Nach dem Palermo-Protokoll vom Jahr 2000 wurde am 16. Mai 2005 das Übereinkommen des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels vorgelegt. Parteiübergreifend besteht angesichts der menschenverachtenden Verbrechen, die im Rahmen des Menschenhandels begangen werden, Übereinstimmung darüber, dass die Ratifizierung der richtige Schritt ist. Am 23. September 2011 allerdings haben die Bundesländer verlauten lassen, dass die gesetzgeberischen Pflichten, die aus dem Übereinkommen des Europarats erwachsen, in Deutschland bereits durch geltendes nationales Recht abgedeckt wären.
Allerdings haben wir vor Ort und besonders unsere Polizei noch andere Probleme bei der Bekämpfung dieser Kriminalität. Ende des Jahres 2001 war es noch verboten, offiziell Bordelle zu betreiben. Mit der Einführung des Prostitutionsgesetzes – Sie haben schon eingehend darauf hingewiesen, darum will ich mich nicht mehr ausführlich dazu äußern – ist dies dann im Strafgesetzbuch gestrichen worden. Damit wollte die damalige Bundesregierung den Prostituierten geregelte Arbeitsverhältnisse in Bordellen und den Zugang zur Sozialversicherung ermöglichen. Wenn man allerdings bedenkt, dass nicht einmal ein Prozent der Prostituierten heute einen Arbeitsvertrag geschweige denn eine Krankenversicherung hat, hatte das Gesetz einen guten Vorsatz, das muss man zugeben, aber es lief ins Leere.
De facto wurden damit aber auch die Rechte der Bordellbetreiber und Zuhälter gestärkt, das hatten Sie auch schon gesagt, Frau Böschen. Die Ausbeutung von Prostituierten ist zwar nach wie vor strafbar, zu erkennen, ob eine Frau wirklich freiwillig in einem Bordell oder Sexclub arbeitet, ist allerdings sehr schwer.
Da liegt das ganze Problem. Für die organisierte Kriminalität wirkt diese Legalisierung der Prostitution offenbar wie eine Einladung, noch stärker in den Frauenhandel einzusteigen. Seit Einführung dieses Gesetzes im Jahr 2002 hat sich die Zahl der Prostituierten in den Großstädten in Deutschland verdoppelt, und der Profit in der Zwangsprostitution ist – so ein Polizeiexperte – um 400 Prozent gestiegen. 80 Prozent der Prostituierten kommen – zum Beispiel in München ist es so, aber auch in anderen Großstädten – aus dem Ausland, hauptsächlich aus den ehemaligen Ostblockstaaten.
Die Polizei – so ist es auch in Bremen – hat nach eigenen Angaben sehr viele Schwierigkeiten, gegen abgeschottete Zuhälterringe vorzugehen. Konkret sind auch die Frauen in den Bordellen von Bremen und Bremerhaven den Weisungen, auf Deutsch gesagt, der Puffbetreiber bezüglich der Sexualpraktiken, der Arbeitszeiten und auch finanziell ausgeliefert. Da helfen, und das muss ich Ihnen auch sagen – es ist zwar auch ein guter Ansatz –, aber nicht nur runde Tische, Berichte über Prostitution oder Fortbildungen für Bremer Richterinnen und Richter, sondern da müssen Taten folgen, Herr Senator Mäurer. Hier sind Sie gefordert! Wir haben schon im Jahr 2009 den Antrag gestellt, bisher ist nichts passiert. Wir haben diese Thematik auch mehrfach in der Innendeputation angesprochen, es ist bisher nichts passiert.
Ich fordere Sie hier auf, alle Möglichkeiten in Betracht zu ziehen, diesen Frauen, die zur Prostitution gezwungen werden, zu helfen.
Ändern Sie das Bremische Polizeigesetz, um das Betreten der Wohnungen durch die Polizei jederzeit zur Abwehr dringender Gefahren zu erlauben! In anderen Bundesländern ist das schon der Fall. Warum jetzt Regelungen in einem Landesgesetz? Wenn wir das in ein Landesgesetz schreiben, wer soll es denn dann kontrollieren? Das soll doch auch die Polizei! Dann können wir es doch sofort in das Bremische Polizeigesetz hineinschreiben.
Doch welche Gesetze werden noch notwendig, um Zwangsprostitution zu bekämpfen, aber gleichzeitig die legale Prostitution nicht wieder in die Schmuddelecke zu verbannen? Auch hier habe ich nachgefragt. Die Polizei wünscht sich mehr Möglichkeiten, Telefongespräche mitzuhören und den E-Mail-Verkehr von Verdächtigen mitzulesen. Dies wäre unter anderem ein Mittel, gezielt gegen Menschenhandel und Ausbeutung im Rotlichtmilieu vorzugehen.
Das Prostitutionsgesetz aus dem Jahr 2002, das für die Prostituierten einen Fortschritt bedeuten sollte, ist leider in der Praxis, das muss man sagen, gescheitert. Anstatt den Frauen zu helfen, hat das Gesetz der
Ausbeutung einen legalen Anstrich verschafft. Es wäre zu überlegen, ob es sinnvoll wäre, behördliche Kontrollen unter den unterschiedlichsten Ämtern mit der Polizei gemeinsam durchzuführen. In einem zweiten Redebeitrag werde ich noch einmal sagen, welche Ämter dabei infrage kommen. – Danke!
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube, es ist schon sehr viel und für uns LINKE auch sehr viel Richtiges gesagt worden. Deshalb möchte ich mich auf zwei Punkte beschränken. Der erste Punkt, den ich noch einmal anführen möchte: Es ist, glaube ich, sicherlich sehr wichtig, dass wir es schaffen, einen noch viel stärkeren Opferschutz einzurichten.
Das nicht, darüber haben wir schon diskutiert! Ich glaube, das ist nicht der richtige Ansatz. Ich sage Ihnen auch gleich etwas dazu, was das noch zu bedeuten hat.
Zunächst einmal, ein stärkerer Opferschutz bedeutet für uns in diesem Zusammenhang zumindest, dass für Zwangsprostituierte einfach auch die Anreize verbessert werden müssen, damit sie zum Beispiel bereit sind, überhaupt Aussagen zu machen. Das ist nach wie vor noch ein großes Problem. Probleme mit dem Bleiberecht, nicht nur für die Zeit der Verhandlung, sondern auch für die Zeit danach, Sprachkurse wurden auch schon öfter erwähnt, Ausbildung, möglicherweise eine Anerkennung von Abschlüssen aus den Heimatländern, Möglichkeiten, vielleicht sogar Kinder nachzuholen oder ein einfacher Zugang zur Krankenversicherung, das alles sind Punkte, die meiner Meinung nach in den beiden SPD-Anträgen sehr gut angesprochen werden. Deswegen werden wir als LINKE diese auch unterstützen, weil wir auch wirklich glauben, das muss sich ändern.
Wenn Zwangsprostituierte einfach immer Angst davor haben, dass sie abgeschoben werden, dass sie keine Aufenthaltserlaubnis bekommen und so weiter, dann wird es sehr schwer, weil sie ganz genau wissen, wenn sie in ihre Heimatländer zurückgehen, dann werden sie mit großer Wahrscheinlichkeit erneut Opfer der gleichen Männer oder der gleichen Banden, die sie verschleppt haben. Das, glaube ich, ist ein wesentlicher Punkt. ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Lassen Sie mich den zweiten Punkt nennen, weil die Kollegin von der CDU jetzt noch einmal dazwischengerufen hat, ob wir nicht eine Opferschutzbeauftragte oder einen Opferschutzbeauftragten einrichten.
In dem Antrag der SPD steht Zusammenarbeit bei der Bekämpfung! Auch alle meine Vorredner haben deutlich darauf hingewiesen, dass es wichtig ist, mit den nicht staatlichen Organisationen gerade in diesem, ich will wirklich einmal sagen, Dunkelfeld zusammenzuarbeiten. Da muss ein großes Vertrauen herrschen, bevor sich dort eine Zusammenarbeit ergibt. Das finden wir LINKEN natürlich auch besonders hervorragend, aber ich muss einen kleinen, sage ich einmal, Schuss Essig in den Wein gießen. Ich möchte nur einmal daran erinnern, wie schwer es in den Haushaltsberatungen war, gerade für diese Vereine tatsächlich – –. (Zuruf: Wasser!)
Ja, in Ordnung, Wasser, aber Essig wäre genauso schlecht! In den Haushaltsberatungen war es oft schwer genug, gerade diese Organisationen, die sich um diese Opfer gekümmert haben, wirklich mit ausreichenden Finanzmitteln zu versorgen. Darüber, glaube ich, muss man einfach noch einmal nachdenken. Es sei nur daran erinnert, die Beratungsstelle Nitribitt – sie ist schon erwähnt worden – arbeitet immer noch mit 1,3 Stellen plus einer Honorarkraft, wobei alle genau wissen, dass sie mindestens zwei Stellen haben müssten, um ihre Arbeit wirklich flächendeckend leisten zu können. (Beifall bei der LINKEN)
Deshalb sage ich einmal, auch das sollte man bedenken, wenn man Anträge mit dem Titel Zusammenarbeit auf den Weg bringen will.
Wir werden den Antrag der CDU ablehnen, wir werden den beiden SPD-Anträgen zustimmen. Nur noch einmal kurz zur CDU: Es ist wieder einfach der Versuch, Probleme, die es tatsächlich gibt, mit polizeilichen Mitteln zu regeln, also wieder die Tür eintreten und immer die Tür eintreten, das ist für Sie der richtige Weg. Das ist aus unserer Sicht der falsche Weg. – Danke!
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Herr Erlan––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
son, erst einmal zu dem letzten Satz, den sie gesagt haben: Ohne Grund tritt die Polizei keine Türen ein. Unsere Polizei ist rechtsstaatlich und handelt nach dem Gesetz.
Ich wollte noch etwas zu der gegenwärtigen Rechtslage in Bremen, aber auch in anderen Städten sagen. Für Bordelle wird bei der für andere Gewerbe geltenden Regelungsdichte angesichts des Gefahrenpotenzials, das von Betrieben des Rotlichtmilieus ausgeht, die Regelungslücke deutlich. Dieser Regelungsbedarf besteht nicht nur aus Sicht der Polizei, sondern auch aus der Perspektive der Finanz-, Gesundheits- und Baubehörden sowie des Arbeitsschutzes. Wir müssen hier Spezialvorschriften für bordellartige Betriebe oder Modelwohnungen schaffen, wo Prostitution ausgeübt wird, zum Beispiel die Einführung verbindlicher Auflagen bei der Hygiene und beim Arbeitsschutz. Wir müssen den Ordnungs- und Strafverfolgungsbehörden Zugriffs- und Kontrollrechte einräumen, legalen Bordellbetreibern eine klare Rechtsgrundlage für die von ihnen vorgehaltenen Dienstleistungen bieten, Rechtssicherheit für Prostituierte, Bordellbetreiber, Ordnungsbehörden und Strafverfolgung schaffen. Die Erlaubnispflicht für dieses Gewerbe müsste so geregelt werden und kann dazu beitragen, erstens die Situation der legalen Prostituierten zu verbessern, weil sie auch legal ihr Gewerbe ausüben können, zweitens die Betreiber von Bordellen persönlich in die Verantwortung für die organisatorischen Abläufe im Betrieb zu nehmen, drittens das Verhältnis von Prostituierten und Bordellbetreibern zur Polizei zu normalisieren, weil ihrer Tätigkeit eine klare rechtliche Regelung zugrunde liegt, viertens das legale Gewerbe zu stärken und eine klare Trennung zwischen legaler und illegaler Prostitutionsausübung herbeizuführen, fünftens das Anzeigeverhalten von Prostituierten und Bordellbetreibern zu verändern, weil sie gemeinsam mit der Polizei gegen Straftaten und illegale Betriebe vorgehen können, wo auch Zwangsprostitution ausgeübt wird, und sechstens die Aufklärung milieutypischer Straftaten zu erleichtern sowie Transparenz zu erhöhen, weil die Beteiligung und die Zusammenarbeit von Prostituierten, Bordellbetreibern, Polizei und Ordnungsbehörden Vertrauen schaffen.
Meine Meinung ist, die Wiedereinführung der Paragrafen 180 und 181 a StGB der alten Fassung könnte die Strafverfolgung nicht verbessern, denn dadurch würden Prostituierte unter einen Generalverdacht gestellt, der die Kooperationsbereitschaft mit den Ermittlungsbehörden eher behindern würde. Auch lässt sich das Problem nicht mit einer Strafverschärfung lösen. Vielmehr sind Maßnahmen außerhalb des Strafrechts erforderlich, wie ich es vorhin schon erwähnt habe. Der Opferschutz erfordert weiter die Einführung von Telefonüberwachung, auch das hatte ich
schon erwähnt, und zwar für den Fall des Paragrafen 181 a Absatz 1 und 3 StGB. Hier besteht eine Gesetzeslücke, weil Paragraf 100 StPO nur Paragraf 181 Absatz 1 Ziffer 2 und 3 StGB erfasst. Die Telefonüberwachung ist jedoch dringend erforderlich, da Opfer von Zwangsprostitution häufig gehemmt sind, als Zeugen im Prozess auszusagen. Zudem muss sich das ausgebeutete Opfer, das als Zeuge aussagen will, erst aus der unfreiwilligen Abhängigkeit von seinem Zuhälter lösen. Beim Menschenhandel darf die Polizei nicht abwarten müssen, bis die jungen Mädchen und Frauen geschlagen, genötigt, vergewaltigt und zur Prostitution gezwungen werden. In Bezug auf die Strafverfolgung von Zwangsprostitution sollten wir hier berücksichtigen, dass die Menschenwürde von ausbeuterischen Zuhältern nicht grundsätzlich Vorrang vor der Menschenwürde ausgebeuteter Frauen und junger Mädchen haben sollte. Im Interesse der Opfer sollten wir stattdessen sachlich und fraktionsübergreifend an geeigneten Lösungen arbeiten, mit denen wir diese widerwärtige Form der Kriminalität wirkungsvoller bekämpfen können. Ich hatte schon gesagt, dass wir Ihre beiden Anträge auch unterstützen, weil es wirklich ein Thema ist, an dem wir gemeinsam arbeiten müssen. Sicherlich ist auch das Dortmunder Modell kein Wundermittel, und man kann weder Zwangsprostitution noch Menschenhandel verhindern, aber es ist ein wesentlicher Schritt zur Entkriminalisierung dieser Prostitution. Für Gespräche über diese Problematik stehen wir als CDU-Fraktion selbstverständlich jederzeit zu Ihrer Verfügung. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich wollte noch einmal etwas klarstellen. Ich habe das mit der Polizei und dem Tür eintreten vielleicht ein bisschen salopp und zu schnell gesagt. Um es vielleicht noch einmal darzustellen, was ich damit gemeint habe: Wenn die Polizei die Tür eintreten muss, und das muss sie teilweise, dann ist es schon viel zu spät. Deshalb sind Maßnahmen – und das wollte ich damit charakterisieren –, die letztendlich nur dazu führen, dass die Polizei Türen früher oder später öffnen kann oder dass sie permanenten Zutritt hat, nicht die, die aus Sicht der LINKEN dazu geeignet sind, das in den Griff zu bekommen, was im Vorfeld, danach und zwischendurch passiert oder für die Frauen, denn meistens sind es ja Frauen, zu verbessern, denn das sollte unser Ziel sein. So war es gemeint! – Danke!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn man sich das Jahr 2002 anschaut, über das ja hier schon diskutiert worden ist und das diese große Wende gebracht hat, dann haben wir in Bremen sechs Ermittlungsverfahren wegen Menschenhandels gezählt. Die Zahlen heute sehen völlig anders aus, ich habe es einmal zusammenaddiert: In den letzten drei Jahren hatten wir 116 Ermittlungsverfahren wegen Menschenhandels. Vor diesem Hintergrund zu sagen, dass sich da nicht alle Erwartungen erfüllt haben: Ich bin da etwas rigider. Ich würde sagen, dieses Gesetz ist vielleicht gut gemeint gewesen, aber manchmal ist gut gemeint das Gegenteil von gut. Mein nüchternes Fazit ist jedenfalls, dass sich die Lage der Frauen nicht verbessert hat, im Gegenteil!
Wenn man sich anschaut, wie sich diese Entwicklung in den letzten Jahren vollzogen hat – natürlich kann man das nicht losgelöst von der Erweiterung der EU sehen –, wenn man sieht, dass heute die Mehrzahl der Frauen aus Bulgarien und Rumänien kommt, dass die Frauen immer jünger werden, dass sie hilflos den Männern ausgesetzt sind aufgrund ihrer mangelhaften Sprachkenntnisse, aufgrund der Situation in einem fremden Land, dann ist diese Bilanz vernichtend, und es muss gehandelt werden. Das ist der Konsens, und das ist auch das Erfreuliche, was heute aus allen Beiträgen heraus festzuhalten ist.
Die Frage ist aber: Wie? Wir haben dieses Gesetz evaluiert, und wenn ich „wir“ sage, dann ist das nicht ganz korrekt, denn auch die Familienministerinnen sind bereits im Jahr 2008 zu einem etwa gleichen Ergebnis gekommen. Ich habe dann etwas Zeit gebraucht, erst im Jahr 2009 in Bremerhaven auf der ersten Innenministerkonferenz habe ich das Thema angestoßen, da wurde erst einmal eine Arbeitsgruppe eingerichtet. Im Jahr 2010 waren wir dann in Hamburg so weit, dass alle Länder und der Bundesinnenminister gesagt haben: Ja, wir sehen Handlungsbedarf, die Situation ist so gravierend, so dramatisch, hier muss gehandelt werden, und wir haben gemeinsam die Bundesregierung aufgefordert, zu handeln.
Sie wissen, was passiert ist: Es gab auch andere Initiativen aus anderen Bundesländern, die alle im Sande verlaufen sind, weil diese Bundesregierung nicht will, und das kennen wir nicht nur in diesem Bereich. Es gibt auch andere Bereiche, in denen schlichtweg übergreifend alle der Meinung sind – und das ist ein breites Bündnis von Bündnis 90/Die Grünen, Sozialdemokraten bis hin zur CSU – und sagen, jawohl, wir haben hier ein dringendes Bedürfnis, die Dinge zu verändern, und es passiert nichts.
Herr Knäpper, bei all Ihrer Emotion, die Sie hier an den Tag legen: Ich finde es gut, wie Sie sich dort engagieren, aber haben Sie einmal den Blick nach Berlin gewandt? Haben Sie einmal gefragt, warum
Ihre CDU-Regierung nicht bereit ist, etwas zu verändern? Ich vermute, es liegt an der FDP, wie so oft, und sie machen dennoch weiter. Sie halten uns dann aber vor, dass wir nun nicht hier das Bundesrecht verändern. Es geht nicht, natürlich nicht!
Genauso diese Debatte, die Sie heute über Mindestlöhne geführt haben: Die Welt wäre so einfach, wenn einmal die Bundesregierung selbst das Heft des Handelns in die Hand nehmen würde
und bundesweit für Mindestlöhne sorgen könnte, dann hätten wir diese Debatte heute nicht gehabt. Ich verstehe auch, dass dann natürlich gefragt wird, ob wir uns davon verabschieden müssen, dass diese Bundesregierung überhaupt noch etwas bewegt. Gut, wir müssen sie abwählen, das ist die einzige klare Antwort, aber wir können nicht darauf warten.
Wie im Ausländerrecht werden wir auch hier versuchen, Lücken zu nutzen, aber es ist natürlich etwas völlig anderes, wenn ein Land handelt. Es hat im Zweifel nicht die Kompetenz wie der Bund, aber es gilt, Spielräume auszuloten, und deswegen sichere ich Ihnen auch zu: Alles das, was auf dem Wege des Landesrechts in Bremen möglich ist, werden wir umsetzen.