Ich möchte auch empfehlen, die Presseerklärung des Bürgermeisters noch einmal ganz zu lesen, Herr Strohmann, Sie haben sie ja offenbar in Ansätzen gelesen. Das Datum und die Uhrzeit haben Sie richtig referiert, aber Herr Böhrnsen sagt ja, Herr Ferlemann habe ihm die Zahlen bestätigt, und so ist es auch. Ich habe den Bürgermeister und den Koalitionsausschuss vor einer Woche über die Zahlen unterrichtet, Herr Ferlemann hat diese Zahlen bestätigt, und deswegen ist der Ablauf so, wie er ist, damit hier keine Legendenbildung eintritt.
Was ist jetzt das Verhandlungsergebnis? Es gibt – und das ist jetzt in verschiedener Form auch schon öffentlich geworden – zum einen einen Erfolg zu vermelden: Bremen darf das bauen, was der runde Tisch verhandelt hat, das war mein Verhandlungsauftrag. Ich habe das Verhandlungsergebnis des runden Tisches vorgefunden: Mir wurde der Auftrag gegeben, mit dem Bund zu verhandeln, dass wir das bauen dürfen, das war nicht leicht, das haben wir hier im April erörtert, das hat mehrerer Verhandlungs- und Überzeugungsrunden bedurft. Der zweite Auftrag war, einen möglichst großen Finanzierungsanteil des Bundes dafür herauszuhandeln. Da kann man für die Variante des runden Tisches sagen: Die gute Nachricht ist, wir dürfen den 400 Meter langen Tunnel bauen, die schlechte Nachricht ist, er ist 25 Millionen Euro teurer, und der Bund wird nur einen kleinen Finanzierungsanteil dazugeben. Es ist dann in diesen Gesprächen, und deswegen haben sie lange gedauert, um Optimierungen gerungen worden. Es ist geschaut worden, welches denn die Ziele des runden Tisches waren, was zum Schutz der Menschen, der Bürger, erreicht werden sollte. Das waren der Lärmschutz und die Vermeidung der städtebaulichen Beeinträchtigungen in Huckelriede, indem man dort keinen Monsterknoten errichtet, während man nebenan versucht, ein Sanierungsgebiet, ein Quartier zu stabilisieren. Ich kann dort nicht nebenbei eine solche Autobahn bauen, und deswegen hat man um Optimierungsvarianten gerungen. Der runde Tisch hatte die Richtung aufgezeigt, und meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die des Bundesverkehrsministeriums haben dann geschaut, ob wir die Ziele, die der runde Tisch angestrebt hat, erreichen und es trotzdem günstiger hinbekommen können. Dieses Ergebnis liegt jetzt vor mit der sogenannten Variante 4 Süd optimiert, das ist die Variante, die sich folgendermaßen darstellt: Zunächst, was bleibt gleich? Die Trassenlage, die der runde Tisch erarbeitet hat, bleibt dieselbe, das heißt, die Autobahn wird möglichst schnell von der Neuenlander Straße weggeführt, unmittelbar ab der Kreuzung Kattenturmer Heerstraße, wird dort direkt tiefer geführt und verschwindet dort. Was ebenfalls gleich bleibt, ist die Lärmschutzwirkung, darauf gehe ich gleich noch einmal in Zahlen ein. Was ist anders? Anders ist die Tatsache, dass die Tunnellänge auf das technisch notwendige Maß von vorher circa 400 Meter auf 173 Meter reduziert wird, so wie es jetzt die Fachebene beschreibt, technisch notwendig insofern – –.
(Abg. K a s t e n d i e k [CDU]: Machen Sie sich keine Sorgen! Wir bekommen das schon mit, was Sie sagen! Ja, Sie wissen es ja schon längst! (Abg. R ö w e k a m p [CDU]: Sie können uns das hinterher auch schriftlich geben, was Sie vorlesen!)
Die Tunnellänge wird auf das technisch notwendige Maß reduziert, es werden Vorkehrungen durch einen verlängerten Trog getroffen, damit die Trasse trotzdem unten bleibt und die Lärmschutzwirkung erreicht wird. Die Mehrkosten dieser Variante betragen rund 14,5 Millionen Euro. Es gibt zusätzlich die Möglichkeit, durch zusätzliche Lärmschutzeinrichtungen bei vergleichsweise geringen Aufwendungen gegenüber den Summen, über die wir jetzt gesprochen haben – und das ist auch für Sie möglicherweise neu, Herr Kastendiek und Herr Strohmann –, die Lärmschutzwerte an allen betroffenen Wohnungen vollständig einzuhalten. Bisher gab es dort immer eine Restgröße von 20, 21 oder 28 Wohnungen, die noch passiven Schallschutz bekommen müssten. Wir erreichen jetzt, wenn wir eine knappe Million Euro ausgeben – 700 000 Euro, irgendwo in der Größenordnung – zusätzlich zu den 14,5 Millionen Euro, die bekannt geworden sind, das heißt, dann sind wir bei etwas über 15 Millionen Euro, einen Lärmschutz zu 100 Prozent.
Ich nenne Ihnen die Zahl der betroffenen Wohneinheiten von Lärmwertüberschreitungen in den verschiedenen Varianten. Bei der Planfeststellungsvariante waren es 111, diese Zahl ist am runden Tisch mit der Variante 4 Süd auf 28 reduziert worden. Die Variante 4 Süd optimiert das, was der Bund technisch akzeptiert und auch bereit ist, mit einem Finanzierungsanteil zu akzeptieren. Sie hat 131 betroffene Wohneinheiten, das ist etwas mehr als die Planfeststellungsvariante mit 111, und dies ist jetzt weiter optimiert worden durch den zusätzlichen Lärmschutz. Da sagt der Bund, das könne er nicht vertreten, er müsste jetzt die Schallschutzfenster einbauen. Ich würde empfehlen, dass wir in Bremen, wenn wir uns dieser Variante nähern, dann sagen, dann machen wir aber den vollen Lärmschutz, dann erreichen wir besseren Lärmschutz, als der runde Tisch erreicht hat, dann senken wir nämlich die Zahl der Haushalte mit Grenzwertüberschreitung auf Null.
Die Kosten hatte ich Ihnen jetzt genannt, die CDU kennt das ja alles schon. Jetzt haben wir folgende Situation, und die ist auch von mehreren Vorrednern beschrieben worden: Wir haben starke Bindungen aus der letzten Legislaturperiode. Wir haben uns politisch an einen runden Tisch auf eine Variante geeinigt, die Trasse 4 Süd. Die Bremische Bürgerschaft
hat sich das zu eigen gemacht, und das Papier des runden Tisches trägt die Unterschrift zweier Senatoren, die des Wirtschaftssenators und des Bau- und Verkehrssenators. Mit der Situation müssen wir jetzt umgehen, das heißt, wir müssen jetzt in derselben Reihenfolge wieder zusammenkommen und den Akteuren präsentieren, was wir jetzt verhandelt haben, und wir müssen überall überzeugen, dass wir in Bezug auf die Schutzgüter Gleichwertiges erreichen. Dort wird kritisch nachgefragt werden. Die Varianten sind nicht identisch, sie sind unterschiedlich, man wird in Nuancen Unterschiede feststellen können.
Es gibt dort auch noch – ich möchte es nur kurz erwähnen – zwei Betroffene, für die es einen Unterschied machen wird, mit denen sind wir auch noch im Gespräch. Auch hier tun wir alles, um eine einvernehmliche Einigung herbeizuführen; die haben wir nämlich noch nicht, die können wir auch nicht mit dem Verkehrsministerium erreichen, die müssen wir mit den Menschen erreichen, die dort leben. Dort setzen wir auch alles daran, dass wir eine gute Einigung erzielen. Mir wäre es lieber gewesen, wir hätten alle diese Dinge sorgfältig abgearbeitet, so wie wir seit einem Jahr daran sind, diese Dinge abzuarbeiten, und hätten dann hier darüber gesprochen. Jetzt haben wir ein bisschen überstürzt diese Aktuelle Stunde, reden über die Dinge, das ist ja auch in Ordnung, das macht es alles nur ein bisschen schwieriger vom Ablauf der Ereignisse her.
Noch ein letztes Wort, weil es angesprochen wurde, in Bezug auf die spätere B6n: Darüber wird heute nicht entschieden, das ist das eine. Das, was jetzt der Vorschlag mit der Variante 4 Süd ist, stand unter zwei Prämissen: Wir haben vonseiten Bremens gesagt, wir wollen sicherstellen, dass die politisch präferierte Variante, die Unterquerung der Start- und Landebahn, weiterhin möglich und offengehalten bleibt, das wird erreicht. Der Bund steht aus verständlichen Gründen auf einem anderen Standpunkt. Er sagt, er möchte die Umfahrungsvariante, weil die für den Bund dann günstiger wird, er wollte offenhalten, dass die Umfahrungsvariante realisiert werden kann. Beides ist möglich mit dem, was jetzt verhandelt worden ist. Deswegen bin ich der Auffassung, dass wir jetzt ein sehr gutes Ergebnis haben, wir können alle Ziele erreichen, die wir erreichen wollten.
Wir müssen noch entscheiden, mit welcher der beiden Varianten wir das machen. Das hat unterschiedliche Auswirkungen auf die Kosten und den Haushalt, auch damit wird sich die Bürgerschaft beschäftigen müssen. Die Bürgerschaft ist der Haushaltsgesetzgeber, und die Bürgerschaft hat sich an die Variante 4 Süd gebunden, das heißt, dort ist jetzt auch eine Abwägung in diesem Haus erforderlich. Ich werde mit meinen Mitarbeitern alles tun, um Sie in vollem Umfang zu informieren, um das Ganze technisch zu unterstützen, und wir werden dann diesen Bau auch, wie ich es schon im April gesagt habe, zü
Änderung des Artikels 79 Absatz der Bremischen Landesverfassung – Begründungspflicht bei von Beschlüssen der Bürgerschaft abweichendem Stimmverhalten des Senats im Bundesrat
Antrag des Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschusses vom 9. Dezember 2011 (Drucksache 18/161) 2. Lesung
Bericht und Antrag des nicht ständigen Ausschusses gemäß Artikel 125 der Bremischen Landesverfassung vom 25. Juni 2012 (Drucksache 18/468) 2. Lesung
Die Bürgerschaft (Landtag) hat die Gesetzentwürfe des Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschusses, Drucksache 18/161, und des Senats, Drucksache 18/328, in ihrer 22. Sitzung am 7. Juni 2012 in erster Lesung beschlossen und zur Beratung und Berichterstattung an den nicht ständigen Ausschuss gemäß Artikel 125 Absatz 2 der Landesverfassung überwiesen. Dieser Ausschuss legt mit der DrucksachenNummer 18/468 seinen Bericht und Antrag dazu vor.
Die gemeinsame Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.
Ich lasse zuerst über das Gesetz zur Änderung der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen mit der Drucksachen-Nummer 18/468 in zweiter Lesung abstimmen.
Wer das Gesetz zur Änderung der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen, Drucksache 18/468, in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Nun lasse ich über Ziffer 2 des Antrags des nicht ständigen Ausschusses gemäß Artikel 125 der Landesverfassung abstimmen.
Wer den Bemerkungen des nicht ständigen Ausschusses nach Artikel 125 Absatz 2 der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen beitreten möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) tritt den Bemerkungen des nicht ständigen Ausschusses nach Artikel 125 Absatz 2 der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen bei.
Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) den Bericht des nicht ständigen Ausschusses nach Artikel 125 Absatz 2 der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen zur Kenntnis.