzesinitiativen der Wille, das gesamtgesellschaftlich, auch durch Aufnahme in das Grundgesetz – mit Ausnahme der LINKEN – vereinbarte Neuverschuldungsverbot, das heißt, das Verbot, künftige Generationen mit den finanziellen Folgen heutiger Politik zu belasten, in den Verfassungsrang zu heben.

Ich glaube, dass diese Verabredung richtig ist. Sie ist anstrengend für alle Beteiligten, aber sie ist im Hinblick auf das, was wir zurzeit in Europa bei anderen Mitgliedsländern erleben und auf das, woran wir uns selbst und unsere staatliche Verschuldungspolitik messen müssen, aus Sicht der CDU-Bürgerschaftsfraktion die einzige logische Konsequenz. Wir müssen auf dem Weg bis zum Jahr 2019 und ab dem Jahr 2020 unsere öffentlichen Finanzen so gestalten, dass wir ohne neue Schulden auskommen.

(Beifall bei der CDU)

Der Weg dahin ist steinig und wird politisch in allen Ländern, im Bund, aber auch hier in Bremen sicherlich mit unterschiedlichen Schwerpunkten bewertet, aber ich glaube, der große Fortschritt zeigt sich darin, dass wir die Verständigung finden, dass wir auch in unsere Landesverfassung dieses generationengerechte Ziel miteinander verabredet aufnehmen werden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, was trennt uns? Uns trennt, dass Sie dieses Neuverschuldungsverbot mit einer kleinen Kondition versehen wollen, und die heißt, es kann Einnahmesituationen unseres Landes geben, in denen wir gegen dieses

grundsätzliche Verbot zeitlich befristet verstoßen müssen. Wir glauben, dass dies sozusagen zwar nur eine kleine Tür ist, die aber eine große Wirkung erzeugen kann, und wir haben erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen diese Bestimmung. Es handelt sich um die wortgleiche Formulierung dessen, was der Landtag von Rheinland-Pfalz in seiner Landesverfassung geändert hat. Ich möchte an dieser Stelle zu der Änderung in Rheinland-Pfalz, die wortgleich ist mit dem, was hier vorgelegt worden ist, nur die verfassungsrechtlichen Bedenken von Herrn Professor Dr. Gröpl – das ist der Inhaber des Lehrstuhls für Staats- und Verfassungsrecht an der Universität in Saarbrücken – zitieren: „Gerechtfertigt wird diese Möglichkeit der Kreditaufnahme mit Strukturbrüchen, etwa durch Steuerrechtsänderungen oder zugunsten neuer gesamtstaatlicher Vorgaben mit erheblichem Finanzierungsbedarf auf der Ausgabenseite, auf die das Land keinen unmittelbaren gesetzgeberischen Einfluss habe.“ Dann heißt es weiter: „Entgegen der Ansicht der Gesetzesbegründung wird eine Kreditaufnahme des Landes unter solchen Bedingungen durch Artikel 109 Absatz 3 Grundgesetz neue Fassung gerade nicht zugelassen, wie sich bereits eindeutig aus dem Wortlaut von Satz 5 dieser Vorschrift ergibt.“ Wir sagen: Recht hat er! Der Verfassungsgeber des Grundgesetzes hat in Artikel 109 abschließend geregelt, wann und unter welchen Voraussetzungen Bund und Länder gegen das Neuverschuldungsverbot verstoßen können. Unabhängig von dieser rechtlichen Frage sind wir auch politisch der Auffassung, dass das der falsche Weg ist, und ich zitiere erneut Professor Dr. Gröpl: „Abgesehen davon scheint die Ausnahmeklausel“ – die auch hier beschlossen werden soll – „den Geist des Schuldenmachens der vergangenen Jahrzehnte zu atmen. Die Verantwortung für geringere Einnahmen und höhere Ausgaben von Ländern und Kommunen wird ‚dem bösen Bund’ zugeschoben. Zukünftig sollen sich die Länder stattdessen darauf besinnen, Finanzlasten, die ihnen vom Bund oktroyiert zu werden drohen, über den Bundesrat zu verhindern. Die Möglichkeiten dazu haben sie sowohl auf der Ausgaben- wie auch auf der Einnahmenseite.“ Dieser Auffassung kann ich mich für die CDU-Bürgerschaftsfraktion nur nachhaltig anschließen. Es wird uns aber als Bundesland Bremen nur gelingen, den anstrengenden Weg zur Konsolidierung unserer öffentlichen Haushalte und die Einhaltung der noch zu verabschiedenden Schuldenbremse auch tatsächlich einzuhalten, wenn wir mit stabilen, möglichst steigenden Einnahmen rechnen können. Ja, und das ist nicht nur von uns abhängig, sondern sicherlich auch von der Gesetzgebung des Bundes einschließlich der Beratung des Bundesrats, aber genau hierfür sieht unsere Verfassung entsprechende Regelungen vor, dafür sitzen drei Vertreter Bremens im Bundesrat, und dafür dürfen wir in der Länderkammer über solche Gesetzesinitiativen mitbestimmen und mitregeln.

(Abg. D r. K u h n [Bündnis 90/Die Grü- nen]: Drei! Aber manchmal nicht genug! – Bürgermeister B ö h r n s e n: Wir hätten gern 30! – Vizepräsident R a v e n s über- nimmt den Vorsitz.)

Genau, manchmal nicht genug!

Ich will damit sagen: Ich freue mich, dass wir es am Ende des Beratungsprozesses sehr wahrscheinlich schaffen werden, ein Neuverschuldungsverbot auch in unsere Bremer Landesverfassung aufzunehmen. Das ist politisch und inhaltlich richtig. Es ist natürlich auch das richtige Signal an den Bund zu sagen, wir meinen es ernst mit unserem Konsolidierungskurs, aber ich glaube, wir werden uns über den Weg, die Modalitäten und die Konditionen auch in dieser Frage in dem Ausschuss noch auf sachlicher Basis austauschen. Ich freue mich auf die Beratungen. – Vielen Dank!

(Beifall bei der CDU)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Liess.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Röwekamp hat dankenswerterweise völlig zu Recht schon die Gemeinsamkeiten betont. Auch uns als Koalition geht es darum, das Neuverschuldungsverbot in der Verfassung zu verankern, es geht uns allerdings auch darum, dass wir auch die Regelung des Artikels 109 des Grundgesetzes, dass in bestimmten Ausnahme- und Notsituationen auch Kredite aufgenommen werden können, in einem solchen Entwurf betonen.

Es ist schon ausgeführt worden, dass seitens der CDU die Gefahr gesehen wird, es würde eine Tür aufgemacht werden, um zu alten Zeiten der, jetzt hätte ich beinahe gesagt, hemmungslosen Verschuldungspolitik zu kommen. So, denke ich, war das aber nicht gemeint, schließlich haben Sie hier auch zwölf Jahre mitregiert. Hier soll eine Kontrolle hinsichtlich der Schuldenaufnahme kommen, mit dem Ziel, dass wir es insgesamt gar nicht mehr nötig haben.

Es ist klar, dass wir für den Zeitraum bis zum Jahr 2019 – das ist im Grundgesetz auch so festgeschrieben – hiervon abweichen müssen. Wir haben im Rahmen des Konsolidierungspfades selbstverständlich andere Möglichkeiten – die brauchen wir auch –, um das Ziel überhaupt erreichen zu können. Wir brauchen auch – und das ist unterschiedlich zu dem, was die CDU vorgelegt hat – in der Tat die Gewährleistung, wenn uns Einnahmen und Ausgaben, ohne dass wir sie beeinflussen können, wegbrechen und wir dann keine Handlungsgoptionen haben. Wir halten ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

es nicht für richtig, dass wir uns in die Situation begeben, vollständig abhängig von den Entscheidungen anderer zu sein, sondern dass es uns möglich und erlaubt sein muss, für Dinge, die wir selbst nicht verantworten können, auch die entsprechenden Gegenmaßnahmen zu treffen. Das heißt nicht, und so steht es auch nicht in dem Gesetzentwurf, dass wir hier eine dauerhafte Verschuldung machen wollen, sondern es geht um eine vorübergehende Verschuldung, die auch mit Tilgungsplänen abgetragen werden muss. Insofern finde ich das auch korrekt und richtig.

(Beifall bei der SPD)

Ich glaube aber auch, dass dies genau der Punkt ist, über den geredet werden muss, über den wir uns auch sachlich austauschen müssen und für den wir uns, meine ich, auch Sachverstand holen müssen. Das wird der Ausschuss nicht allein können, die Frage ist insgesamt schwierig genug. Das politische Ziel für uns habe ich benannt: Wir möchten, dass wir insbesondere noch eine Handlungsfähigkeit behalten!

Ich möchte noch darauf hinweisen – vielleicht habe ich den Vorschlag der CDU-Fraktion auch nicht richtig verstanden –, wir möchten auch noch die Gesellschaften mit einbeziehen, an denen das Land Bremen maßgeblich beteiligt ist. Das hatte ich so bei Ihnen nicht gefunden, aber ich glaube, in diesen Punkten kann man auch Einigkeit erzielen.

Wichtig erscheint uns auch, dass wir – was eigentlich auch durchaus eine Selbstverständlichkeit ist – den Senat bitten, auch die Einnahmeposition beim Bund zu vertreten und dafür zu sorgen, dass wir hier nicht von wegbrechenden Einnahmen reden. Selbst wenn Bremen von einigen Programmen, die diese Bundesregierung gemacht hat, profitiert, wissen wir, dass wir in den letzten Jahrzehnten bei Bundesgesetzgebungen stets Geld verloren haben; das hat uns sehr viel Geld gekostet. Insofern ist es wichtig, dass wir auch dort eine Verlässlichkeit bekommen und der Senat sich weiterhin dafür einsetzt, dass wir eine gesicherte Einnahmesituation haben.

Wir werden also vom Verfahren her so vorgehen, dass wir nicht den CDU-Antrag, sondern unseren Antrag beschließen werden, wir legen aber Wert darauf, dass der Antrag der CDU mit in die Beratungen des Ausschusses nach Paragraf 125 eingeht. Auch ich freue mich auf die Diskussion und hoffe, dass wir sie sachgerecht und an der Sache orientiert führen können. – Vielen Dank!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Dr. Kuhn.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte heute einmal mit einem boshaften Bonmot des großen Nationalökonomen Joseph Schumpeter beginnen, das ist schon eine Weile her, aber deswegen nicht verkehrt. „Ein Mops“, sagt er, „wird sich eher eine Wurstkollektion zulegen, als dass ein parlamentarisch regierter Staat Steuergelder auf die hohe Kante legt.“ In der Tat wurde eine solche Wurstkollektion noch nirgends gefunden, und die allermeisten Staaten haben in den vergangenen Jahrzehnten nicht Steuergelder, sondern im Gegenteil Schulden angehäuft, und zwar vielfach in einem Ausmaß, dass die Gemeinwesen in ihrer Handlungsfähigkeit heute bedroht und verletzbar geworden sind. Es findet auch eine gewaltige Vermögensumverteilung über Zinszahlungen statt.

Wir sind der festen Überzeugung, dass nur ein grundsätzliches Umdenken da herausführen kann, wenn Sie nicht Katastrophen oder eine starke Inflation wollen. Das will, glaube ich, niemand von uns. Dazu braucht der Haushaltsgesetzgeber, das Parlament, eine Selbstbindung. Das ist der Kern dessen, worum sich die Diskussion seit drei Jahren in Deutschland und inzwischen auch in ganz Europa dreht. Dazu brauchen wir – siehe Herrn Schumpeter – eine Selbstbindung, die wir mit dem Grundgesetz haben.

Heute reden wir darüber, wie wir sie ab dem Jahr 2020 auch in Bremen verankern und ausgestalten, denn der Weg bis dahin ist festgelegt. Wir haben die Verwaltungsvereinbarung in die Landeshaushaltsordnung aufgenommen, und wir haben das Urteil des Staatsgerichtshofs gegen die Klage der CDU und der FDP, in dem er noch einmal bestätigt hat, dass diese – wie hat er es gesagt? – ungeschriebene Ausnahmebefugnis, die jetzt durch unsere extreme Haushaltsnotlage eingetreten ist, unsere geltende Landesverfassung bis zum Jahr 2019/2020 überwölbt. Ob wir diese Selbstbindung einhalten, ist allerdings eine Frage, die sich Jahr für Jahr in den Haushaltsbeschlüssen beweisen wird.

Offen ist jetzt – und ich finde, das ist jetzt ist auch ein richtiger Zeitpunkt –, wie wir das ausgestalten. Die CDU hat ihren Antrag aus dem Jahr 2010 wieder aufgenommen, wir haben einen eigenen vorgelegt, und ich glaube, dass schon aus den Beiträgen bis jetzt deutlich geworden ist, dass wir in vielen Punkten übereinstimmen und auch Details klären werden können, die noch unterschiedlich sind. Ich sage Ihnen auch gern zu, dass Ihre Vorschläge mit der heutigen Abstimmung keineswegs vom Tisch sind.

Gemeinsam sind den Vorschlägen die Bestimmungen des Grundgesetzes, die auch unmittelbar für uns gelten, und da sind Ausnahmen formuliert. Eine Ausnahme ist ein Konjunkturabschwung, das heißt, wir müssen und wollen auch nicht krisenverschärfend in die Krise hineinsparen. Das ist sozusagen der klassische Standpunkt von Keynes, der sich da wiederfindet, aber – das sage ich auch – es ist der ganze Key

nes, also auch der Teil, der oft vergessen worden ist, dass man es nämlich in dem anderen Konjunkturzyklus wieder zurückführen muss. Das haben wir – wir alle gemeinsam, das muss man doch klar sagen – in den letzten 40 bis 50 Jahren eben nicht getan.

Ausnahmen sollen, so unser Vorschlag, außerdem möglich sein bei Naturkatastrophen oder anderen außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen oder – und das ist der strittige Punkt – bei einer auf höchstens vier Jahre befristeten Anpassung an eine strukturelle, auf Rechtsvorschriften beruhende und dem Land nicht zurechenbare Änderung der Einnahme- oder Ausgabesituation. Da ist die Frage, ob wir mit drei Stimmen im Bundesrat wirklich so Einfluss nehmen können, dass wir uns diese Situation zurechnen müssen. Das glaube ich nicht! Herr Kollege Liess hat schon gesagt, dass wir das nur vorübergehend wollen. Wir haben damit die Anregung aus Rheinland-Pfalz aufgegriffen. Die Gründe sind einfach unsere sehr geringe Steuerautonomie als Land und unsere Abhängigkeit von steuerpolitischen Beschlüssen des Bundes.

Der Wissenschaftliche Dienst, Herr Kollege Röwekamp, hat in Mainz geprüft, ob diese ausdrückliche Ausnahmebestimmung vom Grundgesetz gedeckt ist, und ist zu der Auffassung gelangt: Ja, es handelt sich um einen speziellen Sachverhalt der außergewöhnlichen Notlage nach Artikel 109 Grundgesetz! Ich gebe zu, dass man daraus auch den Umkehrschluss ziehen kann, wenn man der Auffassung ist, dass es durch das Grundgesetz gedeckt ist, muss man es nicht neu hineinschreiben. Unsere Auffassung ist aber, dass wir es ausdrücklich formulieren sollten, damit es bei einer möglichen Anwendung dann nicht zu einem grundsätzlichen Streit kommt. Das ist das, womit wir hineingehen, aber wir werden dies – auch das hat der Kollege Liess schon gesagt – in den Ausschussberatungen überprüfen und auch überprüfen lassen.

Über diese Offenheit sind wir uns in der Koalition einig, und sie schließt, wie gesagt, auch die Vorschläge der anderen Fraktionen mit ein. Diese und vor allem die vorige Debatte haben dem Ausschuss, den wir nachher einsetzen werden, eine ordentliche Arbeit aufgebürdet. Ich freue mich sehr auf die Beratungen in dem Ausschuss. – Danke schön!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Rupp.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Dr. Kuhn, wir waren in diesem Parlament in einer Frage, meine ich, schon ein bisschen weiter, und irgendwie habe ich das Ge––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

fühl, dass Sie mit Ihrem Zitat einen Rückfall provoziert haben. Wir waren uns eigentlich darüber einig, dass der wesentliche Teil dessen, was sich in Bremen an Schulden angehäuft hat, nicht dadurch zustande gekommen ist, dass irgendein Mops sich dick und rund gefressen und sich eine Wurstkollektion zugelegt hat.

(Abg. D r. K u h n [Bündnis 90/Die Grü- nen]: Ja, eben nicht!)

Wir sind uns darüber einig, dass diese Schulden im Wesentlichen dadurch zustande gekommen sind, dass in Bremen in den letzten 20 Jahren notwendige Ausgaben getätigt worden sind und nicht in irgendeiner Weise ein rauschendes Fest gefeiert worden ist. Man hat immer versucht, die staatlichen Aufgaben zu lösen, und Bremen versucht seit ungefähr 20 Jahren, gegen die weitere Verschuldung anzusparen, was viele Probleme in diesem Land erst erzeugt hat. Wenn man dann mit Möpsen und Würsten kommt, verliert man in dieser Frage selbst wieder den Boden unter den Füßen, das finde ich nicht in Ordnung!

(Beifall bei der LINKEN)

Wir wissen auch, wenn man die vorliegenden Finanzberichte sieht, dass die hohen Schulden dadurch zustande gekommen sind, dass immer dann, wenn in Bremen investiert wurde und versucht worden ist, die Wirtschaft auf unterschiedlichen Wegen zu stärken, was auch nachweislich ein Stück weit gelungen ist, wenn man die Statistik und die Entwicklung sieht – –. Es ist eben auch klar, dass die Ursache für diese Form von Verschuldung nicht eine überbordende Ausgabepolitik ist, sondern in aller Regel sind es Steuergeschenke auf Bundesebene. Das ist wahr, das lässt sich statistisch nachweisen, in den letzten 20 Jahren war es so.

(Abg. D r. K u h n [Bündnis 90/Die Grü- nen]: Wieso, hat der Bund zu viele Schul- den gemacht? Das verstehe ich jetzt nicht!)