Das, finde ich, ist schade, nur weil – und das ist nämlich die ganze Wahrheit – Sie mit Ihren Verfassungsänderungen nicht zurechtkommen!
Nicht mehr und nicht weniger habe ich gesagt, und deswegen freue ich mich, dass wir beim nächsten Mal über die Initiativen der CDU beraten. Es würde mich sehr freuen, wenn Sie Ihre verfassungspolitischen Initiativen gleichzeitig mit einbringen könnten, damit wir sie insgesamt gemeinsam beraten.
Wer das Gesetz zur Änderung der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen – Bremisches Gesetzblatt in elektronischer Form –, Drucksache 18/328, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Wer das Gesetz zur Änderung der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen – Änderung des Artikels 79 Absatz 3 BremLV – Begründungspflicht bei von Beschlüssen der Bürgerschaft abweichendem Stimmverhalten des Senats im Bundesrat –, Drucksache 18/161, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Meine Damen und Herren, gemäß Artikel 125 Absatz 2 der Landesverfassung hat die Bürgerschaft (Landtag) Anträge auf Verfassungsänderung nach der ersten Lesung an einen nicht ständigen Ausschuss zu überweisen.
Interfraktionell ist vereinbart worden, dass dieser Ausschuss aus acht Mitgliedern und acht stellvertretenden Mitgliedern bestehen soll.
Wir kommen zur Abstimmung über die Einsetzung des Ausschusses sowie zur Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder.
Wer der Einsetzung des nicht ständigen Ausschusses gemäß Artikel 125 Absatz 2 der Landesverfassung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Weil die Bürgerschaft (Landtag) gemäß Artikel 125 Absatz 2 der Landesverfassung Anträge auf Verfassungsänderung nach der ersten Lesung zu überweisen hat, lasse ich jetzt über die Überweisung abstimmen.
Wer der Überweisung der Gesetzesanträge zur Änderung der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen, Drucksachen 18/328 und 18/161, an den soeben eingesetzten Ausschuss nach Artikel 125 Absatz 2 der Landesverfassung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) überweist die Gesetzesanträge zur Beratung und Berichterstattung an den nicht ständigen Ausschuss gemäß Artikel 125 Absatz 2 der Landesverfassung.
Nun lasse ich über den Antrag des Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschusses, Drucksache 18/161, abstimmen.
Wer den Bemerkungen des Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschusses beitreten möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Ich stelle fest, die Bürgerschaft tritt den Bemerkungen des Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschusses bei. (Einstimmig)
Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft den Bericht des Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschusses, Drucksache 18/161, zur Kenntnis.
Gesetz zum Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag und Gesetz zur Neuregelung des Glücksspielrechts – Ratifikation und Ausführung des Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrags –