Protocol of the Session on July 11, 2012

werden sich auch noch irgendwie sprachlich verständigen können.

Es gibt aber auch gehörlose Menschen – es geht hier in erster Linie um diese Menschen, die in diesem Antrag angeführt sind –, die bereits vor dem Erwerb der Lautsprache hörbehindert waren und vorwiegend in Gebärdesprache kommunizieren. Wegen der Hörbehinderung können sie nur bedingt auf natürlichem Wege sprechen. Für Außenstehende kann ihre Sprechweise schwer zu verstehen sein. Für alle diese Menschen müssen auch im Land Bremen Möglichkeiten geschaffen werden, im Notfall schnell Hilfe zu holen. Deshalb möchten wir mit diesem Antrag Menschen mit Hör- und Sprachbehinderung in Notsituationen helfen, schnellstens Hilferufe mit einer SMS oder einer App auf einem Smartphone oder Tablet-Computer abgeben zu können.

Es ist nach Meinung der CDU-Fraktion nicht zu verstehen, dass hör- und sprachbehinderte Menschen im Zeitalter der neuesten technischen Übermittlungsgeräte einen Notruf nur per Fax, E-Mail oder über das Gehörlosentelefon absetzen können. Unser Notrufsystem in Bremen und Bremerhaven muss an den technischen Fortschritt angepasst werden. In Berlin, Sachsen, aber auch in Brandenburg hat man schon vor Monaten den barrierefreien Notruf installiert. Auch unsere Nachbarländer Frankreich und Österreich sind technisch in diesem Bereich auf dem neuesten Stand. Der Mobilfunkbetreiber wandelt die versendete SMS in ein Fax um, das an die zuständige Polizeizentrale weitergeleitet wird.

(Glocke)

Wir müssen das auch in Bremen schaffen, sodass den Betroffenen auch eine Eingangsbestätigung des Notrufs gesendet werden kann. Dies ist in Bremen zurzeit nicht möglich. Es bedarf des Willens, hier die technischen Voraussetzungen zu schaffen. Ich bitte Sie daher, unseren Antrag zu unterstützen! – Vielen Dank!

(Beifall bei der CDU)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Fecker.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute liegen Ihnen zwei Anträge zur Entscheidung vor, die ein und dasselbe Ziel verfolgen. Wir wollen alle, dass auch die Sicherheit von Menschen mit Hör- und Sprachbehinderung ausreichend gewährleistet ist. Über die Frage, wie ein Notruf organisiert sein muss, damit Menschen mit Hör- und Sprachbehinderung ihn verlässlich nutzen können, diskutieren nicht nur wir hier heute in der Bürgerschaft, sondern auch die Fachgremien auf Bundesebene. Die CDU schlägt vor, eine ganz konkrete Lösung voranzutreiben, aber wenn man sich die ein

schlägigen Medien und auch die entsprechenden Beurteilungen der Fachebene anschaut, dann sieht man, dass es gegen den Vorschlag auch Bedenken gibt.

Die Frage der Nutzung von SMS und Apps ist immer eine, die aus unserer Sicht noch nicht ausreichend geprüft ist und die immer noch viele Fragezeichen offenlässt. Sie alle kennen die erste Frage bei einer SMS, Sie sind sich nämlich nicht immer sicher, ob sie wirklich angekommen ist, und vor allem, ob sie auch zügig angekommen ist. Es geht uns nicht nur zu Silvester so, wenn wir alle der Auffassung sind, wir müssten noch einmal schnell dem ganzen Telefonbuch zum neuen Jahr gratulieren, wenn es also ein hohes Aufkommen gibt, sondern es besteht auch im normalen Alltag durch den Ausfall eines Mobilfunkanbieters oder Ähnliches die Gefahr, dass SMS ihr Ziel nicht oder verspätet erreichen.

Bei der Frage des direkten Dialogs gibt es tatsächlich Fortschritte, darauf hat Herr Knäpper hingewiesen, aber auch da ist es anders: dass nämlich, solange die SMS über einen zentralen Server geschickt wird, die Notrufzentralen nicht sofort die Möglichkeit haben, darauf zu antworten oder noch einmal Nachfragen zu stellen, anders als es jetzt der Fall ist. Auch die Frage der Bestätigung, nämlich ob die SMS wirklich angekommen ist, unterscheidet sich von dem, was momentan im Bereich des Faxes angeboten wird, wo Sie am Ende, wenn Sie ein solches Notrufblatt verschickt haben – ich habe das einfach einmal zur Ansicht mitgebracht –, hier unten noch einmal eine Bestätigung bekommen, dass Ihr Notruf eingegangen ist und man sich um Sie kümmert und wir alle hoffen, dass dies rechtzeitig geschieht.

Sie haben eben, Herr Knäpper, zu Recht auch auf die Lösungen in Nordrhein-Westfalen mit der Firma Protegon hingewiesen. Gestatten Sie, dass wir auch da leise Zweifel haben, weil auch dort der Notruf nicht direkt bei der Polizeieinsatzstelle, sondern tatsächlich bei der Leitstelle der Firma eingeht und dann entsprechend weitergeleitet werden muss! Also, auch da gibt es Fragen und aus unserer Sicht weiteren Klärungsbedarf.

Ich glaube, wir müssen sicherstellen, dass die Lösung, die wir hier in Bremen anbieten, eine ist, die keine Scheinsicherheit liefert, sondern wir brauchen eine verlässliche Lösung für die Menschen, die davon betroffen sind. Wenn man sich außerdem ansieht, was die Verbände fordern – Sie haben eben einen dieser Verbände genannt, Herr Kollege Knäpper –, dann stellen Sie fest, dass eine der ersten Forderungen ist, dass es bitte eine einheitliche Lösung geben darf und muss, denn – das erspare ich Ihnen jetzt! – in diesem Bereich gibt es viele bunte Blüten. Je nachdem, in welcher Kommune Sie sich gerade in Deutschland aufhalten, können Sie die 112 anfaxen, oder aber Sie können eine andere Nummer wählen, zum Beispiel die der Gemeindeverwaltung, oder, ich weiß nicht, vielleicht müssen Sie in bestimmten Regionen auch trommeln.

Fakt ist also, es ist für denjenigen, der einen Notruf absetzen möchte, schlichtweg unmöglich, sich diese ganzen Dinge zu merken. Es muss eine zentrale Nummer geben, und das ist europaweit die 112, und da muss es aus Sicht der Grünen eine einheitliche Regelung für die Betroffenen geben.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Der zweite Punkt, auf den wir Wert legen, ist, dass es eine Verlässlichkeit geben muss. Die Menschen, die sich in höchster Not an den Notruf wenden, machen das in der Regel nicht, weil sie irgendwie nichts anderes zu tun haben, sondern weil es um eine konkrete Bedrohungssitutation geht. In dieser konkreten Bedrohungssitutation möchte ich wissen, dass mein Notruf angekommen ist, dass die staatlichen Stellen auf dem Weg sind, Hilfe zu leisten, weil es ansonsten für das Opfer eine sehr schwierige Situation ist. Wir fordern auch hier, dass es am Ende dieses Prozesses eine ganz klare Rückmeldung an die Betroffenen gibt und die Möglichkeit für die entsprechenden Einsatzleitstellen, noch einmal Rückfragen zu stellen, denn wir kennen es nämlich alle, in dem Moment, in dem wir einen Notruf absetzen, gibt es eine emotionale Bindung, da habe ich Probleme, alles Wichtige sofort in einem Satz zu formulieren. Die Fragen, wenn man sich die Protokolle der Anrufe unter der Telefonnummer 110 bei der Polizei ansieht, sind ganz häufig: Wo sind Sie jetzt genau? Wie viele sind verletzt? Es gibt also eine ganze Menge Rückfragen. Bei der Lösung, die wir hier anstreben, muss also auch gewährleistet sein, dass auch die Einsatzleitstelle Rückfragen stellen kann, weil ansonsten den Menschen eventuell nicht geholfen werden kann. Der dritte Punkt ist, wir gehen davon aus, dass es jetzt mit einem deutlich höheren Tempo vonstatten geht als bisher. Ich glaube, dass wir den Anspruch haben müssen – bundesweit, alle Bundesländer –, zu einer vernünftigen und unverzüglichen Regelung zu kommen, weil der jetzige Flickenteppich, den wir haben, nicht ausreicht. Wir Grüne sind aber auch nicht bereit, diesem Flickenteppich eine Farbe hinzuzugeben, wo wir nicht wissen, ob es sich um Scheinsicherheit oder um richtige Sicherheit handelt. Deswegen bitten wir den Senat heute, diesen Bereich sehr eindringlich und in der IMK voranzutreiben, und, Herr Senator Mäurer, wir würden uns freuen, wenn Sie uns allerspätestens bis zum Jahresende auch über entsprechende Ergebnisse in der Deputation für Inneres und Sport informieren könnten. – Herzlichen Dank!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Schmidtke.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe jetzt das Problem, die dritte Rednerin in gleicher Sache zu sein, und ich schaue, ob ich noch etwas Neues hinzufügen kann.

Dieser Antrag der CDU wird von der rot-grünen Koalition inhaltlich und vom Ziel her absolut unterstützt, das Ziel ist uneingeschränkt auch unser Ziel. Ich freue mich, dass von der CDU dieser Anstoß gemacht wird. Lieber Herr Knäpper, da wir uns im Ziel völlig einig sind – einig darin, dass Menschen mit Beeinträchtigung, zum Beispiel im Bereich Hören und Sprache, entsprechende Unterstützung und Hilfen benötigen, um am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können –, lassen Sie uns auch über den Weg dorthin eine Einigung finden!

Die derzeitigen Möglichkeiten, für Menschen mit den genannten Handicaps, außerhalb ihrer Wohnung in Notsituationen Hilfen herbeizuholen, kommen in der Tat mit den Möglichkeiten in anderen Bundesländern wie Berlin, Sachsen oder Brandenburg absolut nicht mit. Das wollen und müssen wir ändern, denn gerade Bremen – in vielen Fragen Vorreiter in der Umsetzung der Forderung der UN-Konvention nach Teilhabe auch für Menschen mit Behinderungen – würde hier in Erklärungsnot kommen.

Unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger mit Behinderung wollen und sollen aus den eigenen vier Wänden herausdürfen, sollen Mobilität genießen, ohne in Gefahr zu geraten oder in einer für sie gefährlichen Situation hilflos zu sein und bleiben zu müssen. Sie haben das Recht, in allen solchen Lagen ebenso wehrhaft zu sein wie ein Mensch ohne Behinderung.

Liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, bis hierher besteht, so habe ich Sie verstanden, völlige Übereinstimmung. Nun zu den für Sie daraus folgenden Forderungen: Der Senat soll einen Notruf per SMS und App für Smartphones und Tablet-Computer einführen sowie die dafür notwendigen technischen Voraussetzungen schaffen. Das bedeutet, dass unsere beeinträchtigten Mitbürgerinnen und Mitbürger über diese technischen Hilfsmittel Hilfe anfordern können, solange sie sich in den dafür gemeldeten, ausgerüsteten, beschränkten Örtlichkeiten bewegen. Bei Überschreiten dieser Grenze sind sie wieder hilflos.

Wir sind beim Hilferuf per SMS insgesamt skeptisch, weil man sich nicht darauf verlassen kann, dass die SMS auch schnell zugestellt wird, mein Kollege Fecker wies darauf hin, es gibt kein Servicelevel für die Zustellung einer SMS. Da die Menschen in Gefahrensituationen erst einmal sehr viel schreiben müssen, kostet es Zeit, und ob sie in einer Gefahrensituation immer dazu in der Lage sind, scheint mir fraglich. Ich würde es für mich nicht beanspruchen können. Natürlich kann man eine solche Gefahren-SMS schon vorspeichern und damit immerhin die gesamten persönlichen Daten schon fertig haben, es bleibt aber das Schreiben des Ortes und der Gefahr. Den Ortungsdienst immer eingeschaltet zu haben, macht die Men

schen mit Behinderung zu gläsernen Menschen, sonst sagen wir doch immer: Bloß nicht die Ortungsfunktion einschalten! Es ist also auch nicht zu empfehlen. Das heißt für uns, für die SPD, diese Lösung wollen wir nicht, und eigentlich glaube ich auch nicht, dass Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, dies ernsthaft wollen. Lassen Sie uns doch bitte gemeinsam dem Antrag der Koalition beitreten! Die Koalition fordert, der Senat möge sich sowohl auf Bundesebene als auch in den bereits tätigen Arbeitsgruppen – wir haben den Arbeitskreis – dafür einsetzen, dass unverzüglich ein bundesweit einheitliches und verlässliches System für Notrufe für Menschen mit Hör- und Sprachbeeinträchtigungen entwickelt und eingeführt wird. Dabei soll darauf geachtet werden, dass der Schwerpunkt auf der Entwicklung von Apps liegt, also Anwendungen von Smartphones, die ähnlich wie der Notruf 112 über das Telefonnetz dann über das Internet die richtige Leitstelle finden, also die, die am nächsten liegt und die Identifizierung des Anrufenden auch automatisch vornimmt. Dafür gibt es heute schon Techniken – sie sind genannt worden –, die man nutzen kann. Auch Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, werden sich sicherlich ebenso wie wir fragen: Warum soll die Bundesrepublik etwas nicht können, was Österreich uns schon seit Jahren vormacht? Dort ist es möglich, einen Notruf sowohl per Fax als auch per E-Mail und SMS abzusetzen, und zwar unter einer zentralen Nummer beziehungsweise Adresse für das gesamte Land. Wir sollten uns gemeinsam für diesen Antrag entscheiden. Er öffnet den Menschen mit Hör- und Sprachproblemen deutlich mehr Möglichkeiten, Normalität zu leben. Für meine Fraktion, auch für die gesamte Koalition, kann ich uneingeschränkt sagen, wir setzen uns für mehr Lebensqualität und Teilhabe unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger mit Behinderungen ein, und wir danken für Ihren Antrag, liebe CDU, der den Anstoß für diese Debatte gegeben hat. Wir sollten aber nicht auf halbem Wege stehen bleiben. Ich bitte um Ihre Unterstützung. Habe ich noch Zeit, oder soll ich noch einmal an das Rednerpult kommen?

(Abg. R ö w e k a m p [CDU]: Das ist eine schwierige Frage! Gibt es auch noch eine andere Alternative?)

Das ist jetzt einfach auch die Erklärung für Sie, unserem Antrag zuzustimmen. Die Erfahrung zeigt, dass diese von uns geforderten Notrufeinrichtungen für Menschen mit Hör- und Sprachbeeinträchtigungen nicht selbstverständlich von den Krankenkassen übernommen werden. Selbst bei nachgewiesenem Bedarf tun sich viele Kassen mit einer Kostenübernahme deutlich schwerer, wenn es sich nicht um eine bundesweite Regelung beziehungsweise Empfehlung handelt, sondern wenn Grundlage des Antrags bundesländerspezifische Bestimmungen sind. Das wie

derum würde in der Konsequenz heißen, Menschen mit entsprechenden Behinderungen haben die Möglichkeit, diese Hilfsmittel in Anspruch zu nehmen, wenn es ihr Geldbeutel hergibt. Menschen ohne entsprechendes Einkommen, und das ist die Mehrzahl, müssten verzichten.

Ich kann Ihnen für die SPD-Bürgerschaftsfraktion und ebenso für Bündnis 90/Die Grünen versichern, dass wir unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger nicht in Klassen gemäß ihrem Einkommen und ihrer Behinderung einordnen. Wir setzen uns dafür ein, dass alle Menschen, so wie es die UN-Konvention vorsieht, gleichermaßen am gesellschaftlichen Leben teilhaben können, und zwar unabhängig von ihrer Behinderung und ihrem Geldbeutel. Darum werbe ich noch einmal für den koalitionären Antrag. Lassen Sie uns sowohl unseren Arbeitskreis als auch die Bundesrepublik auffordern, geeignete Maßnahmen bundeseinheitlich zu ergreifen, so wie wir es eigentlich alle miteinander wollen! – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Erlanson.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube, nach der flammenden Rede von Frau Schmidtke bleibt mir wirklich nicht mehr sehr viel zu sagen. Ich möchte auch für DIE LINKE noch einmal bekräftigen, dass wir natürlich auch der Meinung sind, dass es eigentlich in der Zeit von Tablet-Computern und Apps und was es heute sonst noch alles so gibt auch ganz besonders für Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen irgendwie möglich sein muss, eine entsprechende Nachricht abzusetzen. Wir danken daher auch noch einmal ganz ausdrücklich der CDU für ihren Antrag, gar keine Frage! Die SPD hat jetzt wieder nachgezogen, und, ich will es einmal so sagen, die Argumente sind aus meiner Sicht und aus Sicht der LINKEN völlig überzeugend.

Wir müssen sicher ganz schnell die Situation, so wie sie heute besteht, ändern, aber ich glaube, es ist in der Tat unsinnig zu versuchen, hier irgendeine singuläre Lösung für das Land Bremen zu installieren, die man dann irgendwann doch wieder, da es auf der Hand liegt, dass man eigentlich eine bundeseinheitliche Regelung treffen muss, an die bundeseinheitliche Lösung anpassen muss. Deshalb würden auch wir vorschlagen, dass man sich diesen Zwischenschritt erspart und einfach den Senat hier noch einmal dringend auffordert, Druck in Berlin zu machen, dass es eine gemeinsame bundesweite Regelung gibt. – Danke! ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

(Beifall bei der LINKEN und beim Bünd- nis 90/Die Grünen)

Für das Abstimmungsverhalten bedeutet das, dass wir uns beim Antrag der CDU enthalten und dem Antrag der SPD zustimmen.

Als nächster Redner hat das Wort Herr Senator Mäurer.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, dass wir uns nicht über die Frage streiten müssen, dass hier ein Handlungsbedarf besteht. Das Thema ist nicht neu, wir haben seit dem Jahr 2004 eine ganz klare Rechtslage, die besagt, es muss möglich sein, dass man über sein Faxgerät einen Notruf an die Nummer 110 oder 112 absendet, eine Verpflichtung, die Bremen und Bremerhaven erreicht und umgesetzt hat und die heute eigentlich völlig klar ist. Es gibt aber noch Länder und Städte, die das nicht konsequent gemacht haben.

Das war der Stand der Technik vor fünf, sechs Jahren. Inzwischen sehen wir, dass es ganz andere Möglichkeiten gibt, und die Frage ist natürlich: Warum nicht dieses beliebte Medium SMS nutzen? Es hat ganz einfache technische Gründe: Wenn Sie heute von Bremerhaven aus einen Fax-Notruf absenden, ist es völlig klar, dass dieser Anruf dann in der Leitzentrale der Polizei und Feuerwehr im lokalen Netz eingeht, dort sind sie eingebunden. Wenn Sie von Bremerhaven eine SMS absenden, egal ob über Vodafone oder Telekom, dann landet diese Mail im SMSServer des Betreibers, und dieser Server kann nicht erkennen, woher die Nachricht kommt. Damit beginnen die Probleme.

Das heißt, es ist keine echte Hilfe, wenn es nicht gelingt, dass derjenige, der diese Dinge empfängt, dann auch sagen kann, dieser Anruf kommt aus Bremerhaven, Dortmund oder sonst woher. Das spricht auch dagegen, dass man regionale Lösungen entwickelt. Ich weiß, so etwas gibt es, aber dies führt dazu, dass man in der Tat, wenn man eine regionale Lösung hat, durchaus sagen kann, ein Bremerhavener wird in seinem Netz geortet, aber wenn er auf dem Weg von Bremerhaven nach Bremen ist, dann beginnen die Probleme. In Nordrhein-Westfalen erreicht er wiederum niemanden.

Deswegen haben sich die Gremien der Innenministerkonferenz schon seit geraumer Zeit mit diesem Thema befasst, eine Expertengruppe, bestehend aus Mitgliedern aller Bundesländer, wurde gebildet. Man hat das Für und Wider der einzelnen technischen Lösungen diskutiert und Anfang dieses Jahres eine Vereinbarung mit dem Deutschen Gehörlosen-Bund geschlossen. Diese Vereinbarung beinhaltet zwei wesentliche Punkte: Erstens, Faxnotrufe müssen auch im letzten Ort nunmehr realisiert werden, es darf davon keine Ausnahmen mehr geben, und zweitens, es wird ein zentraler Ruf eingerichtet werden, der dann

unter dieser SMS angesteuert wird. In dieser bundesweiten Zentralstelle erfolgt dann die Steuerung und die Rückmeldung, dass diese SMS eingegangen ist, und es werden die notwendigen Maßnahmen veranlasst. Das heißt also, wenn wir uns dazu entschließen, dass in Berlin die Zentrale ist, und dann ein Ruf aus Bremen kommt, dann wird dieser automatisch so umgesteuert, dass dann die Polizei in Bremen weiß, was sie machen muss.

Das ist inzwischen Konsens, und ich werde mich dafür einsetzen, dass jetzt in der Herbstkonferenz der Innenminister dies von den Ministern nicht nur zur Kenntnis genommen wird, sondern dass wir auch einen ganz konkreten Zeitfahrplan beschließen, damit dieses Thema einer alsbaldigen Lösung zugeführt wird. – Danke sehr!

(Beifall bei der SPD)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Als Erstes lasse ich über den Antrag der Fraktion der CDU abstimmen.

Wer dem Antrag der Fraktion der CDU mit der Drucksachen-Nummer 18/338 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür CDU und Abg. T i m k e [BIW])

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen SPD und Bündnis 90/Die Grünen)