Zweitens: Welche Präsenz und welche Aufgabenwahrnehmung der nordmedia hält der Senat vor Ort in Bremen für wichtig, und warum?
Zu Frage 1: Die nordmedia betreibt seit August 2002 neben der Zentrale in Hannover auch ein Regionalbüro in Bremen. Die Räumlichkeiten befinden sich im Weserhaus, also in unmittelbarer Nachbarschaft zu Radio Bremen. Zuletzt waren zwei Mitarbeiterinnen mit einem Stundenkontingent von 20 beziehungsweise 30 Wochenstunden vor Ort. Zusätzlich kommt der Leiter der Förderung anlassbezogen für Gespräche von Hannover in das Bremer Büro. Die beiden Mitarbeiterinnen haben die nordmedia Ende März verlassen. Eine Stelle war für die Dauer eines EU-Programms befristet, die andere Mitarbeiterin hat den Arbeitgeber gewechselt, ihre Stelle ist vakant. Seit April ist das Regionalbüro nach Vereinbarung für Beratungsgespräche geöffnet. Die zuvor in Bremen durchgeführten Arbeiten werden derzeit von Hannover aus koordiniert.
Zu Frage 2: Der Senat hält eine dauerhafte, personelle Präsenz vor Ort für notwendig und setzt sich auch im Aufsichtsrat der Nordmedia dafür ein, dass diese schnellstmöglich wieder gewährleistet ist. Das Bremer Büro kann mit dem entsprechenden Personal über die Stadt Bremen hinaus wirken und für Filmemacher im Nordwesten Niedersachsens als Anlauf- und Kontaktstelle dienen. Mit der nordmedia wird gegenwärtig erörtert, wie die Nachbesetzung der vakanten Stelle erfolgen kann. – Soweit die Antwort des Senats!
Es finden Diskussionen mit der Geschäftsführung der nordmedia und im Aufsichtsrat der nordmedia zu dem Punkt statt. Die nächste Aufsichtsratssitzung ist am 27. Juni. Es ist darauf hinzuweisen, dass im Wirtschaftsplan für das Jahr 2012 zumindest eine Besetzung dieser Stelle vorgesehen ist, insofern spricht aus unserer Sicht nichts gegen die entsprechende Besetzung dieser einen Stelle.
Herr Staatsrat, halten Sie eine Klärung vor dieser Aufsichtsratssitzung, also vor unseren Haushaltsbeschlüssen in der Bürgerschaft für möglich?
Ob sie vor den Haushaltsbeschlüssen möglich ist, möchte ich offenlassen. Es wird sich, wie gesagt, auch vor der Aufsichtsratssitzung mit der Geschäftsführung um eine Klärung bemüht.
Herr Staatsrat, an der nordmedia sind Bremen und Niedersachsen als Länder mit einem Zuschuss beteiligt. Können Sie beziffern, wie hoch diese beiden Zuschüsse sind?
Ich finde, das ist eine sehr hohe und auch wichtige Summe, die wir dort bezahlen, und dann kann man, glaube ich, auch verlangen, dass wir hier mit dem Geld, das wir bezahlen, ein Büro besetzen.
Meine zweite Frage wäre: Welche Synergieeffekte ergeben sich medial oder auch wirtschaftlich für die Stadt Bremen durch die Summe, die wir der nordmedia als Länderzuschuss geben? Kann man das beziffern?
Der Senat legt der Bürgerschaft in regelmäßigen Abständen Berichte vor, den letzten Bericht haben wir vor ungefähr einem Jahr vorgelegt, den nächsten Bericht werden wir nach der Sommerpause vorlegen. Es wird in den Schätzungen, und das hängt immer sehr stark vom Fördergeschäft ab, von Effekten um die 300 Prozent jeweils ausgegangen.
jetzt auch die nächste Frage: Ist sichergestellt, das hatten Sie aber, glaube ich, gesagt, dass im Doppelhaushalt diese Summe auch so in der Höhe bestehen bleibt?
Die abschließende Haushaltsbefassung steht noch aus. Der Senat hat einen entsprechenden Anschlag dort eingestellt.
Die zehnte und damit letzte Anfrage in der Fragestunde steht unter dem Betreff „Modellprojekt ‚Anonymisiertes Bewerbungsverfahren’ im öffentlichen Dienst“. Die Anfrage wurde unterzeichnet von den Abgeordneten Dr. Kuhn, Frau Hoch, Dr. Güldner und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Erstens: Wie bewertet der Senat die Ergebnisse aus dem Bericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zum Pilotprojekt „Anonymisiertes Bewerbungsverfahren“?
Zweitens: In welchen Feldern des öffentlichen Dienstes in Bremen könnte nach Ansicht des Senats das anonymisierte Bewerbungsverfahren modellhaft getestet werden?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Eine abschließende Bewertung ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich, da der Bericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes noch nicht ausgewertet werden konnte. Unabhängig davon verfolgt der Senat natürlich die aktuell in der Presse geführte Diskussion beziehungsweise Berichterstattung über die Wirksamkeit anonymisierter Lebensläufe gegen mögliche Diskriminierungen.
Der Senat wendet sich grundsätzlich gegen jede Form der Diskriminierung im Arbeitsleben und wird natürlich auch anonymisierte Lebensläufe und Bewerbungen berücksichtigen, wenn sich diese Methode als wirksam und praxistauglich erweisen sollte. Insbesondere dann, wenn dieses Instrument die vom Senat bereits praktizierte Personalpolitik, die unter anderem die Förderung von Menschen mit Migrationshintergrund, die bevorzugte Einstellung von schwerbehinderten Menschen und eine gezielte Frauenförderung einschließt, weiter fördert und unterstützt, denn
schon jetzt ist es die politische Leitlinie des Senats, benachteiligte Bewerbergruppen besonders zu unterstützen und in den bremischen öffentlichen Dienst einzustellen.
Erreicht werden soll dies insbesondere durch folgende Maßnahmen: gezielte Pressearbeit, groß angelegte Kampagnen, wie zum Beispiel die Ausbildungskampagne „Du bist der Schlüssel“, um die Integration von Auszubildenden mit Migrationshintergrund in den bremischen öffentlichen Dienst zu fördern, Hinweise zur besonderen Berücksichtigung von Menschen, die benachteiligt sind beziehungsweise einer besonderen Unterstützung zur Eingliederung und Teilhabe bedürfen, Informationen im Internet, Fortbildungsveranstaltungen unter anderem zu den Themen Personalauswahl und Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, Handlungshilfen für die bremischen Dienststellen beziehungsweise Betriebe und die jeweiligen Interessenvertretungen für eine optimale Personalauswahl vor dem Hintergrund der besonderen Anforderungen.
Zu Frage 2: Eine modellhafte Erprobung eines anonymisierten Bewerbungsverfahrens im bremischen öffentlichen Dienst wäre grundsätzlich denkbar. Für einen modellhaften Test würde sich insbesondere die Auswahl und Einstellung von Auszubildenden anbieten. Darüber hinaus muss geprüft werden, welche Ressorts sich besonders eignen würden, um an einem entsprechenden Modellversuch teilzunehmen. – Soweit die Antwort des Senats!
Frau Bürgermeisterin, ich teile Ihre positive Bewertung der Maßnahmen, die der Senat bereits jetzt ergriffen hat, die Mittel, die wir und Sie anwenden, und auch die positive Bewertung der Ergebnisse. Dennoch bin ich überzeugt davon, dass Bremen keine Insel der Glückseligen ist, was die tief verwurzelten Vorurteile gegenüber Migranten und Frauen betrifft, die ja von solchen Vorurteilen vor allem bei Bewerbungen betroffen sind, deswegen meine Frage: Was denken Sie, in welchem Zeithorizont könnte der Senat eine Entscheidung über das Modellvorhaben treffen?
Das können wir jetzt, nachdem wir den Bericht ausgewertet haben, glaube ich, relativ kurzfristig machen. Ich würde darauf setzen, dass die Kolleginnen und Kollegen im Senat sich überlegen, in welchen Bereichen wir bei unseren gezielten Versuchen, Migranten und andere benachteiligte Gruppen bevorzugt einzustellen, möglicherweise besondere Defizite haben. Wir sehen das ja auch an den Personalzahlen, und daher empfehle ich an der Stelle noch einmal den Personalbericht.
Dafür brauche ich aber eine freiwillige Meldung der Dienststellen oder der Bereiche, in denen wir es ausprobieren könnten. Wir könnten es aber, denke ich, bis nach der Sommerpause auf jeden Fall schaffen zu sagen, die zwei, drei Bereiche sind geeignet, um es einmal auszuprobieren.